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   BVerfG, 26.04.1995 - 2 BvR 794/91, 2 BvR 831/91, 2 BvR 1288/92   

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BVerfG, 26.04.1995 - 2 BvR 794/91, 2 BvR 831/91, 2 BvR 1288/92 (https://dejure.org/1995,495)
BVerfG, Entscheidung vom 26.04.1995 - 2 BvR 794/91, 2 BvR 831/91, 2 BvR 1288/92 (https://dejure.org/1995,495)
BVerfG, Entscheidung vom 26. April 1995 - 2 BvR 794/91, 2 BvR 831/91, 2 BvR 1288/92 (https://dejure.org/1995,495)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsmäßigkeit der Stichtagsregelung im Besoldungsstrukturgesetz 1990

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Kein Verstoß gegen Art. 3 I und Art. 33 V GG - Besoldungsstrukturgesetz 1990 - Besoldungsdienstalter - Zeitpunkt des Inkrafttretens des Gesetzes

Sonstiges

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1996, 2087 (Ls.)
  • NVwZ 1996, 580
  • DVBl 1995, 1232
 
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Wird zitiert von ... (58)Neu Zitiert selbst (20)

  • BVerfG, 08.12.1976 - 1 BvR 810/70

    Nichtehelichen-Erbrecht

    Auszug aus BVerfG, 26.04.1995 - 2 BvR 794/91
    In besonderen Lagen können Übergangsregelungen geboten sein (vgl. etwa BVerfGE 13, 31 [38]; 44, 1 [20 f.]; 71, 364 [397]; 75, 78 [106]; 80, 297 [311]).

    Das Bundesverfassungsgericht hat wiederholt ausgesprochen, daß der Gesetzgeber den praktischen Erfordernissen der Verwaltung Rechnung tragen darf und dieser Gesichtspunkt insbesondere bei der Regelung von Massenerscheinungen gewisse Benachteiligungen rechtfertigen kann (vgl. etwa BVerfGE 44, 1 [22]; 44, 283 [288]; 82, 60 [101 f.]).

    Zwar sind Übergangsregelungen denkbar, mit denen sich der Aufwand für die Einbeziehung der vorhandenen Beamten vermindern ließe; das Bundesverfassungsgericht, das sich im Besoldungsrecht besondere Zurückhaltung aufzuerlegen hat, würde aber die Grenzen seiner Prüfungsbefugnis überschreiten, wenn es die vom Gesetzgeber gewählte Regelung durch eine seiner Ansicht nach bessere Übergangsregelung ersetzte (vgl. BVerfGE 44, 1 [21]).

    Zum einen hat das Bundesverfassungsgericht den Gestaltungsspielraum des Gesetzgebers bei Übergangsregelungen auch in Fällen anerkannt, in denen den Betroffenen durch eine Übergangsvorschrift eine rechtliche Besserstellung vorenthalten wurde (vgl. etwa BVerfGE 44, 1 [20 ff.]).

  • BVerfG, 04.06.1969 - 2 BvR 343/66

    Richterbesoldung I

    Auszug aus BVerfG, 26.04.1995 - 2 BvR 794/91
    Bei einer Neuregelung des Besoldungsrechts muß dem Gesetzgeber zugestanden werden, nicht nur das Verhältnis der einzelnen Ämter zueinander, sondern auch das gesamte Besoldungsgefüge und übergeordnete Gesichtspunkte wie etwa die Notwendigkeit der Gewinnung von Nachwuchs in den Blick zu nehmen (vgl. BVerfGE 26, 141 [158]).

    Die sich dadurch ergebenden Mängel sowie gewisse Benachteiligungen im Einzelfall müssen hingenommen werden, sofern sich für die Gesamtregelung ein vernünftiger Grund anführen läßt (vgl. BVerfGE 26, 141 [159]; 49, 260 [273]; 65, 141 [148]; 76, 256 [295]).

    Diese Grundsätze gelten für die Anwendung des Art. 3 Abs. 1 GG ebenso wie für die Anwendung der hergebrachten Grundsätze des Berufsbeamtentums im Sinne des Art. 33 Abs. 5 GG (vgl. BVerfGE 26, 141 [159]; 76, 256 [295]).

