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   BVerwG, 13.01.1989 - 4 CB 24.88   

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https://dejure.org/1989,4316
BVerwG, 13.01.1989 - 4 CB 24.88 (https://dejure.org/1989,4316)
BVerwG, Entscheidung vom 13.01.1989 - 4 CB 24.88 (https://dejure.org/1989,4316)
BVerwG, Entscheidung vom 13. Januar 1989 - 4 CB 24.88 (https://dejure.org/1989,4316)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Möglichkeit der Hemmung des Ablaufs der Beschwerdefrist durch Antrag auf Urteilsergänzung oder das Ergänzungsurteil selbst - Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei schuldloser Verhinderung der Einhaltung einer gesetzlichen Frist durch bei der Entscheidung übergangenen ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1989, 519
 
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 07.02.1986 - 4 C 30.84

    Entbehrlichkeit der Beiladung der höheren Verwaltungsbehörde; Bindungswirkung

    Auszug aus BVerwG, 13.01.1989 - 4 CB 24.88
    Die fehlende Beteiligung etwa eines notwendig Beizuladenden (vgl. §§ 61, 65 Abs. 2 VwGO) eröffnet nicht die zulassungsfreie Revision, sondern kann allenfalls Grund für die Zulassung der Revision gemäß § 132 Abs. 2 Nr. 3 VwGO sein (vgl. auch BVerwGE 74, 19).
  • BVerwG, 07.10.2009 - 9 B 83.09

    Beschwerdefrist; Begründungsfrist; Versäumung; Wiedereinsetzung; Hindernis;

    Mangelnde Rechtskenntnis stellt in aller Regel kein unverschuldetes Hindernis i.S.d. § 60 Abs. 1 VwGO dar; ein juristisch nicht vorgebildeter Bürger muss bei ihm nicht geläufigen Rechtsfragen grundsätzlich juristischen Rat einholen (wie Beschluss vom 13. Januar 1989 - BVerwG 4 CB 24.88 - Buchholz 310 § 120 VwGO Nr. 6).

    Denn nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts entschuldigt mangelnde Rechtskenntnis eine Fristversäumnis in aller Regel nicht; vielmehr muss ein juristisch nicht vorgebildeter Bürger bei ihm nicht geläufigen Rechtsfragen grundsätzlich juristischen Rat einholen (Beschlüsse vom 29. April 1992 - BVerwG 5 B 70.92 - Buchholz 310 § 60 VwGO Nr. 179 und vom 13. Januar 1989 - BVerwG 4 CB 24.88 - Buchholz 310 § 120 VwGO Nr. 6).

  • VGH Baden-Württemberg, 08.02.2008 - 11 S 2915/07

    Vertretungszwang bei Einlegung einer vom Verwaltungsgericht zugelassenen Berufung

    Denn der Fall der Urteilsberichtigung nach § 119 VwGO wird anders als eine Urteilsergänzung nach § 120 VwGO nicht von der über § 173 VwGO anzuwendenden speziellen Regelung des § 518 Satz 1 ZPO erfasst (vgl. hierzu BVerwG, Beschluss vom 13.01.1989 - 4 CB 24/88 -, NVwZ-RR 1989, 519; BGH, Beschluss vom 24.06.2003 - VI CB 10/03 -, NJW 2003, 2991), so dass über eine Berichtigung nach den Regelungen der §§ 118, 119 VwGO zu behebende inhaltliche Mängel eines Urteils für den Lauf der Berufungsfrist dann unerheblich sind, wenn das dem Beteiligten zugestellte Urteil trotz der Mängel die Entscheidung über die Rechtsmitteleinlegung ermöglicht (zu diesem Erfordernis Meyer-Ladewig/Rudisile, in: Schoch/Schmidt-Aßmann/Pietzner, a.a.O., § 124a Rn. 32 sowie - zur Regelung des § 319 ZPO - BGH, Urteil vom 14.07.1994 - IX ZR 193/93 -, BGHZ 127, 74; Beschluss vom 12.02.2004 - V ZR 125/03 -, NJW-RR 2004, 712 m.w.N.).
  • VGH Baden-Württemberg, 07.11.1997 - 8 S 1170/97

    Heilung von Zustellungsfehlern; Verwirkung des nachbarlichen Widerspruchsrechts

    Ein juristisch nicht vorgebildeter Bürger muß sich vielmehr bei ihm nicht geläufigen juristischen Problemen grundsätzlich in geeigneter Weise um juristischen Rat bemühen, will er sich nicht dem Vorwurf aussetzen, er habe diejenige Sorgfalt außer acht gelassen, die für einen seine Rechte und Pflichten sachgemäß wahrnehmenden Bürger geboten und zumutbar ist (vgl. BVerwG, Beschl. v. 13.1.1989 - 4 CB 24.88 - NVwZ-RR-1989, 519 und B. v. 16.8.1979 - 7 B 176.79 - Buchholz  310 § 60 VwGO Nr. 109;  Kopp, Komm.  zur VwGO, 10. Aufl., § 60 Rdnr. 12; Bier in Schoch/Schmidt-Aßmann/Pietzner, VwGO, § 60 Rdnr. 33).
  • BFH, 26.11.2008 - VIII B 207/07

