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   OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 13.11.1990 - 9 L 156/89   

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OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 13.11.1990 - 9 L 156/89 (https://dejure.org/1990,1494)
OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 13.11.1990 - 9 L 156/89 (https://dejure.org/1990,1494)
OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 13. November 1990 - 9 L 156/89 (https://dejure.org/1990,1494)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen (Leitsatz)

    § 9 Abs. 1 KAG ND; § 9 Abs. 2 KAG ND
    Fremdenverkehrsbeitrag; Fremdenverkehr; Unmittelbare wirtschaftliche Vorteile; Fremdenverkehrsbeitragssatzung; Beherbergungsbetriebe; Kalkulation; Beitragsmaßstäbe

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Fremdenverkehrsbeitrag; Fremdenverkehr; Unmittelbare wirtschaftliche Vorteile; Fremdenverkehrsbeitragssatzung; Beherbergungsbetriebe; Kalkulation; Beitragsmaßstäbe

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1992, 45
 
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Wird zitiert von ... (33)Neu Zitiert selbst (8)

  • VerfGH Bayern, 28.11.1985 - 19-VII-84

    Erhebung von Fremdenverkehrsbeiträgen nur von Selbständigen

    Auszug aus OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 13.11.1990 - 9 L 156/89
    Dagegen müßten die besseren Verdienst- und Gewinnmöglichkeiten außer Betracht gelassen werden, die nur dadurch entstehen, daß der Fremdenverkehr die Wirtschaftskraft in einer Gemeinde anhebt und die Zahl der Einwohner steigen läßt (vgl. OVG Lüneburg, KStZ 1989, 16; Beschl. v. 11.8.1988 - 3 C 2/85; OVG Koblenz, DÖV 1982, 648; BayVerfGH, NVwZ 1987, 126 = BayVBl 1986, 175).

    Zwar mag es im Hinblick auf den Gleichheitssatz des Art. 3 I GG zulässig sein, daß der Landesgesetzgeber die Beitragspflicht auf selbständig Tätige beschränkt (vgl. BayVerfGH, NVwZ 1987, 126 = BayVBl 1986, 175), doch ist fraglich, ob Arbeitnehmern, deren Arbeitsplätze vorrangig vom Fremdenverkehr abhängen, ohne eine gesetzliche Klarstellung, wie sie Art. 6 I BayKAG enthält, anders beurteilt werden können, als Selbständige, die lediglich Dienstleistungen für Fremdenverkehrsunternehmen erbringen oder ihnen Waren liefern, denn beide Gruppen ziehen Vorteile aus einer durch den Fremdenverkehr verursachten wirtschaftlichen Entwicklung.

  • OVG Rheinland-Pfalz, 22.09.1981 - 6 A 266/80
    Auszug aus OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 13.11.1990 - 9 L 156/89
    Dagegen müßten die besseren Verdienst- und Gewinnmöglichkeiten außer Betracht gelassen werden, die nur dadurch entstehen, daß der Fremdenverkehr die Wirtschaftskraft in einer Gemeinde anhebt und die Zahl der Einwohner steigen läßt (vgl. OVG Lüneburg, KStZ 1989, 16; Beschl. v. 11.8.1988 - 3 C 2/85; OVG Koblenz, DÖV 1982, 648; BayVerfGH, NVwZ 1987, 126 = BayVBl 1986, 175).

    Bei einem außerhalb des Stadtkerns belegenen Einzelhandelsunternehmen hat das Gericht die Möglichkeit der Erlangung mittelbarer Vorteile darin gesehen, daß zumindest private Zimmervermieter, die nicht die Möglichkeit haben, im Großhandel einzukaufen, ihren Heimwerker- und Elektrobedarf für die Ausstattung der Zimmer und eventuell auch ihren Bedarf für die Gewährung von Frühstück an Übernachtungsgäste zum Teil in dem Unternehmen deckten (OVG Koblenz, DÖV 1982, 648).

  • BVerwG, 28.11.1985 - 3 C 2.85
    Auszug aus OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 13.11.1990 - 9 L 156/89
    Dagegen müßten die besseren Verdienst- und Gewinnmöglichkeiten außer Betracht gelassen werden, die nur dadurch entstehen, daß der Fremdenverkehr die Wirtschaftskraft in einer Gemeinde anhebt und die Zahl der Einwohner steigen läßt (vgl. OVG Lüneburg, KStZ 1989, 16; Beschl. v. 11.8.1988 - 3 C 2/85; OVG Koblenz, DÖV 1982, 648; BayVerfGH, NVwZ 1987, 126 = BayVBl 1986, 175).

