Rechtsprechung
| BVerwG, 12.09.1991 - 5 C 52.88 |
Volltextveröffentlichungen
- REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)
Erstattungsanspruch bei vorläufiger Leistung - Zuständigkeitsabgrenzung - Kraftfahrzeughilfe - Nachrang der nachgehenden Hilfe im Arbeitsleben durch Hauptfürsorgestelle - berufsfördernde
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Stuttgart, 11.09.1986 - 9 K 4697/84
- VGH Baden-Württemberg, 15.06.1988 - 6 S 3090/86
- BVerwG, 12.09.1991 - 5 C 52.88
Zeitschriftenfundstellen
- BVerwGE 89, 39
- NVwZ-RR 1992, 482
- DÖV 1992, 306
- NVwZ 1992, 1096 (Ls.)
Wird zitiert von ... (13)
- BVerwG, 13.03.2003 - 5 C 6.02
Erstattungsanspruch bei vorläufiger Leistung erstattungspflichtiger …
Im Erstattungsverfahren ist diese daher selbständig zu prüfen, allerdings unabhängig davon, ob der auf Erstattung in Anspruch genommene Leistungsträger eine Leistung im Verhältnis zum Berechtigten bestandskräftig abgelehnt hat (s. BVerwGE 89, 39 ; 91, 177 ; s.a. BSG, Urteil vom 14. Mai 1985 - 4 a RJ 21/84 -, FEVS 35, 207 ; BSGE 61, 66 ); zu prüfen ist, ob der auf Kostenerstattung in Anspruch genommene Leistungsträger die Leistung, wegen derer Kostenerstattung begehrt wird, nach den für ihn geltenden Rechtsvorschriften rechtmäßig hätte erbringen dürfen und nach diesem rechtlichen Maßstab die materiellrechtlichen Tatbestandsvoraussetzungen für die Hilfegewährung erfüllt sind. - BVerwG, 19.11.1992 - 5 C 33.90
JWG § 5 § 6 § 11 Satz 2 § 20 Abs. 1 Nr. 6 § 62 § 63 S. 2, 3 § 69 Abs. 1, 3 § 75 a …
Insoweit gilt für die Vorleistungsnorm des § 43 SGB I nichts anderes als für § 28 Abs. 5 SchwbG F. 1979 (= § 31 Abs. 5 SchwbG F. 1986), den der Senat in seinem Urteil vom 12. September 1991 - BVerwG 5 C 52.88 - (BVerwGE 89, 39 [42 ff.]) in ähnlicher Weise ausgelegt hat.Daß Bestandskraft, Tatbestands- und Bindungswirkung ablehnender Bescheide des erstattungspflichtigen Leistungsträgers Erstattungsansprüchen des aufgrund gesetzlicher Vorschriften vorleistenden Leistungsträgers nicht entgegengehalten werden können, hat der Senat bereits in seinem Urteil vom 12. September 1991 - BVerwG 5 C 52.88 - (BVerwGE 89, 39 [45 f.]) eingehend dargelegt.
- BVerwG, 19.11.1992 - 5 C 31.90
JWG § 5 § 6 § 11 § 19 § 62 § 63; SGB I § 43 Abs. 1 S. 1; SGB X § 102 § 105
Insoweit gilt für die Vorleistungsnorm des § 43 SGB I nichts anderes als für § 28 Abs. 5 SchwbG F. 1979 (= § 31 Abs. 5 SchwbG F. 1986), den der Senat in seinem Urteil vom 12. September 1991 - BVerwG 5 C 52.88 - (BVerwGE 89, 39 [42 ff.]) in ähnlicher Weise ausgelegt hat.Daß Bestandskraft, Tatbestands- und Bindungswirkung ablehnender Bescheide des erstattungspflichtigen Leistungsträgers Erstattungsansprüchen des aufgrund gesetzlicher Vorschriften vorleistenden Leistungsträgers nicht entgegengehalten werden können, hat der Senat bereits in seinem Urteil vom 12. September 1991 - BVerwG 5 C 52.88 - (BVerwGE 89, 39 [45 f.]) eingehend dargelegt.
- BVerwG, 19.11.1992 - 5 C 32.90
Kostenerstattungsanspruch des Jugendamtes gegen den überörtlichen Träger der …
Daß Bestandskraft, Tatbestands- und Bindungswirkung ablehnender Bescheide des erstattungspflichtigen Leistungsträgers Erstattungsansprüchen des aufgrund gesetzlicher Vorschriften vorleistenden Leistungsträgers nicht entgegengehalten werden können, hat der Senat bereits in seinem Urteil vom 12. September 1991 - BVerwG 5 C 52.88 - (BVerwGE 89, 39 [45 f.]) eingehend dargelegt.Insoweit gilt hier nichts anderes, als was der Senat in seinem Urteil vom 12. September 1991 (aaO. S. 46 f.) zu den Vorleistungsnormen des § 28 Abs. 5 Satz 1 SchwbG F. 1979 und § 6 Abs. 2 RehaAnglG ausgeführt hat.
