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   OVG Rheinland-Pfalz, 17.12.1991 - 7 A 10305/91   

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OVG Rheinland-Pfalz, 17.12.1991 - 7 A 10305/91 (https://dejure.org/1991,2838)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 17.12.1991 - 7 A 10305/91 (https://dejure.org/1991,2838)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 17. Dezember 1991 - 7 A 10305/91 (https://dejure.org/1991,2838)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Verstöße gegen Wahlvorschriften; Verfassungsrechtliche Wahlgrundsätze; Mandat im Gemeinderat; Wahlvorschlag; Annahme der Wahl; Wahlorgane; Wahlvorbereitungsverfahren

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 1992, 506 (Ls.)
  • NVwZ-RR 1992, 255
  • NVwZ-RR 1993, 168 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (23)Neu Zitiert selbst (22)

  • BVerfG, 15.02.1978 - 2 BvR 134/76

    Gemeindeparlamente

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 17.12.1991 - 7 A 10305/91
    Wesentlich sind dabei alle Vorschriften, die die tragenden Grundsätze des Wahlrechts (Art. 28 Abs. 1, 38 Abs. 1 GG; zu deren Gültigkeit für Kommunalwahlen vgl. BVerfG, NJW 1978, 1967; ausdrückliche Bezugnahme für Kommunalwahlen auf die Wahlgrundsätze in Art. 76 Abs. 1 enthält Art. 50 Abs. 1 der Landesverfassung Rheinland-Pfalz), nämlich die allgemeine, unmittelbare, gleiche, freie und geheime Wahl sichern sollen.

    In der Rechtsprechung ist insbesondere geklärt, daß ein Verstoß gegen den Grundsatz der Unmittelbarkeit der Wahl nicht darin zu sehen ist, daß der Gewählte in freier Entscheidung die Wahl nicht annimmt (vgl. BVerfGE 3, 45, 50; 47, 253, 281).

    Soweit in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts eine höhere Sperrklausel als zulässig erachtet wird und mit legitimen verfassungsrechtlichen Erwägungen insbesondere der Funktionsfähigkeit des parlamentarischen Systems, gerechtfertigt wird (vgl. BVerfGE 1, 208, 256; 47, 253, 277), folgt daraus nicht die Unzulässigkeit einer Absenkung der Sperrklausel.

  • BVerfG, 05.04.1952 - 2 BvH 1/52

    7,5%-Sperrklausel

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 17.12.1991 - 7 A 10305/91
    Soweit in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts eine höhere Sperrklausel als zulässig erachtet wird und mit legitimen verfassungsrechtlichen Erwägungen insbesondere der Funktionsfähigkeit des parlamentarischen Systems, gerechtfertigt wird (vgl. BVerfGE 1, 208, 256; 47, 253, 277), folgt daraus nicht die Unzulässigkeit einer Absenkung der Sperrklausel.
  • BVerfG, 24.11.1981 - 2 BvC 1/81

    Briefwahl II

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 17.12.1991 - 7 A 10305/91
    Es ist anerkannt, daß die Wahlrechtsgrundsätze jeweils nicht "in voller Reinheit" verwirklicht werden können (vgl. BVerfGE 59, 119, 124), insbesondere weil gerade die besondere Berücksichtigung des einen Grundsatzes möglicherweise zu einer gewissen Beeinträchtigung des anderen führen kann (so z. B. anerkannt für die Briefwahl, wo Einbußen hinsichtlich des Wahlgeheimnisses mit dem Ziel der möglichst umfassenden Verwirklichung des Grundsatzes der Allgemeinheit der Wahl gerechtfertigt werden).
  • BVerfG, 03.06.1975 - 2 BvC 1/74