    Der Senat teilt jedoch nicht die Auffassung des 3. Senats, der bislang für dieses Rechtsgebiet zuständig war; die landesrechtliche Ermächtigung sei dahingehend auszulegen; daß die abgabenrechtlichen Vorteile unmittelbar oder auch nur mittelbar vorhanden sein können (KStZ 1989, 16; Beschl. v. 11.8.1988 - 3 C 2/85); erfaßt werden vielmehr nur unmittelbare besondere wirtschaftliche Vorteile.

  • BVerfG, 26.05.1976 - 2 BvR 995/75

    Verfassungsrechtliche Unbedenklichkeit einer Fremdenverkehrsabgabe

    Auszug aus OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 13.11.1990 - 9 L 156/89
    Der Beitrag ist keine Steuer, weil die Gemeinde für ihn eine Gegenleistung zu erbringen hat (vgl. BVerfGE 42, 223 = NJW 1976, 1837 und BVerfG, NVwZ 1989, 1052 = ZKF 1990, 157; BVerwGE 39, 5 = DVBl 1972, 153).

    Der Beschluß des BVerfG vom 26.5.1976 (BVerfGE 42, 223 = NJW 1976, 1837), in dem es heißt, "sie (die Fremdenverkehrsabgabe) wird nach ihrer normativen Ausgestaltung von allen natürlichen und juristischen Personen erhoben, denen in der Gemeinde aus dem Kurbetrieb oder dem Fremdenverkehr unmittelbar oder mittelbar besondere wirtschaftliche Vorteile erwachsen", läßt sich auf das niedersächsische Recht nicht ohne weiteres übertragen; weil diese Aussage § 11 des baden-württembergischen Gesetzes über eine Abgabe zur Förderung des Fremdenverkehrs vom 27.10.1953 i. d. F. des Kommunalabgabengesetzes vom 18.2.1964 zur Grundlage hat.

  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 24.05.1989 - 9 L 1/89
    Auszug aus OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 13.11.1990 - 9 L 156/89
    Wenn bei einer rückwirkenden Festlegung des Beitragssatzes die maßgeblichen Daten feststehen bzw. ermittelbar sind, hat an die Stelle der Vorauskalkulation eine Berechnung unter Verwendung, der bekannten Zahlen zu treten (st. Rspr. des Senats zum Gebühren- und Beitragsrecht; zum Beitragsrecht vgl. NVwZ 1990, 590 = NST-N 1989, 294).
  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 03.04.1988 - 3 A 249/85
    Auszug aus OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 13.11.1990 - 9 L 156/89
    Fremdenverkehrsbeiträge können nur von Personen erhoben werden, denen durch den Fremdenverkehr unmittelbare wirtschaftliche Vorteile geboten werden (Abweichung von der Rechtsprechung des 3. Senats - vgl. Urteil vom 3.4.1988 - 3 A 249/85 - KStZ 89, 16).
  • BVerwG, 15.10.1971 - VII C 20.70

    Unzulässige Begrenzung der Höhe eines Fremdenverkehrsbeitrags

    Auszug aus OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 13.11.1990 - 9 L 156/89
    Der Beitrag ist keine Steuer, weil die Gemeinde für ihn eine Gegenleistung zu erbringen hat (vgl. BVerfGE 42, 223 = NJW 1976, 1837 und BVerfG, NVwZ 1989, 1052 = ZKF 1990, 157; BVerwGE 39, 5 = DVBl 1972, 153).
  • BVerfG, 06.06.1989 - 1 BvR 921/85

    Reiten im Walde

    Auszug aus OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 13.11.1990 - 9 L 156/89
    Der Beitrag ist keine Steuer, weil die Gemeinde für ihn eine Gegenleistung zu erbringen hat (vgl. BVerfGE 42, 223 = NJW 1976, 1837 und BVerfG, NVwZ 1989, 1052 = ZKF 1990, 157; BVerwGE 39, 5 = DVBl 1972, 153).
  • VGH Baden-Württemberg, 08.03.2018 - 2 S 2534/16

