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Rechtsprechung
   VGH Baden-Württemberg, 11.03.1991 - A 14 S 110/91   

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VGH Baden-Württemberg, 11.03.1991 - A 14 S 110/91 (https://dejure.org/1991,2526)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 11.03.1991 - A 14 S 110/91 (https://dejure.org/1991,2526)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 11. März 1991 - A 14 S 110/91 (https://dejure.org/1991,2526)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Erstattungsfähigkeit der Mehrkosten eines auswärtigen Rechtsanwalts in einem Asylverfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1991, 448 (Ls.)
  • VBlBW 1991, 342
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (4)

  • VGH Baden-Württemberg, 20.07.1989 - 2 S 1497/89

    Reisekosten eines auswärtigen Rechtsanwalts

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 11.03.1991 - A 14 S 110/91
    So ist beispielsweise auch in der Rechtsprechung des erkennenden Gerichtshofs anerkannt, daß die Beauftragung eines auswärtigen Rechtsanwalts, der über Spezialkenntnisse (zu gerade im Verwaltungsprozeß nicht selten vorkommenden Sondermaterien) verfügt, sinnvoll und notwendig im Sinne des § 162 VwGO sein kann, auch wenn in den entschiedenen Fällen die Voraussetzungen hierfür verneint wurden (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschluß v. 22.12.1983 -- 2 S 2782/83 -- VBlBW 1984, 376; v. 17.12.1984 -- 8 S 2582/84 -- und v. 20.7.1989 -- 2 S 1497/89 -- VBlBW 1990, 16).

    Besteht danach der geltend gemachte Kostenerstattungsanspruch, so bedarf keiner Prüfung mehr, ob das Verwaltungsgericht nicht zumindest die fiktiven Mehrkosten für einen Anwalt am Gerichtssitz hätte zusprechen müssen und ob hierfür ein nach § 173 VwGO i.V.m. § 103 Abs. 2 Satz 2 ZPO ausreichender Antrag (vgl. dazu VGH Bad.-Württ., Beschluß v. 20.7.1989 aaO) vorgelegen hat.

  • OVG Rheinland-Pfalz, 01.07.1963 - 6 B 16/63
    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 11.03.1991 - A 14 S 110/91
    Einem Beteiligten steht es zwar frei, sich in jeder Lage des Verfahrens durch einen von ihm auszuwählenden Rechtsanwalt vertreten zu lassen (§ 67 Abs. 2 VwGO); daraus folgt aber nicht, daß auch alle Aufwendungen für jeden beliebigen Rechtsanwalt in vollem Umfang vom unterlegenen Prozeßgegner erstattet werden müssen (vgl. etwa OVG Koblenz, DVBl 1963, 786).

    Der Senat hält jedoch -- ebenso wie das OVG Koblenz DVBl 1963, 786 -- eine nicht zu kleinliche Handhabung für angebracht.

  • VGH Baden-Württemberg, 22.12.1983 - 2 S 2782/83

    Kosten für Ablichtungen aus Behördenakten und Erstattungsfähigkeit von

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 11.03.1991 - A 14 S 110/91
    So ist beispielsweise auch in der Rechtsprechung des erkennenden Gerichtshofs anerkannt, daß die Beauftragung eines auswärtigen Rechtsanwalts, der über Spezialkenntnisse (zu gerade im Verwaltungsprozeß nicht selten vorkommenden Sondermaterien) verfügt, sinnvoll und notwendig im Sinne des § 162 VwGO sein kann, auch wenn in den entschiedenen Fällen die Voraussetzungen hierfür verneint wurden (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschluß v. 22.12.1983 -- 2 S 2782/83 -- VBlBW 1984, 376; v. 17.12.1984 -- 8 S 2582/84 -- und v. 20.7.1989 -- 2 S 1497/89 -- VBlBW 1990, 16).
  • VGH Baden-Württemberg, 17.12.1984 - 8 S 2582/84

