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   OVG Nordrhein-Westfalen, 11.05.1992 - 1 B 1167/92   

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OVG Nordrhein-Westfalen, 11.05.1992 - 1 B 1167/92 (https://dejure.org/1992,6499)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 11.05.1992 - 1 B 1167/92 (https://dejure.org/1992,6499)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 11. Mai 1992 - 1 B 1167/92 (https://dejure.org/1992,6499)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Zwangspensionierungsverfahren; Ruhegehalt; Einbehalten von das Ruhegehalt übersteigenden Dienstbezügen; Dienstleisten von Beamten

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1993, 315
  • DÖV 1992, 932
 
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Wird zitiert von ... (19)

  • OVG Sachsen, 06.01.2016 - 2 B 318/15

    Beamter; Ruhestand; Besoldung; Kürzung; Versorgung; Einbehalt

    Sinn dieser Regelung ist es, dem Beamten die Möglichkeit zu nehmen, durch die Erhebung von Rechtsmitteln gegen die Versetzung in den Ruhestand einen wirtschaftlichen Vorteil zu erlangen, der ihn erst zur Ergreifung von Rechtsbehelfen ermutigt (vgl. BayVGH, Beschl. v. 26. Februar 2014 - 3 CE 13.2573 -, juris Rn. 25; OVG NRW, Beschl. v. 11. Mai 1992 - 1 B 1167/92 -, DÖV 1992, 932).

    8 Der Senat geht nicht davon aus, dass wegen der gesetzgeberischen Wertung, dass ein Teil der Besoldung in den Fällen des § 52 Abs. 4 Satz 1, Satz 3 SächsBG einzubehalten "ist", einstweiliger Rechtschutz von vorneherein ausscheidet (so aber OVG Bremen, Beschl. v. 4. November 1988, ZBR 1990, 27; OVG NRW, Beschl. v. 11. Mai 1992 a. a. O.).

    Bei dieser Sachlage besteht von vornherein kein Anlass zu der Annahme, die Regelung könne im Widerspruch zu einem wie auch immer abstrakt umschriebenen hergebrachten Grundsatz des Berufsbeamtentums stehen (so OVG NRW, Beschl. v. 11. Mai 1992 a. a. O.).

  • VGH Bayern, 22.05.2015 - 3 CE 15.520

    Einstweilige Anordnung zur Auszahlung der ungekürzten Bezüge: Anordnungsanspruch

    Sinn dieser Regelung ist es, dem Beamten die Möglichkeit zu nehmen, durch die Erhebung von Rechtsmitteln gegen die Versetzung in den Ruhestand einen wirtschaftlichen Vorteil zu erlangen, der ihn erst zur Ergreifung von Rechtsmitteln ermutigt (vgl. hierzu OVG NRW B.v. 11.5.1992 - 1 B 1167/92 - DