Weitere Entscheidung unten: BVerwG, 28.03.1991

Rechtsprechung
   BVerwG, 28.01.1991 - 1 B 95.90   

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BVerwG, 28.01.1991 - 1 B 95.90 (https://dejure.org/1991,1397)
BVerwG, Entscheidung vom 28.01.1991 - 1 B 95.90 (https://dejure.org/1991,1397)
BVerwG, Entscheidung vom 28. Januar 1991 - 1 B 95.90 (https://dejure.org/1991,1397)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Wert des Streitgegenstandes - Befristung der Wirkung der Ausweisung - Eheführung im Bundesgebiet

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1991, 669
 
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Wird zitiert von ... (35)

  • OVG Sachsen-Anhalt, 21.10.2021 - 3 M 134/21

    Vorläufiger Rechtsschutz gegen die Aufforderung zur Vorlage eines Nachweises über

    Abweichend von der Grundregel des § 39 Abs. 1 GKG ist bei der subjektiven Antragshäufung von der Addition der Einzelstreitwerte abzusehen, wenn die Anträge keinen selbstständigen wirtschaftlichen Wert oder materiellen Gehalt haben (vgl. BVerwG, Beschluss vom 15. Juli 1998 - 1 B 75.98 - juris Rn. 9; Beschluss vom 28. Januar 1991 - 1 B 95.90 - juris Rn. 12).
  • VGH Baden-Württemberg, 05.03.2008 - 11 S 378/08

    AufenthV § 39 Nr 5 verlangt Aussetzung der Abschiebung eines Ausländers bei

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, der der Senat folgt, ist in Fällen, in denen sich beide Ehegatten im Interesse ihrer ehelichen Lebensgemeinschaft (Art. 6 Abs. 1 GG) gegen die Ausweisung des einen wenden, die Befristung der Wirkungen seiner Ausweisung begehren oder die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis für ihn erstreben, von einem wirtschaftlich einheitlichen Streitgegenstand auszugehen (vgl. BVerwG, Beschl. v. 28.01.1991 - 1 B 95.90 - NVwZ-RR 1991, 669; Senatsbeschluss vom 14.12.2005 - 11 S 2791/04 - juris).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 28.10.2020 - 3 S 113.20

    Beschwerde; Regelung der Vollziehung; Verwaltungsrechtsweg; Streitigkeit

    Eine Rechtsgemeinschaft ist insbesondere gegeben, wenn sich aus dem materiellen Recht eine gemeinschaftliche Berechtigung an einer Sache oder einem Recht ergibt, wie im Fall von Miteigentum, einer Gesamthandsgemeinschaft oder einer Gütergemeinschaft (vgl. VGH München, Beschluss vom 3. Januar 2012 - 9 C 11.2583 - juris Rn. 7; Beschluss vom 30. Januar 2007 - 11 C 06.583 - juris Rn. 18; OVG Lüneburg, Beschluss vom 6. Februar 2006 - 9 OA 404/05 - juris Rn. 2; OVG Greifswald, Beschluss vom 3. Dezember 2009 - 3 O 67/09 - juris Rn. 5), oder bei Klagen eines ausreisepflichtigen Ausländers und seines aufenthaltsberechtigten Ehegatten gegen eine aufenthaltsrechtliche Maßnahme (vgl. BVerwG, Beschluss vom 28. Januar 1991 - 1 B 95/90 - juris Rn. 12; VGH Mannheim, Beschluss vom 14. Dezember 2005 - 11 S 2791/04 - juris Rn. 25).
  • VGH Baden-Württemberg, 25.10.2004 - 11 S 1992/04

    Angabe einer ladungsfähigen Anschrift im einstweiligen Rechtsschutzverfahren

    Eine Zusammenrechnung nach dieser Vorschrift scheidet nur dann aus, wenn es sich um einen wirtschaftlich identischen Streitgegenstand handelt, was dann der Fall sein kann, wenn sich mehrere Kläger in Rechtsgemeinschaft gegen einen Verwaltungsakt wenden oder den Erlass eines Verwaltungsakts erstreben (vgl. BVerwG, Beschluss v. 28.1.1991 - 1 B 95/90 -, NVwZ-RR 1991, 669; Hamburgisches OVG, Beschluss v. 4.5.2001 - 4 Bs 324/00 -, NVwZ-RR 2002, 308).