    Erhebung eines Fremdenverkehrsbeitrags bei Vorsorge- und Rehabilitationskliniken;

    Nach der Rechtsprechung des Senats (vgl. Senatsurteile vom 22.08.2012, a.a.O., juris Rn. 45, und vom 22.12.2011, a.a.O., juris Rn. 44; vgl. auch NdsOVG, Urteil vom 13.11.1990 - 9 L 156/89 -, NVwZ-RR 1992, 45, juris Rn. 21; Gössl in: Gössl/Reif, Kommunalabgabengesetz für Baden-Württemberg, Stand: Januar 2016, § 44 Anm. 3.2.6) verstößt es zwar nicht generell gegen den Grundsatz der Abgabengerechtigkeit und damit gegen den Gleichheitsgrundsatz des Art. 3 Abs. 1 GG, wenn der Fremdenverkehrsbeitrag für unterschiedliche Gruppen nach unterschiedlichen Maßstäben erhoben wird.
  • OVG Niedersachsen, 22.11.2010 - 9 LC 393/08

    Fremdenverkehrsbeitragspflicht von Vermietern und Verpächtern beim Überlassen von

    Der Bemessung anhand von Produktionsfaktoren liegt erkennbar die nachvollziehbare Erwägung zugrunde, dass unter Wahrscheinlichkeitsgesichtspunkten mit der Größe eines Betriebes auch dessen Gewinn- und Verdienstmöglichkeiten steigen und dass der jeweils in Bezug genommene Produktionsfaktor - im Falle der Klägerin beispielhaft die Anzahl der Fahrräder - ein hinreichender Indikator für die Bestimmung der Betriebsgröße ist (vgl. dazu bereits OVG Lüneburg, Beschluss vom 22.11.1973 - III OVG C 4/73 - KStZ 1974, 51 ff.; Nds. OVG, Urteil vom 13.11.1990 - 9 L 156/89 - NVwZ-RR 1992, 45, juris Rdn. 17 ff.; OVGSH, Urteile vom 4.10.1995 - 2 L 220 und 222/95 - KStZ 1997, 93).

    Angesichts der Kompliziertheit der Feststellung, wie hoch der wirtschaftliche Vorteil der einzelnen Beitragspflichtigen für sich genommen und der Gruppen von Beitragspflichtigen im Vergleich zueinander ist, braucht die Satzung den Maßstab nicht in allen Einzelheiten, sondern nur in den beschriebenen Grundzügen festzulegen (BVerwG, Urteil vom 15.10.1971 - VII C 13.70 u.a. - BVerwGE 39, 5, juris Rdn. 16; so im Ergebnis auch Nds. OVG, Urteil vom 13.11.1990 - 9 L 156/89 - NVwZ-RR 1992, 45, juris; Urteil vom 26.3.2003 - 9 KN 352/02 - NordÖR 2003, 328, juris).

    Dazu zählen z.B. die Inhaber solcher Ladengeschäfte und Handwerksbetriebe, welche die unmittelbar am Fremdenverkehr verdienenden Personen oder Unternehmen beliefern (Großhändler, Getränkeniederlassungen, Gärtnereien), aber auch alle Freischaffenden, die gegenüber den unmittelbar Bevorteilten mit Rücksicht auf den Fremdenverkehr Dienstleistungen erbringen, wie etwa Steuerberater, Notare, Banken und Sparkassen oder Architekten (zu alle dem Nds. OVG, Urteil vom 13.12.2006 - 9 KN 180/04 - NVwZ-RR 2007, 277, juris Rdn. 44 m.w.N.; Urteil vom 26.3.2003 - 9 KN 352/02 - NordÖR 2003, 328, juris Rdn. 16; Urteil vom 13.11.1990 - 9 L 156/89 - NVwZ-RR 1992, 45, juris Rdn. 8, 14; Urteil vom 3.4.1988 - 3 OVG A 249/85 - KStZ 1989, 16; vgl. auch etwa OVGSH, Urteil vom 17.3.2008 - 2 LB 40/07 - NordÖR 2008, 281, juris, Ls. 1; VGHBW, Urteil vom 15.1.2009 - 2 S 952/08 - ZKF 2009, 260, juris; Lichtenfeld in Driehaus, KAG, Kommentar, Stand: Sept. 2010, Band II, § 11 Rdn. 82).

