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Rechtsprechung
   OVG Rheinland-Pfalz, 22.11.1988 - 7 A 15/88   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1988,2580
OVG Rheinland-Pfalz, 22.11.1988 - 7 A 15/88 (https://dejure.org/1988,2580)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 22.11.1988 - 7 A 15/88 (https://dejure.org/1988,2580)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 22. November 1988 - 7 A 15/88 (https://dejure.org/1988,2580)
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Volltextveröffentlichung

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Parken; Parkplatz; Beförderung; Gehbehinderter; Blinder; Rollstuhlfahrer

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Kein Dauerparken auf Behindertenparkplatz: Behindertenparkplätze dürfen auch von berechtigten Schwerbehinderten nicht zeitlich unbegrenzt belegt werden - Mutter einer blinden Tochter trägt Kosten für Abschleppvorgang ihres über einen Tag lang abgestellten Fahrzeugs ...

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1989, 299
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (2)

  • BayObLG, 27.06.1985 - 2 ObOWi 114/85
    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 22.11.1988 - 7 A 15/88
    Dieses Zusatzschild beschränkte die Parkerlaubnis allgemein zugunsten Schwerbehinderter mit außergewöhnlicher Gehbehinderung und Blinder, ohne daß es [seinerzeit] darauf ankam, ob der dadurch Begünstigte einen Ausweis mit entsprechender Bescheinigung besaß oder gar am Kraftfahrzeug anbrachte (vgl. BayObLG, NJW 1985, 1407 f. [hier: II (286) 20l c] unter ausführlicher Darlegung der eindeutigen Gesetzeslage); unerheblich war auch, ob der derart Schwerbehinderte das von ihm benutzte Fahrzeug selbst führte (vgl. BayObLG, DAR 1985, 355 f. [hier: II (286) 201 d]).

    Die Parkerlaubnis galt jedoch nur, soweit die Parkmöglichkeit in sachlicher und zeitlicher Hinsicht zugunsten des derart Schwerbehinderten in Anspruch genommen wurde (vgl. BayObLG, DAR 1985, 355, 356 [hier: ll (286) 20l d]).

  • BayObLG, 24.10.1984 - 2 ObOWi 261/84
    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 22.11.1988 - 7 A 15/88
    Dieses Zusatzschild beschränkte die Parkerlaubnis allgemein zugunsten Schwerbehinderter mit außergewöhnlicher Gehbehinderung und Blinder, ohne daß es [seinerzeit] darauf ankam, ob der dadurch Begünstigte einen Ausweis mit entsprechender Bescheinigung besaß oder gar am Kraftfahrzeug anbrachte (vgl. BayObLG, NJW 1985, 1407 f. [hier: II (286) 20l c] unter ausführlicher Darlegung der eindeutigen Gesetzeslage); unerheblich war auch, ob der derart Schwerbehinderte das von ihm benutzte Fahrzeug selbst führte (vgl. BayObLG, DAR 1985, 355 f. [hier: II (286) 201 d]).
  • VGH Baden-Württemberg, 13.06.1995 - 1 S 631/95

    Abschleppen eines verbotswidrig auf einem Anwohnerparkplatz abgestellten Kfz -

    Als "bloßen" Halter des Kraftfahrzeugs trifft ihn nicht die sich aus dem Verkehrszeichen als sofort vollziehbarem Dauerverwaltungsakt ergebende Verpflichtung (a.A. OVG Koblenz, Urteil vom 22.11.1988 - 7 A 15/88 -, NVwZ-RR 1989, 299).
  • VG Neustadt, 17.11.2020 - 5 K 1359/19

    Erstattung der Kosten für die Renovierung einer als Obdachlosenunterkunft

    Dies schließt die Befugnis ein, die Erstattung der Kosten durch Leistungsbescheid anzufordern (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 22. November 1988 - 7 A 15/88 -, NVwZ-RR 1989, 299).
  • VG Neustadt, 05.12.2017 - 5 K 564/17

    Notwendigkeit erneuter Fristsetzung zur Erfüllung der Grundverfügung nach Ablauf

    Dies schließt die Befugnis ein, die Erstattung der Kosten durch Leistungsbescheid anzufordern (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 22. November 1988 - 7 A 15/88 -, NVwZ-RR 1989, 299).
  • VG Aachen, 04.01.2013 - 6 K 1106/09