    Erstattung von Reisekosten und Fotokopierkosten

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 11.03.1991 - A 14 S 110/91
    So ist beispielsweise auch in der Rechtsprechung des erkennenden Gerichtshofs anerkannt, daß die Beauftragung eines auswärtigen Rechtsanwalts, der über Spezialkenntnisse (zu gerade im Verwaltungsprozeß nicht selten vorkommenden Sondermaterien) verfügt, sinnvoll und notwendig im Sinne des § 162 VwGO sein kann, auch wenn in den entschiedenen Fällen die Voraussetzungen hierfür verneint wurden (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschluß v. 22.12.1983 -- 2 S 2782/83 -- VBlBW 1984, 376; v. 17.12.1984 -- 8 S 2582/84 -- und v. 20.7.1989 -- 2 S 1497/89 -- VBlBW 1990, 16).
  • VG Mainz, 21.04.2006 - 3 K 396/05

    Erstattungsfähigkeit der Auslagen eines auswärtigen Rechtsanwaltes in einem

    Fahrtkosten und Abwesenheitsgeld eines auswärtigen Rechtsanwalts sind dann erstattungsfähig, wenn zwischen Mandant und Rechtsanwalt ein Vertrauensverhältnis entstanden ist, welches einen Anwaltswechsel zum Zwecke der Kostenersparnis als unzumutbar erscheinen lässt (wie VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 11. März 1991 - A 14 S 110/91 -, juris).

    Gleichwohl werden auch im Verwaltungsprozess die durch die Beauftragung eines auswärtigen Rechtsanwalts entstehenden Mehrkosten nicht immer, sondern nur dann erstattet, wenn sie im Sinne des § 162 Abs. 1 VwGO "notwendig" sind (vgl. hierzu VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 11. März 1991 - A 14 S 110/91 -, juris).

    Allen Beteiligten steht es zwar frei, sich in jeder Lage des Verfahrens durch einen von ihm auszuwählenden Rechtsanwalt vertreten zu lassen (§ 67 Abs. 1 VwGO); daraus folgt aber nicht, dass auch alle Aufwendungen für jeden beliebigen Rechtsanwalt in vollem Umfang vom unterlegenen Prozessgegner erstattet werden müssen (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 11. März 1991, a.a.O.).

    Darüber hinaus ist die Beauftragung eines auswärtigen Anwalts aber auch dann als sinnvoll und notwendig, im Sinne von § 162 Abs. 1, Abs. 2 VwGO anzusehen, wenn zwischen dem Mandanten und dem Rechtsanwalt bereits ein Vertrauensverhältnis entstanden ist, das einen Anwaltswechsel zum Zweck der Kostenersparnis unzumutbar erscheinen lässt (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 11. März 1991, a.a.O.).

  • VG Stuttgart, 25.05.2005 - 4 K 3957/04

    Notwendigkeit der Beauftragung eines auswärtigen Anwalts

    Das Gleiche gilt dann, wenn besondere Umstände vorliegen, die ein besonderes in der Streitsache begründetes Vertrauensverhältnis begründet haben (vgl. VGH Baden-Württemberg, B.v. 11.03.1991 - VBlBW 1991, 342).

    Dabei hat die Partei die sich aus dem Prozessrechtsverhältnis und den Grundsätzen von Treu und Glauben ergebende Pflicht, die Kosten niedrig zu halten (vgl. zu alledem VGH Baden-Württemberg, B.v. 11.3.1991 - A 14 S 110/91 - VBlBW 1991, 342 m.w.N.).

  • VG Gera, 15.04.1998 - 5 K 20215/94

    Erinnerung gegen Kostenfestsetzungsbeschluss; Erstattungsfähigkeit von fiktiven

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  • VGH Baden-Württemberg, 19.06.2000 - 6 S 931/99

    Reisekosten eines auswärtigen Rechtsanwaltes - Inlandsflug

    Außerdem können die Kosten für einen sogenannten auswärtigen Rechtsanwalt dann geltend gemacht werden, wenn ein im Verwaltungsverfahren oder in einer Vorinstanz entstandenes Vertrauensverhältnis einen objektiven Grund für eine verständige und das Kosteninteresse des Prozessgegners berücksichtigende Partei abgeben kann, dem bereits gewählten Anwalt ihres Vertrauens, der seine Kanzlei nicht am Gerichtssitz oder an ihrem Wohnsitz hat, für die weitere Vertretung zu behalten (VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 11.3.1991 - A 14 S 110/91 -, VBlBW 91, 342; Justiz 91, 434).
  • LSG Thüringen, 03.04.2000 - L 6 B 1/00

