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   StGH Hessen, 13.05.1992 - P.St. 1126   

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StGH Hessen, 13.05.1992 - P.St. 1126 (https://dejure.org/1992,1299)
StGH Hessen, Entscheidung vom 13.05.1992 - P.St. 1126 (https://dejure.org/1992,1299)
StGH Hessen, Entscheidung vom 13. Mai 1992 - P.St. 1126 (https://dejure.org/1992,1299)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    (StGH Wiesbaden: Ausleseverfahren zur Einstellung von Lehramtsbewerbern in den Schuldienst Hessen verletzt nicht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ESVGH 43, 1
  • NVwZ-RR 1993, 201
 
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Wird zitiert von ... (41)Neu Zitiert selbst (9)

  • StGH Hessen, 28.06.1988 - P.St. 1071

    Zur verfassungsmäßigen Überprüfung einer die Stellenbesetzung eines Schulleiters

    Auszug aus StGH Hessen, 13.05.1992 - P.St. 1126
    Eine solche Verletzung liegt vor, wenn eine angefochtene Gerichtsentscheidung auf einem Landesgesetz beruht, das selbst gegen ein durch die Hessische Verfassung gewährtes Grundrecht des Antragstellers verstößt, oder wenn eine - an sich verfassungsgemäße Vorschrift von dem erkennenden Gericht durch seine Auslegung im Einzelfall verfassungswidrig angewandt worden ist (ständige Rechtsprechung des StGH, vgl. etwa Beschluß vom 28.06.1988 - P.St. 1071 -, StAnz. 1988, S. 2117, 2120).

    1976, S. 1134, 1140; Beschluß vom 28.06.1988 - P.St. 1071 -, …

    Dem Dienstherrn werden damit mit bindender Wirkung unmittelbar durch die Verfassung materielle Auswahlkriterien vorgegeben, für deren Konkretisierung bei individuellen Auswahlentscheidungen Art. 134 HV weder einen Gesetzesvorbehalt enthält (StGH, Urteil vom 06.09.1972, a.a.O., S. 1823) noch eine Pflicht zur näheren Normierung von Bewertungskriterien begründet (StGH, Beschluß vom 28.06.1988 - P.St. 1071 -, StAnz. 1988 S. 2117, 2120).

  • BVerwG, 22.02.1990 - 2 C 13.87

    Ernennungszuständigkeit für Lehrer in Baden-Württemberg - Grenzen der

    Auszug aus StGH Hessen, 13.05.1992 - P.St. 1126
    Insoweit gilt nichts anderes als für Art. 33 Abs. 2 GG, der eine bestimmte Gestaltung des Ausleseverfahrens oder eine rechtssatzmäßige Festlegung von Auswahlgesichtspunkten und ihrer Abstufung nicht fordert und es dem Dienstherrn gestattet, die für seine Einstellungsentscheidung maßgeblichen Umstände durch Verwaltungsvorschriften im Sinne von ermessensbindenden Richtlinien festzulegen und sie in ihrem Verhältnis zueinander zu gewichten (z.B. BVerwG, Urteile vom 07.05.1981 - BVerwG 2 C 42.79 -, DÖV 1982, S. 76, und vom 22.02.1990 - BVerwG 2 C 13.87 -, DVBl. 1990, S. 867, 868; Matthey, in: von Münch, Grundgesetz, 2. Aufl. 1983, Art. 33 RdNr. 24).

    Die Entscheidung über die Einstellung eines Bewerbers und über die Auswahl unter mehreren Bewerbern liegt vielmehr im pflichtgemäßen, nur eingeschränkt überprüfbaren Ermessen des Dienstherrn (z.B. BVerwG, Urteile vom 07.05.1981 BVerwG 2 C 42.79 -, DÖV 1982, S. 76, und vom 22.02.1990 - BVerwG 2 C 13.87 -, DVBl. 1990, S. 867, 868).

  • StGH Hessen, 19.05.1976 - P.St. 757

    Richterwahl in Hessen - Mitwirkung des Richterwahlausschusses verfassungsgemäß

    Auszug aus StGH Hessen, 13.05.1992 - P.St. 1126
    1972, S. 1817, 1822 f., und vom 19.05.1976 - P.St. 757 -, …

    Art. 134 HV konkretisiert für den Zugang zu öffentlichen Ämtern den allgemeinen Gleichheitssatz des Art. 1 HV (StGH, Urteile vom 06.09.1972 - P.St. 647 -, StAnz. 1972, 1817: 1822, und vom 19.05.1976 - P.St. 757 -, StAnz. 1976, 1134, 1140) und verpflichtet den Dienstherrn, seine Ernennungs- und Beförderungsentscheidungen ausschließlich nach Gesichtspunkten der Eignung und Befähigung zu treffen.