    In der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ist anerkannt, daß der Gesetzgeber in Wahrnehmung seines besoldungsrechtlichen Gestaltungsspielraums auf Nachwuchsschwierigkeiten in einzelnen Laufbahnen Rücksicht nehmen darf (vgl. BVerfGE 13, 356 [366 f.]; 26, 141 [158]).

  • BVerfG, 30.09.1987 - 2 BvR 933/82

    Beamtenversorgung

    Auszug aus BVerfG, 26.04.1995 - 2 BvR 794/91
    Dem Gesetzgeber steht es insbesondere frei, aus der Vielzahl der Lebenssachverhalte die Tatbestandsmerkmale auszuwählen, die für die Gleich- oder Ungleichbehandlung maßgebend sein sollen (vgl. BVerfGE 71, 39 [53]; 76, 256 [295, 330]).

    Die sich dadurch ergebenden Mängel sowie gewisse Benachteiligungen im Einzelfall müssen hingenommen werden, sofern sich für die Gesamtregelung ein vernünftiger Grund anführen läßt (vgl. BVerfGE 26, 141 [159]; 49, 260 [273]; 65, 141 [148]; 76, 256 [295]).

    Diese Grundsätze gelten für die Anwendung des Art. 3 Abs. 1 GG ebenso wie für die Anwendung der hergebrachten Grundsätze des Berufsbeamtentums im Sinne des Art. 33 Abs. 5 GG (vgl. BVerfGE 26, 141 [159]; 76, 256 [295]).

  • BVerfG, 29.05.1990 - 1 BvL 20/84

    Steuerfreies Existenzminimum

    Auszug aus BVerfG, 26.04.1995 - 2 BvR 794/91
    b) Dem steht die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, wonach Gründe der Verwaltungsökonomie nur in geringfügigen und besonders gelagerten Fällen eine Ungleichbehandlung rechtfertigen, während größere Belastungen ganzer Gruppen das Maß des verfassungsrechtlich Zulässigen überschreiten können (vgl. etwa BVerfGE 82, 60 [102]; m.w.N.), nicht entgegen.

    Das Bundesverfassungsgericht hat wiederholt ausgesprochen, daß der Gesetzgeber den praktischen Erfordernissen der Verwaltung Rechnung tragen darf und dieser Gesichtspunkt insbesondere bei der Regelung von Massenerscheinungen gewisse Benachteiligungen rechtfertigen kann (vgl. etwa BVerfGE 44, 1 [22]; 44, 283 [288]; 82, 60 [101 f.]).

  • BVerfG, 15.10.1985 - 2 BvL 4/83

    Verfassungsmäßigkeit der Regelung über den Ortszuschlag bei teilzeitbeschäftigten

    Auszug aus BVerfG, 26.04.1995 - 2 BvR 794/91
    Von Willkür im Sinne des Art. 3 Abs. 1 GG kann nur dann gesprochen werden, wenn sich keine sachlichen Gründe für die beanstandete Regelung finden lassen (vgl. BVerfGE 56, 87 [95]; 71, 39 [52 f.]).

    Dem Gesetzgeber steht es insbesondere frei, aus der Vielzahl der Lebenssachverhalte die Tatbestandsmerkmale auszuwählen, die für die Gleich- oder Ungleichbehandlung maßgebend sein sollen (vgl. BVerfGE 71, 39 [53]; 76, 256 [295, 330]).

  • BVerfG, 19.04.1977 - 1 BvL 17/75

    Verfassungsrechtliche Prüfung der Übergangsregelungen bei Wohngeld

    Auszug aus BVerfG, 26.04.1995 - 2 BvR 794/91
    Das Bundesverfassungsgericht hat wiederholt ausgesprochen, daß der Gesetzgeber den praktischen Erfordernissen der Verwaltung Rechnung tragen darf und dieser Gesichtspunkt insbesondere bei der Regelung von Massenerscheinungen gewisse Benachteiligungen rechtfertigen kann (vgl. etwa BVerfGE 44, 1 [22]; 44, 283 [288]; 82, 60 [101 f.]).
  • BVerfG, 09.05.1961 - 2 BvR 49/60