    Anwendbarkeit von § 126 Abs. 1 Satz 2 Halbsatz 1 BRAGO im sozialgerichtlichen

    Bejaht wird es im Rahmen eines Asylverfahrens zwischen Asylbewerber und Rechtsanwalt, wenn der Prozessbevollmächtigte im Verwaltungsverfahren erkennbar und nachhaltig tätig geworden ist oder ihn in der Vorinstanz vertreten hat (vgl. VGH Baden-Württemberg in VBlBW 1991, S. 342, 343) oder auch bei einer 10-jährigen Prozessvertretung (vgl. VGH Mannheim in NVwZ-RR 1996, 238).
  • VG Würzburg, 18.03.2021 - W 8 M 20.31222

    Erinnerung gegen die im Vergütungsfestsetzungsbeschluss festgesetzten Fahrtkosten

    Unter diesen Umständen ist es einem Mandanten nicht zuzumuten, für die Weiterverfolgung seines abgelehnten Asylantrags vor dem Verwaltungsgericht einen anderen hinsichtlich Reisekosten und Tage- und Abwesenheitsgeld kostengünstigen Anwalts mit der Wahrnehmung der Interessen zu beauftragen (vgl. VGH BW, B.v. 11.3.1991 - A 14 S 110/91 - EzAR 613 Nr. 21 - juris sowie etwa VG Würzburg, B.v. 8.5.2020 - W 7 M 19.30326 - juris; B.v. 4.5.2020 - W 7 M 19.30183 - juris).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 30.06.2003 - 2 O 237/03

    Anwaltskosten der Behörde nur dann nicht erstattungsfähig, wenn die

    Eine hiervon abweichende Beurteilung kommt aber dann in Betracht, wenn besondere Gründe aus der Sicht der Beklagten die Beauftragung eines "auswärtigen" Rechtsanwalts hätten angezeigt erscheinen lassen, etwa weil zu dem Bevollmächtigten ein besonderes Vertrauensverhältnis bestand oder sich aufgrund besonderer Fachkenntnisse des Rechtsanwalts für eine verständige Partei die Übertragung des Mandats angeboten hat (VGH BW, Beschl. v. 28.02.1995 - 1 S 3/95 -, NVwZ-RR 1996, 238; Beschl. v. 11.03.1991- A 14 S 110/91 -, EZAR 613 Nr. 21).
  • VG Aachen, 11.05.2006 - 7 K 4169/04

    Bemessung der Erstattungsfähigkeit von Gebühren und Auslagen eines Rechtsanwaltes

    vgl. zu den vorstehenden Grundsätzen: OVG Rheinl.-Pf., Beschluss vom 25. Februar 2004 - 8 C 10550/03.OVG -, zitiert nach juris, danach auch veröffentlicht in NVwZ-RR 2004, 711; VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 11. März 1991 - A 14 S 110/91 -, zitiert nach juris, danach auch veröffentlicht etwa in JurBüro 1991, 1246 f.; VG Gera, Beschluss vom 15. April 1998 - 5 K 20215/94 -, zitiert nach juris, danach auch veröffentlicht in AuAS 1998, 177 f., jeweils mit weiteren Nachweisen.
  • VGH Baden-Württemberg, 28.02.1995 - 1 S 3/95

    Zur Erstattung von Mehrkosten durch Beauftragung eines auswärtigen Rechtsanwaltes

    In welchem Umfang Mehrkosten durch die Beauftragung eines auswärtigen Rechtsanwalts erstattungsfähig sind, läßt sich nur unter Berücksichtigung des Einzelfalls entscheiden; die Mehrkosten müssen jedoch notwendig iSv VwGO § 162 Abs. 1 sein (Anschluß VGH Mannheim, 1991-03-11, A 14 S 110/91, VBlBW 1991, 342).
  • VGH Baden-Württemberg, 10.03.1992 - A 16 S 2061/91