  • BVerwG, 07.05.1981 - 2 C 42.79

    Höherer Auswärtiger Dienst - Auswahl von Bewerbern - Begründung eines

    Auszug aus StGH Hessen, 13.05.1992 - P.St. 1126
    Insoweit gilt nichts anderes als für Art. 33 Abs. 2 GG, der eine bestimmte Gestaltung des Ausleseverfahrens oder eine rechtssatzmäßige Festlegung von Auswahlgesichtspunkten und ihrer Abstufung nicht fordert und es dem Dienstherrn gestattet, die für seine Einstellungsentscheidung maßgeblichen Umstände durch Verwaltungsvorschriften im Sinne von ermessensbindenden Richtlinien festzulegen und sie in ihrem Verhältnis zueinander zu gewichten (z.B. BVerwG, Urteile vom 07.05.1981 - BVerwG 2 C 42.79 -, DÖV 1982, S. 76, und vom 22.02.1990 - BVerwG 2 C 13.87 -, DVBl. 1990, S. 867, 868; Matthey, in: von Münch, Grundgesetz, 2. Aufl. 1983, Art. 33 RdNr. 24).

    Die Entscheidung über die Einstellung eines Bewerbers und über die Auswahl unter mehreren Bewerbern liegt vielmehr im pflichtgemäßen, nur eingeschränkt überprüfbaren Ermessen des Dienstherrn (z.B. BVerwG, Urteile vom 07.05.1981 BVerwG 2 C 42.79 -, DÖV 1982, S. 76, und vom 22.02.1990 - BVerwG 2 C 13.87 -, DVBl. 1990, S. 867, 868).

  • StGH Hessen, 08.11.1989 - P.St. 1079

    Hessen: Grundrechtsklage nur gegen Entscheidungen hessischer Gerichte -

    Auszug aus StGH Hessen, 13.05.1992 - P.St. 1126
    Dies sei zur Ausschöpfung des Rechtswegs im Hinblick auf die Vorschrift des § 48 Abs. 4 des Gesetzes über den Staatsgerichtshof (StGHG) nicht erforderlich, die der Staatsgerichtshof in seinem Beschluß vom 8. November 1989 (P.St. 1079, …

    Wie aus der Vorschrift des § 48 Abs. 4 StGHG folgt, die der Staatsgerichtshof in seiner neueren Rechtsprechung (Beschluß vom 08.11.1989 - P.St. 1079 -, …

  • VGH Hessen, 15.04.1991 - 1 N 3368/90

    Normenkontrollverfahren: Normerlaßklage; Verwaltungsvorschrift

    Auszug aus StGH Hessen, 13.05.1992 - P.St. 1126
    Ein von der Antragstellerin betriebenes Normenkontrollverfahren nach § 47 VwGO, mit dem sie den Erlaß einer Laufbahnverordnung für Lehrer sowie - hilfsweise - die Überprüfung der maßgeblichen Einstellungskriterien begehrte, blieb ebenfalls erfolglos (HessVGH, Beschluß vom 15.04.1991, Az: 1 N 3368/90).

    Der Staatsgerichtshof hat die Verfahrensakten I/1 E 1076/80, VIII/V E 104/83 (= HessVGH 1 UE 640/87), VIII/VE 964/85, VIII E 688/87, VIII E 1569/87 und VIII E 1164/88 des Verwaltungsgerichts Wiesbaden, I/2 E 2156/90 des Verwaltungsgerichts Darmstadt und 1 N 3368/90 des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs beigezogen.

