Rechtsprechung
VGH Baden-Württemberg, 23.04.1992 - 14 S 802/90 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
Kurtaxe - Satzung: Festlegung des räumlichen Geltungsbereichs unterschiedlicher Kurzonen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NVwZ-RR 1992, 581
Wird zitiert von ... (7) Neu Zitiert selbst (4)
- OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 13.09.1990 - 14 L 259/89
Kurabgabe; Ordnungsgemäße Kalkulation; Kurabgabepflicht; Bootsliegeplätze
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 23.04.1992 - 14 S 802/90
Ob sich daraus die Notwendigkeit ergibt, bei der Bestimmung des Abgabesatzes diesen Aufwand im einzelnen zu ermitteln und zu entscheiden, in welcher Höhe er anteilig durch eine Kurtaxe abgedeckt werden soll (vgl. OVG Lüneburg Urteil vom 13.09.1990 - 14 L 259/89 -), und welche Anforderungen im einzelnen an eine derartige "Kalkulationsgrundlage" zu stellen wären, hat der Senat noch nicht entschieden (zum Begriff der "Veranstaltungen und Einrichtungen" i.S.v. § 11 Abs. 1 KAG vgl. noch VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 26.05.1981 - II 266/79 -). - VGH Baden-Württemberg, 08.05.1990 - 5 S 3064/88
Anforderungen an die Ausfertigung eines Bebauungsplans bei Bezugnahme auf Pläne …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 23.04.1992 - 14 S 802/90
Bei der Entscheidung für eine Umschreibung anhand einer Karte muß die Antragsgegnerin zusätzlich beachten, daß diese - als Bestandteil der Satzung - nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs nur dann rechtsstaatlichen Mindestanforderungen entsprechen dürfte, wenn sie im Original ihrerseits ausgefertigt ist oder ihre Identität als Beschlußgrundlage des Gemeinderats in sonstiger Weise eindeutig bestimmt ist (vgl. zuletzt etwa VGH Baden-Württemberg, Beschluß vom 25.10.1991 - 8 S 1543/91 - und Urteil vom 08.05.1990 - 5 S 3064/88 - NVwZ-RR 1991, 20 , jeweils m.w.N.). - BVerwG, 30.01.1976 - IV C 26.74
Art und Zulässigkeit der Ergänzung eines Bebauungsplans; Anforderungen an die und …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 23.04.1992 - 14 S 802/90
Mit dem Grundsatz der Gesetzmäßigkeit der Abgabenerhebung ist es nicht vereinbar, wenn - wie hier - im Einzelfall nicht von vornherein feststeht, welcher Kurzone einzelne Beherbergungsbetriebe zuzuordnen und wie hoch danach die Abgaben zu bemessen sind (vgl. zum ähnlichen Problem der parzellenscharfen Festlegung des Geltungsbereichs eines Bebauungsplans § 9 Abs. 7 BauGB und hierzu etwa Gierke in: Brügelmann, BauGB, Stand November 1991, § 9 RdNrn. 74 ff., 80, 96 unter Hinweis auf BVerwGE 50, 114, 123; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 04.07.1986 - 3 S 1685/84 - vgl. auch die Erläuterungen zum Satzungsmuster des Gemeindetags BWGZ 1986, 575 ff., 578 zum vergleichbaren Problem der eindeutigen Abgrenzung des Erhebungsgebiets für die Kurtaxe). - VGH Baden-Württemberg, 25.10.1991 - 8 S 1543/91
Wasserschutzverordnung - Ausfertigung von Textteil und Karte; Bestimmtheit; …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 23.04.1992 - 14 S 802/90
Bei der Entscheidung für eine Umschreibung anhand einer Karte muß die Antragsgegnerin zusätzlich beachten, daß diese - als Bestandteil der Satzung - nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs nur dann rechtsstaatlichen Mindestanforderungen entsprechen dürfte, wenn sie im Original ihrerseits ausgefertigt ist oder ihre Identität als Beschlußgrundlage des Gemeinderats in sonstiger Weise eindeutig bestimmt ist (vgl. zuletzt etwa VGH Baden-Württemberg, Beschluß vom 25.10.1991 - 8 S 1543/91 - und Urteil vom 08.05.1990 - 5 S 3064/88 - NVwZ-RR 1991, 20 , jeweils m.w.N.).