    Verfassungsrechtliche Prüfung der Richterbesoldung

    Auszug aus BVerfG, 26.04.1995 - 2 BvR 794/91
    Es ist zwar ein hergebrachter Grundsatz des Berufsbeamtentums, daß für gleiche und vergleichbare Dienstposten im Hinblick auf die geforderte gleiche Tätigkeit, gleiche Leistung, gleiche Verantwortung und gleiche Arbeitslast grundsätzlich gleiche Besoldung zu gewähren ist (vgl. BVerfGE 12, 326 [334]).
  • BVerfG, 31.01.1962 - 2 BvL 29/60

    Verfasssungsmäßigkeit der Besoldungsordnunbg A in Bremen

    Auszug aus BVerfG, 26.04.1995 - 2 BvR 794/91
    In der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ist anerkannt, daß der Gesetzgeber in Wahrnehmung seines besoldungsrechtlichen Gestaltungsspielraums auf Nachwuchsschwierigkeiten in einzelnen Laufbahnen Rücksicht nehmen darf (vgl. BVerfGE 13, 356 [366 f.]; 26, 141 [158]).
  • BVerfG, 08.02.1977 - 1 BvR 79/70

    Universitätsgesetz Hamburg

    Auszug aus BVerfG, 26.04.1995 - 2 BvR 794/91
    Die angegriffene Vorschrift führt nicht zu einer Aufhebung oder Modifizierung geschützter Rechtspositionen, ist also nicht mit den Fällen vergleichbar, in denen der Gesetzgeber nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts aufgrund hergebrachter Grundsätze des Berufsbeamtentums und der rechtsstaatlichen Grundsätze der Verhältnismäßigkeit und des Vertrauensschutzes angemessene Übergangsregelungen treffen muß (vgl. etwa BVerfGE 43, 242 [288] m.w.N.).
  • BVerfG, 28.05.1993 - 2 BvF 2/90

    Schwangerschaftsabbruch II

    Auszug aus BVerfG, 26.04.1995 - 2 BvR 794/91
    Damit wird die Neuregelung besser als das bisher geltende Recht dem Schutzauftrag des Art. 6 Abs. 1 und 4 GG gerecht, der es gebietet, Mutterschaft und Kinderbetreuung auch als eine Leistung im Interesse der Gemeinschaft zu betrachten und anzuerkennen sowie berufliche Nachteile, die durch Mutterschaft und Kinderbetreuung erwachsen können, nach Möglichkeit auszuschließen (vgl. BVerfGE 88, 203 [258 f.]).
  • BVerfG, 12.05.1987 - 2 BvR 1226/83

    Familiennachzug

  • BVerfG, 28.02.1980 - 1 BvL 136/78

    Ehescheidung

  • BVerfG, 21.12.1977 - 1 BvR 820/76

    Ehereformgesetz

  • BVerfG, 08.04.1986 - 1 BvR 1186/83
  • BVerfG, 08.04.1987 - 1 BvR 564/84

    Eigentumsgarantie - Rentenversicherung - Sozialversicherung - Rentenbezüge -

  • BVerfG, 06.10.1983 - 2 BvL 22/80

    Verfassungsmäßigkeit der Techniker-Zulage für Soldaten

  • BVerfG, 20.01.1981 - 2 BvR 993/77

    Verfassungsmäßigkeit des Bayerischen Anpassungsgesetzes zum Zweiten

  • BVerfG, 10.10.1978 - 2 BvL 10/77

    Verfassungsmäßigkeit der Rückführung des Ortszuschlags nicht

  • BVerfG, 05.07.1989 - 1 BvL 11/87

    Verfassungsmäßigkeit des § 4 Abs. 2 VAHRG

  • BVerfG, 27.06.1961 - 1 BvL 17/58

    Diplomatische Klausel

  • BAG, 18.04.2007 - 4 AZR 652/05

    Bezugnahmeklausel - Auslegung - Vertrauensschutz

    (ee) Die vom Senat vorgenommene typisierte Interessenabwägung führt im Ergebnis zu einer Stichtagsregelung (vgl. zur Zulässigkeit einer rückwirkenden Stichtagsregelung durch ein Gesetz BVerfG 16. März 2006 - 1 BvR 1311/96 - NZS 2006, 533; 26. April 1995 - 2 BvR 794/91 ua. - DÖD 1996, 25), die auch im Interesse von Rechtssicherheit und Rechtsklarheit zur Gewährung eines Vertrauensschutzes und zu seiner zeitlichen Begrenzung erforderlich und geeignet ist.
  • BVerfG, 27.09.2005 - 2 BvR 1387/02