    Wahlprüfung

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 17.12.1991 - 7 A 10305/91
    Aber auch insoweit ist bei der Beurteilung des Einflusses auf ein Wahlergebnis zu berücksichtigen, inwieweit ein derartiger Einfluß durch den Umstand in Frage gestellt werden kann, daß der Versuch der Einflußnahme Gegenstand öffentlich geführter Erörterungen und Auseinandersetzungen im Wahlkampf gewesen ist (vgl. BVerfGE 40, 11, 38).
  • BVerfG, 15.02.1967 - 2 BvC 2/66

    Briefwahl I

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 17.12.1991 - 7 A 10305/91
    Auch gegen die Regelung der Stimmabgabe durch eine Vertrauensperson (§ 31 Abs. 1 Satz 2 KWG) in vom Gesetzgeber tatbestandlich besonders abgegrenzten Fällen (des Lesens unkundige Wähler oder Wähler, die durch körperliche Gebrechen gehindert sind, den Stimmzettel zu kennzeichnen) bestehen keine Bedenken (vgl. BVerfGE 21, 200, 206; BVerwG, DÖV 1974, 388).
  • BVerfG, 11.11.1953 - 1 BvL 67/52

    Nachrückende Ersatzleute

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 17.12.1991 - 7 A 10305/91
    In der Rechtsprechung ist insbesondere geklärt, daß ein Verstoß gegen den Grundsatz der Unmittelbarkeit der Wahl nicht darin zu sehen ist, daß der Gewählte in freier Entscheidung die Wahl nicht annimmt (vgl. BVerfGE 3, 45, 50; 47, 253, 281).
  • BVerwG, 21.03.1974 - VII B 99.73

    Geltendmachung subjektiver Rechte im Wahlanfechtungsverfahren - Ausschließung

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 17.12.1991 - 7 A 10305/91
    Auch gegen die Regelung der Stimmabgabe durch eine Vertrauensperson (§ 31 Abs. 1 Satz 2 KWG) in vom Gesetzgeber tatbestandlich besonders abgegrenzten Fällen (des Lesens unkundige Wähler oder Wähler, die durch körperliche Gebrechen gehindert sind, den Stimmzettel zu kennzeichnen) bestehen keine Bedenken (vgl. BVerfGE 21, 200, 206; BVerwG, DÖV 1974, 388).
  • BVerfG, 21.01.1975 - 2 BvR 193/74

    Inkompatibilität/Landtagsmandat

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 17.12.1991 - 7 A 10305/91
    Das Bundesverfassungsgericht hat in ständiger Rechtsprechung die Verfassungswidrigkeit von übermäßigen Einschränkungen des passiven Wahlrechts betont, so daß in der Regel dem Zweck der Verfassungsbestimmung, die die Gewaltenteilung zu sichern sucht, bereits durch Unvereinbarkeitsregelungen weitestgehend Rechnung getragen werden kann (vgl. ständige Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts BVerfGE 58, 177, 192; 12, 73, 77; 48, 64; 38, 326).
  • BVerfG, 26.02.1985 - 2 BvL 14/84

    Getränkesteuer

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 17.12.1991 - 7 A 10305/91
    Ob im Hinblick auf widerstreitende Verfassungsgrundsätze, insbesondere den Grundsatz der Beständigkeit von Wahlen, bei bloßer "Nachbesserungsbedürftigkeit" hinsichtlich einzelner Wahlverfahrensvorschriften stets die Ungültigkeit einer durchgeführten Wahl festgestellt werden könnte, und ob ggf. eine entsprechende Abwägung (vgl. dazu BVerfGE 16, 130, 141; Staatsgerichtshof Baden-Württemberg, ESVGH 29, 160, 169) dem Fachgericht oder nur nach entsprechender Vorlage einem Verfassungsgericht zustehen würde (vgl. zur Zulässigkeit einer Vorlage zunächst an das Bundesverfassungsgericht BVerfGE 69, 174, 182; 5, 27, 224; 17, 172, 180 sowie 2, 30, 388), kann offenbleiben, denn eine Verfassungswidrigkeit von Bestimmungen ist hier entgegen der Auffassung der Kläger nicht zu erkennen.
  • BVerfG, 06.10.1981 - 2 BvR 384/81

