Rechtsprechung
| VGH Hessen, 20.09.1991 - 10 TH 1718/91 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
- Justiz Hessen
§ 22 AsylVfG vom 09.04.1991
Sicherheitsinteresse des Asylbewerbers als ermessensrelevanter Belang bei der Zuweisungsentscheidung nach AsylVfG § 22
Zeitschriftenfundstellen
- NVwZ-RR 1992, 384 (Ls.)
Wird zitiert von ... (2)
- VGH Baden-Württemberg, 13.04.1992 - A 16 S 780/92
Zumutbarkeit der Zuweisung eines Asylbewerbers in ein neues Bundesland; hier: …
Sie stellt vielmehr eine nach Maßgabe von § 114 VwGO gerichtlich nachprüfbare Ermessensentscheidung mit Verwaltungsaktqualität dar (…vgl. VGH Bad.-Württ., Beschluß vom 18.2.1987, a.a.O.; OVG Hamburg, Beschluß vom 14.10.1983 - Bs VII 170/83 -, EZAR 228 Nr. 1 sowie Hess. VGH, Beschlüsse vom 3.1.1985, EZAR 228 Nr. 3 und vom 20.9.1991 - 10 TH 1718/91 -, InfAuslR 1992, 36; einschränkend: OVG NW, Beschluß vom 28.11.1990 - 17 B 23316/90 -, DÖV 1991, 514).Die Zuweisungsverfügung ist rechtswidrig, wenn die Behörde überhaupt keine Ermessensentscheidung unter Einbeziehung beachtlicher Belange des Ausländers trifft (…vgl. OVG Hamburg, a.a.O., S. 5) oder wenn sie nach § 22 Abs. 5 AsylVfG vorgeht, obwohl dem Ausländer ein im § 22 Abs. 6 Satz 1 AsylVfG genannter und etwaige entgegenstehende öffentliche Belange überwiegender Grund oder ein Gesichtspunkt von ähnlich hohem Gewicht zur Seite steht (…vgl. VGH Bad.-Württ., Beschluß vom 18.2.1987, a.a.O. …sowie vom 20.12.1988, EZAR 228 Nr. 10, S. 2; OVG Hamburg und Hess. VGH, Beschluß vom 3.1.1985, a.a.O.).
- VGH Hessen, 30.01.1992 - 10 TH 2232/91
Zuweisungsentscheidung nach AsylVfG § 22 - Aufenthaltswunsch des …
Da sich der Regelungsinhalt der hier angefochtenen Zuweisungsentscheidung auf die Bestimmung des Landes beschränkt, in dem sich der Antragsteller für die Dauer seines Asylverfahrens aufzuhalten hat, und da die Gewährung von Schutz und Versorgung der Asylbewerber grundsätzlich in den Aufgabenbereich des Aufnahmelandes fällt, würde sich die Zuweisung im Ergebnis erst dann als ermessensfehlerhaft erweisen, wenn in Sachsen-Anhalt die staatlichen Organe flächendeckend zum Schutz und zur Versorgung der Asylbewerber gänzlich untätig geblieben oder die bisher getroffenen Maßnahmen evident unzureichend wären (vgl. Hess. VGH, Beschluß vom 20. September 1991 - 10 TH 1718/91 -).
Rechtsprechung
| BVerfG, 02.10.1991 - 1 BvR 1281/91 |
Volltextveröffentlichungen
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Verfassungsmäßigkeit des Ausschlusses von der berufsständischen Hinterbliebenenversorgung bei Ehescheidung nach altem Recht
Kurzfassungen/Presse
- Jurion (Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Koblenz, 15.08.1989 - 2 K 87/88
- OVG Rheinland-Pfalz, 24.07.1990 - 6 A 148/89
- BVerwG, 19.06.1991 - 1 B 159.90
- BVerfG, 02.10.1991 - 1 BvR 1281/91
Zeitschriftenfundstellen
- NVwZ-RR 1992, 384
Wird zitiert von ... (13)
- OVG Niedersachsen, 23.05.2001 - 8 LA 1699/01
Ärzteversorgung: Aufteilung der Hinterbliebenenrente unter aus mehreren Ehen …
Aus Art. 3 Abs. 1 GG ergibt sich für den Normgeber keine Verpflichtung, die Regelungen eines anderen Normwerks zu übernehmen (BVerfG, Beschl. v. 2.10.1991 - 1 BvR 1281/91 - NVwZ-RR 1992 S. 384, m.w.N.).Eine solche Beschränkung des Gestaltungsspielraums des Normgebers lässt sich aus Art. 3 Abs. 1 GG nicht ableiten (BVerfG, Beschl. v. 2.10.1991, a.a.O.; Beschl. v. 7.10.1980 - 1 BvL 50, 89/79 - BVerfGE 55, 72, 90).
