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   OVG Rheinland-Pfalz, 21.08.1989 - 2 B 40/89   

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https://dejure.org/1989,6651
OVG Rheinland-Pfalz, 21.08.1989 - 2 B 40/89 (https://dejure.org/1989,6651)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 21.08.1989 - 2 B 40/89 (https://dejure.org/1989,6651)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 21. August 1989 - 2 B 40/89 (https://dejure.org/1989,6651)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1990, 154
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • OVG Rheinland-Pfalz, 23.01.2003 - 2 B 11956/02

    Beamtenrecht, Ruhestandsbeamter, Wiederverwendung von Ruhestandsbeamten,

    Insofern ist die Pflichtbindung des Ruhestandsbeamten gegenüber dem aktiven Beamten gelockert (vgl. zur Anfechtbarkeit der - auf die Ruhestandsversetzung abzielenden - Untersuchungsaufforderung gegenüber einem aktiven Beamten: OVG Rh-Pf, Beschluss vom 21. August 1989, NVwZ-RR 1990, 154; OVG Nds. Beschluss vom 13. Juni 1990, NVwZ 1990, 1194 - wegen der disziplinarrechtlichen Folgen - vgl. auch den Hinweis im Urteil des BVerwG vom 28. November 1969, E 34, 248 [250] - zwangsweise Durchsetzung mittels Disziplinarmaßnahme -).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 19.08.2002 - 2 B 11124/02

    Beweiswert einer amtsärztlichen Einschätzung im Vergleich zu einer

    Anders als die Anordnung zur amtsärztlichen Untersuchung, die eine die körperliche und persönliche Integrität des Beamten berührende Rechtspflicht erstmals begründet (vgl. OVG Rh-Pf. Beschluss vom 21. August 1989, NVwZ-RR 1990, 154), ist die Weisung zum Dienstantritt ihrem objektiven Sinngehalt nach lediglich darauf gerichtet, den Beamten an seine unmittelbar kraft Gesetzes geltenden Dienstpflichten zu erinnern.
  • VG Lüneburg, 01.02.2007 - 1 B 1/07

    Weisung zum Dienstantritt bei unklaren medizinischen Feststellungen zur

    "Anders als die Anordnung zur amtsärztlichen Untersuchung, die eine die körperliche und persönliche Integrität des Beamten berührende Rechtspflicht erstmals begründet (vgl. OVG Koblenz, NVwZ-RR 1990, 154 ), ist die Weisung zum Dienstantritt ihrem objektiven Sinngehalt nach lediglich darauf gerichtet, den Beamten an seine unmittelbar kraft Gesetzes geltenden Dienstpflichten zu erinnern.
  • VG Lüneburg, 08.01.2007 - 1 B 1/07

    Dienstfähigkeit und psychosomatische Erkrankung (Lehrer-"Burnout")

    "Anders als die Anordnung zur amtsärztlichen Untersuchung, die eine die körperliche und persönliche Integrität des Beamten berührende Rechtspflicht erstmals begründet (vgl. OVG Koblenz, NVwZ-RR 1990, 154 ), ist die Weisung zum Dienstantritt ihrem objektiven Sinngehalt nach lediglich darauf gerichtet, den Beamten an seine unmittelbar kraft Gesetzes geltenden Dienstpflichten zu erinnern.
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