    Ansonsten kann er mit dem Einwand, einzelne Beitragssätze hätten höher oder niedriger angesetzt werden müssen, nicht durchdringen (Nds. OVG, Urteil vom 26.3.2003 - 9 KN 352/02 - NordÖR 2003, 328, juris Rdn. 17; Urteil vom 13.11.1990 - 9 L 156/89 - NVwZ-RR 1992, 45, juris; vgl. auch Urteil vom 7.5.2009 - 9 LC 361/07 -).

  • VG Oldenburg, 22.08.2002 - 2 A 3244/99

    Beitragskalkulation; Beitragsschuld; Erhebungszeitraum; Fremdenverkehrsbeitrag;

    In das Verfahren der Bestimmung des Abgabesatzes fließen beim Fremdenverkehrsbeitrag nicht nur Elemente der Beitragskalkulation ein, weil die Beitragspflicht durch einen abstrakt umschriebenen Vorteil ausgelöst wird, sondern die vorzunehmende Kalkulation ähnelt auch dem bei der Bestimmung des Satzes für Benutzungsgebühren nach § 5 NKAG einzuhaltenden Verfahren, weil der Fremdenverkehrsbeitrag nicht einmalig für eine bestimmte Investition, sondern fortlaufend erhoben wird (vgl. OVG Lüneburg, Urteil vom 13. November 1990 - 9 L 156/89 -, NVwZ-RR 1992, 45 ).

    Wenn bei einer rückwirkenden Festlegung des Beitragssatzes die maßgeblichen Daten feststehen bzw. ermittelbar sind, hat allerdings an die Stelle der Vorauskalkulation eine Berechnung unter Verwendung der bekannten Zahlen zu treten (vgl. OVG Lüneburg, Urteil vom 13. November 1990 - 9 L 156/89 -, a.a.O. ).

    Die Einnahmen aus Fremdenverkehrsbeiträgen dürfen also nicht höher sein als zur Aufwandsdeckung erforderlich, wobei ein dem besonderen Vorteil der Allgemeinheit entsprechender Teil des Aufwands außer Ansatz bleiben muss (vgl. OVG Lüneburg, Urteil vom 13. November 1990 - 9 L 156/89 -, a.a.O. ).

    Ausgehend von diesen Kriterien sind die Kalkulationen der Beklagten insbesondere deshalb zu beanstanden, weil erhebliche "Systemfehler" vorliegen (vgl. dazu OVG Lüneburg, Urteil vom 13. November 1990 - 9 L 156/89 -, a.a.O.), so dass es sich hierbei nicht lediglich um "einzelne Fehler" im o.g. Sinne handelte.

    Dementsprechend ist es auch grundsätzlich zulässig, hinsichtlich des (besonderen wirtschaftlichen) Vorteils zu bestimmen, dass Grundlage seiner Ermittlung der Umsatz des Jahres sein soll, das dem Erhebungszeitraum vorausgegangen ist (s. § 3 Abs. 2 FVBS) (vgl. OVG Schleswig-Holstein, Urteil vom 22. Dezember 1999 - 2 L 134/98 -, ZKF 2000, 89), zumal es bei dem nach § 9 NKAG möglichen Vorteilsausgleich nicht auf tatsächlich erzielte Gewinne oder Umsätze ankommt (vgl. OVG Lüneburg, Urteil vom 13. November 1990 - 9 L 156/89 -, a.a.O. ).

  • VG Freiburg, 22.03.2011 - 5 K 1838/09

    Fremdenverkehrsbeitragssatzung; Festlegung unterschiedlicher

    Dies gilt insbesondere für die Erhebung eines pauschalen Beitrages nach der Zahl der vorhandenen Gästebetten oder nach der Zahl der tatsächlichen Übernachtungen bei Beherbergungsbetrieben (vgl. VGH Bad.-Württ., Urt. v. 04.12.2003 aaO.; Urt. v. 18.03.1982 - 2 S 304/80 - OVG Lüneburg, Urt. v. 13.11.1990 - 9 L 156/89 -, NVwZ-RR 1992, 45; OVG RhPf, Urt. v. 22.09.1981 - 6 A 266/80 -, DÖV 1982, 648).

