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   VGH Baden-Württemberg, 20.02.1990 - 4 S 287/87   

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VGH Baden-Württemberg, 20.02.1990 - 4 S 287/87 (https://dejure.org/1990,2167)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 20.02.1990 - 4 S 287/87 (https://dejure.org/1990,2167)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 20. Februar 1990 - 4 S 287/87 (https://dejure.org/1990,2167)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Entlassung eines Beamten wegen Nichtbewährung; Zustellung an Geschäftsunfähigen und Umdeutung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtmäßigkeit einer Entlassung aus dem Beamtenverhältnis auf Probe; Voraussetzungen für eine ordnungsgemäße Zustellung einer Entlassungsverfügung an einen gesetzlich nicht vertretenden Geschäftsunfähigen; Möglichkeit der Nachholung der erforderliche Mitwirkung des ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rechtmäßigkeit einer Entlassung aus dem Beamtenverhältnis auf Probe; Voraussetzungen für eine ordnungsgemäße Zustellung einer Entlassungsverfügung an einen gesetzlich nicht vertretenden Geschäftsunfähigen; Möglichkeit der Nachholung der erforderliche Mitwirkung des ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ESVGH 41, 153 (Ls.)
  • NVwZ-RR 1991, 493
  • VBlBW 1991, 65
 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerwG, 14.10.1965 - II C 3.63

    Rechtsmittel

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 20.02.1990 - 4 S 287/87
    Hiernach sind als beachtliche Umstände das Lebensalter, das Dienstalter, die wirtschaftliche Lage des Beamten, besonders der Grad seiner Versorgungsbedürftigkeit, seine dienstlichen Leistungen und seine Würdigkeit zu berücksichtigen; der Dienstherr darf außer den Belangen des Beamten auch seine eigene finanzielle Entlastung erwägen; andererseits kann die Länge der Dienstzeit des Beamten einen erheblichen Belang zu Gunsten einer Zurruhesetzung darstellen (vgl. BVerwGE 22, 215; Bayr. VGH Urteil v. 11.3.1983 und Beschluß vom 17.5.1985, Schütz, ES/A II 5.1 Nr. 15 und Nr. 28).

    Mit diesen Ausführungen ist -- wenn auch in unvollkommener Form -- die wesentliche Grundlage der Ermessensentscheidung des Beklagten dargelegt (zu den vergleichsweisen geringen Anforderungen an eine ausreichende Ermessensbegründung vgl. BVerwGE 22, 215).

  • BVerwG, 24.11.1983 - 2 C 27.82

    Beamter auf Probe - Personalrat - Mitwirkung an Entlassung - Vorherige

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 20.02.1990 - 4 S 287/87
    Dies folgt daraus, daß die Verletzung der auch zum Schutze der Beschäftigten dienenden Vorschriften über die ordnungsgemäße Beteiligung des Personalrates zur Fehlerhaftigkeit der Personalmaßnahme führt und den betroffenen Beschäftigten in seinen Rechten verletzt (BVerwGE 68, 197).

    Die Mitwirkung des Personalrats kann daher bis zum Abschluß des Vorverfahrens nachgeholt werden (BVerwGE 68, 197).

  • BVerwG, 17.10.1989 - 2 B 133.89

    Beamter auf Probe; Entlassung; Mangelnde Bewährung; Dienstunfähigkeit

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 20.02.1990 - 4 S 287/87
    Für eine Subsidiarität der Entlassung wegen mangelnder Bewährung in dem Sinne, daß diese nur ausgesprochen werden dürfte, wenn zuvor das Vorliegen einer Dienstunfähigkeit geprüft und ausgeschlossen worden ist, bietet das Gesetz keinen Anhalt (BVerwG, Beschluß v. 17.10.1989, 2 B 133.89).
  • BVerwG, 22.11.1963 - IV C 211.61