- OVG Nordrhein-Westfalen, 22.03.2006 - 12 A 2094/05 Die - ohnehin lediglich zu speziellen Erstattungsfällen nach § 102 SGB X ergangene - Rechtsprechung des BVerwG, die unter Bezugnahme auf die ältere Rechtsprechung des BSG den Ansatz hervor gehoben hat, wegen des selbständigen Nebeneinanders von Leistungs- und Erstattungsansprüchen könnten verfahrensrechtliche Einwendungen aus dem Sozialleistungsverhältnis - wie die bestandskräftige Ablehnung - dem Erstattungsbegehren nicht entgegen gehalten werden, so BVerwG, Urteile vom 12.9.1991 - 5 C 52.88 -, BVerwGE 89, 39, vom 12.9.1991 - 5 C 42.87 -, FEVS 42, 198, vom 26.9.1991 - 5 C 24.89 - Buchholz 436.61 § 28 SchwbG Nr. 4, vom 19.11.1992 - 5 C 33.90 -, BVerwGE 91, 177, und vom 13.3.2003 - 5 C 6.02 -, BVerwGE 118, 52, steht dem nicht entgegen.
- LSG Hessen, 29.10.2009 - L 8 KR 252/07
Gesetzliche Krankenversicherung - Erstattungsanspruch der Krankenversicherung …
Gegen eine Einbeziehung der gegenüber dem Versicherten ergangenen Entscheidung über dessen Leistungsanspruch in das Erstattungsverfahren spricht zunächst, dass durch die Regelungen der §§ 102 bis 114 SGB X - anders als beim Forderungsübergang - eigenständige, originäre Ansprüche auf Erstattung begründet werden (…BSG, SozR 3-5670, § 3 Nr. 4; BVerwGE 89, 39, 46). - LSG Hessen, 25.06.2009 - L 8 KR 201/07
Erstattungsanspruch des unzuständigen gegenüber dem zuständigen Leistungsträger
Gegen eine Einbeziehung der gegenüber dem Versicherten ergangenen Entscheidung über dessen Leistungsanspruch in das Erstattungsverfahren spricht zunächst, dass durch die Regelungen der §§ 102 bis 114 SGB X - anders als beim Forderungsübergang - eigenständige, originäre Ansprüche auf Erstattung begründet werden (…BSG, SozR 3 5670, § 3 Nr. 4; BVerwGE 89, 39, 46). - LSG Nordrhein-Westfalen, 20.03.2001 - L 5 KR 87/99
Krankenversicherung
Der Umstand, dass nach allgemeiner Meinung die in §§ 102 ff. SGB X geregelten Erstattungsansprüche unabhängig und eigenständig neben dem Leistungsanspruch des Berechtigten stehen und ein eigenständiges Rechtsverhältnis zwischen den Sozialleistungsträgern begründen (…vgl. statt aller Schroeder- Printzen in: Schroeder-Printzen/Engelmann/Schmalz/Wiesner/von Wulffen, SGB X, 3. Aufl., Vor § 102 Rdnr. 4) spricht dagegen, dass eine - dem materiellen Recht nicht entsprechende - bindende Ablehnung des Leistungsanspruchs des Berechtigten einem späteren Erstattungsbegehren des erstattungsberechtigten Trägers entgegensteht (…so BSG SozR 1300 § 104 Nr. 6;… SozR 2200 § 562 Nr. 7 S. 10; BVerwGE 89, 39, 45 f; ebenso Pappai, BG 1983, 712, 714;… Schellhorn in: GK-SGB X, Vor §§ 102 bis 114, Rdnr. 35). - LSG Hessen, 29.10.2009 - L 8 KR 311/07
Unfallversicherung - Krankenversicherung - Erstattungsanspruch - …
Gegen eine Einbeziehung der gegenüber dem Versicherten ergangenen Entscheidung über dessen Leistungsanspruch in das Erstattungsverfahren spricht zunächst, dass durch die Regelungen der §§ 102 bis 114 SGB X - anders als beim Forderungsübergang - eigenständige, originäre Ansprüche auf Erstattung begründet werden (…BSG, SozR 3-5670, § 3 Nr. 4; BVerwGE 89, 39, 46). - SG Frankfurt/Main, 22.05.2007 - S 8 U 165/01
Gesetzliche Unfallversicherung - Berufskrankheit - Erkrankung - Nachweis - …
Dabei kann dahinstehen, ob der ablehnende Bescheid der Beklagten gegenüber dem Versicherten eine Tatbestandswirkung gegen über der Klägerin entfaltet (BSG…, Urteil vom 23.6.1993, SozR 3-1300 § 112 Nr. 2 …und Urt. vom 17.6.1993, SozR 3-1300 § 103 Nr. 4, SG Hannover, Urteil vom 6.4.2005 - S 36 U 211/04;… s.a. von Wulffen, SGB X, vor § 102 Rn. 6;… Kater, KassKomm, SGB X § 102 Rn. 33, § 103 Rn. 45, 54 ff., § 104 Rn. 38) oder es sich bei den Erstattungsansprüchen der §§ 102 ff. SGB X um eigenständige, originäre Ansprüche handelt, die nicht von der Rechtsposition des Leistungsberechtigten abhängig sind, so dass selbst die bindende Ablehnung des Begehrens des Sozialleistungsberechtigten durch den auf Erstattung in Anspruch genommenen Leistungsträger dem späteren Erstattungsbegehren des vorleistenden Leistungsträger nicht entgegen steht (BSG…, Urteil vom 28.9.1999, SozR 3-5670 § 3 Nr. 4 mwN; LSG NRW, Urteil vom 20.3.2001 - L 5 KR 87/99 - juris, mwN; BVerwG, Urteil vom 12.9.1991, NVwZ-RR 1992, 482). - VG Karlsruhe, 30.10.2002 - 5 K 279/00
Erstattung der Kosten eines Heimarbeitsplatzes
- VG Karlsruhe, 11.08.1998 - 5 K 4218/96
- VG Koblenz, 23.02.2011 - 5 K 1319/10
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