Weitere Entscheidung unten: BVerwG, 26.10.1990

Rechtsprechung
   BVerwG, 11.01.1991 - 7 B 102.90   

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BVerwG, 11.01.1991 - 7 B 102.90 (https://dejure.org/1991,335)
BVerwG, Entscheidung vom 11.01.1991 - 7 B 102.90 (https://dejure.org/1991,335)
BVerwG, Entscheidung vom 11. Januar 1991 - 7 B 102.90 (https://dejure.org/1991,335)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Immissionsschutzrechtliche Genehmigung - Anfechtungsklage Drittbetroffener - Maßgebliche Sach- und Rechtslage

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BImSchG § 5 § 17 § 21; VwGO § 113
    Immissionsschutzrecht: Anfechtungsklage Drittbetroffener gegen die Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1991, 236
  • DVBl 1991, 406
 
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Wird zitiert von ... (160)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 22.01.1969 - VI C 52.65

    Ermessensbindung durch Verwaltungspraxis - Ermessensausübung bei Dienstbefreiung

    Auszug aus BVerwG, 11.01.1991 - 7 B 102.90
    Darüber hinaus bestehen auch Zweifel, ob die Beschwerde überhaupt den Anforderungen des § 132 Abs. 3 Satz 3 VwGO an die Bezeichnung des Verfahrensnmangels genügt (vgl. z.B. BVerwGE 31, 212 ).
  • BVerwG, 21.12.1989 - 7 B 21.89

    Anfechtungsklage - Maßgeblicher Zeitpunkt - Veränderung der Sachlage

    Auszug aus BVerwG, 11.01.1991 - 7 B 102.90
    Es entspricht, wie auch das Berufungsgericht ausgeführt und belegt hat, ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, daß bei einer Anfechtungsklage, um die es hier geht, für die gerichtliche Überprüfung der Rechtmäßigkeit die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der angefochtenen Behördenentscheidung (ggf. in Gestalt des Widerspruchsbescheids) maßgebend ist, wenn sich nicht aus dem anzuwendenden materiellen Recht (ausnahmsweise) etwas anderes ergibt (vgl. zuletzt Beschluß des Senats vom 21. Dezember 1989 - BVerwG 7 B 21.89 - Buchholz 310 § 113 VwGO Nr. 214).
  • BVerwG, 06.02.1985 - 8 C 15.84

    Zeugenbeweis - Sachverständiger Zeuge - Sachverständiger - Abgrenzung

    Auszug aus BVerwG, 11.01.1991 - 7 B 102.90
    Das gilt insbesondere zur Frage, ob und inwieweit das Gericht (weitere) Sachverständigengutachten einzuholen hat (vgl. BVerwGE 71, 38 ; Urteil vom 6. Oktober 1987 - BVerwG 9 C 12.87 - Buchholz 310 § 98 VwGO Nr. 31).
  • BVerwG, 02.03.1978 - 6 B 24.78

    Unterscheidung zwischen der Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde und der

    Auszug aus BVerwG, 11.01.1991 - 7 B 102.90
    Abgesehen davon haben die anwaltlich vertretenen Kläger in der mündlichen Verhandlung vor dem Verwaltungsgerichtshof ausweislich des Protokolls nach eingehender Erörterung der Rechts- und Sachlage keinen Beweisantrag gestellt (vgl. dazu BVerwG, Beschluß vom 2. März 1978 - BVerwG 6 B 24.78 - Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 164).
  • BVerwG, 28.01.1988 - 3 C 48.85

    Lebensmittel - Kennzeichnungsvorschriften - Neuordnung

    Auszug aus BVerwG, 11.01.1991 - 7 B 102.90
    Die immissionsschutzrechtliche Genehmigung ist insbesondere kein Dauerverwaltungsakt im Sinne etwa des Urteils des Bundesverwaltungsgerichts vom 28. Januar 1988 - BVerwG 3 C 48.85 - (Buchholz 418.712 LMKV Nr. 2).
  • BVerwG, 06.10.1987 - 9 C 12.87

    Sachverständigengutachten - Gutachterliche Stellungnahmen - Ermessen des

    Auszug aus BVerwG, 11.01.1991 - 7 B 102.90
    Das gilt insbesondere zur Frage, ob und inwieweit das Gericht (weitere) Sachverständigengutachten einzuholen hat (vgl. BVerwGE 71, 38 ; Urteil vom 6. Oktober 1987 - BVerwG 9 C 12.87 - Buchholz 310 § 98 VwGO Nr. 31).
  • BVerwG, 02.11.2017 - 7 C 25.15

