Weitere Entscheidung unten: VGH Baden-Württemberg, 19.07.1989

Rechtsprechung
   BVerwG, 22.12.1989 - 4 NB 32.89   

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https://dejure.org/1989,169
BVerwG, 22.12.1989 - 4 NB 32.89 (https://dejure.org/1989,169)
BVerwG, Entscheidung vom 22.12.1989 - 4 NB 32.89 (https://dejure.org/1989,169)
BVerwG, Entscheidung vom 22. Dezember 1989 - 4 NB 32.89 (https://dejure.org/1989,169)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Zweckbestimmung des Baugebiets - Bebauungsplan - Festsetzungen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Wahrung der allgemeinen Zweckbestimmung eines Baugebiets bei Gliederung in einem Bebbaungsplan

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1990, 171
  • DVBl 1990, 383
  • BauR 1990, 186
  • ZfBR 1990, 98
 
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Wird zitiert von ... (81)Neu Zitiert selbst (4)

  • VGH Bayern, 19.01.1987 - 15 N 83 A.1241

    Nichtige Festsetzung eines Dorfgebietes bei gleichzeitigem Ausschluß

    Auszug aus BVerwG, 22.12.1989 - 4 NB 32.89
    Daß die Festsetzung eines Dorfgebietes nichtig ist, wenn in diesem nach den getroffenen Festsetzungen Wirtschaftsstellen landwirtschaftlicher Betriebe nicht oder jedenfalls in wesentlichen Teilen des Gebietes nicht zulässig sind, bedarf keiner grundsätzlichen Klärung in einem Vorlageverfahren (vgl. hierzu auch Bad.-Württ. VGH, BauR 1987, 284 = BRS 47, 142; Bayer. VGH, BRS 46, Nr. 19).
  • BVerwG, 22.05.1987 - 4 C 77.84

    Zulässigkeit eines erst in der Berufungsinstanz gestellten hilfsweisen

    Auszug aus BVerwG, 22.12.1989 - 4 NB 32.89
    Daß jeweils städtebauliche Gründe für eine vorgenommene Differenzierung erforderlich sind, mag beiläufig bemerkt werden (vgl. BVerwG, Urteil vom 22. Mai 1987 - BVerwG 4 C 77.84 - BVerwGE 77, 317 = BRS 47, Nr. 58 = DVBl. 1987, 1004).
  • BVerwG, 22.08.1988 - 2 NB 2.88

    Normenkontrollverfahren - Nichtvorlagebeschwerde - Vorlagegrund

    Auszug aus BVerwG, 22.12.1989 - 4 NB 32.89
    Da mithin eine Abweichung im Sinne des § 47 Abs. 5 Nr. 2 VwGO nicht gemäß § 47 Abs. 7 Satz 3 VwGO ausreichend bezeichnet worden ist (vgl. zur Darlegungslast auch BVerwG, Beschluß vom 22. August 1988 - BVerwG 2 NB 2.88 - Buchholz 310 § 47 VwGO Nr. 27), kann offenbleiben, ob die Beschwerde mit ihrer Abweichungsrüge auch deshalb unzulässig ist, weil sie die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Lüneburg, von der das Normenkontrollgericht angeblich abgewichen sein soll, weder mit einer Fundstelle bezeichnet noch in Abschrift beigefügt hat.
  • BVerwG, 18.12.1987 - 4 NB 4.87

    Nichtvorlagebeschwerde - Grundsätzliche Bedeutung - Beschwerdeschrift

    Auszug aus BVerwG, 22.12.1989 - 4 NB 32.89
    Der Begründungszwang dieser Vorschrift entspricht dem des § 132 Abs. 3 Satz 3 VwGO (vgl. BVerwG, Beschluß vom 18. Dezember 1987 - BVerwG 4 NB 4.87 - Buchholz 406.11 § 155 b BBauG Nr. 10 = NVwZ 1988, 727).
  • BVerwG, 18.12.2007 - 4 B 55.07

    Bebauungsplan; Art der Nutzung; gebietsfremde Nutzung; angrenzendes Baugebiet;

    Zum anderen geht es bei der Abwehr einer Gliederung gemäß § 1 Abs. 4 BauNVO ebenfalls um die Frage der Gebietserhaltung, nämlich ob das Baugebiet bei einer Gesamtbetrachtung noch seinen planerischen Gebietscharakter bewahrt (Beschluss vom 22. Dezember 1989 - BVerwG 4 NB 32.89 - Buchholz 406.12 § 1 BauNVO Nr. 8), so dass auch hier durchschlägt, dass das klägerische Grundstück nicht an den Wechselwirkungen der planbedingten Schicksalsgemeinschaft teilnimmt.
  • BVerwG, 23.04.2009 - 4 CN 5.07