    Inkompatibilität/Kreisangestellter

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 17.12.1991 - 7 A 10305/91
    Das Bundesverfassungsgericht hat in ständiger Rechtsprechung die Verfassungswidrigkeit von übermäßigen Einschränkungen des passiven Wahlrechts betont, so daß in der Regel dem Zweck der Verfassungsbestimmung, die die Gewaltenteilung zu sichern sucht, bereits durch Unvereinbarkeitsregelungen weitestgehend Rechnung getragen werden kann (vgl. ständige Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts BVerfGE 58, 177, 192; 12, 73, 77; 48, 64; 38, 326).
  • BVerfG, 04.04.1978 - 2 BvR 1108/77

    Inkompatibilität/Kommunal beherrschtes Unternehmen

  • BVerfG, 26.11.1963 - 2 BvL 12/62

    Freiburger Polizei

  • BVerfG, 22.05.1963 - 2 BvC 3/62

    Wahlkreise

  • BVerfG, 17.01.1961 - 2 BvR 547/60

    Inkompatibilität/Kommunalbeamter

  • OVG Rheinland-Pfalz, 04.06.1991 - 7 A 12657/90

    Gültigkeit einer Kommunalwahl; Zurückweisung eines Einspruchs; Anfechtungsklage

  • BVerwG, 06.06.1991 - 6 P 8.89

    Probebeamten Wahlberechtigung - Wahlanfechtung - Antragsauslegung

  • BVerwG, 31.08.1989 - 9 B 318.89

    Politische Verfolgung - Asylrecht - Verneinung eines Asylanspruchs -

  • BVerwG, 21.09.1972 - VII B 18.72

    Feststellung des Nachrückens des Beigeladenen als Nachfolger für den

  • OVG Rheinland-Pfalz, 04.03.1986 - 7 A 34/85
  • VGH Hessen, 20.03.1979 - II OE 110/78
  • BVerwG, 17.02.1977 - 7 B 4.76

    Entziehung der Fahrerlaubnis - Mangelnde Eignung zum Führen eines Kfzs

  • StGH Baden-Württemberg, 14.07.1979 - GR 4/78

    Zur Verfassungsmäßigkeit der Bestimmungen zur unechten Teilortswahl in

  • BVerfG, 08.02.2001 - 2 BvF 1/00

    Wahlprüfung Hessen

    Demgegenüber lassen die Verwaltungsgerichte Vorgänge wie die so genannte Scheinkandidatur von Bürgermeistern bei Wahlen zu Gemeindevertretungen regelmäßig unbeanstandet (vgl. HessVGH, DÖV 1970, S. 643 und DVBl 1980, S. 66; OVG Rheinland-Pfalz, NVwZ-RR 1992, S. 255).
  • VG Meiningen, 21.10.2014 - 2 K 381/14

    Kommunalwahlanfechtung - Rechtmäßigkeit der Scheinkandidatur eines Amtsträgers

    Die Regelung entspricht einem herkömmlichen Verständnis von der Ausgestaltung des Gesetzgebers zur Einschränkung der Wählbarkeit von Angehörigen des öffentlichen Dienstes im Sinne des Art. 137 Abs. 1 GG (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Urt. v. 17.12.1991, 7 A 10305/91, juris, Rn. 40).

    Da es somit an einer ausdrücklichen gesetzlichen Nichtwählbarkeitsbestimmung fehlt, liegt insoweit in der Wahlbewerbung des Bürgermeisters kein Verstoß gegen das Wahlrecht vor (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Urt. v. 17.12.1991, 7 A 10305/91, juris, Rn. 40).

    In der Rechtsprechung ist jedoch geklärt, dass ein Verstoß gegen den Grundsatz der Unmittelbarkeit der Wahl nicht darin zu sehen ist, dass der Gewählte in freier Entscheidung die Wahl nicht annimmt (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Urt. v. 17.12.1991, 7 A 10305/91, juris, Rn. 50 m.w.N).

    Die Ernsthaftigkeit der Kandidatur in dem Sinne, dass auch der Wille zur Annahme der Wahl voraussichtlich gegeben ist, ist im Gesetz jedoch nicht als Zulassungskriterium benannt (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Urt. v. 17.12.1991, 7 A 10305/91, juris, Rn. 48).

    Die einzige Erklärung, die dem Bewerber vor der Wahl abverlangt wird, ist nach § 14 Abs. 3 Satz 1 ThürKWG, dass er schriftlich seine Zustimmung zu Aufstellung in einem Wahlvorschlag erteilt (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Urt. v. 17.12.1991, 7 A 10305/91, juris, Rn. 43).

    Das Gesetz beschränkt sich darauf, ob die Zustimmung zur Aufstellung in dem Wahlvorschlag vorgelegen hat und nicht bis zu dem genannten Stichtag zurückgenommen worden ist (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Urt. v. 17.12.1991, 7 A 10305/91, juris, Rn. 44).

    Insofern ist mit der Wahlfreiheit die Freiheit der Wahlbeeinflussung untrennbar verbunden (OVG Rheinland-Pfalz, Urt. v. 17.12.1991, 7 A 10305/91, juris, Rn. 49).

    Aber auch insoweit ist bei der Beurteilung des Einflusses auf ein Wahlergebnis zu berücksichtigen, inwieweit ein derartiger Einfluss durch den Umstand in Frage gestellt werden kann, dass der Versuch der Einflussnahme Gegenstand öffentlich geführter Erörterungen und Auseinandersetzungen im Wahlkampf gewesen ist (OVG Rheinland-Pfalz, Urt. v. 17.12.1991, 7 A 10305/91, juris, Rn. 49 m. w. N.).

    In Rechtsprechung und Literatur wird die "Scheinkandidatur" mit der Absicht, ein gewonnenes Mandat nicht anzunehmen, zwar als bedauerliche Erscheinung, aber in aller Regel als nicht verboten und insbesondere auch nicht als unzulässige Wahlbeeinflussung gewertet (OVG Rheinland- Pfalz, Urt. v. 17.12.1991, 7 A 10305/91, juris, Rn. 50, HessVGH, Urt. v. 20.03.1979, II OE 110/78, juris, Leitsatz 3).

    Die Gerichte sind insbesondere nicht dazu berufen, im Wege richterlicher Rechtsfortbildung verbesserte Vorkehrungen zu postulieren mit der Folge, dass Wahlen wegen solcher Verfahrensfehler für ungültig erklärt werden müssten (OVG Rheinland-Pfalz, Urt. v. 17.12.1991, 7 A 10305/91, juris, Rn. 50).

    Die Motive, aus denen heraus der Wähler dennoch unter Umständen dieser Person (und seiner Liste) reichlich Stimmen zukommen lässt, dürften höchst verschiedenartig sein und sich kaum allein auf den Grund der "Täuschung" durch die Scheinkandidatur zurückführen lassen (OVG Rheinland- Pfalz, Urt. v. 17.12.1991, 7 A 10305/91, juris, Rn. 56, 57).

  • VG Meiningen, 03.03.2015 - 2 K 515/14

    "Scheinkandidatur" eines Amtsträgers bei einer Kreistagswahl; Neutralitätspflicht

    Die Regelung entspricht einem herkömmlichen Verständnis von der Ausgestaltung des Gesetzgebers zur Einschränkung der Wählbarkeit von Angehörigen des öffentlichen Dienstes im Sinne des Art. 137 Abs. 1 GG (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Urt. v. 17.12.1991, 7 A 10305/91, juris, Rn. 40; VG Meiningen, U. v. 21.10.2014 - Az.: 2 K 381/14 Me, m. w. N.).