    Verfassungsbeschwerde von drei Ruhestandsbeamten gegen Vorschriften des

    c) Für die Anwendung des Gleichheitssatzes gelten jedoch die gleichen Maßstäbe wie bei der Überprüfung anhand des Kriteriums der amtsangemessenen Alimentation und der hergebrachten Grundsätze des Berufsbeamtentums (vgl. BVerfGE 26, 141 ; 49, 260 ; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 26. April 1995 - 2 BvR 794/91 u.a. -, NVwZ 1996, S. 580).
  • BVerfG, 04.04.2001 - 2 BvL 7/98

    DDR-Dienstzeiten

    Die sich daraus ergebenden Unebenheiten, Friktionen und Mängel sowie gewisse Benachteiligungen in besonders gelagerten Einzelfällen müssen hingenommen werden, sofern sich für die Gesamtregelung ein vernünftiger Grund anführen lässt (vgl. BVerfGE 26, 141 ; 49, 260 ; 65, 141 ; 76, 256 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 26. April 1995 - 2 BvR 794/91, 831/91 und 1288/91 -, ZBR 1995, S. 233).
  • BSG, 24.03.1998 - B 4 RA 86/95 R

    Wert subjektiver Rentenrechte von Bestandsrentnern des Beitrittsgebietes -

    Gerade die Ermittlung derartiger Sonderkonstellationen wäre nämlich nicht vorstellbar, ohne zugleich auch allen anderen betroffenen Bestandsrentnern zumindest die Möglichkeit einzuräumen, ihren individuellen Versicherungsverlauf feststellen bzw der Festsetzung des subjektiven Rentenrechts zugrunde legen zu lassen und damit die getroffene Regelung in ihrer Gesamtheit zu entwerten (vgl Beschluß des BVerfG vom 26. April 1995, 2 BvR 794/91 ua, NVwZ 96, 580 = DVBl 1995, 1232).

    Erst recht muß vor diesem Hintergrund für den Kreis der Bestandsrentner ein modifiziertes Verfahren der EP-Ermittlung als verfassungsrechtlich gerechtfertigt erscheinen, das die andernfalls erforderliche erstmalige Erstellung vollständiger Versicherungsverläufe für rund 4 Millionen Betroffene (vgl BT-Drucks 12/4810 S 26 sowie die eingeholten Auskünfte) einschließlich aller hierzu erforderlichen Verwaltungsverfahren (Erhebungen, Beweiswürdigungen und Bescheiderteilungen) vermeidet; einer derartigen Einschätzung kann schon angesichts des Alters der Betroffenen und der großenteils zeitlich weit in die Vergangenheit reichenden Tatbestände, die zu ermitteln wären, auch die mit einer eventuellen Staffelung allenfalls erreichbare Entzerrung des Verwaltungsaufwandes nicht durchgreifend entgegengehalten werden (BVerfG Beschluß vom 26. April 1995, aaO).

    Hat der Gesetzgeber den für die Unterstellung unter das neue Recht maßgeblichen Stichtag an das Inkrafttreten der Neuregelung gekoppelt, ist dies von Verfassungswegen grundsätzlich nicht zu beanstanden (BVerfG Beschluß vom 26. April 1995, aaO).

  • BVerfG, 19.12.2008 - 2 BvR 380/08

    Keine Verletzung der Pflicht zur amtsangemessenen Alimentierung durch Wegfall der

    Ihm muss zugestanden werden, auch das gesamte Besoldungsgefüge und übergreifende Gesichtspunkte in den Blick zu nehmen (vgl. BVerfGE 26, 141 ; 103, 310 ; 117, 330 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammerdes Zweiten Senats vom 26. April 1995 - 2 BvR 794/91, 831/91 und 1288/91 -, ZBR 1995, S. 233).