    Wiedereinsetzung: Antrag auf Ergänzung eines Urteils ohne Einfluss auf die Frist

    Insbesondere ergibt sich angesichts einer eindeutigen Rechtsbehelfsbelehrung wie im Streitfall (Bezeichnung der Beschwerdefrist von einem Monat nach Zustellung des angefochtenen Urteils) kein nachvollziehbarer Anhaltspunkt für die entschuldbare Annahme eines Rechtsbehelfsführers, noch nach Abschluss eines Berichtigungs- oder Ergänzungsverfahrens --ungeachtet eines zwischenzeitlichen Ablaufs der Beschwerdefrist-- eine zulässige Beschwerde nach § 116 FGO einlegen zu können (ebenso zur entsprechenden Rechtslage nach der Verwaltungsgerichtsordnung, Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 13. Januar 1989 4 CB 24/88, Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht, Rechtsprechungsreport 1989, 519).
  • VG München, 18.05.2017 - M 17 K 16.4706

    Wiedereinsetzung in die Ausschlussfrist für einen Beihilfeantrag

    Ein juristisch nicht vorgebildeter Bürger muss sich bei ihm nicht geläufigen juristischen Problemen grundsätzlich in geeigneter Weise juristischen Rat einholen (zum insoweit wortgleichen § 60 VwGO vgl. Eyermann/Schmidt, VwGO, 14. Auflage, 2014, § 60 Rn. 6; BVerwG, U.v. 13.1.1989 - NVwZ-RR 1989, 519 - juris Rn. 4).
  • BGH, 14.12.2021 - AnwZ (Brfg) 62/19

    Versäumung der Frist zur Erhebung der Anhörungsrüge aus verschuldeter

    a) Anerkannt ist, dass Rechtsunkenntnis die Fristversäumung grundsätzlich nicht entschuldigen kann, weil für den Betroffenen die Verpflichtung besteht, sich in geeigneter, zuverlässiger Weise zu informieren, und zwar bei einer Person, auf deren Sachkunde er vertrauen darf (vgl. BVerwG, NVwZ-RR 1989, 519; BVerwGE 43, 332, 334 f.; Eyermann/Hoppe, VwGO, 15. Aufl., § 60 Rn. 23).
  • BFH, 05.06.1997 - IV B 161/96

    Voraussetzungen für die grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - Fristbeginn

    Einen Schluß auf den Neubeginn der Antragsfrist nach Revisionszulassung kann man daraus schon deshalb nicht ziehen, weil auch §§ 155 FGO, 517 ZPO nicht zum Neubeginn der Revisionsfrist gegen das erste Urteil führen, wenn die Frist bereits ungenutzt verstrichen ist (vgl. für den Parallelfall im allgemeinen Verwaltungsprozeß gemäß §§ 120 der Verwaltungsgerichtsordnung -- VwGO --; 517 ZPO; Beschluß des Bundesverwaltungsgerichts vom 13. Januar 1989 4 CB 24/88, Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht 1989, 519).
  • VG Gelsenkirchen, 07.06.2019 - 5a K 12412/17

    Fehler in der Übersetzung der Rechtsbehelfsbelehrung Wiedereinsetzung

    BVerwG, Beschlüsse vom 29. April 1992 - BVerwG 5 B 70.92 - Buchholz 310 § 60 VwGO Nr. 179 und vom 13. Januar 1989 - BVerwG 4 CB 24.88 - Buchholz 310 § 120 VwGO Nr. 6).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 11.09.2007 - 2 L 328/06

    Rechtsmittelfrist bei Urteilsberichtigung

    Gemäß § 173 VwGO i. V. m. § 518 ZPO (n. F.) beginnt bei einer Urteilsergänzung die Rechtsmittelfrist gegen das zuerst ergangene Urteil nur dann mit der Zustellung des ergänzten Urteils von neuem zu laufen, wenn die Ergänzung innerhalb der Rechtsmittelfrist erfolgt (vgl. hierzu BVerwG, Beschl. v. 13.01.1989 - 4 CB 24.88 -, NVwZ-RR 1989, 519).
  • VG München, 22.06.2017 - M 17 K 17.1542

    Kein Anspruch auf die Gewährung von Beihilfeleistungen wegen Versäumnis der

    Rechtsunkenntnis kann die Fristversäumnis grundsätzlich nicht entschuldigen, ein juristisch nicht vorgebildeter Bürger muss sich vielmehr bei ihm nicht geläufigen juristischen Problemen grundsätzlich in geeigneter Weise juristischen Rat einholen (zum insoweit wortgleichen § 60 VwGO vgl. Schmidt in Eyermann, VwGO, 14. Aufl. 2014, § 60 Rn. 6; BVerwG U.v. 13.1.1989 - NVwZ-RR 1989, 519).
  • VG München, 18.04.2013 - M 12 K 12.30324

    Klage unzulässig, da Klagefrist nicht gewahrt

  • VG München, 25.09.2020 - M 17 K 18.3585

    Wiedereinsetzung in Ausschlussfrist für Beihilfeantrag

  • VGH Bayern, 28.02.2011 - 12 ZB 11.81

    Antrag auf Zulassung der Berufung; Vertretungserfordernis; Rechtsmittelbelehrung;

  • VG München, 27.07.2022 - M 8 SN 22.767

    Nachbareilantrag, Baugenehmigung für den Neubau eines Einfamilienhauses mit

  • VG Ansbach, 27.01.2009 - AN 1 K 07.01793

    Klagefrist; Abschaffung des Widerspruchsverfahrens; Wiedereinsetzung;

  • VG Bayreuth, 19.05.2020 - B 5 K 19.196

    Versäumen der Jahresfrist zur Beantragung von Beihilfe für Behandlungskosten

  • VG München, 12.09.2018 - M 13 S 17.45124

    Keine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen verschuldeter Fristversäumnis

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