- VGH Baden-Württemberg, 13.07.2021 - 2 S 2801/19
Kurtaxenpflicht für Bootsliegeplätze in einer Hafenanlage am Bodensee
Der Senat hält dabei auch an seiner Auffassung fest, wonach es mit dem Grundsatz der Abgabengerechtigkeit aus Art. 3 Abs. 1 GG zu vereinbaren ist, dass die Antragsgegnerin auch von denjenigen Tagesgästen keine Kurtaxe erhebt, die ermittelt werden könnten, weil sie abgrenzbare oder abgegrenzte Kur- und Erholungseinrichtungen benutzen oder an entsprechenden Veranstaltungen teilnehmen (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 23.04.1992 - 14 S 802/90 - juris Rn. 30; a.A. Bayerischer VGH…, Urteil vom 01.08.2016 - 4 BV 15.844 - juris Rn. 29;… OVG Mecklenburg-Vorpommern, Urteile vom 21.10.2019 - 1 K 147/16 - juris Rn. 43 …und vom 26.11.2014 - 1 K 14/11 - juris Rn. 43; OVG Niedersachsen…, Beschluss vom 10.06.2011 - 9 LA 122/10 - juris Rn. 4). - VG Freiburg, 27.10.2010 - 2 K 1038/10
Kurtaxe: Zulässigkeit einer Klage auf Feststellung einer fehlenden Verpflichtung …
Sie haften jedoch gemäß § 9 Abs. 1 S. 2 KTS neben den Abgabepflichtigen - und nicht nur subsidiär - als Gesamtschuldner für die Zahlung der Kurtaxe und werden deshalb gleich diesen durch die Regelungen in der Satzung in eigenen Rechten betroffen (…vgl. (zu § 47 Abs. 2 S. 1 VwGO) VGH München, Urt. v. 12.2.2004 - 5 N 02.1674 -, in Juris; VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 23.4.1992 - 14 S 802/90 -, in Juris). - VGH Baden-Württemberg, 14.10.2022 - 2 S 407/22
Heranziehung zu einer pauschalierten Jahreskurtaxe für Inhaber eines …
Der Senat hält dabei auch an seiner Auffassung fest, wonach es mit dem Grundsatz der Abgabengerechtigkeit aus Art. 3 Abs. 1 GG zu vereinbaren ist, dass die Antragsgegnerin auch von denjenigen Tagesgästen keine Kurtaxe erhebt, die ermittelt werden könnten, weil sie abgrenzbare oder abgegrenzte Kur- und Erholungseinrichtungen benutzen oder an entsprechenden Veranstaltungen teilnehmen (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 23.04.1992 - 14 S 802/90 - juris Rn. 30; a.A. Bayerischer VGH…, Urteil vom 01.08.2016 - 4 BV 15.844 - juris Rn. 29;… OVG Mecklenburg-Vorpommern, Urteile vom 21.10.2019 - 1 K 147/16 - juris Rn. 43 …und vom 26.11.2014 - 1 K 14/11 - juris Rn. 43; OVG Niedersachsen…, Beschluss vom 10.06.2011 - 9 LA 122/10 - juris Rn. 4).