    Die sich daraus ergebenden Unebenheiten, Friktionen und Mängel sowie gewisse Benachteiligungen in besonders gelagerten Einzelfällen müssen hingenommen werden, sofern sich für die Gesamtregelung ein vernünftiger Grund anführen lässt (vgl. BVerfGE 26, 141 ; 49, 260 ; 65, 141 ; 76, 256 ; 103, 310 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammerdes Zweiten Senats vom 26. April 1995 - 2 BvR 794/91, 831/91 und 1288/91 -, ZBR 1995, S. 233).

  • BAG, 06.07.2005 - 4 AZR 27/04

    Stichtagsregelung: Zeitaufstieg von Gesamtschullehrern

    3 Abs. 1 GG hindert den Gesetzgeber nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts grundsätzlich nicht, Stichtage einzuführen, obwohl das unvermeidlich gewisse Härten mit sich bringt, insbesondere wenn sich die tatsächliche Situation derjenigen Personen, die gerade noch in den Genuss einer Neuregelung kommen, nur geringfügig von der Lage derjenigen unterscheidet, bei denen diese Voraussetzungen fehlen (BVerfG 26. April 1995 - 2 BvR 794/91, 2 BvR 831/91, 2 BvR 1288/92 - DVBl. 1995, 1232 = NVwZ 1996, 580, zu B I 2 der Gründe mwN).

    Die verfassungsrechtliche Prüfung von Stichtagsregelungen muss sich darauf beschränken, ob der Gesetzgeber den ihm zustehenden Spielraum in sachgerechter Weise genutzt hat, insbesondere ob die Einführung des Stichtags überhaupt und die Wahl des Zeitpunkts am gegebenen Sachverhalt orientiert und damit sachlich vertretbar war (BVerfG 26. April 1995 - 2 BvR 794/91, 2 BvR 831/91, 2 BvR 1288/92 - aaO mwN; ebenso die ständige Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zu Stichtagsregelungen in Tarifverträgen, vgl. zuletzt 16. Dezember 2004 - 6 AZR 652/03 -, zu 3 b der Gründe mwN; 18. März 2004 - 6 AZR 4/03 - AP BeihilfeVO NRW § 1 Nr. 4, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen, zu 4 a der Gründe).

  • LAG Hamm, 21.12.2004 - 12 Sa 1387/04

    Höhergruppierung eines angestellten Lehrers, Gleichbehandlungsgrundsatz,

    Bei der Regelung des Übergangs von einer älteren zu einer neueren Regelung steht dem Gesetzgeber ein Gestaltungsspielraum zu (vgl. BVerfG, Beschluss vom 26.04.1995 - 2 BvR 794/91 -, 2 BvR 831/91 -, 2 BvR 1288/92 -, ZBR 1995, 233 ff.).

    Allerdings ist zu prüfen, ob der Gesetzgeber den ihm zukommenden Gestaltungsspielraum in sachgerechter Weise genutzt, d. h. ob er die für die zeitliche Anknüpfung in Betracht kommenden Faktoren hinreichend gewürdigt hat, insbesondere ob die Einführung des Stichtages überhaupt und die Wahl des Zeitpunkts sich am gegebenen Sachverhalt orientieren und die Interessenlage der Betroffenen angemessen erfassen und damit sachlich vertretbar waren (vgl. BVerfG, Beschluss vom 06.12.1988 - 1 BvL 5/85, 1 BvL 6/85, 1 BvL 5, 6/85 -, BVerfGE 79, 212 ff.; BVerfG, Beschluss vom 26.04.1995 - 2 BvR 794/91, 2 BvR 831/91, 2 BvR 1288/92 -, ZBR 1995, 233 ff.).

