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   BVerwG, 20.08.1992 - 4 C 13.91   

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BVerwG, 20.08.1992 - 4 C 13.91 (https://dejure.org/1992,2340)
BVerwG, Entscheidung vom 20.08.1992 - 4 C 13.91 (https://dejure.org/1992,2340)
BVerwG, Entscheidung vom 20. August 1992 - 4 C 13.91 (https://dejure.org/1992,2340)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Fernstraßen - Festsetzung einer Ortsdurchfahrt

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1993, 225
  • DVBl 1993, 152
 
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Wird zitiert von ... (29)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 03.04.1981 - 4 C 41.77

    Neubau der Bundesautobahn A 57

    Auszug aus BVerwG, 20.08.1992 - 4 C 13.91
    Dem steht nicht die vom Berufungsgericht unter Hinweis auf die Senatsrechtsprechung (vgl. das Urteil vom 3. April 1981 - BVerwG 4 C 41.77 - BVerwGE 62, 143 = Buchholz 407.4 § 5 FStrG Nr. 5) angestellte Erwägung entgegen, die in § 5 Abs. 4 FStrG getroffene Regelung ziele darauf ab, die Unterhaltungslast zwischen Staat und Gemeinde in einfacher, klarer und praktikabler Weise zu verteilen sowie die Aufstückelung der Ortsdurchfahrt in einzelne Abschnitte mit entsprechend wechselnden Trägern der Straßenbaulast und den daraus folgenden verwaltungspraktischen, technischen und finanziellen Komplikationen zu verhindern.

    Nach der Rechtsprechung des Senats erfüllt eine Bundesstraße, durch die Anliegergrundstücke nicht erschlossen werden, eine Verknüpfungsfunktion, wenn sie im Hinblick auf den Ziel- und Quellverkehr im Gemeindebereich innerörtlichen Verkehr aufnimmt und auf diese Weise als Bestandteil des Ortsstraßennetzes zur Bewältigung des innerörtlichen Verkehrs beiträgt (vgl. die Urteile vom 3. April 1981, a.a.O., und vom 18. März 1983 - BVerwG 4 C 10.80 - BVerwGE 67, 79 = Buchholz 407.4 § 5 FStrG Nr. 7).

    Dagegen spielt keine Rolle, ob dieser innergemeindliche Verkehr dem Durchgangsverkehr an Bedeutung gleichsteht oder auch nur nahekommt (vgl. das Senatsurteil vom 3. April 1981, a.a.O.).

    Nicht entscheidend ist, daß die Landesstraße 30 die Qualität einer nicht als Ortsdurchfahrt festgesetzten Landesstraße aufweist, die ihrerseits ebenso wie die Bundesstraße 7 in erheblichem Umfange der Abwicklung des Fernverkehrs dient (vgl. das Senatsurteil vom 3. April 1981, a.a.O.).

  • BVerwG, 18.03.1983 - 4 C 10.80

    Begriff der "geschlossenen Ortslage"

    Auszug aus BVerwG, 20.08.1992 - 4 C 13.91
    Nach der Rechtsprechung des Senats erfüllt eine Bundesstraße, durch die Anliegergrundstücke nicht erschlossen werden, eine Verknüpfungsfunktion, wenn sie im Hinblick auf den Ziel- und Quellverkehr im Gemeindebereich innerörtlichen Verkehr aufnimmt und auf diese Weise als Bestandteil des Ortsstraßennetzes zur Bewältigung des innerörtlichen Verkehrs beiträgt (vgl. die Urteile vom 3. April 1981, a.a.O., und vom 18. März 1983 - BVerwG 4 C 10.80 - BVerwGE 67, 79 = Buchholz 407.4 § 5 FStrG Nr. 7).
  • BVerwG, 17.02.1984 - 4 C 70.80

    Voraussetzung für die isolierte Aufhebung der einer Genehmigung beigefügten

    Auszug aus BVerwG, 20.08.1992 - 4 C 13.91
    Das ist der Fall, wenn die rechtlich unbedenklichen Teile nicht in einem untrennbaren inneren Zusammenhang mit dem rechtswidrigen Teil stehen, sondern als selbständige Regelung weiter existieren können, ohne ihren ursprünglichen Bedeutungsgehalt zu verändern (vgl. das Senatsurteil vom 17. Februar 1984 - BVerwG 4 C 70.80 - Buchholz 310 § 113 VwGO Nr. 137 = NVwZ 1984, 366).
  • BVerwG, 06.06.1991 - 3 C 46.86

    Innere und Äußere Wirksamkeit eines Verwaltungsaktes - Bestandskraft einer vor

    Auszug aus BVerwG, 20.08.1992 - 4 C 13.91
    Das Berufungsgericht hat nicht nur die Frage, welche rechtlichen Konsequenzen sich aus der rückwirkenden Festsetzung der Ortsdurchfahrt zum 1. Dezember 1985 ergeben, offengelassen, (vgl. zur Zulässigkeit zeitlicher Rückanknüpfung BVerwG, Urteil vom 6. Juni 1991 - BVerwG 3 C 46.86 - BVerwGE 88, 278) sondern auch die Frage, wie weit die Bundesstraße 7 im Bereich westlich der Theodor-Heuss-Brücke der mehrfachen Verknüpfung des Ortsstraßennetzes dient, dahingestellt sein lassen.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 13.03.2013 - 10 B 4.12