    Rechtsmittel

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 20.02.1990 - 4 S 287/87
    Die Zustellung ist eine besondere Form, in welcher eine Mitteilung oder Bekanntgabe einem anderen gegenüber erfolgt (BVerwGE 17, 148).
  • BVerwG, 06.04.1965 - II C 58.64
    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 20.02.1990 - 4 S 287/87
    Daneben stehen nach materiellem Recht grundsätzlich selbständig die Tatbestände, die in § 43 Abs. 1 LBG für die Entlassung des Beamten auf Probe festgelegt sind (zur Verschiedenartigkeit der Tatbestände insbesondere für die Entlassung wegen Dienstunfähigkeit, wegen Dienstvergehens und wegen mangelnder Bewährung vgl. BVerwGE 21, 50; BVerwG GÖD 1970, 194).
  • BVerwG, 24.11.1983 - 2 C 9.82

    Mitwirkung des Personalrats - Entlassung eines Beamten auf Widerruf - Frist -

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 20.02.1990 - 4 S 287/87
    bis zu welchem Verfahrensstand der Personalrat auch nach Erlaß der mitwirkungspflichtigen Maßnahmen noch beteiligt werden kann, ist vielmehr nach den Vorschriften des Personalvertretungsrechtes eigenständig zu beurteilen (BVerwGE 68, 189).
  • VGH Baden-Württemberg, 09.07.1985 - 4 S 2440/82

    Zustellung an Geschäftsunfähigen - Heilung

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 20.02.1990 - 4 S 287/87
    Allerdings wird durch die Zustellung an einen geschäfts- oder handlungsunfähigen keine formelle Zustellungsvorschrift verletzt, wenn dieser keinen gesetzlichen Vertreter hat (VGH Bad.-Württ., Urteil v. 9.7.1985 -- 4 S 2440/82 --, Schütz ES/F I 1 Nr. 1).
  • VGH Baden-Württemberg, 27.01.1987 - 4 S 681/84

    Entlassung eines NPD-Funktionärs aus dem Beamtenverhältnis auf Probe

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 20.02.1990 - 4 S 287/87
    Die durch Umdeutung gewonnene Entlassung des Klägers wurde sonach mit Ablauf des 30.9.1986 wirksam (vgl. zur Umdeutung einer fristlosen Entlassung in eine fristgebundene Senatsurteil vom 27.1.1987, 4 S 681/84).
  • GemSOGB, 17.04.1984 - GmS-OGB 2/83

    Fehlende schriftliche Prozeßvollmacht

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 20.02.1990 - 4 S 287/87
    Hatte dieser bereits eine schriftliche Vollmacht erteilt, so kann diese Genehmigung auch konkludent, das heißt ohne schriftliche Bestätigung erfolgen (Redeker von Oertzen, VwGO, 9. Aufl., § 67 RdNr. 24; Eyermann-Fröhler, VwGO, 8. Aufl., § 67 RdNr. 13; BVerwGE 69, 380).
  • BSG, 22.05.2003 - B 12 KR 20/02 R

    Krankenversicherung - freiwilliger Beitritt - Beginn des Dreimonatszeitraums -

    Es liegen nämlich Hinweise auf eine Geschäftsunfähigkeit des Klägers vor, sodass er möglicherweise im Zeitpunkt der Bekanntgabe nicht handlungsfähig iS des § 11 Abs. 1 Nr. 1 SGB X war (vgl zur Identität des verwaltungsverfahrensrechtlichen Begriffs der Handlungsunfähigkeit und des bürgerlich-rechtlichen Begriffs der Geschäftsunfähigkeit etwa VGH Baden-Württemberg in NVwZ-RR 1991, 493 = VBlBW 1991, 65) und daher die Arbeitsverwaltung ihm gegenüber ohne Einschaltung des gesetzlichen Vertreters ein Verwaltungsverfahren nicht durchführen durfte (vgl BVerwG in NVwZ 1985, 281 = DVBl 1985, 244).
  • OVG Niedersachsen, 26.01.2024 - 8 LB 104/23

    Begründetheit; Berufungsverfahren; Feuerstättenschau; Nichturteil;