    Kostenerhebung bzgl. einer im Wege der Ersatzvornahme angeordneten

    Denn anders kann der Sinn der gesetzlichen Regelung, die durch die Verhältnisse des modernen Straßenverkehrs, insbesondere durch die damit verbundene Parkraumnot in den Innenstädten hervorgerufenen zusätzlichen Erschwernisse für Schwerbehinderte mit außergewöhnlicher Gehbehinderung oder Blinde durch Vorhaltung von Sonderparkplätzen an für jenen Personenkreis besonders wichtigen Stellen abzumildern, nicht wirksam erreicht werden, vgl. hierzu auch BVerwG, Beschluss vom 18. Februar 2000 - 3 B 149.01 -, und Urteil vom 14. Mai 1992 - 3 C 3.90 - OVG NRW, Beschlüsse vom 2. März 2009 - 5 A 787/08 - und vom 21. März 2000 - 5 A 2339/99 - Hamburgisches OVG, Urteil vom 16. November 2011 - 5 Bf 292/10 - Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Urteile vom 29. Januar 1996 - 24 B 94.1712 -, und vom 20. Februar 1990 - 21 B 89.03645 - OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 22. November 1988 - 7 A 15/88 - VG Aachen, Urteil vom 5. Februar 2003 - 6 K 2813/00 -, alle .
  • VG Aachen, 05.02.2003 - 6 K 2813/00

    Rückerstattung der Kosten des Abschleppens eines auf einem Behindertenparkplatz

    Denn anders kann der Sinn der gesetzlichen Regelung, die durch die Verhältnisse des modernen Straßenverkehrs, insbesondere durch die damit verbundene Parkraumnot in den Innenstädten hervorgerufenen zusätzlichen Erschwernisse für Schwerbehinderte mit außergewöhnlicher Gehbehinderung oder Blinde durch Vorhaltung von Sonderparkplätzen an für jenen Personenkreis besonders wichtigen Stellen abzumildern, nicht wirksam erreicht werden, vgl. hierzu auch BVerwG, Beschluss vom 18. Februar 2002 -3 B 149.01-, a.a.O., und Urteil vom 14. Mai 1992 -3 C 3.90-, a.a.O.; OVG NRW, Beschluss vom 21. März 2000 -5 A 2339/99-, a.a.O., m.w.N.; BayVGH, Urteile vom 29. Januar 1996 -24 B 94.1712-, BayVBl. 1996, 376, und vom 20. Februar 1990 -21 B 89.03645-, BayVBl. 1990, 434; OVG Rh-Pf, Urteil vom 22. November 1988 -7 A 15/88-, NVwZ-RR 1989, 299.
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Rechtsprechung
   OVG Rheinland-Pfalz, 20.09.1988 - 7 A 22/88   

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https://dejure.org/1988,4665
OVG Rheinland-Pfalz, 20.09.1988 - 7 A 22/88 (https://dejure.org/1988,4665)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 20.09.1988 - 7 A 22/88 (https://dejure.org/1988,4665)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 20. September 1988 - 7 A 22/88 (https://dejure.org/1988,4665)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1989, 299
  • NVwZ-RR 1989, 300
  • DVBl 1989, 1011
  • DÖV 1989, 173
 
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Wird zitiert von ... (18)

  • VGH Hessen, 18.05.1999 - 11 UE 4648/96

    Haftung des Eigentümers für Kosten des Abschleppens eines gestohlenen und

    Durch das Abstellen des Kraftfahrzeugs hat der unberechtigte Inhaber der tatsächlichen Gewalt die Sachherrschaft und damit die tatsächliche Gewalt über das Fahrzeug aber wieder aufgegeben, so dass der Zustandshaftung nach § 7 Abs. 2 Satz 1 HSOG des Eigentümers die Ausnahme des § 7 Abs. 2 Satz 2 HSOG nicht mehr entgegensteht (so auch OVG Rheinland-Pfalz, U. v. 20.09.1988 -- 7 A 22/88 --, NVwZ-RR 1989, 300; Hornmann, a. a. O., § 7 Rdnr. 7).

