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   BVerwG, 15.11.1989 - 1 B 136.89   

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BVerwG, 15.11.1989 - 1 B 136.89 (https://dejure.org/1989,2116)
BVerwG, Entscheidung vom 15.11.1989 - 1 B 136.89 (https://dejure.org/1989,2116)
BVerwG, Entscheidung vom 15. November 1989 - 1 B 136.89 (https://dejure.org/1989,2116)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Statistik im Produzierenden Gewerbe - Statistische Erhebung mit so genannter Abschneidegrenze - Einhaltung des rechtsstaatlichen Gebots der Normenklarheit - Heranziehung zur Auskunft von Unternehmen und Betrieben im Produzierenden Gewerbe

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1990, 418
 
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Wird zitiert von ... (22)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 03.02.1959 - 2 BvL 10/56

    Einfuhrgenehmigung

    Auszug aus BVerwG, 15.11.1989 - 1 B 136.89
    Diese Frage rechtfertigt nicht die Zulassung der Revision; daß sie bejahend zu beantworten ist, ergibt sich nämlich ohne weiteres aus der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (z.B. BVerfGE 9, 137 [BVerfG 03.02.1959 - 2 BvL 10/56]; 27, 1 ) und des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 29. August 1968 - BVerwG 1 C 40.66 - Buchholz 451.04 IndStatG Nr. 1 S. 3 f.) zum Rechtsstaatsprinzip und zu Normen, die dem § 2 Buchst. A StatG/ProdGew ähnlich sind.

    Das Prinzip des Rechtsstaats fordert, daß der einzelne weiß, inwieweit die Verwaltung in seinen Rechtskreis eingreifen darf, fordert grundsätzlich aber nicht, daß der Gesetzgeber die Verwaltung bindet, den möglichen Eingriff immer zu vollziehen, oder daß der Gesetzgeber genau umreißt, wann die Verwaltung von einem nach Tatbestand und Folge geregelten Eingriff Abstand nehmen darf (BVerfGE 9, 137 [BVerfG 03.02.1959 - 2 BvL 10/56]).

  • BVerfG, 25.07.1979 - 2 BvR 878/74

    Arzthaftungsprozeß

    Auszug aus BVerwG, 15.11.1989 - 1 B 136.89
    Er gewährleistet die Gleichwertigkeit der prozessualen Stellung der Parteien vor dem Richter (vgl. dazu BVerfGE 52, 131 [BVerfG 25.07.1979 - 2 BvR 878/74]), verbietet dem Gericht aber nicht, sich auf ihm einleuchtende behördliche Parteierklärungen oder behördliche Auskünfte (vgl. § 99 Abs. 1 Satz 1 VwGO; § 87 Satz 3 VwGO, § 273 Abs. 2 Nr. 2 ZPO), die durch anderweitiges Parteivorbringen nicht schlüssig in Frage gestellt werden, bei der Entscheidung zu stützen.
  • BVerfG, 16.07.1969 - 1 BvL 19/63

    Mikrozensus

    Auszug aus BVerwG, 15.11.1989 - 1 B 136.89
    Diese Frage rechtfertigt nicht die Zulassung der Revision; daß sie bejahend zu beantworten ist, ergibt sich nämlich ohne weiteres aus der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (z.B. BVerfGE 9, 137 [BVerfG 03.02.1959 - 2 BvL 10/56]; 27, 1 ) und des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 29. August 1968 - BVerwG 1 C 40.66 - Buchholz 451.04 IndStatG Nr. 1 S. 3 f.) zum Rechtsstaatsprinzip und zu Normen, die dem § 2 Buchst. A StatG/ProdGew ähnlich sind.
  • BVerfG, 15.12.1983 - 1 BvR 209/83

    Volkszählung

    Auszug aus BVerwG, 15.11.1989 - 1 B 136.89
    Etwas anderes folgt, wie das Berufungsurteil (S. 11 f.) ebenfalls zutreffend darlegt, auch nicht aus der von der Beschwerde angeführten Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zum "Recht auf informationeile Selbstbestimmung" (BVerfGE 65, 1).
  • BVerwG, 29.08.1968 - I C 40.66

    Belastung eines Unternehmens durch Arbeiten für statistische Zwecke - Erteilung

    Auszug aus BVerwG, 15.11.1989 - 1 B 136.89
    Diese Frage rechtfertigt nicht die Zulassung der Revision; daß sie bejahend zu beantworten ist, ergibt sich nämlich ohne weiteres aus der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (z.B. BVerfGE 9, 137 [BVerfG 03.02.1959 - 2 BvL 10/56]; 27, 1 ) und des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 29. August 1968 - BVerwG 1 C 40.66 - Buchholz 451.04 IndStatG Nr. 1 S. 3 f.) zum Rechtsstaatsprinzip und zu Normen, die dem § 2 Buchst. A StatG/ProdGew ähnlich sind.
  • BVerwG, 17.03.1987 - 7 B 42.87

