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   BVerwG, 15.06.1990 - 1 B 92.90   

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BVerwG, 15.06.1990 - 1 B 92.90 (https://dejure.org/1990,79)
BVerwG, Entscheidung vom 15.06.1990 - 1 B 92.90 (https://dejure.org/1990,79)
BVerwG, Entscheidung vom 15. Juni 1990 - 1 B 92.90 (https://dejure.org/1990,79)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzung für das Erlangen der Rechtsstellung eines Staatsdeutschen für einen nicht-volksdeutschen Ehegatten - Rechtsgrundsätzliche Bedeutsamkeit der Frage, ob die Verneinung der Eigenschaft als Statusdeutsche mit der Begründung, daß der verstorbene Ehemann der ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BVFG § 1 Abs. 3 § 15 Abs. 5; GG Art. 116 Abs. 1
    Rechtswirkungen des der Ehefrau eines Volksdeutschen nach § 1 Abs. 3 BVFG erteilte Vertriebenenausweises

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1990, 658
  • DÖV 1990, 938
 
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Wird zitiert von ... (187)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 16.10.1969 - I C 20.66
    Auszug aus BVerwG, 15.06.1990 - 1 B 92.90
    Abgesehen davon zeigt die Beschwerde insoweit nicht auf, daß das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 16. Oktober 1969 - BVerwG 1 C 20.66 - (Buchholz 132.0 § 6 1. StARegG Nr. 1) einen abstrakten Rechtssatz zu der von der Klägerin angenommenen Bindungswirkung der in Fällen des § 1 Abs. 3 BVFG erteilten Vertriebenenausweise enthält, von dem das Berufungsgericht abgewichen sein könnte.

    Ein Vertriebenenausweis bindet, wie die Beschwerde nicht in Abrede stellt, nur hinsichtlich der in ihm als Voraussetzung der Vertriebeneneigenschaft getroffenen Feststellungen (vgl. Urteil vom 16. Oktober 1969 - BVerwG 1 C 20.66 - a.a.O.).

  • BVerwG, 08.02.1990 - 1 B 188.89

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

    Auszug aus BVerwG, 15.06.1990 - 1 B 92.90
    Wird nur bezüglich einer Begründung ein Zulassungsgrund geltend gemacht, genügt die Beschwerde bereits nicht dem Begründungserfordernis des § 132 Abs. 3 Satz 3 VwGO (vgl.z.B. Beschluß vom 8. Februar 1990 - BVerwG 1 B 188.89 -).
  • BVerwG, 13.04.1989 - 1 B 54.89

    Staatsangehörigkeit - Einbürgerung - Spezialregelung - Rücknahme

    Auszug aus BVerwG, 15.06.1990 - 1 B 92.90
    Unter diesen Umständen kann der Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision nur entsprochen werden, wenn hinsichtlich jeder das Berufungsurteil selbständig tragenden Begründung ein Revisionszulassungsgrund geltend gemacht wird und vorliegt (vgl.z.B. Beschluß vom 13. April 1989 - BVerwG 1 B 54.89 - Buchholz 130 § 8 RuStAG Nr. 37).
  • BVerwG, 06.09.1959 - I C 6.58
    Auszug aus BVerwG, 15.06.1990 - 1 B 92.90
    Darauf hat das Bundesverwaltungsgericht bereits hingewiesen (BVerwGE 8, 340 [BVerwG 09.06.1959 - I C 6/58]; vgl. ferner Makarov/v. Mangoldt, a.a.O. Rdnr. 39 a.E.; v. Schenckendorff, Vertriebenen- und Flüchtlingsrecht, 1990, § 1 BVFG Anm. 17 a S. 38).
  • BVerwG, 16.02.1995 - 1 B 205.93

    Sektenveranstaltungen - § 14 GewO, Art. 4 GG, Einbindung in den

    Wenn das Gericht wie im vorliegenden Falle seine Entscheidung auf mehrere je selbständig tragende Gründe stützt, genügt die Beschwerde nur dann den Darlegungsanforderungen i.S. des § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO, wenn in bezug auf jeden dieser Gründe ein Zulassungsgrund geltend gemacht wird (Beschluß vom 15. Juni 1990 - BVerwG 1 B 92.90 - Buchholz 11 Art. 116 GG Nr. 20).
  • BVerwG, 17.01.2022 - 1 B 66.21

    Beurteilung eines ernsthaften Risikos einer unmenschlichen oder erniedrigenden

    Ist eine Berufungsentscheidung - wie hier - auf mehrere selbstständig tragende Gründe gestützt, kann die Revision nur zugelassen werden, wenn gegenüber jeder der Begründungen ein durchgreifender Revisionszulassungsgrund geltend gemacht wird und vorliegt (stRspr, vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 15. Juni 1990 - 1 B 92.90 - Buchholz 11 Art. 116 GG Nr. 20 S. 11 f., vom 26. Juni 2014 - 1 B 5.14 - Buchholz 402.242 § 81 AufenthG Nr. 3 Rn. 6 und vom 28. März 2019 - 1 B 7.19 - juris Rn. 14).
  • BVerwG, 23.12.2015 - 2 B 40.14

    Anwendungsbereich des Art. 33 Abs. 2 GG; keine Befreiung vom

    Ist eine Berufungsentscheidung - wie hier - auf mehrere selbstständig tragende Gründe gestützt, kann nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts die Revision nur zugelassen werden, wenn gegenüber jeder der Begründungen ein durchgreifender Revisionszulassungsgrund geltend gemacht wird und vorliegt (vgl. u.a. BVerwG, Beschlüsse vom 15. Juni 1990 - 1 B 92.90 - Buchholz 11 Art. 116 GG Nr. 20 S. 11 f., vom 20. August 1993 - 9 B 512.93 - Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 320 S. 51 und vom 9. Dezember 1994 - 11 PKH 28.94 - Buchholz 310 § 132 Abs. 2 Ziff. 1 VwGO Nr. 4 S. 4).
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