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   BVerfG, 10.08.1989 - 2 BvR 67/85   

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BVerfG, 10.08.1989 - 2 BvR 67/85 (https://dejure.org/1989,614)
BVerfG, Entscheidung vom 10.08.1989 - 2 BvR 67/85 (https://dejure.org/1989,614)
BVerfG, Entscheidung vom 10. August 1989 - 2 BvR 67/85 (https://dejure.org/1989,614)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Schutzbereich des Art. 6 GG für den nichtsorgeberechtigten Vater - Versagung der Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Aufenthaltserlaubnis - Eltern - Elternteil - Sorgeberechtigt

Sonstiges

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1990, 3073 (Ls.)
  • NVwZ 1990, 455
  • FamRZ 1989, 1159
  • DVBl 1989, 1246
 
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Wird zitiert von ... (28)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 18.04.1989 - 2 BvR 1169/84

    Volljährigenadoption I

    Auszug aus BVerfG, 10.08.1989 - 2 BvR 67/85
    Mit dem vorliegenden Beschluß setzt der Senat seine Rechtsprechung zur Verfassungsmäßigkeit der Aufenthaltserlaubnis - Versagung bei bloßer Begegnungsgemeinschaft zwischen Eltern und Kind (BVerfGE 80, 81 , hier: V (549) 531 b mit Besprechung von Kimminich) - fort.

    Soweit eine Familie zwischen einem nicht sorgeberechtigten Elternteil und seinem Kind aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen nur als Begegnungsgemeinschaft geführt wird, ist die Versagung einer Aufenthaltserlaubnis aus einwanderungspolitischen Gründen im Hinblick auf Art. 6 Abs. 1 i. V. m. Abs. 2 GG jedenfalls dann unbedenklich, wenn keine Lebensverhältnisse bestehen, die einen über die Aufrechterhaltung der Begegnungsgemeinschaft hinausgehenden familienrechtlichen Schutz angezeigt erscheinen lassen (BVerfG .. [DVBl 1989, 712 - hier: V (549) 531 b]).

  • VGH Hessen, 06.10.1989 - 10 UE 2713/86

    Adoption erwachsener Ausländer durch deutsche Staatsangehörige begründet kein

    Auszug aus BVerfG, 10.08.1989 - 2 BvR 67/85
    Zum Fall einer bloßen Begegnungsgemeinschaft bei der Erwachsenenadoption eines Ausländers vgl. Hess. VGH (Urteil - 10 UE 2713/86 - v. 6.10.89, in ESVGH 40, 64.
  • BVerfG, 14.12.1989 - 2 BvR 377/88

    Schutzbereich des Art. 6 Abs. 1 GG - Erwachsenenadoption

    Auszug aus BVerfG, 10.08.1989 - 2 BvR 67/85
    Die im letzten Satz des vorstehenden Auszuges genannten Kriterien bejaht das Bundesverfassungsgericht für den Fall einer sogen. Beistandsgemeinschaft zwischen Eltern(teil) und Kind (Beschluß - 2 BvR 377/88 - v. 12.12.89. in NJW 1990 Heft 14 S. 895).
  • BVerfG, 30.01.2002 - 2 BvR 231/00

    Zur Frage aufenthaltsrechtlicher Schutzwirkungen aus GG Art 6 Abs 1 u 2 zugunsten

    Dem gegenüber kann die Versagung einer Aufenthaltserlaubnis und die Einleitung aufenthaltsbeendender Maßnahmen jedenfalls dann unbedenklich sein, wenn keine Lebensverhältnisse bestehen, die einen über die Aufrechterhaltung einer Begegnungsgemeinschaft hinausgehenden familienrechtlichen Schutz angezeigt erscheinen lassen (vgl. BVerfGE 80, 81 ; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 10. August 1989 - 2 BvR 67/85 -, NVwZ 1990, S. 455 ; Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 17. Oktober 1997 - 2 BvQ 34/97 -, veröffentlicht in JURIS).
  • BVerwG, 09.12.1997 - 1 C 19.96

    Asylbewerber; Aufenthaltsbefugnis; Aufenthaltserlaubnis; Begegnungsgemeinschaft;