    Kostenfestsetzung - zur Erstattung von Fahrtmehrkosten für im

    Dagegen kann der über diesen Betrag hinausgehende Fahrtaufwand, der deshalb entstanden ist, weil sein Prozeßbevollmächtigter in K ansässig ist, nicht festgesetzt werden, da diese Kosten nicht im Sinne des § 162 Abs. 2 Satz 2 VwGO zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig waren (zur Erstattung von Fahrtkosten auswärtiger Rechtsanwälte vgl. VGH Bad.-Württ., Beschlüsse vom 4.11.1987 - 11 S 1103/86 - m.w.N., vom 20.7.1989 - 2 S 1497/89 -, vom 11.3.1991 - A 14 S 110/91 -, VBlBW 91, 342 und vom 12.3.1992 - 3 S 67/92 -).
  • VG Berlin, 23.02.2010 - 9 KE 27.10

    Kostenerinnerung - Reisekosten eines Rechtsanwalts (Berlin)

  • VG Ansbach, 14.12.2009 - AN 15 M 09.02275

    Erinnerung gegen Kostenfestsetzung

  • VG Leipzig, 02.09.1996 - 3 K 359/95
  • VG Potsdam, 15.08.2012 - 11 KE 30/12

    Rechtsanwaltskosten, Auslagen des Rechtsanwalts, Kostenerstattung, Fahrtkosten,

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Rechtsprechung
   OVG Berlin, 13.12.1990 - 2 A 9.90   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1990,5383
OVG Berlin, 13.12.1990 - 2 A 9.90 (https://dejure.org/1990,5383)
OVG Berlin, Entscheidung vom 13.12.1990 - 2 A 9.90 (https://dejure.org/1990,5383)
OVG Berlin, Entscheidung vom 13. Dezember 1990 - 2 A 9.90 (https://dejure.org/1990,5383)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Planfeststellungsbeschluß; Vollziehung; Zuständigkeit des OVG; Erste Instanz; Verweisung; Rechtsmittel

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1991, 402
  • NVwZ-RR 1991, 448
  • DÖV 1991, 559
 
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Wird zitiert von ... (9)

  • VGH Bayern, 14.11.2016 - 22 AS 16.40042

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen Lärm beim Bau einer Straßenbahnunterführung -

    Nicht von § 48 Abs. 1 Satz 1 Nr. 7 VwGO bzw. den anderen "verfahrensbezogenen" Katalogtatbeständen des § 48 Abs. 1 Satz 1 VwGO erfasst werden danach u. a. gerichtliche Verfahren, die - wie hier der Fall - die Art und Weise der Ausführung einer planfestgestellten oder plangenehmigten Anlage zum Gegenstand haben (vgl. zu § 48 Abs. 1 Satz 1 Nr. 7 VwGO VGH BW, B. v. 20.10.2010 - 5 S 2335/10 - juris Rn. 5 ff.; VG Saarlouis, B. v. 6.10.2010 - 10 L 925/10 - juris Rn. 3 f.; zu § 48 Abs. 1 Satz 1 Nr. 8 VwGO OVG Berlin, B. v. 13.12.1990 - OVG 2 A 9.90 - DÖV 1991, 559).

    Sachlich gerechtfertigt wird dieses Ergebnis durch den Umstand, dass sich der Gesetzgeber bei der erstinstanzlichen Zuweisung der heute von § 48 Abs. 1 VwGO erfassten Streitigkeiten an die Oberverwaltungsgerichte u. a. von der besonderen wirtschaftlichen, ökologischen und raumordnungsbezogenen Bedeutung derartiger Vorhaben (OVG Berlin, B. v. 13.12.1990 a. a. O. S. 559) sowie dem Umstand hat leiten lassen, dass über sie zunächst in einem komplexen, förmlichen und zeitaufwändigen Verwaltungsverfahren befunden wird, in dem die tatsächlichen Grundlagen typischerweise besonders gründlich erarbeitet werden (BVerwG, B. v. 16.7.2008 - 9 A 21.08 - Buchholz 310 § 48 VwGO Nr. 3; VGH BW, B. v. 20.10.2010 a. a. O. Rn. 5).

