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   VGH Baden-Württemberg, 08.03.1989 - 9 S 3264/88   

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VGH Baden-Württemberg, 08.03.1989 - 9 S 3264/88 (https://dejure.org/1989,4312)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 08.03.1989 - 9 S 3264/88 (https://dejure.org/1989,4312)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 08. März 1989 - 9 S 3264/88 (https://dejure.org/1989,4312)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1989, 482
  • DVBl 1989, 1276 BWVPr 1990, 93 (Kurzwiedergabe)
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (1)

  • VGH Hessen, 10.01.1986 - 9 TG 857/85

    Zum Ermessen der Behörde bezüglich der Frage, ob einem obdachlosen

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 08.03.1989 - 9 S 3264/88
    Zur Auslegung des § 40 Abs. 4 JAPrO 1984 (JAPO BW 1984) (Fortbildung der Senatsrechtsprechung, Senatsurteil vom 11.12.1985 ESVGH 36, 144 ff).
  • VGH Baden-Württemberg, 27.09.2022 - 9 S 3088/21

    Nichtbestehen der ersten juristischen Staatsprüfung; Prüfungsumfang: andere

    Der Senat hat dies dahingehend konkretisiert, dass es dem durchschnittlich befähigten Prüfungsteilnehmer möglich sein muss, ohne gezielte Examensvorbereitung aufgrund der anerkannten Methoden der Rechtsfindung infolge von Transferleistungen der Kenntnis benannter Prüfungsgebiete den durchschnittlichen Prüfungsanforderungen gerecht zu werden (vgl. Senatsurteil vom Urteil vom 08.03.1989 - 9 S 3264/88 -, NVwZ-RR 1989, 482).
  • VGH Baden-Württemberg, 28.11.1989 - 9 S 1866/89

    Chancengleichheit in juristischer Staatsprüfung

    Dies ergibt sich evident und ohne Inanspruchnahme fachwissenschaftlicher Beurteilungskriterien, die der Prüfungsbehörde bei der Auswahl des Prüfungsstoffes vorbehalten sind (vgl. BVerwG, Beschluß vom 6.2.1984 und Urteil vom 20.9.1984, Buchholz 421.0 Nr. 192 und 203 und grundsätzlich die Senatsurteile vom 11.12.1985, ESVGH 36, 114 und vom 8.3.1989 -- 9 S 3264/88 -- KMK-HSchR 89, 551), aus der Tatsache, daß die Aufsichtsarbeit erkennbar dem Normenkontrollurteil des 5. Senats des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg vom 24.9.1987 -- 5 S 422/86 -- nachgebildet ist.

    Da im Aufgabentext auf einschlägige Bestimmungen des Naturschutzgesetzes (§§ 22, 48, 58, 59) ausdrücklich hingewiesen war, enthielt die Aufgabe im Bereich des Nicht-Pflichtstoffes Entscheidungshilfen, die dokumentieren, daß bei der Aufgabenstellung Einzelwissen auf dem Gebiet des Naturschutzrechtes nicht vorausgesetzt wurde, wie dies der Aufgabensteller und der Mitprüfer in ihrer dienstlichen Äußerung bekräftigt haben (vgl. zu dieser Funktion solcher Gesetzeszitate bei Nicht-Pflichtstoff die Senatsurteile vom 11.12.1985 -- 9 S 2823/85 -- ESVGH 36, 114/120 und vom 8.3.1989 -- 9 S 3264/88 -- KMK-HSchR 89, 551).

  • OVG Niedersachsen, 07.05.2007 - 2 LA 410/05

    Vorliegen eines Bewertungsfehlers bei der Korrektur einer Klausur für das

    Die Erstellung der Aufgabe und die Auswahl der Prüfungsthemen beruht ebenso wie die Bewertung der Prüfungsleistungen auf fachwissenschaftlich wie auch auf prüfungsspezifischen Gesichtspunkten, so dass der Prüfungsbehörde hierfür ein weiter Beurteilungs- und Gestaltungsspielraum einzuräumen ist mit der weiteren Folge, dass die Auswahl einer Aufgabenstellung gerichtlich lediglich anhand der einschlägigen prüfungsrechtlichen Vorschriften und auf einen Verstoß gegen das Willkürverbot und den Grundsatz der Chancengleichheit, nicht jedoch auf die sonstige Zweckmäßigkeit hin überprüft werden kann (vgl. BVerwG, Urt. v. 17.07.1987 - 7 C 118.96 -, Buchholz 421.0, Prüfungswesen Nr. 242; Beschl. v. 01.02.1995 - 6 B 87.94 -, Buchholz, a.a.O., Nr. 344; VGH Bad.-Württ., Urt. v. 08.03.1989 - 9 S 3264/88 -, NVwZ-RR 1989, 482).
  • VG Sigmaringen, 02.03.2006 - 8 K 2294/05

    Erste juristische Staatsprüfung; zulässiger Prüfungsstoff; Rügepräklusion nach

    Sie bringen zum Ausdruck, dass es dem durchschnittlich befähigten Prüfungsteilnehmer möglich sein muss, ohne gezielte Examensvorbereitung aufgrund der anerkannten Methoden der Rechtsfindung infolge von Transferleistungen der Kenntnis benannter Prüfungsgebiete den durchschnittlichen Prüfungsanforderungen gerecht zu werden; verlässt eine schriftliche Aufgabe in der juristischen Staatsprüfung den Pflichtstoffbereich, so muss die Prüfungsbehörde durch Lösungshilfen die Gewährleistung fairer Prüfungschancen sicherstellen (vgl. VGH Bad.-Württ., Urt. v. 11.12.1985 - 9 S 2823/85 - Urt. v. 08.03.1989 - 9 S 3264/88 -, NVwZ-RR 1989, 482).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 19.05.2020 - 6 S 17.20

    Zulässiger Prüfungsstoff in juristischer Examensklausur; Eingreifen einer

    Das ist gewährleistet, wenn es dem durchschnittlich befähigten Prüfungsteilnehmer möglich ist, ohne gezielte Examensvorbereitung aufgrund der anerkannten Methoden der Rechtsfindung infolge von Transferleistungen der Kenntnis benannter Prüfungsgebiete den durchschnittlichen Prüfungsanforderungen gerecht zu werden (VGH Mannheim, Beschluss vom 8. März 1989 - 9 S 3264/88 -, NVwZ-RR 1989, S. 482, 483).
  • VG Düsseldorf, 15.07.2003 - 15 L 1694/03

    Prüfungsrechtliche Ausgestaltung der Anfechtbarkeit des Prüfungsergebnisses der

    Da die Erstellung der Aufgabe und die Auswahl der Prüfungsthemen ebenso wie die Bewertung von Prüfungsleistungen unter pädagogischwissenschaftlichen Gesichtspunkten vorzunehmen sind, hat der sich hieraus ergebende Beurteilungsspielraum zur Folge, dass die Auswahl einer Aufgabenstellung gerichtlich lediglich anhand der einschlägigen prüfungsrechtlichen Vorschriften, BVerwG, Beschluss vom 14. März 1979 - 7 B 16/79 -, DÖV 1979, 752 (753); VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 8. März 1989 - 9 S 3264/88, NVwZ-RR 1989, 482 (483).
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