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ist die Versagung des Aufenthalts aus einwanderungspolitischen Gründen im Hinblick auf Art. 6 Abs. 1, Abs. 2 Satz 1 GG jedenfalls als unbedenklich anzusehen, soweit eine Familie zwischen einem nicht-sorgeberechtigten Elternteil und seinem Kind aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen nur als Begegnungsgemeinschaft geführt wird und keine Lebensverhältnisse bestehen, die einen über die Aufrechterhaltung der Begegnungsgemeinschaft hinausgehenden Schutz angezeigt erscheinen lassen (BVerfG, Kammerbeschlüsse vom 10. August 1989 - 2 BvR 67/85 - FamRZ 1989, 1159 und vom 1. August 1996 - 2 BvR 1119/96 - InfAuslR 1996, 341; vgl. auch BVerfGE 80, 81 ).
  • VGH Baden-Württemberg, 21.03.1995 - 1 S 3605/94

    Keine Aufenthaltserlaubnis für ausländischen Elternteil im Falle einer bloßen

    Zwar kann sich auch der nur umgangsberechtigte ausländische Elternteil eines minderjährigen ledigen Kindes auf den Schutz des Art. 6 Abs. 1 GG berufen und steht die Beziehung dieses Elternteils zu seinem Kind, insbesondere das Umgangsrecht, auch unter dem Schutz des Art. 6 Abs. 2 GG (vgl. BVerfG, Beschl. v. 10.8.1989 - 2 BvR 67/85, InfAuslR 90, 3).

    Aufenthaltsrechtliche Schutzwirkungen können sich aus Art. 6 Abs. 1 i.V.m. Art. 6 Abs. 2 GG als wertentscheidender Grundsatznorm für einen Ausländer aber nur ergeben, wenn die familiären Beziehungen als Lebensgemeinschaft und Erziehungsgemeinschaft und nicht als bloße Begegnungsgemeinschaft ausgestaltet sind (BVerfG, Beschl. v. 10.8.1989, a.a.O.).

    Wie das Bundesverfassungsgericht in seinem Beschluß vom 10.8.1989 (a.a.O.) ausgeführt hat, besteht zwischen einem nicht sorgeberechtigten Elternteil und seinem nicht mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebenden Kind grundsätzlich keine familiäre Lebensgemeinschaft.

    Dies gilt ungeachtet des im Umgangsrecht (§ 1634 Abs. 1 Satz 1 BGB) zum Ausdruck kommenden Fortbestands der Elternverantwortung des nicht sorgeberechtigten Elternteils (vgl. BVerfG, Beschl. v. 10.8.1989, a.a.O.).

    Eine familiäre Lebensgemeinschaft kann in diesem Fall ausnahmsweise nur dann angenommen werden, wenn Lebensverhältnisse bestehen, die einen über die Aufrechterhaltung dieser Begegnungsgemeinschaft hinausgehenden familienrechtlichen Schutz angezeigt erscheinen lassen (vgl. hierzu und zum folgenden: BVerfG, Beschl. v. 10.8.1989, a.a.O.; BVerwG, Beschl. v. 22.6.1992 - 1 B 70.92 -, InfAuslR 1992, 308 ff.).

  • BVerwG, 27.01.1998 - 1 C 28.96

    Ausländerrecht - Versagung der Aufenthaltserlaubnis bei einem

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ist die Versagung des Aufenthalts aus einwanderungspolitischen Gründen im Hinblick auf Art. 6 Abs. 1 , Abs. 2 Satz 1 GG jedenfalls als unbedenklich anzusehen, soweit eine Familie zwischen einem nicht-sorgeberechtigten Elternteil und seinem Kind aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen nur als Begegnungsgemeinschaft geführt wird und keine Lebensverhältnisse bestehen, die einen über die Aufrechterhaltung der Begegnungsgemeinschaft hinausgehenden Schutz angezeigt erscheinen lassen (BVerfG, Kammerbeschlüsse vom 10. August 1989 - 2 BvR 67/85 - FamRZ 1989, 1159 und vom 1. August 1996 - 2 BvR 1119/96 - InfAuslR 1996, 341 ; vgl. auch BVerfGE 80, 81, 91, 94).
  • BVerfG, 01.08.1996 - 2 BvR 1119/96

    Gegenstand der Verfassungsbeschwerde - Verfassungsrechtliche Anforderungen an die

    Im weiteren Verfahren wird daher zu prüfen sein, ob hier faktische Beziehungen von außergewöhnlichem Gewicht bestehen, die einen über die Aufrechterhaltung einer Begegnungsgemeinschaft hinausgehenden familienrechtlichen Schutz angezeigt erscheinen lassen (vgl. Bundesverfassungsgericht, Beschluß der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 10. August 1989 - 2 BvR 67/85 - DVBl 1989, S. 1246 f.).
  • VGH Baden-Württemberg, 11.05.1993 - 11 S 714/93

    Aufenthaltserlaubnis wegen außergewöhnlicher Härte für einen nicht

    Die Beziehung eines nicht sorgeberechtigten Ausländers zu seinem im Bundesgebiet lebenden Kind steht unter dem Schutz des Art. 6 Abs. 1 und Abs. 2 GG (BVerfG, Beschl. v. 10.8.1989, InfAuslR 1990, 3 m.w.N.).