    Auf Streitigkeiten über die Vollziehung eines bestandskräftigen Planfeststellungsbeschlusses treffen diese Erwägungen demgegenüber nicht oder nur sehr eingeschränkt zu (vgl. OVG Berlin, B. v. 13.12.1990 a. a. O. S. 559).

  • BVerwG, 11.07.2013 - 9 VR 5.13

    Zuständigkeit; sachliche Zuständigkeit; erstinstanzliche Zuständigkeit;

    Auch treffen die Erwägungen, die die beschleunigende Konzentration der richterlichen Überprüfung wichtiger Infrastrukturvorhaben auf eine Instanz rechtfertigen, auf Streitigkeiten über die Vollziehung eines bestandskräftigen Planfeststellungsbeschlusses nicht oder nur eingeschränkt zu (vgl. auch zu § 48 Abs. 1 VwGO OVG Berlin, Beschluss vom 13. Dezember 1990 - 2 A 9.90 - DÖV 1991, 559; VGH Mannheim, Beschluss vom 20. Oktober 2010 - 5 S 2335/10 - NVwZ 2011, 126).
  • OVG Berlin, 25.07.1995 - 8 B 16.94

    Erforderlicher Umfang der Auskunft über BAV-Beschwerdestatistik

    Instantielle Zuständigkeit wird von § 83 Satz 1 VwGO analog ebenfalls erfaßt (OVG Berlin NVwZ-RR 1991, 448; Kopp, VwGO, 10. Aufl. § 83 Rdnr. 4, 7; Redeker/von Oertzen, VwGO, 11. Aufl. Rdnr. 1, 5; Eyermann/Fröhler, VwGO, 9. Aufl. § 83 Rdnr. 2, 14 jeweils mit weiteren Nachweisen).
  • VGH Hessen, 30.08.2007 - 6 A 883/07

    Zustimmung zur Übertragung von Reststrommengenkontingenten

    Letzteres kann der Fall sein bei Rechtstreitigkeiten, die sich im Vorfeld der Genehmigung von in § 48 Abs. 1 VwGO genannten Vorhaben oder in Abwicklung eines abgeschlossenen Verfahrens nach § 48 Abs. 1 VwGO ergeben (vgl. z.B. OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 30. August 1989 - 7 B II 9/83 -, NVwZ 1989, 1178, betreffend den Zutritt zu einem atomrechtlichen Erörterungstermin; OVG C-Stadt, Beschluss vom 13. Dezember 1990 - 2 A 9.90 - NVwZ 1991, 448, betreffend die Vollziehung eines fernstraßenrechtlichen Planfeststellungsbeschlusses; Hess.VGH, Beschluss vom 5. August 1987 - 5 A 2204/86 -, NVwZ 1988, 75, betreffend die Anfechtungsklage gegen einen isolierten Kostenbescheid im Zusammenhang mit einem atomrechtlichen Genehmigungsverfahren, das schon vor Erlass des Kostenbescheides durch Rücknahme des Antrags seine Erledigung gefunden hatte).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 12.08.2005 - 12 A 54.05

    Erteilung einer Berechtigung zum Betreten nicht allgemein zugänglicher und

    Dies alles spricht dafür, § 48 Abs. 1 VwGO eng auszulegen (OVG Berlin, Beschluss vom 13. Dezember 1990 - 2 A 9/90 -, NVwZ-RR 1991, 448; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 26. Juni 2002 - 8 S 1242/02 -, ZLW 2003, 473, 474).
  • VGH Baden-Württemberg, 13.09.1993 - 5 S 1778/93

    Erstinstanzliche Zuständigkeit des OVG betreffend Planfeststellungsverfahren für

    Dies entspricht der einhelligen Meinung in Rechtsprechung und Schrifttum (Bay.VGH, Beschl.v. 14.05.1991 - 8 A 88.40109 -, NVwZ-RR 1992, 165; OVG Berlin, Beschl.v. 13.12.1990 - 2 A 9/90 -, NVwZ-RR 1991, 448; Kopp, VwGO, 9.Aufl. 1991, § 48 RdNr. 11; Redeker/von Oertzen, VwGO, 10.Aufl. 1991, § 48 RdNr. 34; von Oertzen, DÖV 1985, 755).
  • VG Freiburg, 03.04.2001 - 3 K 2472/99