- VGH Baden-Württemberg, 28.02.2002 - 2 S 2283/01
Rückwirkung einer Satzung; Ausnahme von Kurtaxepflicht für Tagungsteilnehmer
Dieser Ausnahmebestimmung unterfallen nach der Überzeugung des Senats auch Tagungsteilnehmer, deren Aufenthalt im Gemeindegebiet ganz oder zumindest weit überwiegend beruflich veranlasst ist (…ebenso: Lichtenfeld in Driehaus, Kommunalabgabenrecht, § 11 Rn. 31;… Faiss, Kommunalabgabenrecht in Baden-Württemberg, § 11 Rn. 6; Bayer/Elmenhorst, KStZ 1995, 141, 164 und VG Karlsruhe, Beschluss vom 9.10.1998 - 5 K 1695/97 - a.A.: Beschluss des 14. Senats vom 23.4.1992 - 14 S 802/90 - NVwZ-RR 1992, 581 und Beschluss des erkennenden Senats vom 6.2.1996 - 2 S 1328/93 - jeweils obiter dictum; Seeger/Gössl, Kommunalabgabengesetz, § 11 Anm. 4; Gössl, BWGZ 1993, 458, 461). - OVG Schleswig-Holstein, 04.10.1995 - 2 L 197/94
Abgabensatz; Kalkulation; Kalkulationsmängel; Abgabenpflichtiger; Kurabgabe; …
Demgegenüber vertritt das Oberverwaltungsgericht Lüneburg die Auffassung, die Kurabgabensätze müßten vom Rat der Gemeinde auf der Grundlage einer ordnungsgemäßen Kalkulation, die er sich zu eigen macht, satzungsmäßig festgelegt werden; dies bedeutet, daß eine fehlende oder fehlerhafte Kalkulation gerade nicht nachgeschoben werden kann, weil die Beitragssätze nicht einer bloßen richterlichen "Ergebniskontrolle" unterliegen (…so ausdrücklich - zum Fremdenverkehrsbeitragsrecht - OVG Lüneburg, Urt. v. 13.11.1990 - 9 K 11/89 -, NVwZ 1992, 40 = DöV 1991, 985 = GemHH 1991, 254;… abweichend hiervon OVG Lüneburg, Urt. v. 13.09.1990 - 14 L 259/89 -, wonach der in der Kurbeitragssatzung niedergelegte Abgabensatz durch eine ordnungsgemäße Kalkulation, die "zumindest bis zum Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung" vorliegen muß, "plausibel gemacht" werden muß; ähnlich auch dasselbe, Urt. v. 13.09.1990 - 14 L 275/89 - vgl. auch VGH BW, Beschl. v. 23.04.1992 - 14 S 802/90 -, NVwZ-RR 1982, 581, wo für das Kurabgabenrecht das Erfordernis einer "Kalkulationsgrundlage" überhaupt offengelassen wird). - VGH Baden-Württemberg, 17.08.1992 - 14 S 249/90
Zum Kurtaxesatz für Benutzer von Campingplätzen
Denn er muß befürchten, von der Antragsgegnerin als Haftungsschuldner gemäß § 11 Abs. 2 Satz 1, § 3 Abs. 1 Nr. 4 c KAG i.V. m. § 191 AO, § 11 Abs. 1 Satz 2 KtS (vgl. dazu Urteil des Senats v. 28.11.1986 - 14 S 1224/85 - BWVPr 1987, 86; Seeger, KAG, Anm. 9 zu § 11; Wiese in Driehaus, Kommunalabgabenrecht, RdNr. 60 zu § 11) und damit als Abgabepflichtiger (§ 3 Abs. 1 Nr. 2 a KAG i.V.m. § 33 Abs. 1 AO) zu einer Kurtaxe herangezogen zu werden, deren Höhe auf der Grundlage der §§ 4 Abs. 1 oder 5 Abs. 1 KtS ermittelt wurde (vgl. auch Normenkontrollbeschluß des Senats v. 23.4.1992 - 14 S 802/90 -). - VG München, 15.12.2022 - M 10 K 20.6307
Rechtmäßigkeit einer Kurbeitragssatzung: Bestimmtheitsgebot bei Abgrenzung …
Strengere Anforderungen, wie etwa eine parzellenscharfe Abgrenzung der Geltungsbereiche, die beispielsweise für Bebauungspläne verlangt werden, sind hier mit Blick auf die geschilderten tatsächlichen Gegebenheiten nicht zu stellen (so aber: VGH Baden-Württemberg, B.v. 23.4.1992 - 14 S 802/90 - juris für eine Kurtaxsatzung, bei der allerdings - anders als hier - die Abgrenzung der Kurzonen durch bewohntes Gebiet verlief).