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   OVG Bremen, 02.02.1988 - 1 N 1/87   

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OVG Bremen, 02.02.1988 - 1 N 1/87 (https://dejure.org/1988,5945)
OVG Bremen, Entscheidung vom 02.02.1988 - 1 N 1/87 (https://dejure.org/1988,5945)
OVG Bremen, Entscheidung vom 02. Februar 1988 - 1 N 1/87 (https://dejure.org/1988,5945)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1989, 157
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • OVG Berlin-Brandenburg, 30.06.2016 - 1 B 2.12

    Rettungsdienst; Gebühren; Berliner Feuerwehr; Rettungstransportwagen (RTW);

    Insofern trifft auch die Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts Bremen zur gebührenrechtlichen Beurteilung von Vorhaltungen für besondere Lagen nach § 12 Abs. 2 BremGebBeitrG (vgl. Urteile vom 12. Oktober 1993 - 1 N 2/92 - juris Rn. 29, und vom 2. Februar 1988 - 1 N/87 - NVwZ-RR 1989, 157) nicht die Berliner Rechtslage.
  • OVG Bremen, 12.10.1993 - 1 N 2/92

    Nichtigerklärung von Gebührenpositionen der Kostenordnung der Feuerwehr;

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  • VG Bremen, 15.03.2007 - 2 K 1962/06

    Kosten für Rettungseinsatz der Feuerwehr. Unmittelbare Haftung einer gesetzlichen

    Das OVG Bremen hatte zur früheren Rechtslage in einer Normenkontrollentscheidung zu den seinerzeit geregelten Gebühren für den Rettungsdienst ausgeführt (OVG Bremen, Urt. v. 02.02.1988 - 1 N 1/87 in NVwZ-RR 1989, 157, 158):.

    Auch danach galt das Prinzip einer gesetzlichen Gebührenschuldnerschaft der Krankenkassen (OVG Bremen U. v. 02.02.1988 - 1 N 1/87 in NVwZ-RR 89, 157).".

  • VGH Hessen, 29.10.1991 - 4 N 1815/85

    Normenkontrollantrag gegen eine Sanierungssatzung (Erforderlichkeit des

    Wenn eine Norm während der Anhängigkeit eines zulässigen Normenkontrollantrags außer Kraft tritt oder aufgehoben wird, wird der Normenkontrollantrag zwar nicht ohne weiteres unzulässig, solange die Voraussetzung der Zulässigkeit nach § 47 Abs. 2 Satz 1 VwGO fortbesteht, daß der Antragsteller durch die Rechtsvorschrift oder deren Anwendung einen Nachteil erlitten oder in absehbarer Zeit zu erwarten hat (vgl. BVerwG, Beschluß vom 02.09.1983 - 4 N 1.83 -, BVerwGE 68, 12 ff.; OVG Bremen, Urteil vom 02.02.1988 - 1 N 1/87 -, NVwZ-RR 1989, 157 (158); OVG Saarland, Beschluß vom 08.03.1985 - 2 N 3/84 -, AS Rheinland-Pfalz 19, 290 (insofern nur Leitsatz)).
  • OVG Bremen, 05.11.1991 - 1 N 1/91

    Gewerberecht: Gebührenrecht der Schornsteinfeger, Bremen

    Bei der Bemessung der Gebühren ist dem Verordnungsgeber ähnlich wie bei einer am Kostendeckungsprinzip orientierten Gebührengestaltung ein gewisser Entscheidungsspielraum zuzubilligen; erst bei Überschreitung dieses Spielraums kommt eine Unwirksamkeit der Gebührensätze in Betracht (für das Kostendeckungsprinzip vgl. z.B. OVG Bremen, Urt. v. 2.2.1988, NVwZ-RR 1989, 157/160 f.; BVerwG, Beschl. v. 7.2.1989, NVwZ 1989, 571/572, mit weit. Nachw.).
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