    Planfeststellung; Verwirklichung von Schutzmaßnahmen; Zuständigkeit des

    Das OVG Berlin (Beschluss vom 13.12.1990, NVwZ-RR 1991, 448) hat entschieden, dass Streitigkeiten wegen des Vollzugs eines bestandskräftigen Planfeststellungsbeschlusses nicht unter § 48 Abs. 1 Nr. 8 VwGO fallen; in dem vom OVG Berlin entschiedenen Fall ging es um die Einstellung von Bauarbeiten an einer planfestgestellten Bundesstraße.
  • VG Saarlouis, 06.10.2010 - 10 L 925/10

    Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung; Baueinstellung

    dazu auch Kopp/Schenke, VwGO, 16. Auflage 2009, § 48 Rdnr. 3, m. w. N.; ferner OVG Berlin, Beschluss vom 13.12.1990, 2 A 9.90, DÖV 1991, 559, wonach die Vollziehung bestandskräftiger Planfeststellungsbeschlüsse nicht in die Zuständigkeit des Oberverwaltungsgerichts falle, weil diese nicht mehr Teil des Verfahrens sei, das zu deren Erlass geführt habe.
  • VG Freiburg, 20.08.1996 - 3 K 1655/96

    Sachliche Zuständigkeit des Verwaltungsgerichts; Planfeststellungsverfahren für

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Rechtsprechung
   VG Gießen, 22.11.1988 - IV/2 E 480/88   

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https://dejure.org/1988,4721
VG Gießen, 22.11.1988 - IV/2 E 480/88 (https://dejure.org/1988,4721)
VG Gießen, Entscheidung vom 22.11.1988 - IV/2 E 480/88 (https://dejure.org/1988,4721)
VG Gießen, Entscheidung vom 22. November 1988 - IV/2 E 480/88 (https://dejure.org/1988,4721)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1989, 367
  • NVwZ-RR 1991, 448 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • BVerwG, 15.10.1991 - 1 C 24.90

    Melderechtliche Qualifikation - Hauptwohnung - Gesetzliche Regelungsvermutung

    In diesem quantitativen Sinne versteht auch die einhellige Meinung in Rechtsprechung und Literatur die vorwiegende Benutzung einer Wohnung (vgl. OVG Hamburg, Urteile vom 29. Mai 1985 - OVG Bf V 14/85 und 15/85 - VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 21. Juli 1986, NJW 1987, 209; Bayer. VGH, Urteil vom 9. Dezember 1988, NVwZ-RR 1989, 365 ; Hess. VGH, Urteil vom 13. November 1990, NVwZ-RR 1991, 357 ; wohl auch OVG NRW, Urteil vom 4. Juli 1986, DVBl. 1987, 144; VG Gießen, Urteil vom 22. November 1988, NVwZ-RR 1989, 367 ; VG Freiburg, Urteil vom 4. Februar 1987, NVwZ 1987, 1017 ; Beiz, Meldegesetz für Baden-Württemberg, 3. Aufl. 1987, § 17 Rdnr. 19; Medert/Süßmuth, Melderecht des Bundes und der Länder, Loseblattkommentar, Stand: 5. Lieferung Mai 1989, Erläuterungen § 12 MRRG Rdnr. 15; Honnacker, BayVBl. 1983, 481 ).

    Die vom Gesetz gebotene rein quantitative Betrachtung hat die Konsequenz, daß allen Benutzungszeiten die gleiche Bedeutung zukommen muß (so auch Hess. VGH, Urteil vom 13. November 1990, a.a.O.; VG Gießen, Urteil vom 22. November 1988, a.a.O.; Beiz, a.a.O., § 17 Rdnr. 20).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 20.03.1990 - 7 A 119/89

