Rechtsprechung
   VGH Hessen, 16.04.1991 - 2 UE 2858/88   

Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 45 Abs 1b Nr 3 StVO, § 2 Abs 1 StrG HE, § 4 Abs 1 StrG HE
    Rechtswidrigkeit einer die straßenrechtliche Widmung beschränkende Verkehrsbehördlichen Anordnung (hier: Ausweisung als Sonderweg für Fußgänger - Zur Frage des Eintritts der Unanfechtbarkeit von Verkehrszeichen

Zeitschriftenfundstellen

  • ESVGH 41, 241
  • NVwZ-RR 1992, 5



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Wird zitiert von ... (9)  

  • VGH Baden-Württemberg, 19.11.2009 - 5 S 575/09  

    Anspruch auf Wiederaufgreifen eines Verwaltungsverfahrens bei Verkehrsschildern

    § 45 Abs. 1 Satz 1 StVO ermächtigt die Straßenverkehrsbehörde schließlich nur zum Erlass verkehrsrechtlicher Anordnungen und stellt, da sie keine umfassende Entscheidung zwischen Rechtssicherheit und materieller Gerechtigkeit enthält, ebenfalls - jedenfalls gegenüber § 48 Abs. 1 Satz 1 LVwVfG - keine Sonderregelung für die Rücknahme r e c h t s w i d r i g e r b e l a s t e n d e r straßenverkehrsbehördlicher Anordnungen dar (anders Nieders. OVG, Urt. v. 05.12.2003, a.a.O.; HessVGH, Urt. v. 16.04.1991 - 2 UE 2858/88 -, NVwZ-RR 1992, 5; VG Freiburg, Urt. v. 15.03.2007, a.a.O.).
  • VG Gießen, 09.07.2003 - 6 G 1732/03  

    Keine Entwidmung durch Bebauungsplanfestsetzung

    Die Straßenverkehrsbehörde kann daher nicht eine nach der Widmung zulässige Verkehrsart - wie hier den Fahrverkehr - von der Benutzung ausschließen (siehe dazu Hess. VGH, Beschluss vom 12.11.1992 a. a. O. und Urteil vom 16.04.1991, NVwZ-RR 1992, 5).

    Auch ist als im Sinne dieser Vorschrift anderweitiges förmliches Verfahren die Aufstellung eines Bebauungsplans anzusehen (siehe Hess. VGH, Urteile vom 28.11.1989, NVwZ-RR 1990, 457 und 16.04.1991, a. a. O.).

  • OLG Frankfurt, 16.03.2006 - 1 Ss 189/05  

    Hausfriedensbruch: Hausverbot für unterirdische Fußgängerpassage zur

    Der Erlaß eines Bebauungsplans ist als förmliches Verfahren im Sinne dieser Bestimmung anzusehen (vgl. auch VGH Kassel, NVwZ-RR 1990, 457 und NVwZ-RR 1992, 5).
mehr
  • OLG Frankfurt, 16.03.2006 - 1 Ss 219/05  

    Hausfriedensbruch: Begriff des befriedeten Besitztums i.S.v. § 123 StGB im

    Der Erlaß eines Bebauungsplans ist als förmliches Verfahren im Sinne dieser Bestimmung anzusehen (vgl. auch VGH Kassel, NVwZ-RR 1990, 457 und NVwZ-RR 1992, 5).
  • OVG Saarland, 23.10.2006 - 1 W 37/06  

    Verkehrsrechtliche Anordnung; Erledigung eines verkehrsbehördlichen Ge- und

    An dieser Rechtsprechung hält der Senat auch in Ansehung der von den Antragstellern aufgezeigten Gegenauffassung zu anderen Landesstraßengesetzen vgl. Hessischer VGH, Urteil vom 16.04.1991 -2 UE 2858/88-, NVwZ-RR 1992, 5; Kodal/Krämer, Straßenrecht, 6. Auflage, Kapitel 7, Rdnr. 19.32 fest.
  • VGH Hessen, 05.03.1999 - 2 TZ 4591/98  

    Kennzeichnung von Parkmöglichkeiten für Anwohner

    Insoweit neigt der Senat nunmehr (anders als noch in dem Urteil vom 16. April 1991 - 2 UE 2858/88 -, ESVGH 41, 241, 243) zu der Auffassung, dass Verkehrszeichen als Verwaltungsakte in der Form der Allgemeinverfügung im Sinne des § 35 Satz 2 VwVfG gemäß § 43 Abs. 1 VwVfG gegenüber demjenigen, für den sie bestimmt sind, oder der von ihnen betroffen wird, in dem Zeitpunkt wirksam werden, in dem sie ihm bekannt gegeben werden, wobei die Bekanntgabe nach den Vorschriften der StVO durch Aufstellung bzw. Anbringung des Verkehrsschildes (vgl. insbesondere §§ 39 Abs. 1 und 1 a, 45 Abs. 4 StVO) - einer besonderen Form der öffentlichen Bekanntgabe - erfolgt.
  • VGH Hessen, 12.11.1992 - 2 TG 1527/92  

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen Verkehrszeichen (hier: Sperrung einer Straße für

    Darüber hinaus ist auch im vorliegenden Zusammenhang zu berücksichtigen, daß - wie der Senat in seinem Urteil vom 16. April 1991 (NVwZ-RR 92, 5) hervorgehoben hat - Verkehrszeichen mehr aus Praktikabilitätserwägungen als aus einer dogmatischen Notwendigkeit heraus als Verwaltungsakte qualifiziert worden sind und zu Recht als "atypische Verwaltungsakte im Grenzbereich von Einzelakt und Rechtssatz" angesehen werden.
  • VG Freiburg, 15.03.2007 - 4 K 2130/05  

    Streit um Radwegbenutzungspflicht

    OVG, Beschluss vom 05.12.2003 - 12 LA 467/03 - und Urteil vom 04.11.1993 - 12 L 39/90 - Hess. VGH, Urteil vom 16.04.1991, NVwZ-RR 1992, 5; OVG NW, Urteil vom 21.07.1976, NJW 1977, 597; Stelkens/Bonk/Sachs, a.a.O., § 35 RdNr. 246 ).
  • VG Koblenz, 04.12.2006 - 4 K 379/06  

    Hinweisschilder auf Hotel müssen vorerst nicht entfernt werden

    In der Rechtsprechung ist daher anerkannt, dass die Verkehrsbehörde eine für einen Verkehrsteilnehmer oder einen Anlieger günstige Verkehrsregelung beseitigen kann, ohne an den Grundsatz des Vertrauensschutzes nach Maßgabe der Vorschriften über Widerruf und Rücknahme begünstigender Verwaltungsakte gebunden zu sein (BVerwG, Beschluss vom 26.10.1976, - VII B 158.76 -, DÖV 1977 105, 106 für die Rechtslage vor Inkrafttreten des VwVfG; OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 13.03.1984, - 7 B 10/84 -, AS 18, 428 und ESOVGRP; Niedersächsisches OVG, Urteil vom 04.11.1993, - 12 L 39/90 - Hessischer VGH, Urteil vom 16.04.1991, - 2 UE 2858/88 -, NVwZ-RR 1992, 5, 6).
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