    Sie ist "gegriffen" und daher unzulässig (vgl. BayVGH, Urt. v. 14.03.2000 - 4 B 96.800 -, NVwZ-RR 2000, 828 m.w.N.; OVG Lüneburg, Urt. v. 13.11.1990 aaO.).

    Die Beklagte will insoweit, wohl unter Bezugnahme auf das zitierte Urteil des OVG Lüneburg vom 13.11.1990 (aaO.), das für das niedersächsische Landesrecht den Kreis der Beitragspflichtigen einschränkend auf Personen und Betriebe auslegte, die im fremdenverkehrsrechtlichen Sinne unmittelbare Vorteile haben, zwischen solchen unmittelbar Bevorteilten (wie den Beherbergungsbetrieben) einerseits und andererseits denjenigen Personen und Betrieben unterscheiden, die nur mittelbare Vorteile haben (wie scheinbar die genannten Bäcker, Buchhandlungen oder Ärzte).

    Erst nach einer solchen Vergleichsberechnung hätte die Beklagte eine Vorstellung davon, wie groß der Deckungsanteil z.B. der Gruppe der Beherbergungsbetriebe an den beitragsfähigen Kosten sein dürfte (vgl. dazu OVG Lüneburg, Urt. v. 13.11.1990, aaO., wo gefordert wird, dass bei Verwendung mehrerer unterschiedlicher Maßstäbe zunächst eine Vergleichbarkeit herbeigeführt werden müsse; vgl. ferner die Erläuterungen zum Muster einer Fremdenverkehrsbeitragssatzung des Gemeindetags, BWGZ 1998, 690, 705, wo ebenfalls betont wird, dass der Satzungsgeber bei der Festlegung eines Pauschalmaßstabes die Pauschale nicht völlig losgelöst vom Hauptmaßstab festsetzen dürfe, was über eine grobe Vergleichsberechnung bewerkstelligt werden könne).

  • VG Freiburg, 22.09.2015 - 5 K 686/14

    Erhebung von Kurtaxe und Fremdenverkehrsbeitrag

    Es setzt aber zwingend voraus, dass eine Vergleichbarkeit der verschiedenen Maßstäbe herbeigeführt wird (vgl. OVG Lüneburg, Urt. v. 13.11.1990 - 9 L 156/89 - NVwZ-RR 1992, 45; Gössl in: Gössl/Reif, Kommunalabgabengesetz Baden-Württemberg, § 44 Nr. 3.2.6).
  • OVG Niedersachsen, 23.03.2009 - 9 LC 257/07

    Rechtmäßigkeit einer rückwirkenden Bemessung von Fremdenverkehrsbeiträgen nach

    Nach der Rechtsprechung des Nds. Oberverwaltungsgerichts kann die Bemessung der die Beitragserhebung rechtfertigenden Vorteile im Rahmen des Fremdenverkehrsbeitragsrechts nur nach einem an der Wahrscheinlichkeit orientierten Maßstab vorgenommen werden, weil die durch den Fremdenverkehr ermöglichte Steigerung des Umsatzes bzw. Gewinns nicht genau anhand eines Wirklichkeitsmaßstabs festgestellt werden kann (Nds. OVG, Urteil vom 13.12.2006 - 9 KN 180/04 - NSt-N 2007, 43, 45; in diesem Sinne wohl auch Urteile vom 17.3.1997 - 9 K 1912/95 - NSt-N 1997, 218 und vom 13.11.1990 - 9 K 11/89 - NVwZ-RR 1992, 40, 42 und - 9 L 156/89 - NVwZ-RR 1992, 45, 47; s. auch Urteil vom 26.2.2002 - 9 K 2694/99 - ZKF 2002, 205 f., juris Rdn. 5; Beschluss vom 11.9.2007 - 9 ME 119/07 - NVwZ-RR 2008, 135 LS., juris Rdn. 17; OVG SH, Urteile vom 4.10.1995 - 2 L 220 und 222/95 - KStZ 1997, 93, vom 22.12.1999 - 2 L 134/98 - ZKF 2000, 89, juris Rdn. 12, vom 23.8.2000 - 2 L 226/98 - NordÖR 2001, 221, juris Rdn. 44, vom 20.3.2002 - 2 K 4/00 - NordÖR 2002, 453, juris Rdn. 22, vom 22.6.2004 - 14 A 280/02 - juris Rdn. 43 und vom 24.9.2008 - 2 LB 16/08 - juris Rdn. 27; VGH BW, Urteil vom 6.11.2008 - 2 S 669/07 - juris Rdn. 36; SächsOVG, Urteil vom 29.1.2003 - 5 D 11/01 - LKV 2004, 83 ff., hier zitiert nach juris Rdn. 68).