    Da es somit an einer ausdrücklichen gesetzlichen Nichtwählbarkeitsbestimmung fehlt, liegt insoweit in der Wahlbewerbung des Landrats kein Verstoß gegen das Wahlrecht vor (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, U. v. 17.12.1991 - Az.: 7 A 10305/91, juris, Rn. 40; vgl. VG Meiningen, U. v. 21.10.2014 - Az.: 2 K 381/14 Me).

    In der Rechtsprechung ist jedoch geklärt, dass ein Verstoß gegen den Grundsatz der Unmittelbarkeit der Wahl nicht darin zu sehen ist, dass der Gewählte in freier Entscheidung die Wahl nicht annimmt (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, U. v. 17.12.1991 - Az.: 7 A 10305/91, juris, Rn. 50 m.w.N; vgl. VG Meiningen, U. v. 21.10.2014 - Az.: 2 K 381/14 Me).

    Die gesetzliche Ausgestaltung unterscheidet deutlich zwischen der Aufstellung zur Wahl (§ 14 ThürKWG) und der Annahme der Wahl (§ 29 ThürKWG) [zu dieser Frage umfassend: OVG Rheinland-Pfalz, U. v. 17.12.1991 - Az. 7 A 10305/91].

  • OVG Thüringen, 20.06.1996 - 2 KO 229/96

    Kommunalwahlrecht; Kommunalwahlrecht; Kommunalwahlanfechtung; Gestaltungsklage

    Vielmehr stellt der Senat im Falle der Klagestattgabe gestaltend weiter fest, daß die angefochtene Wahl ungültig ist (so auch OVG Koblenz, NVwZ-RR 1992, S. 255 m. w. N.).

    Bloße Ordnungsvorschriften sind hiervon auszunehmen, wenngleich solche selten sein dürften, da die formellen Wahlrechtsbestimmungen in aller Regel dem Schutz der materiellen verfassungsrechtlichen Wahlrechtsgrundsätze dienen (OVG Koblenz, NVwZ-RR 1992, S. 255 ff.).

  • VerfG Hamburg, 23.01.2017 - HVerfG 8/15
    Bei einer "Scheinkandidatur", d.h. einer Kandidatur unter dem inneren Vorbehalt, eine etwaige Wahl nicht annehmen zu wollen, mag es sich um ein "Wahlmanöver" handeln (vgl. OVG Koblenz, Urt. v. 17.12.1991, 7 A 10305/91, NVwZ-RR 1992, 255, juris.
  • VG Koblenz, 02.07.2013 - 1 K 62/13

    Bopparder Bürgermeisterwahl ungültig!

    Hierdurch wird Bezug auf die im überkommenen Wahlprüfungsrecht entwickelten Gründe für die Ungültigkeit einer Wahl genommen (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 17. Dezember 1991, 7 A 10305/91.OVG, juris).
  • VG Trier, 07.07.2020 - 7 K 4562/19

    Erfolglose Klage gegen Trierer Stadtratswahl 2019

    Statthaft ist eine kombinierte Anfechtungs- und Gestaltungsklage eigener Art (vgl. OVG RP, Urteil vom 4. Juni 1991 - 7 A 12657/90.OVG - OVG RP, Urteil vom 17. Dezember 1991- 7 A 10305/91.OVG - jeweils abrufbar unter ESOVG).

    Wesentlich sind dabei alle Vorschriften, die die tragenden Grundsätze des Wahlrechts (Art. 28 Abs. 1, 38 Abs. 1 Grundgesetz - GG - ; Art. 50 i. V. m. Art. 76 Abs. 1 der Landesverfassung Rheinland-Pfalz (Gesetz vom 18. Mai 1947 (VOBl. 1947, 209), zuletzt geändert durch Gesetz vom 8. Mai 2015 (GVBl. 2015, 35), - LV -), nämlich die allgemeine, unmittelbare, gleiche, freie und geheime Wahl sichern sollen (vgl. OVG RP, Urteil vom 17. Dezember 1991, a. a. O.).