    Bei der Sicherstellung einer Sache ausschließlich zum Schutz privaten Eigentums gemäß § 40 Nr. 2 HSOG wird die zuständige Behörde ähnlich wie ein Geschäftsführer ohne Auftrag im Sinne der §§ 677 ff. BGB für den Berechtigten tätig (Hornmann, a. a. O., § 40 Rdnr. 15; OVG Rheinland-Pfalz, U. v. 20.09.1988 -- 7 A 22/88 --, a. a. O.).

    Da im vorliegenden Fall die konkrete Gefahr weiterer Beschädigungen des Kraftfahrzeugs insbesondere durch "Ausschlachten" bestand, durfte die Polizeibehörde sachgerecht davon ausgehen, dass dem Zweck der Maßnahme, die sofortige Sicherung des privaten Eigentums an diesem Kraftfahrzeug, diese Maßnahme verzögernde Versuche, den Kläger als Eigentümer des Kraftfahrzeugs zu erreichen, entgegenstanden (vgl. zur gleichen Bewertung in ähnlichen Fällen: OVG Rheinland-Pfalz, U. v. 20.09.1988 -- 7 A 22/88 --, a. a. O.; Sächsisches OVG, U. v. 12.10.1995 -- 3 S 111/95 --, Sächs.Vbl.

    Dies ist in Fällen der Sicherstellung von Kraftfahrzeugen zum Zweck der Sicherung privaten Eigentums insbesondere dann zu bejahen, wenn dieses so geringwertig ist, dass der Eigentümer bei objektiver Betrachtungsweise kein Interesse an der Sicherstellung haben kann (OVG Rheinland-Pfalz, U. v. 20.09.1988 -- 7 A 22/88 --, a. a. O.).

  • OVG Niedersachsen, 17.11.2016 - 13 LB 143/16

    Diebstahl; Ersatzvornahme; Kosten der Ersatzvornahme; Kraftfahrzeug; Kraftstoff;

    Der vorliegende Fall liegt anders als die Fälle entwendeter Fahrzeuge, die von den Dieben später in verkehrsordnungswidriger Weise abgestellt worden sind und daher auch nach Wiederaufleben der Verantwortlichkeit des Eigentümers oder Halters eine ordnungsrechtliche Gefahr darstellen (vgl. dazu: OVG Rheinl.-Pfalz, Urt. v. 20.09.1988 - 7 A 22/88 -, DÖV 1989, 173; VG Berlin, Urt. v. 12.10.1999 - 27 A 403/98 -, NJW 2000, 603).
  • OVG Niedersachsen, 07.07.2016 - 13 LA 67/16

    (Keine) Verantwortlichkeit des Kraftfahrzeugbesitzers für durch Kraftstoffdiebe

    Aus diesem Grunde liegt der Fall auch anders als die Fälle entwendeter Fahrzeuge, die von den Dieben später in verkehrsordnungswidriger Weise abgestellt worden sind und daher auch nach Wiederaufleben der Verantwortlichkeit des Eigentümers oder Halters eine ordnungsrechtliche Gefahr darstellen (vgl. dazu: OVG Rheinl.-Pfalz, Urt. v. 20.09.1988 - 7 A 22/88 -, DÖV 1989, 173; VG Berlin, Urt. v. 12.10.1999 - 27 A 403/98 -, NJW 2000, 603).
  • VG Stuttgart, 16.12.1999 - 1 K 5921/98

    Rechtmäßigkeit eines Leistungsbescheides über Abschleppkosten; Sicherstellung zur

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  • VG Aachen, 30.08.2006 - 6 K 1664/05
    1996, 252; OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 20. September 1988 -7 A 22/88-, NVwZ-RR 1989, 300.

    Es liegen auch keine Anhaltspunkte dafür vor, dass der Verlust oder die Beschädigung der Sache schon aus tatsächlichen Gründen ausgeschlossen oder die Sache völlig wertlos oder von so geringem Wert war, dass der Berechtigte bei objektiver Betrachtungsweise kein Interesse an der Sicherstellung haben konnte, vgl. hierzu: SächsOVG, Urteil vom 12. Oktober 1995 -3 S 111/95-, a.a.O.; OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 20. September 1988 -7 A 22/88-, a.a.O.