    Namensänderung - Soziale Ordnungsfunktion des Namens

    Auszug aus BVerwG, 15.11.1989 - 1 B 136.89
    Seine Aufklärungspflicht verletzt es erst, wenn es sich eine Sachkunde zuschreibt, die ihm keinesfalls zur Verfügung stehen kann oder wenn seine Entscheidungsgründe auf mangelnde Sachkunde schließen lassen (vgl. z.B. Beschluß vom 17. März 1987 - BVerwG 7 B 42.87 - Buchholz 402.10 § 3 NÄG Nr. 59).
  • BVerwG, 29.06.2011 - 8 C 7.10

    Auskunft; Auskunftserteilung; Auskunftspflicht; Auswahlplan; Befragung;

    cc) Enthält das Gesetz mithin keine nähere Regelung über die Verwendungshäufigkeit einer Stichprobe, so obliegt deren Bestimmung dem Ermessen der zuständigen Behörde, die dieses in den gesetzlichen Grenzen entsprechend dem Zweck ihrer Ermächtigung auszuüben hat (vgl. § 40 VwVfG sowie Beschluss vom 15. November 1989 - BVerwG 1 B 136.89 - Buchholz 451.04 Statistik Nr. 4).

    Das Nähere konnte er dem zweckentsprechenden Ermessen der Statistikämter überlassen (ebenso schon BVerwG, Beschluss vom 15. November 1989 a.a.O.).

  • VG Wiesbaden, 18.01.2008 - 6 E 1559/06

    Heranziehung zur Handelsstatistik

    Das Rechtsstaatsprinzip fordert, dass der Einzelne weiß, inwieweit die Verwaltung in seinen Rechtskreis eingreifen darf, fordert grundsätzlich aber nicht, dass der Gesetzgeber die Verwaltung bindet, den möglichen Eingriff immer zu vollziehen, oder das der Gesetzgeber genau umreist, wann die Verwaltung von einem nach Tatbestand und folgegeregelten Eingriff Abstand nehmen darf (BVerwG, Beschluss vom 15.11.1998, Az. BVerwG 1 B 136.89).

    32 Wer von diesen potentiell Betroffenen bis zur Höchstzahl tatsächlich herangezogen wird, steht im pflichtgemäßen Ermessen der Behörde (BVerwG, Beschluss vom 15.11.1998, Az. BVerwG 1 B 136.89).

  • OVG Sachsen, 15.01.2010 - 3 B 45/07

    Die Entscheidung über die Dauer der Heranziehung eines nach dem

    Der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 15.11.1989 (NVwZ-RR 1990, 418) lasse sich kein allgemeiner Rechtssatz entnehmen, wonach es im Bereich des Statistikrechts stets im pflichtgemäßen Ermessen der Behörde stehe, die entsprechenden Verfahren zur Erhebung der Statistiken festzulegen, da sich die dort herangezogene Rechtsvorschrift von § 1 Abs. 2 DlStatG unterscheide.

    Die Einzelheiten des Auswahlverfahrens und die Entwicklung der Auswahlgrundsätze bis zu der gesetzlich festgelegten Obergrenze stehen im pflichtgemäßen Ermessen der zuständigen Behörde (BVerwG, Beschl. v. 15.11.1989, NVwZ-RR 1990, 418).

  • BVerwG, 11.12.1990 - 1 C 52.88

    Gewerberecht: Pflicht zur Auskunftserteilung aus statistischen Zwecken im

    Diese Regelung ist, wie der Senat bereits entschieden hat (Beschluß vom 15. November 1989 - BVerwG 1 B 136.89 - Buchholz 451.04 Statistik Nr. 4 = GewArch 1990, 96), verfassungsrechtlich unbedenklich.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 16.12.2015 - 10 A 10746/15

    Heranziehung zur Dienstleistungsstatistik

    Innerhalb dieses Rahmens und des durch Auslegung zu ermittelnden Zwecks der Ermächtigung überlässt das Gesetz in zulässiger Weise die weitere Konkretisierung des Erhebungsverfahrens den zuständigen Statistikämtern (vgl. BVerwG, Urteil vom 29. Juni 2011, a.a.O, sowie Beschluss vom 15. November 1989 - 1 B 136/89 -, juris).
  • VG Schleswig, 25.01.2013 - 12 A 41/11

    Zu den Grenzen des Ermessens hinsichtlich des Ziehungsmodells im Bereich der

    Diese ist befugt, zur Sicherung einer gleichförmigen Inanspruchnahme allgemeine Auswahlgrundsätze zu entwickeln (vgl. BVerwG, Urteil vom 15.11.1989 - 1 B 136.89, Buchholz 451.04 Statistik Nr. 4), wobei die Erhebungseinheiten gemäß § 1 Abs. 2 Satz 2 DlStatG nach einem mathematisch-statistischen Verfahren auszuwählen sind.