    Wasserrechtliche Erlaubnisse für Kraftwerk Staudinger: Feststellungen zur

    Die Rechtmäßigkeit der wasserrechtlichen Erlaubnis beurteilt sich bei der vorliegenden Anfechtungsklage eines Dritten mangels abweichender Regelungen des materiellen Rechts nach dem Zeitpunkt der letzten behördlichen Entscheidung (vgl. BVerwG, Beschluss vom 11. Januar 1991 - 7 B 102.90 - Buchholz 406.25 § 4 BImSchG Nr. 5).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 16.06.2016 - 8 D 99/13

    Klage des BUND gegen Kohlekraftwerk Lünen hat keinen Erfolg

    Ständige Rspr. des BVerwG, vgl. nur Beschluss vom 11. Januar 1991 - 7 B 102.90 -, juris Rn. 3 m. w. N.; ferner zum Baurecht Beschluss vom 8. November 2010 - 4 B 43.10 -, BauR 2011, 499 = juris Rn. 9 m.w. N.
  • BVerwG, 26.09.2019 - 7 C 5.18

    Abschaltung; Addition; Artenschutz; Beteiligungsberechtigung; Brutstätte;

    Maßgeblicher Zeitpunkt für die durchzuführende Prüfung, ob die angefochtenen Genehmigungsbescheide gegen die artenschutzrechtlichen Zugriffsverbote des § 44 Abs. 1 BNatSchG verstoßen, ist der Erlass der Bescheide (BVerwG, Beschluss vom 11. Januar 1991 - 7 B 102.90 - Buchholz 406.25 § 4 BImSchG Nr. 5 S. 2).
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Rechtsprechung
   BVerwG, 26.10.1990 - 7 B 151.90   

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BVerwG, 26.10.1990 - 7 B 151.90 (https://dejure.org/1990,3890)
BVerwG, Entscheidung vom 26.10.1990 - 7 B 151.90 (https://dejure.org/1990,3890)
BVerwG, Entscheidung vom 26. Oktober 1990 - 7 B 151.90 (https://dejure.org/1990,3890)
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Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1991, 236
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 20.10.1972 - IV CB 44.71

    Konkretisierung einer bereits erteilten wasserrechtlichen Erlaubnis durch ein

    Auszug aus BVerwG, 26.10.1990 - 7 B 151.90
    Es entspricht der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. z.B. Beschluß vom 20. Oktober 1972 - BVerwG 4 CB 44.71 - Buchholz 445.4 § 15 WHG Nr. 4 m.w.N.), daß sich die Entstehung, der Inhalt und der Umfang eines alten Rechts sowie einer alten Befugnis nach dem zugrundeliegenden, nicht revisiblen Landesrecht bestimmen.
  • VG Arnsberg, 06.07.2018 - 12 K 399/15

    Klage der Steinindustrie Warstein gegen eine wasserrechtliche Bewilligung zur

    Die damit angesprochene Umgestaltung von Wasserbenutzungsanlagen bzw. die Änderung ihres Nutzungsumfangs können für sich genommen weder nach dem hierfür grundsätzlich weiterhin maßgeblichen preußischen Wassergesetz vgl. zur Fortgeltung des alten Rechtsregimes auch im Hinblick auf ein Erlöschen von Altrechten etwa BVerwG, Urteil vom 26. Oktober 1990- 7 B 151.90 -, JURIS Rz.2 f., noch nach den insofern ergänzend in Betracht zu ziehenden Nachfolgeregelungen des WHG zum unmittelbaren Wegfall eines Wasserrechts führen.
  • BVerwG, 02.11.1995 - 4 B 228.95

    Voraussetzungen für das Vorliegen des Revisionszulassungsgrundes der Divergenz

    Aus dem Beschwerdevorbringen ergibt sich die allein geltend gemachte Abweichung von dem Beschluß des Bundesverwaltungsgerichts vom 26. Oktober 1990 - BVerwG 7 B 151.90 - (Buchholz 445.4 § 15 WHG Nr. 9 - ZfW 1991, 162) nicht; sie ist auch nicht gegeben.
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