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   VGH Baden-Württemberg, 30.11.1988 - 2 S 1140/87   

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VGH Baden-Württemberg, 30.11.1988 - 2 S 1140/87 (https://dejure.org/1988,2783)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 30.11.1988 - 2 S 1140/87 (https://dejure.org/1988,2783)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 30. November 1988 - 2 S 1140/87 (https://dejure.org/1988,2783)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Betrieb eines Kindertagheims als öffentliche Einrichtung i.S.d. § 10 Abs. 2 Gemeindeordnung (GO); Vorliegen einer öffentlich-rechtlichen Leistungsbeziehung i.R.d. Betriebs einer öffentlichen (unselbstständigen) Anstalt einer Gemeinde ohne eindeutige privatrechtliche ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1989, 267
 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (8)

  • VGH Baden-Württemberg, 15.03.2018 - 12 S 1644/18

    Rechtsnatur von Regelungen über Aufnahme und Abmeldung bei gemeindlichen

    Die Antragsgegnerin betreibt ihre Kinderbetreuungseinrichtungen als öffentliche Einrichtung i.S.v. § 10 Abs. 2 GemO (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 30.11.1988 - 2 S 1140/87 - NVwZ-RR 1989, 267 ff.; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 20.05.2015 - OVG 6 L 34.15 - juris Rn. 3; Bayerischer VGH, Beschluss vom 10.10.2012 - 12 CE 12.2170 - juris Rn. 35; vgl. auch Sodan/Ziekow, VwGO, 4. Aufl., § 40 Rn. 344), da diese der unmittelbaren Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben auf dem Gebiet der Daseinsvorsorge mit Blick auf die Vorgaben der §§ 22 ff. SGB VIII sowie des § 3 KiTaG dienen.

    Angesichts der Verwurzelung des Zulassungsanspruchs in den genannten öffentlich-rechtlichen Vorschriften, an denen die Zulassungsregelungen im Einzelnen zu messen sind, ist der Antragsgegnerin insoweit nicht die Befugnis eingeräumt, auf privatrechtliche Regelungs- und Handlungsformen auszuweichen (VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 30.11.1988 - 2 S 1140/87 - NVwZ-RR 1989, 267 ff.; Bayerischer VGH, Beschluss vom 10.10.2012 - 12 CE 12.2170 - juris Rn. 36).

    Die vorstehenden Überlegungen gelten auch für § 5 der Benutzungsordnung - Abmeldung/Kündigung - als Kehrseite zu der Aufnahme des Kindes in die Betreuungseinrichtung, da durch eine Kündigung seitens der Antragsgegnerin gegenüber einem Benutzer (§ 5 Abs. 2 der Benutzungsordnung) die Frage des "Ob" der Benutzung und damit die Zulassung zu der öffentlichen Einrichtung betroffen wäre (so VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 30.11.1988 - 2 S 1140/87 - NVwZ-RR 1989, 267 ff., Bayerischer VGH, Beschluss vom 10.10.2012 - 12 CE 12.2170 - juris; a.A. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 20.05.2015 - OVG 6 L 34.15 - juris).

    Hierfür spricht zudem die Bezeichnung des Benutzungsentgelts als "Elternbeitrag" und nicht etwa als "Gebühr" (vgl. dazu VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 30.11.1988 - 2 S 1140/87 - NVwZ-RR 1989, 267 ff.).

    Es ist den Gemeinden nach herrschender Ansicht kraft ihres Organisationsermessens grundsätzlich freigestellt, das Benutzungsverhältnis ihrer öffentlichen Einrichtungen, mithin die Stufe des "Wie" der Nutzung, privatrechtlich auszugestalten, soweit sie nicht kraft Gesetzes auf eine öffentlich-rechtliche Regelungsform festgelegt ist (VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 30.11.1988 - 2 S 1140/87 - NVwZ-RR 1989, 267 ff.; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 20.05.2015 - OVG 6 L 34.15 - juris Rn. 5).