Die Kläger übersehen, dass eine an die Ehedauer geknüpfte Aufteilung der Rente in vielen Fällen die ausreichende Versorgung der Witwe des Mitglieds gefährden würde (BVerfG, Beschl. v. 2.10.1991 - 1 BvR 1281/91 - NVwZ-RR 1992 S. 384).
Ob es für den Rentenkonflikt zwischen geschiedener und letzter Ehefrau eines verstorbenen Mitglieds der Beklagten Lösungsmöglichkeiten gibt, die dem allgemeinen Gleichheitssatz genauso gut oder besser entsprechen, ist im Rahmen des Art. 3 Abs. 1 GG ohne Belang (BVerfG, Beschl. v. 2.10.1991, a.a.O.).
- BVerfG, 01.03.2010 - 1 BvR 2584/06
Berufsständische Hinterbliebenenversorgung eines verwitweten Ehepartners im Falle …
Ebenso wie eine Regelung der gesetzlichen Rentenversicherung nicht auf die berufsständische Versorgung übertragen werden muss (vgl. BVerfGE 97, 271 [297]), folgt aus Art. 3 Abs. 1 GG auch kein Anspruch auf Angleichung der Regelungen über die berufsständische Versorgung an die des Beamtenrechts (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 2. Oktober 1991 - 1 BvR 1281/91 -, NVwZ-RR 1992, S. 384 [385]). - OVG Niedersachsen, 20.02.2002 - 8 L 4299/00
Apothekerkammer; Rentenversicherung, gesetzliche; Gleichheitssatz; …
Die Klägerin übersieht bei diesem Einwand, dass sich aus Art. 3 Abs. 1 GG für die Beklagte keine Verpflichtung ergibt, die Regelungen eines anderen Normwerks - wie das der gesetzlichen Rentenversicherung - in ihre Alterssicherungsordnung zu übernehmen (vgl. BVerfG, Beschl. v. 2.10.1991 - 1 BvR 1281/91 - NVwZ-RR 1992 S. 384, m.w.N.).Das gilt auch dann, wenn Regelungen eines anderen Normwerks - z. B. bezüglich der Berücksichtigung von Kindererziehungszeiten - sachgerechter erscheinen, da der dem Normgeber zustehende Regelungsspielraum andernfalls auf das Modell eingeengt wäre, das dem Gleichheitssatz am besten entspricht (vgl. BVerfG, Beschl. v. 2.10.1991, a.a.O.; Beschl. v. 7.10.1980 - 1 BvL 50, 89/79 - BVerfGE 55, 72 (90)).