    Diese schulformabhängigen Unterschiede rechtfertigen vor dem Hintergrund, dass der Gesetzgeber insbesondere bei Regelungen des Besoldungsrechts eine verhältnismäßig weite Gestaltungsfreiheit hat (vgl. BVerfG, Beschluss vom 26.04.1995 - 2 BvR 794/91, 2 BvR 831/91, 2 BvR 1288/92 -, ZBR 1995, 233 ff.) die Zuordnung zu unterschiedlichen Besoldungsgruppen.

  • BSG, 24.03.1998 - B 4 RA 75/96 R

    Umwertung der Bestandsrenten des Beitrittsgebiets, Wert subjektiver Rentenrechte

    Gerade die Ermittlung derartiger Sonderkonstellationen wäre nämlich nicht vorstellbar, ohne zugleich auch allen anderen betroffenen Bestandsrentnern zumindest die Möglichkeit einzuräumen, ihren individuellen Versicherungsverlauf feststellen bzw der Festsetzung des subjektiven Rentenrechts zugrunde legen zu lassen und damit die getroffene Regelung in ihrer Gesamtheit zu entwerten (vgl Beschluß des BVerfG vom 26. April 1995, 2 BvR 794/91 ua, NVwZ 96, 580 = DVBl 1995, 1232).

    Erst recht muß vor diesem Hintergrund für den Kreis der Bestandsrentner ein modifiziertes Verfahren der EP-Ermittlung als verfassungsrechtlich gerechtfertigt erscheinen, das die andernfalls erforderliche erstmalige Erstellung vollständiger Versicherungsverläufe für rund 4 Millionen Betroffene (vgl BT-Drucks 12/4810 S 26 sowie die eingeholten Auskünfte) einschließlich aller hierzu erforderlichen Verwaltungsverfahren (Erhebungen, Beweiswürdigungen und Bescheiderteilungen) vermeidet; einer derartigen Einschätzung kann schon angesichts des Alters der Betroffenen und der großenteils zeitlich weit in die Vergangenheit reichenden Tatbestände, die zu ermitteln wären, auch die mit einer eventuellen Staffelung allenfalls erreichbare Entzerrung des Verwaltungsaufwandes nicht durchgreifend entgegengehalten werden (BVerfG, Beschluß vom 26. April 1995, aaO).

    Hat der Gesetzgeber den für die Unterstellung unter das neue Recht maßgeblichen Stichtag an das Inkrafttreten der Neuregelung gekoppelt, ist dies von Verfassungs wegen grundsätzlich nicht zu beanstanden (BVerfG, Beschluß vom 26. April 1995, aaO).

  • VG Münster, 27.10.2015 - 5 K 75/15

    Erfahrungsstufe; Besoldungsdienstalter; Dienstaltersstufe; Überleitung

    vgl. BVerfG, Beschluss vom 26. April 1995 - 2 BvR 794/91 u. a. -, juris, Rn. 34.

    vgl. BVerfG, Beschluss vom 26. April 1995 - 2 BvR 794/91 u. a. -, juris, Rn. 43.

    vgl. BVerfG, Beschluss vom 26. April 1995 - 2 BvR 794/91 u. a. -, juris, Rn. 52.

    Zur Legitimität des Kriteriums der Nachwuchsgewinnung vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 6. Mai 2004 - 2 BvL 16/02 -, juris, Rn. 41, und vom 26. April 1995 - 2 BvR 794/91 u. a. -, juris, Rn. 53.

  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 22.07.2008 - 5 Sa 114/07

    Lehrerpersonalkonzept Mecklenburg-Vorpommern - Nichtteilnehmer - Anspruch auf

    3 Abs. 1 GG hindert den Gesetzgeber nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts grundsätzlich nicht, Stichtage einzuführen, obwohl das unvermeidlich gewisse Härten mit sich bringt, insbesondere wenn sich die tatsächliche Situation derjenigen Personen, die gerade noch in den Genuss einer Neuregelung kommen, nur geringfügig von der Lage derjenigen unterscheidet, bei denen diese Voraussetzungen fehlen (BVerfG 26. April 1995 - 2 BvR 794/91, 2 BvR 831/91, 2 BvR 1288/92 - DVBl. 1995, 1232 = NVwZ 1996, 580, zu B I 2 der Gründe m. w. .N).