    Dorfgebiet; allgemeine Zweckbestimmung; Unterbringung land- und

    Jedes dieser Baugebiete dient einer auf den Gebietstypus zugeschnittenen, in den jeweiligen Absätzen 1 der Baugebietsvorschriften (§§ 2 ff. BauNVO) geregelten allgemeinen Zweckbestimmung (Beschluss vom 22. Dezember 1989 - BVerwG 4 NB 32.89 - Buchholz 406.12 § 1 BauNVO Nr. 8, S. 21).

    Er gilt aber auch für alle anderen Fälle der Differenzierung, wie sich aus Sinn und Zweck der in § 1 Abs. 4 bis 10 BauNVO enthaltenen Regelungsmöglichkeiten sowie aus der Systematik der Baugebietsvorschriften ergibt (Beschluss vom 22. Dezember 1989 a.a.O.).

    Etwas anderes ergibt sich auch nicht daraus, dass sich nach der Senatsrechtsprechung "das Baugebiet nicht mit dem Plangebiet decken" muss (Beschluss vom 22. Dezember 1989 - BVerwG 4 NB 32.89 - a.a.O.).

    Für die Entscheidung des Verordnungsgebers spricht bereits das rechtsstaatliche Gebot der Bestimmtheit und Normenklarheit (vgl. auch Beschluss vom 22. Dezember 1989 a.a.O. S. 22).

  • BVerwG, 04.08.2009 - 4 CN 4.08

    Grundzüge der Planung; vereinfachtes Verfahren; Planänderung; Wechsel des

    Die jeweilige Zwecksetzung darf zwar auch durch differenzierende Festsetzungen nach § 1 Abs. 4 bis 9 BauNVO nicht verloren gehen (Beschlüsse vom 22. Dezember 1989 - BVerwG 4 NB 32.89 - BRS 49 Nr. 74 und vom 6. Mai 1996 - BVerwG 4 NB 16.96 - BRS 58 Nr. 23); im Hinblick auf die Art der Nutzung kann der Unterschied zwischen einem reinen und einem allgemeinen Wohngebiet jedoch weiter verringert werden, wenn die Gemeinde vergleichsweise stärker störende Vorhaben, die in einem allgemeinen Wohngebiet an sich allgemein oder ausnahmsweise zulässig sind - wie hier der Versorgung des Gebiets dienende Schank- und Speisewirtschaften, Gartenbaubetriebe und Tankstellen (§ 4 Abs. 2 Nr. 2, Abs. 3 Nr. 4 und 5 BauNVO) - ausschließt.
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Rechtsprechung
   VGH Baden-Württemberg, 19.07.1989 - 8 S 1869/89   

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https://dejure.org/1989,2199
VGH Baden-Württemberg, 19.07.1989 - 8 S 1869/89 (https://dejure.org/1989,2199)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 19.07.1989 - 8 S 1869/89 (https://dejure.org/1989,2199)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 19. Juli 1989 - 8 S 1869/89 (https://dejure.org/1989,2199)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Wirksamkeitsdauer einer Baugenehmigung (IBR 1990, 296)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1990, 171
 
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Wird zitiert von ... (18)

  • VG Karlsruhe, 29.04.2015 - 5 K 2370/14

    Fortdauer der Wirksamkeit einer Baugenehmigung

    1.2.2 Eine analoge Anwendung des § 62 Abs. 1 LBO verbietet sich mangels planwidriger Regelungslücke und vergleichbarer Interessenlage (VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 19.07.1989 - 8 S 1869/89 -, juris).

    59 Die Unterbrechung der genehmigten Nutzung für sich genommen führt dabei nur dann zur Erledigung der Baugenehmigung, wenn ihr ein dauernder Verzichtswille zugrunde liegt (VGH Baden-Württemberg Beschluss vom 19.07.1989 - 8 S 1869/89 -, NVwZ-RR 1990, 171, 172).

  • VGH Baden-Württemberg, 04.03.2009 - 3 S 1467/07

    Bebauungsplan; Bestandsschutz für Schweinemastbetrieb trotz

    § 62 Abs. 1 LBO ist auf Unterbrechungen der genehmigten Nutzung baulicher Anlagen weder unmittelbar noch analog anwendbar (wie Beschluss vom 19.07.1989 - 8 S 1869/89 -).

