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   OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 13.11.1990 - 9 OVG A 220/86   

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https://dejure.org/1990,5337
OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 13.11.1990 - 9 OVG A 220/86 (https://dejure.org/1990,5337)
OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 13.11.1990 - 9 OVG A 220/86 (https://dejure.org/1990,5337)
OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 13. November 1990 - 9 OVG A 220/86 (https://dejure.org/1990,5337)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 1991, 425
  • NVwZ-RR 1991, 425
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (1)

  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 26.08.1987 - 9 A 143/86

    Verjährung; Erstattungsanspruch; Erstattung; Ablösung; Ablösungsvereinbarung;

    Auszug aus OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 13.11.1990 - 9 A 220/86
    Im Urteil vom 26.8.1987 (9 A 143/86, DÖV 1988, 520, KStZ 1988, 172) hat der Senat zwar ausgesprochen, daß ein vor Inkrafttreten des NKAG und vor Inkrafttreten der AO 1977 entstandener Erstattungsanspruch aufgrund eines unwirksamen Ablösungsvertrages einer 30jährigen Verjährung unterliegt.

    Ergibt sich damit eine 5jährige Verjährungsfrist aus den durch das NKAG in bezug genommenen Vorschriften der Abgabenordnung 1977, deren Angemessenheit mit den vom Senat im Urteil vom 26.8.1987 (aaO) angestellten Erwägungen nicht in Frage gestellt werden können, dann ist der Erstattungsanspruch des Kl. erloschen (§ 11 Abs. 1 Nr. 2b und 5a NKAG iVm §§ 37, 228 ff AO 1977).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 13.12.2006 - 10 B 13.05

    Rückabwicklung eines nichtigen Erschließungsvertrags wegen Verstoßes gegen das

    Es spricht vieles dafür, dass auf einen Vertrag über die Ablösung von Erschließungskosten die Vorschriften der Abgabenordnung anwendbar sind, weil der vertraglich vereinbarte Ablösebetrag in § 133 Abs. 3 Satz 5 BauGB zur Ablösung des Erschließungsbeitrags ausdrücklich vorgesehen ist und an die Stelle des Erschließungsbeitrags tritt; mithin als "vorgezogener" Erschließungsbeitrag zu qualifizieren ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 27. Januar 1982 - 8 C 24.81 -, BVerwGE 64, 361; OVG Lüneburg, Beschluss vom 13. November 1990 - 9 OVG A 220/86 -, zitiert nach Juris; Stelkens/Schmitz a.a.O. § 2 Rdnr. 55; Becker, Erschließungsbeitragsrecht in der kommunalen Praxis, 2004, Rdnr. 366).
  • OVG Thüringen, 25.02.2004 - 4 KO 703/01

    Benutzungsgebührenrecht; Kostenerstattungsanspruch eines fehlerhaften

    Anders als im Zivilrecht bringt die Verjährung den Anspruch zum Erlöschen und ist nicht lediglich eine Parteieinrede (vgl. Klein, a. a. O., Rn. 10 zu § 228 AO; OVG Lüneburg, Urteil vom 13.11.1990 - 9 A 220/86 - NVwZ-RR 1991, 425).
  • OVG Niedersachsen, 26.05.1993 - 9 L 163/90

    Erschließungsbeitrag: Ablösungsvertrag;; Ablösebetrag (Rückforderung);

    Der vertraglich vereinbarte Ablösebetrag ist eine kommunale Abgabe im Sinne dieser Vorschriften (Urt. d. Sen. v. 13. November 1990 - 9 OVG A 220/86 - dng 1991, 102).
  • VG Meiningen, 10.03.2017 - 1 K 537/14

    Nichtigkeit beitragsrechtlicher Ablösungsvereinbarungen aufgrund inhaltlicher

    Die Verjährung begann daher am 01.01.2005 zu laufen und endete mit Ablauf des 31.12.2009 (vgl. zu allem auch Niedersächsisches OVG, U. v. 13.11.1990 - 9 OVG A 220/86; U. v. 10.10.1995 - 9 L 6025/93 - jeweils zitiert nach juris).
  • VG Schleswig, 26.04.2006 - 4 A 46/06
    Daher sind die zu Erstattungsansprüchen aus der Rückabwicklung von Ablösungsvereinbarungen entwickelten Grundsätze (OVG Lüneburg, Urteile vom 13.11.1990 9 OVG A 220/86 -, NVwZ-RR 1991, S. 425, und vom 10.10.1995 9 L 6025/93 -, KStZ 1997, 78 zum niedersächsischen KAG; Habermann, in: Praxis der Kommunalverwaltung; Kommunalabgabengesetz, § 8 Rn. 394; Driehaus, Kommunalabgabengesetz, § 8 Rn. 156) hier anwendbar.
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