    Diese familiäre Bindung, insbesondere das Recht des Ausländers zum Umgang mit seinem Kind nach § 1634 Abs. 1 Satz 1 BGB, ist daher bei den Aufenthalt des Ausländers betreffenden Entscheidungen angemessen zu berücksichtigen (BVerfG, Beschl. v. 10.8.1989, aaO.; BVerwG, Beschl. v. 22.6.1992, InfAuslR 1992, 309; Beschl. v. 23.4.1992, Buchholz 402.24 § 2 AuslG Nr. 113 m.w.N.).

    Denn trotz des im Umgangsrecht nach § 1634 Abs. 1 Satz 1 BGB zum Ausdruck kommenden Fortbestands der Elternverantwortung auch des nicht sorgeberechtigten Elternteils setzt sich die Familie zwischen dem Nichtsorgeberechtigten und seinem Kind in einer bloßen Begegnungsgemeinschaft fort, so daß einem Umgangs- bzw. Besuchsrecht bei der Entscheidung über die Gewährung eines Daueraufenthaltsrechts für den nicht sorgeberechtigten Elternteil grundsätzlich keine ausschlaggebende Bedeutung beigemessen zu werden braucht (BVerfG, Beschl. v. 10.8.1989, aaO.; BVerwG, Beschluß v. 22.6.1992, InfAuslR, 308ff. m.w.N.).

    Solche Lebensverhältnisse liegen insbesondere vor, wenn das Kind auf die dauernde Anwesenheit des nicht sorgeberechtigten Elternteils in seiner unmittelbaren Nähe angewiesen ist (BVerfG, Beschl. v. 10.8.1989, aaO, 4).

  • BVerwG, 22.08.1995 - 5 C 15.94

    Sozialhilfe - Lebensunterhalt - Umgangsrecht - Erhöhung - Erforderliches Maß an

    Dieses Umgangsrecht ermöglicht dem nicht sorgeberechtigten Elternteil, sich von dem körperlichen und geistigen Befinden des Kindes und seiner Entwicklung durch Augenschein und gegenseitige Aussprache fortlaufend zu überzeugen, die verwandtschaftlichen Beziehungen zu ihm aufrechtzuerhalten und einer Entfremdung vorzubeugen sowie dem Liebesbedürfnis beider Teile Rechnung zu tragen (vgl. BGHZ 51, 219 [222] sowie Urteil vom 23. Mai 1984 - IV b ZR 9/83 - [NJW 1984, 1951/1952]; BVerfGE 31, 194 [206] und Beschluß vom 10. August 1989 - 2 BvR 67/85 - [NVwZ 1990, 455 f.]).
  • BVerwG, 18.02.1993 - 5 C 30.89

    Sozialhilfe - Regelbedarf - Umgangsrecht - Kosten - Notwendiger Lebensunterhalt

    Dieses Umgangsrecht ermöglicht dem nicht sorgeberechtigten Elternteil, sich von dem körperlichen und geistigen Befinden des Kindes und seiner Entwicklung durch Augenschein und gegenseitige Aussprache fortlaufend zu überzeugen, die verwandtschaftlichen Beziehungen zu ihm aufrechtzuerhalten und einer Entfremdung vorzubeugen sowie dem Liebesbedürfnis beider Teile Rechnung zu tragen (vgl. BGHZ 51, 219 [222] sowie Urteil vom 23. Mai 1984 - IV b ZR 9/83 - [NJW 1984, 1951/1952]; BVerfGE 31, 194 [206] und Beschluß vom 10. August 1989 - 2 BvR 67/85 - [NVwZ 1990, 455 f.]).
  • BVerwG, 09.12.1997 - 1 C 16.96

    Visumspflicht auch bei Einreise zu Familienangehörigen

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ist die Versagung des Aufenthalts aus einwanderungspolitischen Gründen im Hinblick auf Art. 6 Abs. 1, Abs. 2 Satz 1 GG jedenfalls als unbedenklich anzusehen, soweit eine Familie zwischen einem nicht sorgeberechtigten Elternteil und seinem Kind aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen nur als Begegnungsgemeinschaft geführt wird und keine Lebensverhältnisse bestehen, die einen über die Aufrechterhaltung der Begegnungsgemeinschaft hinausgehenden Schutz angezeigt erscheinen lassen (BVerfG, Kammerbeschlüsse vom 10. August 1989 - 2 BvR 67/85 - FamRZ 1989, 1159 und vom 1. August 1996 - 2 BvR 1119/96 - InfAuslR 1996, 341; vgl. auch BVerfGE 80, 81 [BVerfG 18.04.1989 - 2 BvR 1169/84]).
  • VGH Hessen, 10.12.1997 - 7 TZ 2126/97