    Zu den Anforderungen einer Erledigung der genehmigten Nutzung "auf andere Weise" nach § 43 Abs. 2 LVwVfG (hier verneint mangels dauerhaften und endgültigen Verzichtswillens; wie Beschluss vom 19.07.1989 a.a.O.).

    Auch eine analoge Anwendung des § 62 Abs. 1 LBO jedenfalls auf die Unterbrechung der einmal aufgenommenen Nutzung einer genehmigten und fertig gestellten baulichen Anlage kommt mangels eines mit der Sonderregelung des § 62 Abs. 1 LBO vergleichbaren Sachverhalts und einer objektiven Regelungslücke nicht in Betracht (so zutreffend VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 19.07.1989 - 8 S 1869/89 -, BWVPr 1990, 87 f. sowie OVG Thüringen, Beschluss vom 29.11.1999 - 1 EO 658/99 -, ThürVBl 2000, 62 ff.); hätte der Gesetzgeber auch das Stadium einer späteren Nutzungsunterbrechung oder -beendigung spezialgesetzlich in der LBO erfassen wollen, hätte er dies zum Ausdruck gebracht (Beschluss vom 19.07.1989 a.a.O.; siehe auch die ausdrückliche Regelung über die Schädlichkeit von Nutzungsunterbrechungen in § 18 BImSchG).

    Die für ein genehmigtes (und errichtetes) Bauwerk genehmigte und aufgenommene bestimmungsgemäße Nutzung bleibt mithin so lange zulässig, als die Baugenehmigung nicht zurückgenommen, widerrufen, anderweitig aufgehoben oder durch Zeitablauf oder auf andere Weise erledigt ist (so zutreffend VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 19.07.1989, a.a.O. und OVG Thüringen, a.a.O. sowie Sauter, LBO, § 62 Rn. 9 und § 58 Rn. 37; im Ansatz ebenso VGH Bad.-Württ., Urteil vom 20.05.2003 - 5 S 2751/01 -, ESVGH 53, 212 = BauR 2003, 1539).

    Der Senat folgt insoweit der Rechtsprechung des 8. Senats des erkennenden Gerichtshofs im Beschluss vom 19.07.1989, a.a.O. und des OVG Thüringen (Beschluss vom 29.11.1999, a.a.O.).

  • VGH Baden-Württemberg, 08.07.2014 - 8 S 1071/13

    Wirksamkeit und Erledigung der Baugenehmigung - Nutzungsunterbrechung

    In Ermangelung einer spezialgesetzlichen Regelung - insbesondere ist § 62 Abs. 1 LBO mit seinen Bestimmungen zum Erlöschen nicht ausgenutzter Baugenehmigungen auf das Erlöschen von Baugenehmigungen für bereits errichtete, aber nicht mehr genutzte Gebäude nicht (analog) anwendbar (Senatsbeschluss vom 19.07.1989 - 8 S 1869/89 - NVwZ-RR 1990, 171 (172); VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 04.03.2009 - 3 S 1467/07 - BauR 2009, 1881 (1884)) - richtet sich die Fortdauer der Wirksamkeit einer Baugenehmigung allein nach der allgemeinen Bestimmung des § 43 Abs. 2 LVwVfG.

    28 bb) (1) Hingegen führt eine Unterbrechung der genehmigten Nutzung für sich genommen nicht zur Erledigung der Baugenehmigung, wenn ihr kein dauernder Verzichtswille zugrunde liegt (Senatsbeschluss vom 19.07.1989 - 8 S 1869/89 - NVwZ-RR 1990, 171 (172)).

  • VGH Baden-Württemberg, 19.10.2009 - 5 S 347/09

    Legalisierungswirkung einer Baugenehmigung entfällt bei Verzicht oder erkennbaren

    Eine Baugenehmigung bleibt (bei je nach Bezugszeitraum direkter oder sinngemäßer Anwendung des § 43 Abs. 2 LVwVfG) wirksam, solange sie nicht zurückgenommen, widerrufen, anderweitig aufgehoben oder durch Zeitablauf oder auf andere Weise erledigt ist (VGH Bad.-Württ., Beschluss v. 19.07.1989 - 8 S 1869/89 -, NVwZ-RR 1990, 171; Urt. v. 04.03.2009 - 3 S 1467/07 -, juris Rdnrn. 32-34; im Ausgangspunkt auch Urt. v. 20.05.2003 - 5 S 2751/01 -, BauR 2003, 1539 = juris Rdnr. 31f).