    In dessen Urteil vom 13. November 1990 (9 L 156/89, NVwZ-RR 1992, 45, 47 f.) finden sich Ausführungen lediglich zu der Bestimmung des refinanzierbaren Aufwands der Gemeinde bei einer rückwirkenden Festlegung des Fremdenverkehrsbeitragssatzes.

    Erst wenn die Vorteilslage innerhalb einer Beitragsgruppe oder im Verhältnis der Beitragsgruppen zueinander unter keinem Gesichtspunkt als im Wesentlichen gleich angesehen werden kann, insbesondere wenn die Vorteilseinschätzung willkürlich erscheint, liegt ein Verstoß gegen das Gebot der Abgabengerechtigkeit vor (Urteile vom 13.12.2006 - 9 KN 180/04 - NSt-N 2007, 43, 45 und vom 13.11.1990 - 9 L 156/89 - NVwZ-RR 1992, 45, 47; s. auch OVG SH, Urteile vom 4.10.1995 - 2 L 220 und 222/95 - KStZ 1997, 93, 94 f., vom 22.12.1999 - 2 L 134/98 - ZKF 2000, 89, juris Rdn. 12, vom 22.6.2004 - 14 A 280/02 - juris Rdn. 43, vom 17.3.2008 - 2 LB 40/07 - NordÖR 2008, 281, juris Rdn. 28 ff., und vom 24.9.2008 - 2 LB 16/08 - juris Rdn. 27; VGH BW, Urteil vom 6.11.2008 - 2 S 669/07 - juris Rdn. 36; Lichtenfeld in Driehaus, KAG, Kommentar, Band III, Stand Oktober 2008, § 11 Rdn. 115).

  • VG Göttingen, 31.03.2004 - 3 A 3244/01

    Einzelne Beitragssätze zum Fremdenverkehrsbeitragsaufkommen; Wirtschaftliche

    Nach der Rechtsprechung des OVG Lüneburg (siehe auch und insbesondere Urteil vom 13.11.1990 - 9 L 156/89 -, NVwZ-RR 1992, 45, 48), der sich das Gericht anschließt, fällt die Kalkulation des Beitragssatzes in die Kompetenz des Rates.

    Gerade im vorliegenden Fall, in welchem sehr unterschiedliche Beitragsmaßstäbe je nach Gruppe der Beitragspflichtigen festgelegt worden sind (vgl. Spalte 2 der Anlage zur FVBS der Beklagten), was grundsätzlich zulässig und vom Einschätzungsspielraum der Beklagten gedeckt ist (vgl. ausführlich dazu OVG Lüneburg, Urteil vom 13.11.1990 - 9 L 156/89 -, aaO, 48), muss bei der Beschlussfassung für jedes Mitglied des Rates anhand der vorgelegten Unterlagen ohne weiteres nachvollziehbar sein, wie sich der Betrag von 2, 87 DM je m² Verkaufsfläche (und ebenso die weiteren in Spalte 3 der Anlage zur FVBS der Beklagten festgelegten Beiträge) ergeben.

    Wegen des Ermittlungs- und Einschätzungsspielraums, der dem Rat bei der Festlegung der Fremdenverkehrsbeiträge zukommt, ist auch das von der Beklagten gewählte und auf statistischen Ermittlungen und Berechnungen beruhende sogenannte Fallingbosteler Modell rechtlich nicht zu beanstanden (vgl. umfassend dazu: OVG Lüneburg, Urteil vom 13.11.1990 - 9 L 156/89 -, aaO, 47 f.).