    Aufenthaltserlaubnis für ausländischen Elternteil nach Ehescheidung - Vorliegen

    Es ist weiterhin nicht festzustellen, daß das Verwaltungsgericht in dem angegriffenen Beschluß einen Rechtssatz aufgestellt oder erkennbar zugrunde gelegt hat, der von einem in den Beschlüssen des Bundesverfassungsgerichts vom 06.12.1994 (- 2 BvR 2084/94 - InfAuslR 1995, 55), vom 10.08.1989 (- 2 BvR 67/85 - InfAuslR 1990, 3) und vom 01.08.1996 (- 2 BvR 1119/96 - InfAuslR 1996, 341 -) aufgestellten Grundsatz abweicht.

    Einen Grundsatz des Inhalts, daß zwischen einem sorgeberechtigten Elternteil und seinem Kind grundsätzlich eine von Art. 6 GG geschützte Beistandsgemeinschaft vorliegt, ist - entgegen der Auffassung des Antragstellers - dem Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 10.08.1989 (- 2 BvR 67/85 - InfAuslR 1990, 3 = DVBl. 1989, 1246 -) nicht zu entnehmen.

  • FG Düsseldorf, 17.10.2002 - 15 K 2481/01

    Kindergeld; Haushaltsaufnahme; Getrennt lebende Eltern; Umgangsrecht; Betreuung;

  • VGH Hessen, 26.02.1992 - 10 TH 1443/91

    Zweckgebundene Aufenthaltserlaubnis; Verstoß gegen Rechtsvorschriften als

  • VGH Baden-Württemberg, 14.06.1996 - 13 S 1400/96

    Rechtsschutzinteresse an der Aussetzung des Sofortvollzuges der zeitlichen

  • BVerwG, 20.11.1989 - 1 B 156.89

    Ausreichende Würdigung des vom Kläger beanspruchten Umgangsrechts mit einem aus

  • VGH Hessen, 16.04.1998 - 3 TG 3890/97

    Aufenthaltsgenehmigung zum Zwecke des gebotenen Schutzes von Ehe und Familie -

  • BVerwG, 19.06.1997 - 1 B 113.97

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Ordnungsgemäße "Bezeichnung"

  • VGH Hessen, 23.07.1997 - 13 TZ 2320/97

    Zulassung der Beschwerde wegen ernstlicher Zweifel an der Richtigkeit der

  • OLG Hamm, 30.10.1996 - 12 WF 248/96

    Ausschluss des Umgangsrechts des nicht sorgeberechtigten Elternteils mit seinem

  • VGH Baden-Württemberg, 26.10.1995 - 1 S 568/95

    Erschwerung des Umgangsrechts keine besondere Härte iSd AuslG 1990 § 19 Abs 1 Nr

  • BVerwG, 10.03.1995 - 1 B 217.94
  • OVG Niedersachsen, 03.03.2000 - 4 M 443/00

    Abschiebung; Abschiebungsschutz; Ausländer; Ehepartner; Familie; familiäre

  • OVG Hamburg, 18.05.1990 - Bs IV 174/90

    Aufenthaltserlaubnis; Ausländischer Elternteil; Vorläufiger Rechtsschutz;

  • VG Stuttgart, 10.01.1996 - A 18 K 16947/95

    Antrag auf Aussetzung der Abschiebung; Rechtliche Unmöglichkeit der Abschiebung;

  • VGH Bayern, 14.11.1994 - 10 CS 94.3306

    Versagung der Aufenthaltserlaubnis wegen Einreise ohne das erforderliche Visum;

  • OLG Karlsruhe, 08.12.1997 - 2 UF 178/97

    Umgangsrecht, Abänderung

  • OLG München, 22.03.1996 - 16 WF 650/96

    Regelung des Umgangsrechts bei ablehnender Willensäußerungen von Kleinkindern

  • VG Stuttgart, 22.05.2002 - 13 K 5725/00

    Bestehen eines Umgangsrechts begründet keine familiäre Lebensgemeinschaft

  • VG Bremen, 30.06.2005 - S4 V 1039/05

    Vaterschaft/Sorgerecht, Abschiebung, AsylbLG

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