    Die Bekanntgabe an einen Handlungsunfähigen lässt den Verwaltungsakt nicht wirksam werden, selbst wenn die Handlungsunfähigkeit der Behörde nicht bekannt ist (vgl. z.B. VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 20.2.1990 - 4 S 287/87 -, NVwZ-RR 1991, 493, juris Rn. 27).
  • VG Düsseldorf, 10.02.2012 - 6 K 5127/10

    Fahrerlaubnis Gutachten Anordnung Betreuung Zustellung Wirksamkeit

    vgl. BVerwG, Beschluss vom 11. Februar 1994 - 2 B 173.93 -, juris; OVG NRW, Beschluss vom 15. März 2011 - 16 B 1340/10 -, VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 20. Februar 1990 -4 S 287/87 -, juris; Sadler, a.a.O., § 6 VwZG Rn. 6, § 8 VwZG Rn. 41.
  • VGH Baden-Württemberg, 31.05.1994 - 4 S 533/93

    Polizeidienstunfähigkeit wegen allergischen Asthmas - Entlassung eines

    Auch die Umstände, die zu seiner Dienstunfähigkeit geführt haben, können in die Überlegungen des Dienstherrn ebenso einbezogen werden wie die Länge der zurückgelegten Dienstzeit oder haushaltsmäßige Erwägungen (BVerwGE 22, 215; BVerwG, Urteil vom 26.6.1990, Buchholz 237.0 Nr. 2; Urteil des Senats vom 12.11.1990 a.a.O.; Urteil des Senats vom 20.2.1990, VBlBW 1991, 65; Beschluß des Senats vom 19.6.1989, ZBR 1990, 224).

    Einer gefestigten beamtenrechtlichen Versorgung in der Form eines Ruhegehalts bedarf es dazu nicht (vgl. zur Berücksichtigung solcher Erwägungen bereits im Entlassungsverfahren: Urteil des Senats vom 20.2.1990, a.a.O.).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 28.06.2002 - 1 B 963/02

    Verwaltungsrechtliche Ausgestaltung der Rückwirkung einer zulässigen Umdeutung

    Davon geht auch die vom Antragsteller angeführte Entscheidung des VGH Mannheim vgl. Urteil vom 20. Februar 1990 - 4 S 287/87 -, in: Juris, aus.

    vgl. BVerwG, Urteil vom 24. September 1992 - 2 C 6/92 -, BVerwGE 91, 73; VGH Mannheim, Urteil vom 20. Februar 1990 - 4 S 287/87 -.

  • VGH Baden-Württemberg, 17.04.2000 - 4 S 1588/98

    Nichtigkeit einer Entlassung aus Beamtenverhältnis - eigener Entlassungsantrag

    Die Bekanntgabe des Verwaltungsakts an einen Geschäftsunfähigen, der nach § 12 Abs. 1 LVwVfG zur Vornahme von Verfahrenshandlungen, worunter auch passive Verfahrenshandlungen wie die Entgegennahme empfangsbedürftiger Willenserklärungen und bekanntgabebedürftiger Verwaltungsakte zu verstehen sind, nicht fähig ist, ist unwirksam (vgl. Urteil des Senats vom 20.02.1990, VBlBW 1991, 65, m.w.N.; Beschluss des Senats vom 10.09.1993 - 4 S 2997/92 - und dazu Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 11.02.1994, a.a.O.).

    Im übrigen kann die unwirksame Bekanntgabe des Verwaltungsakts an einen Geschäftsunfähigen dadurch geheilt werden, dass der Geschäftsunfähige später wieder geschäftsfähig wird und in diesem Zustand von dem Inhalt des ihm bekannt gegebenen Verwaltungsakts Kenntnis nimmt (vgl. Urteil des Senats vom 20.02.1990, a.a.O.; Beschluss des Senats vom 10.09.1993 - 4 S 2997/92 - BVerwG, Beschluss vom 11.02.1994, a.a.O.).