    Die verfassungsrechtliche Prüfung von Stichtagsregelungen muss sich darauf beschränken, ob der Gesetzgeber den ihm zustehenden Spielraum in sachgerechter Weise genutzt hat, insbesondere ob die Einführung des Stichtags überhaupt und die Wahl des Zeitpunkts am gegebenen Sachverhalt orientiert und damit sachlich vertretbar war (BVerfG 26. April 1995 - 2 BvR 794/91, 2 BvR 831/91, 2 BvR 1288/92 - a. a. O., m. w. N.).

  • BVerfG, 13.01.2003 - 2 BvL 9/00

    Unzulässige Richtervorlage zur Anordnung der Weitergeltung des BeamtVG § 6 Abs 1

  • VG Berlin, 27.01.2020 - 5 K 58.17

    Berechnung der Dienstzeiten für eine Jubiläumszuwendung; Jubiläumsdienstzeit;

  • LAG Hamm, 21.06.2005 - 12 Sa 229/05

    Höhergruppierung eines angestellten Lehrers, Gleichbehandlungsgrundsatz,

  • LAG Hamm, 03.05.2005 - 12 Sa 2459/04

    Höhergruppierung eines angestellten Lehrers - Gleichbehandlungsgrundsatz -

  • VGH Hessen, 03.05.2017 - 1 A 472/16

    Erfahrungsstufe bei Beförderung im Überleitungszeitraum

  • LAG Hamm, 07.03.2006 - 12 Sa 1350/02

    Stichtagsregelung; Zeitaufstieg von Gesamtschullehrern

  • BAG, 27.11.2008 - 2 AZR 790/07

    Kleinbetriebsklausel (§ 23 Abs. 1 KSchG) - Übergangsregelung

  • BSG, 13.07.1999 - B 1 A 1/98 R

    Festlegung der Besoldung des Geschäftsführers eines Unfallversicherungsträgers

  • BSG, 13.07.1999 - B 1 A 2/97 R

    Festlegung der Besoldung des Geschäftsführers eines Unfallversicherungsträgers

  • VerfGH Berlin, 21.03.2014 - VerfGH 41/12

    Verfassungsmäßigkeit des Ausschlusses der nach dem 22. September 1999 gegründeten

  • BVerwG, 30.01.1997 - 2 C 19.95

    Besoldungsdienstalter - Neuregelung 1990 - Übergangsregelung -

  • LSG Baden-Württemberg, 15.07.2003 - L 13 AL 4869/02

    Verfassungsmäßigkeit des Kirchensteuer-Hebesatzes beim Bemessungsentgelt für das

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 05.01.2012 - 1 A 2896/09

    Erstattung von Arztkosten ohne die Voraussetzung des Verzichts eines Beamten auf

  • VGH Baden-Württemberg, 24.09.2003 - 4 S 1422/02

    Jubiläumsgabe - Dienstzeitberechnung nach Neuregelung

  • BSG, 31.03.1998 - B 4 RA 118/95 R

    Zusammentreffen von Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung mit Leistungen

  • OVG Rheinland-Pfalz, 08.12.1995 - 2 A 11221/95

    Teilzeitbeschäftigte Beamte; Versorgungsabschlag

  • BVerfG, 19.11.1999 - 2 BvR 1201/99

    Keine Verletzung von GG Art 3 Abs 1 durch die in G131 § 53 enthaltene

  • OVG Niedersachsen, 01.06.2004 - 8 ME 116/04

    Einziehung; Jagdschein; Regelvermutung; Rückwirkung; Ungültigkeitserklärung;