  • VG Düsseldorf, 25.09.2023 - 14 K 2723/22

    Abschleppen, Verhältnismäßigkeit, Anrufmöglichkeit, Erreichbarkeit des

    Hierbei ist es unerheblich, ob der Eigentümer im Moment der Besitzaufgabe die tatsächliche Gewalt wieder ausüben kann; das heißt, ein besonderer Besitzbegründungsakt des Eigentümers ist nicht erforderlich, vgl. Verwaltungsgericht des Saarlandes, Urteil vom 16. September 1999 - 6 K 25/98 -, juris; Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 20. September 1988 - 7 A 22/88 -, juris; VG Düsseldorf, Urteil vom 5. August 2020 - 14 K 6292/19 -, juris; VG Düsseldorf, Urteil vom 22. Juni 2021 - 14 K 1736/20 -, juris.
  • VG Aachen, 30.08.2006 - 6 K 2477/05
    1996, 252; OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 20. September 1988 -7 A 22/88-, NVwZ-RR 1989, 300.
  • VGH Hessen, 29.08.2000 - 11 UE 537/98

    Preise für das Abschleppen

    Bei der Sicherstellung einer Sache ausschließlich zum Schutz privaten Eigentums gemäß § 40 Nr. 2 HSOG wird die zuständige Behörde ähnlich wie ein Geschäftsführer ohne Auftrag im Sinne der §§ 677 ff. BGB für den Berechtigten tätig (Hornmann, a. a. O., § 40 Rdnr. 15; OVG Rheinland-Pfalz, U. v. 20.09.1988 7 A 22/88 -, NVwZ-RR 1989, 300).
  • VG Düsseldorf, 22.06.2021 - 14 K 1736/20

    Verhaltensstörer, Zustandsstörer, Kostentragung

    Hierbei ist es unerheblich, ob der Eigentümer im Moment der Besitzaufgabe die tatsächliche Gewalt wieder ausüben kann; das heißt, ein besonderer Besitzbegründungsakt des Eigentümers ist nicht erforderlich, vgl. Verwaltungsgericht des Saarlandes, Urteil vom 16. September 1999 - 6 K 25/98 -, juris; Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 20. September 1988 - 7 A 22/88 -, juris; VG Düsseldorf, Urteil vom 5. August 2020 - 14 K 6292/19.
  • VG Neustadt, 02.12.2015 - 3 K 880/15

    Vollstreckung nach 43 Jahren - Ehemann muss trotz Grundstücksübertragung an

    Nach dieser Vorschrift kann die Vollstreckungsbehörde auf Kosten des Vollstreckungsschuldners eine Handlung selbst ausführen oder einen anderen mit der Ausführung beauftragen, wenn der Vollstreckungsschuldner eine Handlung, deren Vornahme durch einen anderen möglich ist (vertretbare Handlung), nicht erfüllt; dieses Recht schließt die Befugnis ein, die Erstattung der Kosten durch Leistungsbescheid anzufordern (vgl. OVG RP, Beschluss vom 20. September 1988 - 7 A 22/88 -, NVwZ-RR 1989, 299).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 07.02.2007 - 3 L 364/05

    Sicherstellung eines PKW zur Eigentumssicherung

  • VG Mainz, 17.03.2005 - 1 K 720/04

    Kostenerhebung für die polizeiliche Sicherstellung eines Kfz

  • VG Aachen, 20.07.2011 - 6 K 1228/10

    Heranziehung des Eigentümers eines Kleinkraftrades zu den Kosten der

  • VG Berlin, 17.10.2014 - 14 K 118.14

    Gebührenerhebung für einen bereits in Auftrag gegebenen aber nicht durchgeführten

  • VG München, 23.06.1999 - M 17 K 97.8084

    Sicherstellung eines mit geöffnetem Fenster abgestellten Kfz L

  • OVG Sachsen-Anhalt, 12.10.1995 - 3 S 111/95

    Allgemeines Polizeirecht; Ansprüche - Sicherstellung; Verwahrung sichergestellter

  • VG Halle, 19.11.2003 - 5 B 66/03
  • VG Mainz, 20.11.2003 - 1 K 101/03

    Besitzer muß Schrottauto entsorgen

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