    Auch die Anforderung der Rechtsprechung (OVG Lüneburg, Urteil vom 13.11.1990 - 9 L 156/89 -, aaO, 45, 47 f.), dass bei der Verwendung von unterschiedlichen Maßstäben in einer Fremdenverkehrsbeitragssatzung (z. B. Bettenzahl bei Beherbergungsbetrieben, Zahl der Sitzplätze in Gaststätten) im Rahmen der Kalkulation eine Relation zwischen den verschiedenen Beitragsmaßstäben hergestellt werden muss, ist vorliegend erfüllt, denn aus der Fremdenverkehrsbeitragskalkulation der Beklagten ist durch das In-Bezug-Setzen der unterschiedlichen Branchen und der Ermittlung des Vorteilssatzes 3, 001314846 v. H. daraus eine solche Relation hergestellt.

  • VG Arnsberg, 15.12.2006 - 13 K 2577/05
    vgl. OVG Lüneburg, Urteil vom 13. November 1990 - 9 L 156/89 - , NVwZ-RR 1992, 45, 46 f., und Beschluss vom 22. November 1973 - III OVG C 4/73 -, KStZ 1974, 51; ferner Urteil vom 3. April 1988 - 3 OVG A 249/85 -, KStZ 1989, 16; Verwaltungsgerichtshof (VGH) für das Land Baden-Württemberg, Urteil vom 24. Juni 1987 - 14 S 2164/86 - , Zeitschrift für Kommunalfinanzen (ZKF) 1988, 82, 83; OVG Rheinland-Pfalz, Urteile vom 22. September 1981 - 6 K 266/80 - , DÖV 1982, 648, 649, sowie vom 10. Juli 1978 - 6 A 77/86 -, KStZ 1979, 110 ff.; Bayerischer VGH, Urteil vom 6. Februar 1980 - Nr. 147 IV 77 -, Gemeindehaushalt (GHH) 1981, 293, 295; Lichtenfeld, in: Driehaus, Kommunalabgabenrecht NRW, Kommentar, Stand der Bearbeitung: September 2006, Rdnr. 80 zu § 11 KAG.

    vgl. Bayerischer VGH, Urteil vom 29. Oktober 2002 - 4 B 98.1347 -, NVwZ-RR 2003, 891, 892; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 25. August 2003, a.a.O., S. 1405; OVG Schleswig, Urteil vom 23. August 2000, a.a.O.; OVG Lüneburg, Urteil vom 13. November 1990, a.a.O; VG Schleswig, Urteil vom 6. November 2003, a.a.O..

    vgl. OVG Lüneburg, Urteil vom 13. November 1990 - 9 L 156/89 -, NVwZ-RR 1992, 45, 46; Lichtenfeld, a.a.O., Rdnr. 74 zu § 11 KAG.

  • OVG Niedersachsen, 18.06.2020 - 9 KN 90/18

    Antragsbefugnis; Aufwand, beitragsfähiger; Aufwand, umlagefähiger;

    Da eine Beitragskalkulation auf einer Vielzahl unsicherer Daten beruht, ist der Gemeinde ein gerichtlich nicht überprüfbarer Einschätzungsspielraum zuzubilligen (Senatsurteil vom 13.11.1990 - 9 L 156/89 - juris Rn. 22).

    Diese Vorteile kommen demnach regelmäßig selbständigen Personen oder Unternehmen zugute, bei denen eine - nicht nur vereinzelte - Verbindung mit dem Tourismus typisch oder nach der allgemeinen Lebenserfahrung offensichtlich ist (vgl. OVG Lüneburg, Urteil vom 13.11.1990 - 9 L 156/89 - juris Rn. 8).

  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 13.11.1990 - 9 K 11/89

    Gemeinde; Fremdenverkehrsbeitragssatzung; Anschaffung von Einrichtungen;

    Fremdenverkehrsbeitragspflichtig sind nach § 9 NKAG nur Personen und Unternehmen, denen durch den Fremdenverkehr unmittelbare wirtschaftliche Vorteile geboten werden (wie Urteil vom 13.11.1990 - 9 L 156/89).

    Bei Zugrundelegung von Sinn und Zweck des Gesetzes und bei Berücksichtigung des Gesichtspunktes der Praktikabilität sind - wie ausgeführt - nur solche Personen und Unternehmen beitragspflichtig, denen durch den Fremdenverkehr in nennenswertem Umfang unmittelbare wirtschaftliche Vorteile geboten werden (vgl. auch Urt. d. Sen. vom heutigen Tage - 9 L 156/89).