  • OVG Saarland, 04.04.2008 - 3 A 8/07

    Anfechtung einer Bürgermeisterwahl wegen unzulässiger Melderegisterauskünfte

    Wesentliche Wahlvorschriften sind nach den insoweit übereinstimmenden Auffassungen in Literatur und Rechtsprechung zu inhaltsgleichen Kommunalwahlvorschriften anderer Bundesländer, denen sich der Senat anschließt, diejenigen Bestimmungen, die die Wahrung der auch bei Kommunalwahlen beachtlichen, von Verfassungs wegen geltenden tragenden Grundsätze des Wahlrechts (Art. 28 Abs. 1, 38 Abs. 1 GG, Art. 117 Verf SL, §§ 56 Abs. 1 KSVG SL, 72 Abs. 1, 1 KWG SL), nämlich die allgemeine, unmittelbare, gleiche, freie und geheime Wahl, sichern sollen vgl. z.B. OVG Koblenz, Urteil vom 17.12.1991, NVwZ-RR 1992, 255; OVG Weimar, Urteil vom 20.6.1996 - 2 KO 229/96 - zitiert nach Juris, Rdnr. 94; VGH Mannheim, Urteil vom 27.1.1997 - 1 S 1741/96 -, ESVGH 47, 130, zitiert nach Juris, Rdnr. 28; Kunze/Merk/Quecke, Das Kommunalwahlrecht in Baden-Württemberg, 4. Aufl. 1989, § 32 Rdnr. 101.
  • OVG Brandenburg, 20.09.2001 - 1 A 15/00

    Wählbarkeit bei Doppelwohnsitz; Schwerpunkt der Lebensverhältnisse bei

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  • VG Köln, 01.07.2015 - 4 K 5856/14

    Kommunalwahlen in Leverkusen: Ratsmitglied behält sein Mandat

    Siehe insoweit OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 17.12.1991 - 7 A 10305/91 -, juris zur Scheinkandidatur des Bürgermeisters einer Verbandsgemeinde für ein Ratsmandat.
  • VG Trier, 20.01.2015 - 1 K 1591/14

    Trierer Stadtratswahl

  • VG Gießen, 23.03.2007 - 8 E 4139/05

    Wahlanfechtung einer Bürgermeisterwahl - substantiierte Darlegung von Wahlfehlern

  • VG Wiesbaden, 18.03.2009 - 8 K 466/08

    Anfechtung der Wahl der Gleichstellungsbeauftragten; Wahlausschreiben;

  • VG Trier, 16.12.2014 - 1 K 1533/14

    Spendenversprechen eines Bürgermeisterkandidaten

  • VG Gießen, 22.06.2004 - 8 E 5965/03

    Schriftliche Begründung zur für ungültig erklärten Gießener Oberbürgermeisterwahl

  • VG Trier, 03.11.2009 - 1 K 438/09

    Keine Neufeststellung des Wahlergebnisses der Wahl zum Ortsgemeinderat Herforst

  • OVG Rheinland-Pfalz, 08.03.1995 - 7 B 10556/95

    Wahlorgane ; Wahlprüfungsbehörde; Regelungen mit Verwaltungscharakter;

  • VG Koblenz, 27.01.2005 - 6 K 2373/04

    Anforderungen an das Ausfüllen eines Stimmzettels bei Kommunalwahlen

  • VG Dessau, 20.01.2000 - 1 A 425/99
  • VG Trier, 12.12.2012 - 5 K 262/12

    Grund für Terminverlegung; Satzungsgebendes Organ der Ingenieurskammer; Wahl der

  • VG Potsdam, 05.09.2019 - 1 K 6528/17
  • VG Potsdam, 16.02.2000 - 2 K 208/99

    Klage gegen Wahlprüfungsentscheidung neugewählter Kommunalvertretung;

  • VG Koblenz, 30.03.1995 - 9 K 3832/94

    Ungültigkeitserkärung der Wahl zum Stadtrat; Verstoß gegen Wahlvorschriften;

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