  • VGH Baden-Württemberg, 24.10.2013 - 1 S 347/13

    Erlass und Verkündung gemeindlicher Polizeiverordnungen in Baden-Württemberg

    Da die Ausfertigung einer Verordnung Voraussetzung für deren ordnungsgemäße öffentliche Bekanntmachung ist, haben ihr Fehlen oder wesentliche Mängel der Ausfertigung ihre Ungültigkeit zur Folge (vgl. Belz/Mußmann, PolG BW, 7. Aufl., § 12 Rn. 17; für kommunale Satzungen: VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 30.11.1988 - 2 S 1140/87 - NVwZ-RR 1989, 267, 269; Beschl. v. 27.08.1992 - 2 S 909/90 - juris Rn. 24; Gern, Kommunalrecht Baden-Württemberg, 9. Aufl., Rn. 144).

    Fehlt die Verkündung oder leidet sie an wesentlichen Mängeln, so führt dies zur Ungültigkeit der Rechtsverordnung (vgl. Senatsurteil vom 15.11.2007 - 1 S 2720/06 - VBlBW 2008, 134; für Satzungen: VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 30.11.1988, a.a.O.; Beschl. v. 27.08.1992, a.a.O.; Gern, a.a.O., Rn. 144).

  • VGH Baden-Württemberg, 27.08.1992 - 2 S 909/90

    Öffentliche Musikschule: Benutzungsgebühren regeln sich nach einer

    Die Erhebung von Benutzungsgebühren für eine öffentliche Einrichtung, die eine Gemeinde oder ein Landkreis in der Form einer öffentlichen (unselbständigen) Anstalt betreibt und deren Leistungsbeziehungen öffentlich-rechtlich gestaltet sind, erfordert eine Regelung in einer Gebührensatzung (wie VGH Baden-Württemberg, Normenkontrollbeschluß vom 30.11.1988 - 2 S 1140/87 -, NVwZ 1989, 267).

    Rechtsvorschriften im vorgenannten Sinne sind jedenfalls auch solche abstrakt-generellen Regelungen, denen nach ihrem materiellen Gehalt Rechtssatzcharakter zukommt (vgl. VGH Bad.-Württ., Normenkontrollbeschluß vom 30.11.1988 - 2 S 1140/87 -, NVwZ 1989, 267 m.w.N. aus der Rechtsprechung).

    Sie entfaltet Außenwirkung, weil sie für die Benutzer der Musikschule die Höhe des zu zahlenden Benutzungsentgelts verbindlich festlegen soll (vgl. VGH Bad.-Württ., Normenkontrollbeschluß vom 30.11.1988, aaO).

    Fehlt die öffentliche Bekanntmachung oder leidet sie an wesentlichen Mängeln, so führt dies ebenfalls zur Ungültigkeit der Satzung (vgl. VGH Bad.-Württ., Normenkontrollbeschluß vom 30.11.1988, aaO).

  • VGH Baden-Württemberg, 28.04.1997 - 1 S 2007/96

    Normenkontrolle einer Hafenordnung: öffentlich-rechtliche Ausgestaltung des

    Mit dieser Regelung schränkt die Antragsgegnerin lediglich den Anspruch nach § 10 Abs. 2 GemO entsprechend den weiteren Zulassungs- und Benutzungsbestimmungen ein (vgl. hierzu: VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 30.11.1988 - 2 S 1140/87 -, NVwZ-RR 1989, S. 267ff.).

    Weist somit der von der Antragsgegnerin betriebene Sportboothafen alle Voraussetzungen einer öffentlichen Einrichtung im Sinne des § 10 Abs. 2 GemO auf, so unterfallen jedenfalls alle diejenigen Vorschriften der Hafenordnung dem öffentlichen Recht, die den auf § 10 Abs. 2 S. 2 GemO und auf dem Gleichheitssatz nach Art. 3 Abs. 1 GG beruhenden Zulassungsanspruch nach Maßgabe des Widmungszwecks konkretisieren; insoweit ist der Antragsgegnerin angesichts der Verwurzelung des Zulassungsanspruchs in den genannten öffentlich-rechtlichen Vorschriften, an denen die Zulassungsregelungen im einzelnen zu messen sind, nicht die Befugnis eingeräumt, auf privatrechtliche Regelungs- und Handlungsformen auszuweichen (vgl. VGH Bad.- Württ., NK-Beschl. v. 30.11.1988, a.a.O.).