    Hauptwohnung; Melderecht

    Dabei kommt es nicht auf die Verweilzeit in der Wohnung selbst, sondern auf den Zeitraum des Aufenthalts am Ort der jeweiligen Wohnung, und zwar, da das Gesetz keine Grundlage für eine unterschiedliche Bewertung gleicher Aufenthaltszeiten durch Bildung größerer Vergleichszeiträume bietet, auf die Gesamtzahl der Tage an, die der Einwohner jeweils an seinen verschiedenen Wohnorten verbringt (vgl. VG Freiburg, NVwZ 1987, S. 1017/1018; VG Gießen, NVwZ-RR 1989, S. 367 ff.; z.T. anderer Ansicht: HambOVG, DÖV 1987, S. 164; VGH Baden-Württemberg, BWVPr 1987, S. 205/206; NVwZ-RR 1989, S. 364/365; BayVGH, NVwZ-RR 1989, S. 365/366; Medert/Süßmuth, Melderecht des Bundes und der Länder, § 12 MRRG, Rn. 22 ff.).

    Dabei können die Meldebehörden jedenfalls in den Flächenländern, also auch in Rheinland-Pfalz, nicht von einer allgemeinen Erfahrungstatsache ausgehen, daß sich Studenten vorwiegend am Studienort aufhalten (vgl. VG Gießen, NVwZ-RR 1989, S. 367/369; Belz, BWVPr 1983, S. 254/255 f.; ders., BWVPr 1984, S. 242/243; Honnacker, BayVBl. 1984, S. 587/588; anderer Ansicht noch VGH Baden- Württemberg, NJW 1987, S. 209/210; Weiler/Demaré, MG, § 16, Anm. II.4a; Huff, BayVBl. 1984, S. 285 ff.).

    Nur wenn schon die eigenen Angaben des Meldepflichtigen einen zeitlich überwiegenden Aufenthalt am Studienort ergeben oder wenn der Meldepflichtige bei berechtigten Zweifeln der Meldebehörde an seinen Angaben seiner Mitwirkungspflicht nach § 19 MG nicht nachkommt oder wenn seine Angaben über den vorwiegenden Aufenthalt am Heimatort auf Aufforderung durch die Behörden nicht glaubhaft gemacht werden, ist die Behörde berechtigt, von diesen Angaben abzuweichen (vgl. VG Freiburg, NVwZ 1987, S. 1017 ff.; VG Gießen, NVwZ-RR 1989, S. 367/369).

  • VGH Hessen, 13.11.1990 - 11 UE 4950/88

    Melderechtliche Hauptwohnung eines Studenten - Bestimmung der Hauptwohnung durch

    Das Verwaltungsgericht hat mit Urteil vom 22. November 1988 (NVwZ-RR 1989, 367) den angefochtenen Bescheid und den Widerspruchsbescheid aufgehoben und festgestellt, daß die Hauptwohnung des Klägers im streitgegenständlichen Zeitraum in Meschede gewesen sei.

    das Urteil des Verwaltungsgerichts Gießen vom 22. November 1988 -IV/2 E 480/88 aufzuheben und die Klage abzuweisen.

  • VGH Hessen, 30.10.1990 - 11 UE 3005/89

    Zur Berichtigung des Melderegisters und zur Zuständigkeit der Widerspruchsbehörde

    Wie das Verwaltungsgericht Gießen in anderem Zusammenhang (Urteil vom 22. November 1988 - IV/2 E 480/88 -, NVwZ-RR 1989, 367 f.) zutreffend ausgeführt hat, beschränkt sich der Regelungsgehalt des § 56 Abs. 2 HSOG nicht in einer Verweisung auf die Aufsichtsmittel, die die Kommunalaufsichtsbehörden nach den §§ 137 ff. HGO zur Durchführung ihrer Aufgaben einsetzen dürfen.
  • VG Gießen, 19.07.1995 - 8 E 1046/93

    Zur Wählbarkeit eines Stadtrates; hier: zur Bestimmung der Hauptwohnung

    Dazu ist eine rein quantitative Berechnung und ein Vergleich der jeweiligen Aufenthaltszeiten erforderlich (vgl. hierzu VG Gießen, Urteil vom 22.11.1988, NVwZ-RR 1989, S. 367, 368) [VG Gießen 22.11.1988 - IV/2 E 480/88].
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