    Damit vergleichbar ist, wenn sich Ehegatten im Interesse der nach Art. 6 Abs. 1 GG geschützten ehelichen Lebensgemeinschaft gegen die Ausweisung des einen Ehegatten wehren (BVerwG, Beschluss v. 28.1.1991, a.a.O.) oder Eltern und ihre Kinder im Interesse der Fortführung der familiären Lebensgemeinschaft (Art. 6 Abs. 1 GG) die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis für einen von ihnen begehren (vgl. Hamburgisches OVG, Beschluss v. 4.5.2001, a.a.O.).

  • VGH Baden-Württemberg, 17.07.2015 - 11 S 164/15

    Antrags- und Klagebefugnis der Tochter bei Antrag auf Erteilung einer

    Zwar wird in Fällen, in denen sich ein Ausländer und dessen Familienangehöriger in einer Klage gemeinsam gegen eine Ausweisung wenden oder eine Aufenthaltserlaubnis begehren, von einer "Rechtsgemeinschaft" in diesem Sinne ausgegangen, weil es der Sache nach letztlich nur um die eine Ausweisung des Ausländers bzw. die eine Aufenthaltserlaubnis für den Ausländer geht (vgl. nur BVerwG, Beschluss vom 28.01.1991 - 1 B 95/90 -, NVwZ-RR 1991, 669; Bayer. VGH, Beschluss vom 17.08.2011 - 19 C 11.1487 -, juris; OVG NRW, Beschluss vom 22.02.2008 - 18 B 358/08 -, juris; Senatsbeschluss vom 14.12.2005 - 11 S 2719/04 -, juris; Hamb. OVG, Beschluss vom 04.05.2001 - 4 Bs 324/00 -, NVwZ-RR 2002, 308).
  • VGH Baden-Württemberg, 14.12.2005 - 11 S 2791/04

    Ausweisung eines EU-Bürgers nach schwerer Straftat - Mord; Regelvermutung;

    Klagen der ausgewiesene Ausländer und sein deutscher Ehegatte gemeinsam gegen die Ausweisungsverfügung, um ihre eheliche Lebensgemeinschaft (weiterhin) im Bundesgebiet führen zu können, ist ein einheitlicher Streitwert in Höhe des Auffangstreitwertes (hier: nach § 52 Abs. 2 GKG 2004) festzusetzen (wie BVerwG, Beschluss vom 28.01.1991 - 1 B 95/90 - , NVwZ-RR 1991, 669 f.).

    Der Senat folgt insoweit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Beschluss vom 28.01.1991 - 1 B 95/90 -, , m.w.N.), welches in den Fällen, in denen beide Ehegatten sich im Interesse ihrer ehelichen Lebensgemeinschaft (Art. 6 Abs. 1 GG) gegen die Ausweisung des einen wenden, die Befristung der Wirkungen seiner Ausweisung begehren oder die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis für ihn erstreben, von einem wirtschaftlich einheitlichen Streitgegenstand ausgeht (vgl. auch Senatsbeschluss vom 17.09.1992 - 11 S 1704/92 -, InfAuslR 1993, 55 ff. zum Streitwert im vorläufigen Rechtsschutzverfahren gegen die Versagung einer Aufenthaltserlaubnis für den ausländischen Ehegatten; ebenso Kopp/Schenke, VwGO, 14. Aufl., Anh. § 164, Rn. 11, Stichwort Klagehäufung; zu den Fällen subjektiver Klage- bzw. Antragshäufung s. auch Anders/Gehle/Kunze, Streitwertlexikon, 4. Aufl., Verwaltungsgerichtliches Verfahren, Rn. 304).