  • LSG Baden-Württemberg, 05.08.2003 - L 13 RA 4945/02

    Verfassungsmäßigkeit der Anhebung der Altersgrenze bei Altersrenten

  • VGH Baden-Württemberg, 19.12.1996 - 4 S 3419/95

    Zur Rechtmäßigkeit der Regelung einer Altersermäßigung für Lehrer in einer

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 22.08.2016 - L 3 R 199/15

    Rentenversicherung

  • LSG Baden-Württemberg, 05.03.2003 - L 13 RA 2511/02

    Verletzung des Gleichheitssatzes; Vergleichbarkeit der anrechenbaren

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 28.09.2001 - 8 A 3943/00

    Stichtagsregelung verfassungsgemäß: Entschädigung aus der HIV-Stiftung für

  • OVG Sachsen, 20.03.2018 - 2 A 306/17

    Stufenzuordnung; Überleitungsstufe; Erfahrensstufe

  • LSG Baden-Württemberg, 05.03.2003 - L 13 RA 2085/02

    Verfassungsmäßigkeit der Anhebung des gesetzlichen Rentenalters und der

  • VG Koblenz, 22.02.2019 - 5 K 485/18

    Kein Beförderungsanspruch für Hauptschullehrer in der Freistellungsphase

  • VG Düsseldorf, 26.06.2009 - 13 K 3978/07

    Erschwerniszulage Mobiles Einsatzkommando Bundeskriminalamt Observationseinheit

  • VG Stade, 10.10.2002 - 3 A 1626/01

    Alimentationsprinzip; Dienstbezüge; Einmalzahlung; Gestaltungsfreiheit;

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 28.09.2001 - 8 A 3944/00

    Stichtagsregelung verfassungsgemäß: Entschädigung aus der HIV-Stiftung für

  • OVG Hamburg, 02.11.1999 - 3 Bf 328/98

    Anspruch auf Erteilung einer Bescheinigung über die Eigenschaft als Abkömmling

  • VG Cottbus, 13.09.2022 - 9 K 2091/16
  • VG Berlin, 07.05.2015 - 26 K 196.14

    Regelungsgehalt des § 2 Abs. 1 S. 1 BerlBesÜGjuris: BesÜblG BE

  • SG Dortmund, 22.01.2015 - S 24 R 229/13
  • VG Lüneburg, 10.03.2006 - 1 A 232/05

    Berücksichtigung von (additiven) Kindererziehungszeiten

  • VG Berlin, 23.09.2015 - 7 K 348.14

    Rechtmäßigkeit von Überleitungsregeln

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 04.10.2006 - 6 A 2247/05

    Rechtmäßigkeit der Versagung der Überleitung einer Lehrkraft an einer

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 05.08.1999 - 12 A 4924/97

    Beamtenbesoldung; Ruhegehalt; Stellenzulage; Zehn-Jahres-Frist; Berechnung

  • VGH Baden-Württemberg, 30.01.1996 - 4 S 1470/95

    Ruhen eines Teils der Versorgungsbezüge eines Beamten wegen Anrechnung von

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 14.02.2011 - 1 A 362/09

    Anspruch auf Festsetzung von Versorgungsbezügen unter Zugrundelegung des

  • VG Düsseldorf, 26.06.2009 - 13 K 3869/07

    Erschwerniszulage allgemeiner GLeichheitssatz Besoldungsrecht

  • VG Koblenz, 22.02.2019 - 5 K 493/18

    Schadensersatzanspruch eines Beamten bei Nichtbeförderung

  • VG Wiesbaden, 23.01.2013 - 3 K 89/11

    Zur Einstufung von Dienstorten zu Zonenstufen nach der

  • VGH Baden-Württemberg, 11.12.1997 - 4 S 1543/95

    Ruhen der Versorgungsbezüge wegen Anrechnung privater Arbeitseinkünfte; zum

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 13.12.1996 - 6 A 241/95

    Beurlaubung; Studienrätin; Ehemann als Beamter des Auswärtigen Dienst

  • VG Gelsenkirchen, 03.05.2006 - 1 K 705/03

    Überleitung, Stichtag, Gesamtschule, Lehrer, Überleitungsgesetz

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 25.02.2000 - 6 A 1390/99

    Ausgestaltung der Qualifizierung der Ruhegehaltfähigkeit eines im Ausland

  • OVG Thüringen, 04.11.2015 - 2 EO 70/15

    Zur Anwendung der Übergangsbestimmung des § 65 Abs. 3 Nr. 4 StVG und der

  • VG Düsseldorf, 29.11.2000 - 10 K 10485/98

    Anforderungen an das Vorliegen des Anspruchs eines Soldaten der Reserve auf

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