    Zwar ist es, soweit die Benutzung als solche in Rede steht, den Gemeinden nach herrschender Ansicht kraft ihres Organisationsermessens grundsätzlich freigestellt, die Rechtsbeziehungen zwischen ihren öffentlichen Einrichtungen und den Benutzern öffentlich-rechtlich oder privatrechtlich zu regeln, soweit sie nicht kraft Gesetzes auf die eine oder die andere Regelungsform festgelegt sind (VGH Bad.-Württ., NK-Beschl. v. 30.11.1988, a.a.O., m.w.N.).

  • VGH Baden-Württemberg, 07.07.2022 - 1 S 435/22

    Eröffnung des Verwaltungsrechtswegs bei einer Klage gegen ein befristetes Haus-

    Dabei ist es den Gemeinden kraft ihres Organisationsermessens grundsätzlich freigestellt, das Benutzungsverhältnis ihrer öffentlichen Einrichtungen, mithin die Stufe des "Wie" der Nutzung, privatrechtlich auszugestalten, soweit sie nicht kraft Gesetzes auf eine öffentlich-rechtliche Regelungsform festgelegt sind (VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 30.11.1988 - 2 S 1140/87 - NVwZ-RR 1989, 267 ff.; Beschl. v. 15.03.2018 - 12 S 1644/18 - juris Rn. 58 ff.; OVG Bln.-Bbg., Beschl. v. 20.05.2015 - OVG 6 L 34.15 - juris Rn. 5).

    Andere hingegen sehen auch auf privatrechtlicher Rechtsgrundlage beruhende Ausschlüsse von der Nutzung als "Kehrseite" des kommunalrechtlichen Zugangsanspruchs und unterwerfen sie öffentlich-rechtlicher Prüfung durch die Verwaltungsgerichte (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 30.10.1986 - 1 S 2497/86 - NVwZ 1987, 701; Beschl. v. 30.11.1988 - 2 S 1140/87 - NVwZ-RR 1989, 267; Beschl. v. 15.03.2018 - 12 S 1644/18 - juris Rn. 58; BayVGH, Beschl. v. 10.10.2012 - 12 CE 12.2170 - juris Rn. 36; OVG NRW, Urt. v. 14.10.1988 - 15 A 188/86 - juris Rn. 5; VG Neustadt, Beschl. v. 10.02.2010 - 4 L 81/10 - juris Rn. 3).

  • VGH Baden-Württemberg, 23.07.2020 - 1 S 1584/18

    Gesamtanlagenschutzsatzung: Anhörung des Ortschaftsrats, Anforderungen an

    Fehlt eine Bekanntmachung gänzlich oder leidet sie an wesentlichen Mängeln, führt dies zur Unwirksamkeit der Satzung (vgl. Senat, Urt. v. 24.10.2013 - 1 S 347/13 - VBlBW 2014, 292, zur Bekanntmachung von kommunalen Satzungen und zur Verkündung von Verordnungen m.w.N.; zu Satzungen ferner VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 30.11.1988 - 2 S 1140/87 - NVwZ-RR 1989, 267).
  • VGH Baden-Württemberg, 31.08.1993 - 2 S 3000/90

    Staffelung von Gebühren für Kindertagesstätten nach Einrichtungsart und sozialen

    Dem Senat liegen die Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die städtischen Kindertagesstätten vom 26.6.1990, die Änderungssatzung vom 20.10./8.12.1992, die Sitzungsvorlage mit der Gebührenkalkulation, die Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Gemeinderats der Antragsgegnerin vom 26.6.1990, ein Merkblatt für Antragsteller und Inhaber der S Berechtigungskarte, die Sitzungsunterlagen bezüglich der Änderungssatzung sowie die Akten des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg 2 S 1140/87 vor.
  • VG Gera, 15.10.1997 - 5 E 1513/96