  • StGH Hessen, 02.04.1979 - P.St. 887

    Geldansprüche; Gesetzgeber; Höchstpersönlichkeit; Prozessstandschaft;

    Auszug aus StGH Hessen, 13.05.1992 - P.St. 1126
    Soll eine Grundrechtsverletzung nämlich gerade darin liegen, daß es der Gesetzgeber unterlassen hat, einen bestimmten Sachbereich zu regeln, dann müßte sich ein Grundrechtskläger auf einen Auftrag der Hessischen Verfassung berufen können, der den Inhalt und Umfang der Gesetzgebungspflicht bezeichnet und ihn im wesentlichen umgrenzt (StGH, Beschlüsse vom 10.09.1975 - P.St. 741 -, ESVGH 26, 18, 20, und vom 02.04.1979 - P.St. 887/888/890/891 -).
  • BVerfG, 22.05.1975 - 2 BvL 13/73

    Extremistenbeschluß

    Auszug aus StGH Hessen, 13.05.1992 - P.St. 1126
    134 HV begründet nach unbestrittener Auffassung ebenso wie Art. 33 Abs. 2 GG (vgl. dazu z.B. BVerfG, Beschluß vom 22.05.1975, BVerfGE 39, 334, 354) keinen Anspruch auf Übernahme in das Beamtenverhältnis.
  • StGH Hessen, 10.09.1975 - P.St. 741

    Gesetzgeberisches Unterlassen; Grundrechtsklage; Hessen; Rechtsanspruch;

    Auszug aus StGH Hessen, 13.05.1992 - P.St. 1126
    Soll eine Grundrechtsverletzung nämlich gerade darin liegen, daß es der Gesetzgeber unterlassen hat, einen bestimmten Sachbereich zu regeln, dann müßte sich ein Grundrechtskläger auf einen Auftrag der Hessischen Verfassung berufen können, der den Inhalt und Umfang der Gesetzgebungspflicht bezeichnet und ihn im wesentlichen umgrenzt (StGH, Beschlüsse vom 10.09.1975 - P.St. 741 -, ESVGH 26, 18, 20, und vom 02.04.1979 - P.St. 887/888/890/891 -).
  • BAG, 28.05.2002 - 9 AZR 751/00

    Konkurrentenklage im öffentlichen Dienst

    Sie dient nicht nur dem Interesse des einzelnen Bewerbers, sondern als Prinzip der sog. Bestenauslese auch dem öffentlichen Interesse an einer funktionierenden Verwaltung (Senat 2. Dezember 1997 - 9 AZR 668/96 - aaO; ähnlich bereits BVerwG 4. November 1976 - II C 59.73 - ZBR 1978, 33; Hess/StGH 13. Mai 1992 - P.St. 1126 - ZBR 1992, 346; allgemeine Meinung in der Literatur vgl. Dreier/Lübbe-Wolf GG Art. 33 Rn. 32 und BK/Höfling Stand 30. April 2002 GG Art. 33 Abs. 1 bis 3 Rn. 48 mit ausführlichen Nachweisen).
  • StGH Hessen, 16.04.1997 - P.St. 1202

    Hessisches Gleichberechtigungsgesetz nach bisherigem Erkenntnisstand des StGH bei

    Diese Vorschrift, die die Antwort des hessischen Verfassungsgebers auf die besondere historische Situation nach dem Zusammenbruch das nationalsozialistischen Unrechtsregimes ist und nach der jeder ohne Unterschied der Herkunft, der Rasse, des religiösen Bekenntnisses und des Geschlechts Zugang zu den öffentlichen Ämtern hat, wenn er die nötige Eignung und Befähigung besitzt, verbietet oder erlaubt nicht mehr als Art. 1 HV, den sie als Spezialvorschrift fur den Bereich den öffentlichen Dienstes konkretisiert (vgl. StGH, Urteil vom 13.05.1992 - P.St. 1126 -, …

    1992, S. 1222 = ESvGH 43 S. 1 = NVwZ-RR 1993, S. 201; Beschluß vom 19.05.1976 - P.St. 757 -, …

  • VGH Hessen, 26.10.1993 - 1 TG 1585/93

    Formelle und materielle Anforderungen an eine rechtsfehlerfreie

    Der Antragsteller ist durch die Art und Weise des vom Hessischen Ministerium des Innern und für Europaangelegenheiten durchgeführten Auswahlverfahrens und die hierauf beruhende Auswahlentscheidung zugunsten des Beigeladenen in seinem von Art. 33 Abs. 2 GG, Art. 134 HV gewährleisteten grundrechtsgleichen Recht auf (chancen-)gleichen Zugang zu jedem öffentlichen Amt nach Maßgabe von Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung (vgl. BVerfG (3. Kammer), Beschluß vom 19. September 1989, DVBl. 1989, 1247; HessStGH Urteil vom 13. Mai 1992, NVwZ-RR 1993, 201 ) verletzt worden.
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