  • BSG, 19.09.2006 - B 6 KA 30/06 B

    Bestimmung des Streitwerts bei Wahlanfechtungsklagen im sozialgerichtlichen

    Eine Zusammenrechnung bei solchermaßen wirtschaftlich identischen Ansprüchen ist auch bisher schon nach den Grundsätzen des Streitwertrechts im Rahmen der Vorschrift des § 5 Zivilprozessordnung ( ZPO ) allgemein als unzulässig erachtet worden (vgl BGH NJW-RR 2004, 638, 639, mwN; Roth in Stein/Jonas, Kommentar zur ZPO , 22. Aufl 2003, § 5 RdNr 1, 8, 13 - beispielsweise für Anfechtungsklagen mehrerer Aktionäre gegen denselben Hauptversammlungsbeschluss; Schneider/Herget, Streitwertkommentar für den Zivilprozess, 11. Aufl 1996, RdNr 4057, 4058; s auch BVerwG NVwZ-RR 1991, 669, 670 zur wirtschaftlichen Identität der Klagen von Ehegatten gegen ihre Ausweisung; BVerwG Buchholz 250 § 25 BPersVG Nr. 14 zur Anfechtung einer Personalratswahl durch mehrere Kläger).
  • OVG Hamburg, 27.08.2020 - 6 Bs 53/20

    Zum abgeleiteten Aufenthaltsrecht drittstaatsangehöriger Elternteile aus dem

    Dabei geht das Beschwerdegericht davon aus, dass die Antragsteller als Rechtsgemeinschaft um vorläufigen Rechtsschutz nachgesucht haben (vgl. Nr. 1.1.3 des Streitwertkatalogs für die Verwaltungsgerichtsbarkeit 2013; vgl. BVerwG, Beschl. v. 28.1.1991, 1 B 95.90, NVwZ-RR 1991, 669, juris Rn. 12 zu den Klagen von Ehegatten auf Befristung der Ausweisungswirkung; VGH Mannheim, Beschl. v. 5.3.2008, 11 S 378/08, VBlBW 2008, 353, juris Rn. 18 zu den Anträgen von Ehegatten auf Aussetzung der Abschiebung einer der Ehepartner).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 16.05.2018 - 18 E 383/18

    Festsetzung des Streitwerts durch Zusammenrechnung der Werte bei Vorliegen von

    vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 28. Januar 1991 - 1 B 95.90 -, juris Rn. 12, und vom 15. Juli 1998 - 1 B 75.98 -, juris Rn. 9.

    vgl. BVerwG, Beschluss vom 28. Januar 1991 - 1 B 95.90 -, juris Rn. 12.

  • VGH Baden-Württemberg, 12.02.2009 - 13 S 2863/08

    Streitwert bei Streit über Nebenbestimmungen oder andere Zusätze zu einer

    Erstreben ein ausgewiesener Ausländer und sein deutscher Ehegatte gemeinsam die Befristung der Wirkungen seiner Ausweisung, wird der Streitwert nicht durch eine Zusammenrechnung der für jeden Ehegatten anzusetzenden Einzelwerte gebildet (BVerwG, Beschluss vom 28.1.1991 - 1 B 95.90 - NVwZ-RR 1991, 669).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 05.09.2013 - L 4 R 496/08

    Rückforderungsanspruch des Rentenversicherungsträgers nach dem Tod des

  • BSG, 14.09.2006 - B 6 KA 24/06 B

    Kostenfestsetzung bei Wahlanfechtungsklagen im sozialgerichtlichen Verfahren

  • BVerwG, 15.07.1998 - 1 B 75.98

    Verbot der "Nationalen Liste" bestandskräftig

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 05.06.2000 - 18 E 222/00

    Beschwerde gegen eine Streitwertfestsetzung

  • OVG Sachsen-Anhalt, 09.05.2008 - 1 O 54/08

    Zur Höhe des Streitwertes bei begehrter Aufhebung bereits gewährten Sonderurlaubs

  • BVerwG, 25.03.1994 - 1 B 30.94

    Aussetzung zur Bewährung - Strafvollstreckung - Strafrest - Aussetzung des

  • OVG Sachsen-Anhalt, 13.05.2009 - 2 O 34/09

    Streitwert bei Streitigkeiten um die Erteilung von Aufenthaltstiteln für mehrere

  • VGH Bayern, 08.02.2019 - 10 C 17.1637

    Streitwert für die Erteilung von Aufenthaltstiteln für mehrere Familienangehörige