  • OVG Niedersachsen, 13.12.2006 - 9 KN 180/04

    Normenkontrolle einer Fremdenverkehrsbeitragssatzung hinsichtlich der Aufteilung

  • OVG Schleswig-Holstein, 23.08.2000 - 2 L 226/98

    Heranziehung zur Fremdenverkehrsabgabe; Rückwirkende Satzung; Begriff der

  • VG Oldenburg, 22.06.2006 - 2 A 3746/02

    Anforderungen an eine Kalkulation des Fremdenverkehrsbeitragssatzes

  • VG Arnsberg, 07.09.2009 - 13 K 2166/08

    Erhebung eines Fremdenverkehrsbeitrages gegenüber einem in einem anerkannten

  • OVG Niedersachsen, 01.02.2016 - 9 KN 277/14

    Anforderungen an die Kalkulation eines Fremdenverkehrsbeitrags

  • OVG Niedersachsen, 26.05.2020 - 9 KN 128/18

    Abkürzung; Auffangvorschrift; Aufwand, beitragsfähig; Aufwand, umlagefähiger;

  • OVG Niedersachsen, 26.02.2002 - 9 K 2694/99

    Fremdenverkehrsbeitrag: Hebeberechtigung; erdrosselnde Wirkung

  • VGH Baden-Württemberg, 22.12.2011 - 2 S 2011/11

    Fremdenverkehrsbeitrag: Gruppenbezogene Beitragsmaßstäbe, Umfang der Heranziehung

  • VGH Baden-Württemberg, 22.08.2012 - 2 S 2925/11

    Fremdenverkehrsbeitrag; Bemessung des Vorteilssatzes; selbständiger Zahnarzt

  • VG Arnsberg, 17.12.2014 - 13 K 2771/13

    Erhebung von Fremdenverkehrsbeitrag ggü. Steuerberater in Kurort rechtmäßig

  • VG Stade, 05.07.2012 - 4 A 1182/10

    Fremdenverkehrsbeitragspflicht eines Krankenhauses

  • OVG Sachsen, 29.01.2003 - 5 D 11/01

    Fremdenverkehrsbeitrag, Beitragskalkulation, Vorteilssätze

  • OVG Niedersachsen, 26.03.2003 - 9 KN 352/02

    Fremdenverkehrsbeitragspflicht eines Anbieters von PC-Kursen in einem

  • OVG Niedersachsen, 17.03.1997 - 9 K 1912/95

    Kommunale Abgaben; Fremdenverkehrsbeitrag; Kurort; Gleichheitssatz; Steuerberater

  • VG Neustadt, 14.03.2011 - 4 K 1120/10

    Länderzuständigkeit für Fremdenverkehrsbeiträge; Heranziehung eines Obst- und

  • VG Oldenburg, 31.05.2012 - 2 A 3280/10

    Fremdenverkehrsbeitrag; Immobilienverpachtung; Kalkulation; Rückwirkung;

  • VG Göttingen, 12.10.2005 - 3 A 177/04

    Berechnung von Gemeindeanteil und Vorteilssatz beim Fremdenverkehrsbeitrag.

  • VG Oldenburg, 22.08.2002 - 2 A 1801/00

    Beitragsgruppen; Betriebsstätte; Defizit; Fremdenverkehrsbeitrag;

  • VG Stade, 11.11.2004 - 6 A 1776/02

    Möglichkeit einer Gemeinde zur Erhebung eines Beitrages für den Fremdenverkehr;

  • OVG Schleswig-Holstein, 04.10.1995 - 2 L 222/95

    Vorteilsbegriff; Vorteilsbemessung; Fremdenverkehrsabgabe; Rechtsanwalt;

  • VG Oldenburg, 08.11.2012 - 2 A 1862/11

    Fremdenverkehrsbeitrag; Konkrete Vollständigkeit; Vorteilssatz

  • VG Cottbus, 22.03.2010 - 7 K 1661/04

    Beitragsmaßstabes für die Erhebung des Fremdenverkehrsbeitrags

  • VG Oldenburg, 29.03.2001 - 2 A 1615/99

    Heranziehung zu einem Fremdenverkehrsbeitrag; Beitragspflicht begründende,

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