    Nachbarklage vor dem Oberverwaltungsgericht gegen ein Bauvorhaben in der Nähe des

    Das ist der Fall, wenn die rechtlich unbedenklichen Teile nicht in einem untrennbaren inneren Zusammenhang mit dem rechtswidrigen Teil stehen, sondern als selbständige Regelungen weiter existieren können, ohne ihren ursprünglichen Bedeutungsgehalt zu verändern (vgl. BVerwG, Urteil vom 20. August 1992 - BVerwG 4 C 13.91 -, NVwZ-RR 1993, 225, juris Rn. 17).
  • VGH Baden-Württemberg, 17.12.2019 - 10 S 566/19

    Immissionsschutzrechtliche Genehmigung eines Windparks: Konzentrationswirkung für

    Dies ist (insbesondere) nur dann der Fall, wenn die rechtlich unbedenklichen Teile nicht in einem untrennbaren inneren Zusammenhang mit dem rechtswidrigen Teil stehen, sondern als selbständige Regelung weiter existieren können, ohne ihren ursprünglichen Bedeutungsgehalt zu verändern (vgl. etwa BVerwG, Urteil vom 20.08.1992 - 4 C 13.91 - NVwZ-RR 1993, 225).
  • BVerwG, 13.12.2023 - 1 C 34.22

    Fall eines verfahrensfehlerhaften Prozessurteils wegen Verneinung des

    Das ist der Fall, wenn die rechtlich unbedenklichen Teile nicht in einem untrennbaren inneren Zusammenhang mit dem rechtswidrigen Teil stehen, sondern als selbstständige Regelung weiter existieren können, ohne ihren ursprünglichen Bedeutungsgehalt zu verändern (BVerwG, Urteile vom 13. November 1997 - 3 C 33.96 - BVerwGE 105, 354 und vom 20. August 1992 - 4 C 13.91 - Buchholz 407.4 § 5 FStrG Nr. 9).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.03.2004 - 15 A 2360/02

    Gemeinderäte in NRW dürfen die Rechte ihrer fraktionslosen Mitglieder stärken

    BVerwG, Urteil vom 20.8.1992 - 4 C 13.91 -, NVwZ-RR 1993, 225; Kopp/Schenke, VwGO, 13. Aufl., § 113 Rn. 16.
  • BVerwG, 13.11.1997 - 3 C 33.96

    Recht der Landwirtschaft - Milchwirtschaft, Einwilligung des Verpächters zur

    Ein angefochtener Verwaltungsakt ist teilbar, wenn die rechtlich unbedenklichen Teile nicht in einem untrennbaren inneren Zusammenhang mit dem rechtswidrigen Teil stehen (Urteil vom 20. August 1992 - BVerwG 4 C 13.91 - Buchholz 407.4 § 5 Nr. 9).
  • BVerwG, 01.07.2020 - 3 B 1.20

    Teilbarkeit eines Verwaltungsaktes

    Die Teilbarkeit ist zu bejahen, wenn die rechtlich unbedenklichen Teile nicht in einem untrennbaren inneren Zusammenhang mit dem rechtswidrigen Teil stehen, sondern als selbständige Regelung weiter existieren können, ohne ihren Bedeutungsinhalt zu verändern (vgl. u.a. BVerwG, Urteil vom 20. August 1992 - 4 C 13.91 - NVwZ-RR 1993, 225 m.w.N.).
  • BSG, 16.12.2021 - B 9 SB 6/19 R

    Schwerbehindertenrecht - GdB-Änderungsbescheid - Geltungsdatum vor

    Dies setzt voraus, dass der rechtlich unbedenkliche Teil in keinem untrennbaren bzw unauflösbaren inneren Zusammenhang mit dem rechtswidrigen Teil steht (BVerwG Urteil vom 13.11.1997 - 3 C 33/96 - BVerwGE 105, 354 - juris RdNr 23) , sondern rechtmäßig als selbstständiger Rest- oder Teilverwaltungsakt fortbestehen kann, ohne seinen ursprünglichen Bedeutungsgehalt zu verändern (BSG Urteil vom 11.3.2009 - B 12 R 6/07 R - BSGE 103, 8 = SozR 4-2500 § 229 Nr. 8, RdNr 15; BVerwG Urteil vom 20.8.1992 - 4 C 13/91 - juris RdNr 17; Keller in Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer/Schmidt, SGG, 13. Aufl 2020, § 131 RdNr 3b) .
  • OLG Brandenburg, 10.02.2021 - 18 U 1/18