  • VGH Baden-Württemberg, 15.08.2016 - 5 S 2109/15

    Streitwert bei Streit über Umfang eines Fischereirechts

  • VG Freiburg, 27.09.2007 - A 3 K 1834/07

    Rechtsanwaltsgebühren; Anrechnung der Geschäfts- auf die Verfahrensgebühr;

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 27.05.2004 - L 2 B 16/03

    Krankenversicherung

  • VGH Baden-Württemberg, 27.02.2002 - 11 S 2554/01

    Streitwert: Aussetzung der Abschiebung - passive Streitgenossenschaft auf

  • VG Freiburg, 04.11.2020 - 4 K 3452/20

    Corona-Krise; Befreiung von der Absonderungspflicht nach Einreise aus der

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 27.05.2004 - L 2 B 13/03

    Krankenversicherung

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 27.05.2004 - L 2 B 15/03

    Krankenversicherung

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 27.05.2004 - L 2 B 11/03

    Krankenversicherung

  • BVerwG, 04.09.1992 - 1 B 155.92

    Ausweisung eines Ausländers - Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung -

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 25.05.2004 - L 2 B 12/03

    Krankenversicherung

  • BVerwG, 20.06.1994 - 1 B 67.94

    Rüge der Versagung rechtlichen Gehörs bei Entscheidung des Berufungsgericht ohne

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 23.05.2019 - 4 E 172/19

    Festsetzung des Streitwerts entsprechend seiner vorläufigen Streitwertfestsetzung

  • VGH Bayern, 08.11.2010 - 19 C 10.2000

    Streitwert bei Aufenthaltserlaubnis für Familie

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.05.2009 - 18 E 494/09

    Streitwert subjektive Klagehäufung Aufenthaltserlaubnis

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.02.2008 - 18 B 258/08

    Streitwert subjektive Klagehäufung Abschiebungsschutz

  • VG Ansbach, 01.09.2010 - AN 5 S 10.00788

    Einreise zum Zwecke der der Familienzusammenführung mit einem Schengen-Visum

  • VG Bayreuth, 27.11.2018 - B 6 K 18.657

    Kostentragungspflicht des Klägers nach Klaglosstellung durch Behörde - Verkürzung

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Rechtsprechung
   BVerwG, 28.03.1991 - 3 C 20.89   

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BVerwG, 28.03.1991 - 3 C 20.89 (https://dejure.org/1991,8075)
BVerwG, Entscheidung vom 28.03.1991 - 3 C 20.89 (https://dejure.org/1991,8075)
BVerwG, Entscheidung vom 28. März 1991 - 3 C 20.89 (https://dejure.org/1991,8075)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Hauptentschädigung - Anrechnung von Kriegsschadenrente - Einweisung einer Rechtsnachfolgerin

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1991, 669 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 21.09.1989 - 3 C 22.87

    Kriegsschadenrente - Nachzahlung von Entschädigungsrente - Vererblichkeit

    Auszug aus BVerwG, 28.03.1991 - 3 C 20.89
    Der Erfüllungsberechtigte des Anspruchs auf Hauptentschädigung ist nicht befugt, den Bescheid über die Einweisung einer Rechtsnachfolgerin gemäß § 261 Abs. 2 Satz 2 LAG in die Kriegsschadenrente anzufechten (wieUrteil vom 21. September 1989 - BVerwG 3 C 22.87 - Mitt. BAA 1990, 20 = ZLA 1990, 20).

    Wie der Senat in seinem nach dem Zulassungsbeschluß ergangenen Urteil vom 21. September 1989 - BVerwG 3 C 22.87 - (Mitt. BAA 1990, 20 = ZLA 1990, 20) entschieden hat, war die Klägerin gar nicht befugt, den Einweisungsbescheid zugunsten der Rechtsnachfolgerin des unmittelbar geschädigten Max B... anzufechten.