    Nach der übereinstimmenden Rechtsprechung der Baurechtssenate des erkennenden Gerichtshofs (Urt. v. 04.03.2009, - 3 S 1467/07 -, a.a.O.; Beschl. v. 19.07.1989, - 8 S 1869/89 -, a.a.O.; Urt. v. 20.05.2003 - 5 S 2751/01 -, a.a.O.) verliert eine einmal erteilte Baugenehmigung ihre Legalisierungswirkung dann, wenn der Verzicht entweder ausdrücklich erklärt wurde oder ein entsprechender dauerhafter und endgültiger Verzichtswille unmissverständlich und unzweifelhaft zum Ausdruck kommt.

  • VGH Baden-Württemberg, 02.08.2011 - 8 S 1516/11

    Baugenehmigungserteilung; Ersetzung des gemeindlichen Einvernehmens

    Mit den umfangreichen Ausführungen des Verwaltungsgerichts zum Fortbestehen der (Legalisierungswirkung der) Baugenehmigung und der vom Verwaltungsgericht zitierten Rechtsprechung (VGH Baden-Württemberg, Urteile vom 04.03.2009 - 3 S 1467/07 - ESVGH 59, 199, und vom 19.10.2009 - 5 S 347/09 - VBlBW 2010, 111; vgl. auch bereits Senatsbeschluss vom 19.07.1989 - 8 S 1869/89 - NVwZ-RR 1990, 171; zum Ganzen jüngst Bringewat, NVwZ 2011, 733 ff.) setzt sich die Beschwerde nicht weiter auseinander.
  • VGH Bayern, 20.02.2003 - 15 B 00.1363

    Stellplatzpflicht bei Nutzungsänderung; Begriff der Nutzungsänderung;

    In Betracht kommen dabei nur solche Änderungen der Sach- und Rechtslage, die zur Gegenstandslosigkeit der getroffenen Regelung führen (vgl. VGH BW vom 19.7.1989 NVwZ-RR 1990, 171; Kopp/Ramsauer, Verwaltungsverfahrensgesetz, 7. Aufl. 2000, RdNr. 42).

    Während der Landesgesetzgeber das Erlöschen der Baugenehmigung angeordnet hat, wenn das genehmigte Vorhaben nicht errichtet wird (Art. 77 Abs. 1 BayBO), hat er auf eine entsprechende Regelung für den Fall, dass die Nutzung nicht aufgenommen oder eingestellt wird, wie dargelegt (3. a)), verzichtet (vgl. hierzu ThürOVG vom 29.11.1999 DVBl 2000, 826; OVG Saarl vom 29.6.1990 BRS 50 Nr. 165; VGH BW vom 19.7.1989, NVwZ-RR 1990, 171).

  • OVG Niedersachsen, 08.05.2012 - 12 LB 265/10

    Bindungswirkung eines Bauvorbescheids bei Standortverschiebung von

    Die Annahme eines konkludenten Verzichts setzt ein schlüssiges Verhalten voraus, in dem unmissverständlich und unzweifelhaft der endgültige Verzichtswille zum Ausdruck kommt (vgl. für den Verzicht auf eine Baugenehmigung VGH Bad.-Württ., Urteil vom 4.3.2009 - 3 S 1467/07 -, UPR 2009, 454, juris; Urteil vom 20.5.2003 - 5 S 2751/01 -, BauR 2003, 1937, juris; Beschluss vom 19.7.1989 - 8 S 1869/89 -, NVwZ-RR 1990, 171; BVerwG, Urteil vom 18.5.1995 - 4 C 20.94 -, BVerwGE 98, 235, juris; Beschluss vom 2.9.2007 - 4 B 36.07 -, juris; Thür.
  • VGH Baden-Württemberg, 20.05.2003 - 5 S 2751/01

