Rechtsprechung
OVG Bremen, 02.02.1988 - 1 N 1/87 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NVwZ-RR 1989, 157
Wird zitiert von ... (5)
- OVG Berlin-Brandenburg, 30.06.2016 - 1 B 2.12
Rettungsdienst; Gebühren; Berliner Feuerwehr; Rettungstransportwagen (RTW); …
Insofern trifft auch die Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts Bremen zur gebührenrechtlichen Beurteilung von Vorhaltungen für besondere Lagen nach § 12 Abs. 2 BremGebBeitrG (…vgl. Urteile vom 12. Oktober 1993 - 1 N 2/92 - juris Rn. 29, und vom 2. Februar 1988 - 1 N/87 - NVwZ-RR 1989, 157) nicht die Berliner Rechtslage. - OVG Bremen, 12.10.1993 - 1 N 2/92
Nichtigerklärung von Gebührenpositionen der Kostenordnung der Feuerwehr; …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - VG Bremen, 15.03.2007 - 2 K 1962/06
Kosten für Rettungseinsatz der Feuerwehr. Unmittelbare Haftung einer gesetzlichen …
Das OVG Bremen hatte zur früheren Rechtslage in einer Normenkontrollentscheidung zu den seinerzeit geregelten Gebühren für den Rettungsdienst ausgeführt (OVG Bremen, Urt. v. 02.02.1988 - 1 N 1/87 in NVwZ-RR 1989, 157, 158):.Auch danach galt das Prinzip einer gesetzlichen Gebührenschuldnerschaft der Krankenkassen (OVG Bremen U. v. 02.02.1988 - 1 N 1/87 in NVwZ-RR 89, 157).".
- VGH Hessen, 29.10.1991 - 4 N 1815/85
Normenkontrollantrag gegen eine Sanierungssatzung (Erforderlichkeit des …
Wenn eine Norm während der Anhängigkeit eines zulässigen Normenkontrollantrags außer Kraft tritt oder aufgehoben wird, wird der Normenkontrollantrag zwar nicht ohne weiteres unzulässig, solange die Voraussetzung der Zulässigkeit nach § 47 Abs. 2 Satz 1 VwGO fortbesteht, daß der Antragsteller durch die Rechtsvorschrift oder deren Anwendung einen Nachteil erlitten oder in absehbarer Zeit zu erwarten hat (vgl. BVerwG, Beschluß vom 02.09.1983 - 4 N 1.83 -, BVerwGE 68, 12 ff.; OVG Bremen, Urteil vom 02.02.1988 - 1 N 1/87 -, NVwZ-RR 1989, 157 (158); OVG Saarland, Beschluß vom 08.03.1985 - 2 N 3/84 -, AS Rheinland-Pfalz 19, 290 (insofern nur Leitsatz)). - OVG Bremen, 05.11.1991 - 1 N 1/91
Gewerberecht: Gebührenrecht der Schornsteinfeger, Bremen
Bei der Bemessung der Gebühren ist dem Verordnungsgeber ähnlich wie bei einer am Kostendeckungsprinzip orientierten Gebührengestaltung ein gewisser Entscheidungsspielraum zuzubilligen; erst bei Überschreitung dieses Spielraums kommt eine Unwirksamkeit der Gebührensätze in Betracht (für das Kostendeckungsprinzip vgl. z.B. OVG Bremen, Urt. v. 2.2.1988, NVwZ-RR 1989, 157/160 f.; BVerwG, Beschl. v. 7.2.1989, NVwZ 1989, 571/572, mit weit. Nachw.).