  • VG Stuttgart, 21.04.2010 - DL 20 K 2137/09

    Folgen des fehlenden Hinweises im Disziplinarverfahren auf das Antragsrecht zur

    Diese Einflussmöglichkeit ist nach Erlass der Disziplinarverfügung nicht mehr gegeben, so dass die Mitwirkung des Personalrats nach der Klageerhebung nicht mehr nachgeholt werden kann (vgl. auch VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 20.02.1990 - 4 S 287/87 -, VBlBW 1991, 65).
  • OVG Bremen, 14.10.2015 - 2 B 158/15

    Unterlassungsbegehren eines Beamten bzgl. der Besetzung eines

    Es bestehen daher keine Bedenken, die Heilung von Verfahrensfehlern im Mitbestimmungsverfahren nach dem allgemeinen Rechtsgedanken des § 45 Abs. 1 BremVwVfG zu berücksichtigen (Stelkens/Bonk/Sachs, VwVfG , 8. Aufl., 2014, § 45 Rn. 4; Bader/Ronellenfitsch, VwVfG , 2010 , § 45 Rz. 40; VGH BW, Urteil vom 20.02.1990 - 4 S 287/87 -, Rn. 37, [...]; vgl. auch: BVerwG, Urteil vom 30.08.2012 - 2 C 23/10 -, BVerwGE 144, 93 -99, Rn. 20; vgl. auch: BVerwG, Beschluss vom 20.12.2013 - 2 B 44/12 -, Rn. 27, [...], zur Heilung eines Mangels der ordnungsgemäßen Beteiligung der Personalvertretung im Disziplinarverfahren).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 06.02.2013 - 14 A 273/12

    Rechtmäßigkeit der Umdeutung eines Widerspruchsbescheids in einen Zweitbescheid

    vgl. VGH Bad.-Württ., Urteil vom 20.2.1990 4 S 287/87 , NVwZ-RR 1991, 493 (495); Stein, in: Bauer/Heckmann/Ruge/Schallbruch, VwVfG, § 47 Rn. 19; Sachs, in: Stelkens/ Bonk/Sachs, VwVfG, 7. Aufl., § 47 Rn. 34.
  • VGH Baden-Württemberg, 19.10.1993 - 11 S 1183/93

    Keine Umdeutung einer ermessensfehlerhaften Ausweisung in eine Versagung einer

    Bei der Umdeutung einer Ermessensentscheidung in eine andere Ermessensentscheidung ist insoweit erforderlich, daß die Behörde beim Erlaß des fehlerhaften Verwaltungsaktes gleichzeitig ihr Ermessen entsprechend der gesetzlichen Ermächtigung, die zum Erlaß des anderen Verwaltungsaktes berechtigt, ausgeübt und die für diesen Verwaltungsakt gezogenen rechtlichen Grenzen eingehalten hat (vgl. VGH Bad.-Württ., Urt. v. 20.2.1990 NVwZ-RR 1991, 493 (497); Bay.VGH, Urt. v. 19.10.1982, NuR 1983, 70 (71); Stelkens/Sachs, VwVfG, 3. Aufl., § 47 RdNr. 26 m.w.N.).
  • VG Neustadt, 23.01.2019 - 5 K 391/18

    Rundfunkbeitragserhebung; wohnungsbezogene Anknüpfung; Umdeutung nach Umzug

  • VGH Baden-Württemberg, 20.09.1994 - 4 S 2838/93

    Entlassung eines Beamten auf Probe

  • VGH Baden-Württemberg, 07.10.1993 - 4 S 1735/93

    Entlassung aus dem Beamtenverhältnis auf Probe wegen mangelhafter Leistungen und

  • VG München, 07.07.2015 - M 16 K 14.3134

    Erweiterte Gewerbeuntersagung; Unzuverlässigkeit; Betrugsstraftaten;

  • VG Hannover, 12.05.2014 - 13 A 7701/13

    Anfechtung; Anfechtungsfrist; Beamtenverhälnis; Bekanntgabe, wirksame;

  • VGH Baden-Württemberg, 12.11.1990 - 4 S 1840/89

    Zur Entlassung eines Beamten auf Probe aufgrund alkoholbedingter

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   OVG Nordrhein-Westfalen, 23.08.1989 - 1 A 7/87   

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1990, 493
  • NVwZ-RR 1991, 493
  • DVBl 1990, 543
 
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