    Lärmschutz - Fast-Food-Restaurant - erloschene baurechtlich genehmigte Nutzung

    Soweit in der Rechtsprechung des erkennenden Verwaltungsgerichtshofs insoweit auf einen dauernden Verzichtswillen des Inhabers der Baugenehmigung in Bezug auf die genehmigte Nutzung abgestellt und hervorgehoben worden ist, dass eine zeitweilige Unterbrechung der genehmigten Nutzung noch keinen Wegfall des Genehmigungsgegenstands einer Baugenehmigung bewirkt (VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 19.07.1989 - 8 S 1869/89 - NVwZ-RR 1990, 171), ist nach Auffassung des Senats ein solcher Verzichtswille nach objektiven Maßstäben zu bestimmen, die den oben aufgezeigten entsprechen.
  • VG Saarlouis, 07.04.2016 - 5 K 168/15

    Baugenehmigung; Nutzungsänderung einer Spielhalle in ein Wettbüro im

    Auch eine analoge Anwendung des § 62 Abs. 1 LBO BW jedenfalls auf die Unterbrechung der einmal aufgenommenen Nutzung einer genehmigten und fertig gestellten baulichen Anlage kommt mangels eines mit der Sonderregelung des § 62 Abs. 1 LBO BW vergleichbaren Sachverhalts und einer objektiven Regelungslücke nicht in Betracht (so zutreffend VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 19.07.1989 - 8 S 1869/89 -, BWVPr 1990, 87 f. sowie OVG Thüringen, Beschluss vom 29.11.1999 - 1 EO 658/99 -, ThürVBl 2000, 62 ff.); hätte der Gesetzgeber auch das Stadium einer späteren Nutzungsunterbrechung oder -beendigung spezialgesetzlich in der LBO erfassen wollen, hätte er dies zum Ausdruck gebracht (Beschluss vom 19.07.1989 a.a.O.; siehe auch die ausdrückliche Regelung über die Schädlichkeit von Nutzungsunterbrechungen in § 18 BImSchG).

    Die für ein genehmigtes (und errichtetes) Bauwerk genehmigte und aufgenommene bestimmungsgemäße Nutzung bleibt mithin so lange zulässig, als die Baugenehmigung nicht zurückgenommen, widerrufen, anderweitig aufgehoben oder durch Zeitablauf oder auf andere Weise erledigt ist (so zutreffend VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 19.07.1989, a.a.O. und OVG Thüringen, a.a.O. sowie Sauter, LBO, § 62 Rn. 9 und § 58 Rn. 37; im Ansatz ebenso VGH Bad.-Württ., Urteil vom 20.05.2003 - 5 S 2751/01-, ESVGH 53, 212 = BauR 2003, 1539).

    Der Senat folgt insoweit der Rechtsprechung des 8. Senats des erkennenden Gerichtshofs im Beschluss vom 19.07.1989, a.a.O. und des OVG Thüringen (Beschluss vom 29.11.1999, a.a.O.).

  • OVG Thüringen, 29.11.1999 - 1 EO 658/99

    Bauplanungs-, Bauordnungs- und Städtebauförderungsrecht; Baueinstellung;

    Die hier interessierende Frage der Dauer einer bestandskräftig erteilten Baugenehmigung beantwortet sich nach § 43 Abs. 2 ThürVwVfG (ebenso VGH Baden-Württemberg, Beschluß vom 19. Juli 1989 - 8 S 1869/89 - NVwZ-RR 1990, 171 zum baden-württembergischen Landesrecht).
  • VG Gießen, 08.09.2009 - 1 L 1325/09

    Fortwirken einer Baugenehmigung bei Nutzungsunterbrechung

  • VG Halle, 20.09.2010 - 2 A 223/09

    Vorbescheid - einfügen "heranrückender Wohnbebauung"; Bestandsschutz und

  • VG Potsdam, 19.10.2006 - 5 L 574/06

    Verwaltungsgericht Potsdam gibt Eilantrag gegen Verbot der Nutzung eines

  • FG Berlin-Brandenburg, 19.05.2010 - 1 K 5300/05

    Fördergebietsgesetz: Herstellung eines anderen (neuen) Wirtschaftguts

  • OVG Sachsen, 05.04.2006 - 1 B 18/05

    Feststellungsklage, Zustimmung, Wirksamkeit, Eigenheimverordnung, Unterbrechung

  • OVG Brandenburg, 17.06.2004 - 3 A 428/01

    Schlafzimmer ohne Fenster genehmigt - nichtig!

  • VG Karlsruhe, 09.05.2008 - 3 K 1342/08

    Nutzung eines Gebäudes als Hotel Garni aufgrund einer früher erteilten

  • VG Freiburg, 23.11.1989 - 6 K 259/88

    Baugenehmigung: Übergang auf den Erwerber

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