    Benutzungsgebührenrecht; Benutzungsgebührenrecht

    Soweit die Benutzung einer öffentlichen Einrichtung in Rede steht, ist es den Gemeinden bzw. Zweckverbänden kraft ihres Organisationsermessens grundsätzlich freigestellt, die Rechtsbeziehung zwischen ihren öffentlichen Einrichtungen und den Benutzern öffentlich-rechtlich oder privatrechtlich zu regeln (vgl. VGH Mannheim, Beschluß vom 30.11.1988 - NVwZ-RR 1989, 267; 268):.

    Die Verwendung eindeutig öffentlich-rechtlicher Rechtsbegriffe indiziert einen entsprechenden Regelungswillen (VGH Mannheim, Beschluß vom 30.11.1988, NVwZ-RR 1989, 267; 268).

    spricht der Erlaß einer Gebührensatzung als typischer Handlungsform zur Gründung hoheitlicher Rechtsbeziehungen für eine öffentlich-rechtliche Ausgestaltung des Benutzungsverhältnisses (VGH Mannheim, Beschluß vom 30.11.1988, NVwZ-RR 1989, 267, 269).

  • OVG Sachsen, 24.04.2007 - 1 D 28/04

    Unwirksamkeit eines Regionalplanes

    Nur durch die Ausfertigung der Satzung ist sichergestellt, dass der textliche und zeichnerische Gegenstand der Satzung mit dem Willen des Satzungsgebers im Zeitpunkt seiner Beschlussfassung übereinstimmt (SächsOVG, Urt. v. 25.10.2006 - 1 D 3/03 - UA S. 13; VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 30.11.1988, NVwZ-RR 1989, 267 [269]).

    S. 10; VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 30.11.1988, aaO; OVG Saarland, Urt. v. 10.3.2003, BRS 66 Nr. 46).

  • OVG Sachsen, 15.01.2010 - 1 D 26/07

    Bebauungsplan, Antragsbefugnis, Unwirksamkeit, Windenergieanlage,

    Nur durch die Ausfertigung der Satzung ist sichergestellt, dass der textliche und zeichnerische Gegenstand der Satzung mit dem Willen des Satzungsgebers im Zeitpunkt seiner Beschlussfassung übereinstimmt (SächsOVG, Urt. v. 25.10.2006 - 1 D 3/03 - UA S. 13; VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 30.11.1988, NVwZ-RR 1989, 267 [269]).

    Sie ist zugleich die Grundlage für die Verkündung der Norm als letztem Akt ihrer Hervorbringung (BVerwG, Beschl. v. 9.5.1996, NVwZ-RR 1996, 630; Beschl. v. 27.10.1998, NVwZ-RR 1999, 161; Beschl. v. 27.1.1999, NVwZ 1999, 878; SächsOVG, NK-Urt. v. 20.3.2007 - 1 D 20/04 -, UA. S. 10; VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 30.11.1988, aaO; OVG Saarland, Urt. v. 10.3.2003, BRS 66 Nr. 46).

  • VG Regensburg, 09.01.2023 - RN 3 E 22.2488

    Hausverbot öffentliche Einrichtung, Erlass eines Verwaltungsakts unter

  • FG Hamburg, 30.12.2009 - 3 K 5/09

    Umsatzsteuer: Durchlaufender Posten: Kipp-Entgelt für Abwasserbeseitigung aus

  • FG Hamburg, 11.12.2009 - 3 K 4/09

    Kipp-Entgelt für Abwasserbeseitigung aus Sammelgruben als durchlaufender Posten

  • VG Stuttgart, 22.06.2022 - 9 K 3154/22

    Anspruch auf Weiterbetreuung in einer KiTa; Wirksamkeit der Kündigung eines

  • OVG Sachsen, 16.05.2000 - 3 BS 672/99
  • VG Braunschweig, 22.10.1996 - 5 A 5141/96

    Befreiung von Elternbeiträgen für einen Besuch eines in kirchlicher Trägerschaft

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