    § 1 Abs. 2 DlStatG räumt der Statistikbehörde ein pflichtgemäß auszuübendes Ermessen bei der Auswahl der Erhebungseinheiten nach einem mathematisch-statistischen Verfahren ein (vgl. allg. zur Auswahl bei Bundesstatistiken BVerwG, Beschl. v. 15.11.1989 - 1 B 136/89, Buchholz 451.04 Statistik Nr. 4; zur Dienstleistungsstatistik vgl. BVerwG, Urteil vom 29.06.2011 - 8 C 7/10, Buchholz 451.04 Statistik Nr. 12 sowie die dortige Vorinstanz Sächs. OVG, Urteil vom 15.01.2010 - 3 B 45/07 (beide ausdrücklich die Frage der Zulässigkeit einer Totalschicht offen lassend); OVG Bln.-Bbg, Beschlüsse vom 29.06.2009 - 12 S 44.09 und vom 06.05.2009 - 12 S 35.09).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 29.06.2009 - 12 S 44.09

    Erneute Heranziehung eines Betriebes zur Strukturerhebung im

    Zu Recht ist das Verwaltungsgericht danach davon ausgegangen, dass die Einzelheiten des Auswahlverfahrens und die Entwicklung von Auswahlgrundsätzen bis zur gesetzlich festgelegten Obergrenze im pflichtgemäßen Ermessen der Behörde liegen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 15. November 1989, NVwZ-RR 1990, 418).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 29.08.2008 - 8 B 959/08

    Heranziehung eines Auskunftspflichtigen zur Auskunftserteilung i.R.d. Erhebungen

    BVerwG, Beschluss vom 15.11.1989 - 1 B 136.89 -, NVwZ-RR 1990, 418; HambOVG, Beschluss vom 16.7.1996 - Bs III 85/96 -, juris.
  • VG Sigmaringen, 30.11.2011 - 1 K 2307/10

    Sturkturerhebung im Dienstleistungsbereich; Dienstleistungsstatistik;

    cc) Enthält das Gesetz mithin keine nähere Regelung über die Verwendungshäufigkeit einer Stichprobe, so obliegt deren Bestimmung dem Ermessen der zuständigen Behörde, die dieses in den gesetzlichen Grenzen entsprechend dem Zweck ihrer Ermächtigung auszuüben hat (vgl. § 40 VwVfG sowie Beschluss vom 15. November 1989 - BVerwG 1 B 136.89 - Buchholz 451.04 Statistik Nr. 4).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 12.03.2015 - 10 A 11044/14

    Heranziehung von Einzelhandelsunternehmen zur Handelsstatistik

    Innerhalb dieses Rahmens und des durch Auslegung zu ermittelnden Zwecks der Ermächtigung überlässt das Gesetz in zulässiger Weise die weitere Konkretisierung des Erhebungsverfahrens den zuständigen Statistikämtern (vgl. BVerwG, Urteil vom 29. Juni 2011, a.aO, sowie Beschluss vom 15. November 1989 - 1 B 136/89 -, juris).
  • VG Leipzig, 01.11.2006 - 4 K 1705/04
  • VG Potsdam, 28.04.2009 - 3 L 129/09

    Dienstleistungsstatistik; Voraussetzungen der Auskunftspflicht; mehrfache

  • VG Schwerin, 21.12.2007 - 6 B 240/07

    Auskunftserteilung für Dienstleistungsstatistik

  • VG Düsseldorf, 06.04.2009 - 23 K 3111/08

    Klage eines Rechtsanwalts gegen die wiederholte Heranziehung zur Auskunft zur

  • VG Schleswig, 09.05.2016 - 12 B 8/16

    Verfahren nach dem Gesetz über den registergestützten Zensus - Antrag auf

  • VG Mainz, 19.04.2016 - 1 L 144/16

    Heranziehung eines Rechtsanwalts im Rahmen der Dienstleistungsstatistik

  • VG Berlin, 14.02.2007 - 2 A 64.06

    Wiederholte Heranziehung zu Auskünften für eine Dienstleistungsstatistik

  • VG Schwerin, 21.12.2007 - 6 B 244/07

    Notwendigkeit von vierteljährig neu auszuwählenden Stichproben; Heranziehung auf

  • VG Potsdam, 29.04.2008 - 3 L 166/08

    Pflicht zur rotierenden Erfassung statistischer Informationen von

  • VG Berlin, 14.02.2007 - 2 A 104.06

    Heranziehung eines Rechtsanwaltes zur Konjunkturerhebung in bestimmten

  • VG Regensburg, 08.12.2011 - RN 5 S 11.1740

    Haushaltsbefragung auf Stichprobenbasis; Recht auf informationelle

  • VG Sigmaringen, 30.11.2011 - 1 K 937/10
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