- OVG Niedersachsen, 08.07.2004 - 8 KN 43/02
Verbot der fischereilichen Nutzung in einem Naturschutzgebiet; Fischerei; …
Ein Verstoß gegen Art. 3 Abs. 1 GG ist dann anzunehmen, wenn eine Gruppe von Normadressaten anders als andere Personen behandelt wird, obwohl zwischen beiden Gruppen keine Unterschiede von solcher Art und solchem Gewicht bestehen, dass sie die ungleiche Behandlung rechtfertigen können (vgl. BVerfG - Beschl. v. 2.10.1991 - 1 BvR 1281/91 -, NVwZ-RR 1992, 384; Beschl. v. 7.10.1980 - 1 BvL 50, 89/79 -, BVerfGE 55, 72, 88; Urteil des Senats v. 24.8.2001 - 8 KN 40/01 -). - OVG Saarland, 19.09.2006 - 1 Q 24/06
Ausschluss der Witwenrente der sogenannten "nachgeheirateten Witwe"
Das Verwaltungsgericht hat sich insoweit zutreffend auf die Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts vom 13.10.1971 sowie des Bundesverfassungsgerichts vom 2.10.1991 bezogen BVerwG - 6 C 57/66 -, a.a.O., und BVerfG - 1 BvR 1281/91 -, NVwZ-RR 1992, 384. - OVG Niedersachsen, 27.04.2007 - 8 LA 29/07
Berufsständisches Versorgungsrecht: Rechtsanwaltsversorgung; Erlass; Härtefall; …
Das ist in der Rechtsprechung seit langem anerkannt (vgl. nur Senatsbeschl. v. 20.2.2002 - 8 L 4299/00 -, NdsRpfl 2002, 272 f., unter Verweis auf BVerfG, Beschl. v. 2.10.1991 - 1 BvR 1281/91 -, NVwZ-RR 1992, 384 f., und BVerwG, Beschl. v. 3.7.1998 - 1 B 54/98 -, Buchholz 430.4 Versorgungsrecht Nr. 39). - OVG Niedersachsen, 24.08.2001 - 8 KN 41/01
Landschaftsschutzgebiet; Landschaftsschutzgebietsverordnung; Bekanntmachung; …
Ein Verstoß gegen Art. 3 Abs. 1 GG liegt vor, wenn eine Gruppe von Normadressaten anders als andere Personen behandelt wird, obwohl zwischen beiden Gruppen keine Unterschiede von solcher Art und solchem Gewicht bestehen, dass sie die ungleiche Behandlung rechtfertigen könnten (vgl. BVerfG, Beschl. v. 2.10.1991 - 1 BvR 1281/91 - NVwZ-RR 1992 S. 384; Beschl. v. 7.10.1980 - 1 BvL 50, 89/79 - BVerfGE 55, 72 (88)). - OVG Niedersachsen, 05.11.2003 - 8 LA 169/03
Beiträge zum Altersversorgungswerk der Zahnärztekammer nach Ehescheidung; …
Denn dieser verbietet lediglich, wesentlich Gleiches willkürlich ungleich und wesentlich Ungleiches willkürlich gleich zu behandeln, hindert den Normgeber aber nicht daran, sich für eine von mehreren mit dem Willkürverbot vereinbare Regelungen zu entscheiden (vgl. BVerfG, Beschl. v. 2.10.1991 - 1 BvR 1281/91 - NVwZ-RR 1992 S. 384;… BVerwG, Urt. v. 28.11.2002 - 2 CN 2/01 -). - OVG Niedersachsen, 13.10.2011 - 8 ME 173/11
Zur (hier bejahten) Rechtmäßigkeit der Erhebung des einkommensunabhängigen …
Die Vertreterversammlung der Antragsgegnerin ist als Satzungsgeber an die vorgenannten bundesrechtlichen Bestimmungen auch nicht mittelbar, nämlich über den allgemeinen Gleichheitssatz nach Art. 3 Abs. 1 GG gebunden (vgl. auch Senatsbeschl. v. 20.2.2002 - 8 L 4299/00 -, NdsRpfl 2002, 272 f., unter Verweis auf BVerfG, Beschl. v. 2.10.1991 - 1 BvR 1281/91 -, NVwZ-RR 1992, 384 f., und BVerwG, Beschl. v. 3.7.1998 - 1 B 54/98 -, Buchholz 430.4 Versorgungsrecht Nr. 39 ). - OVG Nordrhein-Westfalen, 25.08.2008 - 5 A 1443/07 vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 2. Oktober 1991 - 1 BvR 1281/91 - juris, Rn. 7; BVerwG, Beschluss vom 3. Juli 1998 - BVerwG 1 B 54.98 - juris, Rn. 6 m.w.N.
- OVG Niedersachsen, 18.10.2004 - 8 LA 72/04
Berufsständische Versorgung: Altersrentenzuschlag; Altersrente; …
- VGH Baden-Württemberg, 29.06.1994 - 9 S 2764/92
Ärzteversorgung: Stichtagsregelung - fünfjährige Ehebestandszeit für …
- VG Saarlouis, 30.05.2006 - 1 K 34/05
Witwenrente bei Heirat nach Beginn der Altersrente; Wiederverheiratung mit …
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