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   OVG Berlin, 31.01.1991 - 2 B 16.87   

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https://dejure.org/1991,7862
OVG Berlin, 31.01.1991 - 2 B 16.87 (https://dejure.org/1991,7862)
OVG Berlin, Entscheidung vom 31.01.1991 - 2 B 16.87 (https://dejure.org/1991,7862)
OVG Berlin, Entscheidung vom 31. Januar 1991 - 2 B 16.87 (https://dejure.org/1991,7862)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Gemeinde; Sanierung; Sanierungsrechtliche Genehmigungspflicht; Festsetzung des Sanierungsgebiets; Sperrwirkung; Veränderungssperre

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1992, 7
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • OVG Thüringen, 28.08.2002 - 1 KO 583/00

    Zur Bedeutung der Abschlusserklärung nach § 163 Abs. 3 BauGB 1987; Vorhaben;

    Erklärt die Gemeinde die Sanierung für ein einzelnes Grundstück nach § 163 Abs. 1 oder Abs. 2 BauGB als abgeschlossen, entfällt damit nach § 163 Abs. 3 BauGB (in der bis zum 31.12.1997 geltenden Fassung) nur für Rechtsvorgänge die sanierungsrechtliche Genehmigungspflicht; die Genehmigungspflicht für (Bau-) Vorhaben bleibt davon unberührt (wie OVG Berlin, Urteil vom 31.1.1991 - 2 B 16/87 -, NVwZ-RR 1992, 7; gegen VG Gera, Urteil vom 14.1.1999 - 4 K 1884/97 G E).

    Im Übrigen entspricht die im Bescheid vom 10.6.1996 enthaltene Regelung auch den im Baugesetzbuch (in seiner bis zum 31.12.1997 geltenden Fassung) vorgesehenen Rechtswirkungen der Erklärung des Abschlusses der Sanierung für ein einzelnes Grundstück (ebenso OVG Berlin, Urteil vom 31.1.1991 - 2 B 16.87 -, NVwZ-RR 1992, 7 m. w. N.; neben den dort zitierten Autoren ebenso auch Köhler in Schrödter, Baugesetzbuch, Kommentar, 5. Aufl. 1992, § 163 Rdn. 15).

    Der Wegfall des zwingend vorgeschriebenen Sanierungsbebauungsplans entbindet die Gemeinde dann nicht von der Pflicht zur Aufstellung eines Bebauungsplans, wenn und soweit ein Sanierungsziel nur durch Festsetzungen in einem Bebauungsplan auf Dauer gesichert werden kann; in diesem Fall gehört zu einer zunehmenden Konkretisierung der Sanierungsziele auch die Durch- und Fortführung des Bebauungsplanverfahrens (VGH Bad.-Württ., Urteil vom 7.12.2001 - 3 S 2657/00 - zitiert nach juris; vgl. auch schon OVG Berlin, Urteil vom 31.1.1991 - 2 B 16/87 -, NVwZ-RR 1992, 7, 9 f., sowie SächsOVG, Urteil vom 19.8.1999 - 1 S 555/98 -, BRS 62 Nr. 230 = SächsVBl. 2000, 57).

  • VG Weimar, 28.08.2002 - 1 K 1833/01

    Baurecht; sanierungsrechtliche Genehmigung; Konkretisierung; Sanierungsziele;

    v. 20.10.1978 - IV C 48.76 -, BauR 1979, S. 139 f.; BVerwG, Urt. v. 6.7.1984 - 4 C 14/81 -, a.a.O.; OVG Berlin, Urt. v. 31.1.1991 - 2 B 16/87 -, NVwZ-RR 1992, S. 7 f., VGH Mannheim, Urt. v. 7.12.2001 - 3 S 2657/00 -, zitiert nach Juris).
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