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OVG Rheinland-Pfalz, 21.08.1989 - 2 B 40/89 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NVwZ-RR 1990, 154
Wird zitiert von ... (4)
- OVG Rheinland-Pfalz, 23.01.2003 - 2 B 11956/02
Beamtenrecht, Ruhestandsbeamter, Wiederverwendung von Ruhestandsbeamten, …
Insofern ist die Pflichtbindung des Ruhestandsbeamten gegenüber dem aktiven Beamten gelockert (vgl. zur Anfechtbarkeit der - auf die Ruhestandsversetzung abzielenden - Untersuchungsaufforderung gegenüber einem aktiven Beamten: OVG Rh-Pf, Beschluss vom 21. August 1989, NVwZ-RR 1990, 154; OVG Nds. Beschluss vom 13. Juni 1990, NVwZ 1990, 1194 - wegen der disziplinarrechtlichen Folgen - vgl. auch den Hinweis im Urteil des BVerwG vom 28. November 1969, E 34, 248 [250] - zwangsweise Durchsetzung mittels Disziplinarmaßnahme -). - OVG Rheinland-Pfalz, 19.08.2002 - 2 B 11124/02
Beweiswert einer amtsärztlichen Einschätzung im Vergleich zu einer …
Anders als die Anordnung zur amtsärztlichen Untersuchung, die eine die körperliche und persönliche Integrität des Beamten berührende Rechtspflicht erstmals begründet (vgl. OVG Rh-Pf. Beschluss vom 21. August 1989, NVwZ-RR 1990, 154), ist die Weisung zum Dienstantritt ihrem objektiven Sinngehalt nach lediglich darauf gerichtet, den Beamten an seine unmittelbar kraft Gesetzes geltenden Dienstpflichten zu erinnern. - VG Lüneburg, 01.02.2007 - 1 B 1/07
Weisung zum Dienstantritt bei unklaren medizinischen Feststellungen zur …
"Anders als die Anordnung zur amtsärztlichen Untersuchung, die eine die körperliche und persönliche Integrität des Beamten berührende Rechtspflicht erstmals begründet (vgl. OVG Koblenz, NVwZ-RR 1990, 154 ), ist die Weisung zum Dienstantritt ihrem objektiven Sinngehalt nach lediglich darauf gerichtet, den Beamten an seine unmittelbar kraft Gesetzes geltenden Dienstpflichten zu erinnern. - VG Lüneburg, 08.01.2007 - 1 B 1/07
Dienstfähigkeit und psychosomatische Erkrankung (Lehrer-"Burnout")
"Anders als die Anordnung zur amtsärztlichen Untersuchung, die eine die körperliche und persönliche Integrität des Beamten berührende Rechtspflicht erstmals begründet (vgl. OVG Koblenz, NVwZ-RR 1990, 154 ), ist die Weisung zum Dienstantritt ihrem objektiven Sinngehalt nach lediglich darauf gerichtet, den Beamten an seine unmittelbar kraft Gesetzes geltenden Dienstpflichten zu erinnern.