    Gemeindliches Vorkaufsrecht beim Kauf von Grundstücken, die im Geltungsbereich

    Die Teilbarkeit ist zu bejahen, wenn die rechtlich unbedenklichen Teile nicht in einem untrennbaren inneren Zusammenhang mit dem rechtswidrigen Teil stehen, sondern als selbständige Regelungen weiter existieren können, ohne ihren Bedeutungsinhalt zu verändern (BVerwG, Urteil vom 20. August 1992 - 4 C 13/91 -, juris Rn. 17 Beschluss vom 1. Juli 2020 - 3 B 1/20 -, juris Rn. 14).
  • BGH, 10.03.2005 - III ZR 224/04

    Beteiligung der Gemeinde im baulandgerichtlichen Verfahren; Rechtsfolgen eines

    Die hierbei vorausgesetzte Teilbarkeit eines Verwaltungsakts ist allerdings nur gegeben, wenn der in Frage stehende Teil nicht mit den übrigen Teilen des Verwaltungsakts in einem untrennbaren inneren Zusammenhang steht, sondern die übrigen Teile auch als selbständige Regelung weiter existieren können, ohne ihren ursprünglichen Bedeutungsinhalt zu verändern (BVerwGE 90, 42, 50; BVerwG NVwZ-RR 1993, 225).
  • BVerwG, 08.07.1994 - 8 C 4.93

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe und Beiordnung eines Rechtsanwalts

    Denn legt das Gesetz den notwendigen und unverzichtbaren Mindestinhalt eines Verwaltungsakts fest, so steht dies der Annahme seiner Teilbarkeit - namentlich der Zerlegbarem in einen den Grund und einen die Höhe des Anspruchs regelnden Teil - entgegen und schließt damit sowohl eine Teilaufhebung als auch gleichermaßen eine isolierte Verpflichtung zum Erlaß eines auf eine Teilregelung beschränkten Verwaltungsakts aus (vgl. Urteile vom 10. Februar 1983 - BVerwG 3 C 21.82 - BVerwGE 66, 367 [372 f.] m.weit.Nachw., vom 11. November 1987 - BVerwG 8 C 60.85 - Buchholz 448.11 § 19 ZDG Nr. 15 S. 1 [3] m. weit. Nachw., vom 20. August 1992 - BVerwG 4 C 13.91 - Buchholz 407.4 § 5 FStrG Nr. 9 S. 1 [2] m.weit.Nachw.; Beschluß vom 27. Juni 1989 - BVerwG 3 B 18.89 - Buchholz 418.04 Heilpraktiker Nr. 15 S. 1 [3]).
  • BSG, 16.12.2021 - B 9 SB 7/19 R

    Rechtmäßigkeit der Herabsetzung des Grades der Behinderung nach dem SGB IX nach

  • VG Berlin, 05.04.2019 - 4 K 527.17

    Sonntagsöffnungen im Land Berlin waren rechtswidrig

  • BSG, 11.03.2009 - B 12 R 6/07 R

    Krankenversicherung - Tragung der Beiträge für eine Rente aus der

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 23.05.2007 - 13 A 3657/04

    Kriterien für das Vorliegen einer irreführenden Bezeichnung eines Arzneimittels;

  • OVG Sachsen, 17.03.2016 - 3 A 150/15

    Umstufung; Kreisstraße; Ziel- und Quellverkehr; Gemeindestraße; Vertrauensschutz;

  • VG Düsseldorf, 15.11.2011 - 26 K 444/11

    Beihilfe Teilbarkeit Widerspruch Teilverpflichtungswiderspruch

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 06.10.2022 - 13 B 513/21

    Lieferung von Geodaten für den Infrastrukturatlas der zentralen

  • VG Berlin, 03.07.2019 - 4 L 178.19

    Weitere Sonntagsöffnungen für 2019 vorerst gestoppt

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.11.2005 - 20 A 1245/04

    Genehmigung der Nassabgrabung eines Kiesvorkommens und Sandvorkommens an der

  • VG Würzburg, 22.01.2019 - W 4 K 17.987

    Nachträgliche Einschränkung der Betriebszeiten einer Windenergieanlage durch

  • OVG Berlin-Brandenburg, 26.10.2006 - 5 B 11.05

    Außerplanmäßige Förderungskürzung im sozialen Wohnungsbau rechtmäßig

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 06.09.2007 - 13 A 4643/06

    Anspruch auf Nachzulassung einer begehrten Dosierung eines Arzneimittels nach

  • BVerwG, 08.10.2001 - 4 B 71.01

    Begriff der grundsätzlichen Bedeutung als Revisionszulassungsgrund - Möglichkeit

  • VG Köln, 03.06.2005 - 21 L 319/05

    Anordnung einer aufschiebenden Wirkung einer Klage; Regulierung von Entgelten für

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 18.09.2007 - 13 A 4644/06

    Antrag auf Aufnahme eines Arzneimittels in die sogenannte Traditionsliste nach §

  • VG Arnsberg, 22.02.2017 - 10 K 3506/15
  • VG Gera, 12.03.1998 - 4 K 974/97

    Bauplanungs-, Bauordnungs- und Städtebauförderungsrecht; Kosten im Baurecht;

  • VG Oldenburg, 07.12.2011 - 11 A 625/11

    Genehmigung qualifizierter Krankentransporte

  • VG Köln, 26.10.2005 - 21 K 3468/05
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