  • BVerwG, 30.05.1968 - III C 152.66

    Feststellung eines Kriegssachschadens - Anspruch auf Zahlung einer

    Auszug aus BVerwG, 28.03.1991 - 3 C 20.89
    Erwirbt der Hauptentschädigungsberechtigte lediglich einen mit dem Vorbehalt der §§ 278 a, 283, 283 a LAG belasteten Anspruch, sind ihm daher Einwendungen gegen die Anrechnung gewährter Rentenleistungen im Verfahren über die Zuerkennung oder Erfüllung des Anspruchs auf Hauptentschädigung grundsätzlich abgeschnitten (vgl. Urteile vom 22. Februar 1966 - BVerwG 3 C 216.64 - BVerwGE 23.249 = Buchholz 427.3 § 283 Nr. 4 = IFLA 67.156 = ZLA 66, 233. vom 21. April 1966 - BVerwG 3 C 80.65 - BVerwGE 24.55 = Mtbl. BAA 67.147 = IFLA 67.104 = ZLA 66.230 und vom 30. Mai 1968 - BVerwG 3 C 152.66 - Buchholz 427.3 § 261 Nr. 40 = IFLA 69.9 = ZLA 68, 283).
  • BVerwG, 22.02.1966 - III C 216.64

    Voraussetzungen für die Zulassung einer Revision - Anforderungen an die Darlegung

    Auszug aus BVerwG, 28.03.1991 - 3 C 20.89
    Erwirbt der Hauptentschädigungsberechtigte lediglich einen mit dem Vorbehalt der §§ 278 a, 283, 283 a LAG belasteten Anspruch, sind ihm daher Einwendungen gegen die Anrechnung gewährter Rentenleistungen im Verfahren über die Zuerkennung oder Erfüllung des Anspruchs auf Hauptentschädigung grundsätzlich abgeschnitten (vgl. Urteile vom 22. Februar 1966 - BVerwG 3 C 216.64 - BVerwGE 23.249 = Buchholz 427.3 § 283 Nr. 4 = IFLA 67.156 = ZLA 66, 233. vom 21. April 1966 - BVerwG 3 C 80.65 - BVerwGE 24.55 = Mtbl. BAA 67.147 = IFLA 67.104 = ZLA 66.230 und vom 30. Mai 1968 - BVerwG 3 C 152.66 - Buchholz 427.3 § 261 Nr. 40 = IFLA 69.9 = ZLA 68, 283).
  • BVerwG, 21.04.1966 - III C 80.65
    Auszug aus BVerwG, 28.03.1991 - 3 C 20.89
    Erwirbt der Hauptentschädigungsberechtigte lediglich einen mit dem Vorbehalt der §§ 278 a, 283, 283 a LAG belasteten Anspruch, sind ihm daher Einwendungen gegen die Anrechnung gewährter Rentenleistungen im Verfahren über die Zuerkennung oder Erfüllung des Anspruchs auf Hauptentschädigung grundsätzlich abgeschnitten (vgl. Urteile vom 22. Februar 1966 - BVerwG 3 C 216.64 - BVerwGE 23.249 = Buchholz 427.3 § 283 Nr. 4 = IFLA 67.156 = ZLA 66, 233. vom 21. April 1966 - BVerwG 3 C 80.65 - BVerwGE 24.55 = Mtbl. BAA 67.147 = IFLA 67.104 = ZLA 66.230 und vom 30. Mai 1968 - BVerwG 3 C 152.66 - Buchholz 427.3 § 261 Nr. 40 = IFLA 69.9 = ZLA 68, 283).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 07.05.2002 - 7 A 11626/01

    Zulassung eines Privatunternehmens zum Notfalltransport und Krankentransport -

    Dieser Eingriff ist jedoch gerechtfertigt, da die Versorgung der Allgemeinheit mit den Leistungen der Notfallrettung und des Krankentransportes einen überragend wichtigen Belang des allgemeinen Wohls darstellt, zu dessen Schutz der Gesetzgeber diese berufliche Tätigkeit dem freien Markt entziehen durfte (vgl. zu der vergleichbaren Regelung des § 13 des Hess.RettDG: BVerwG, Urteil vom 17.06.1999, 3 C 20.89, DVBl 2000, 124).
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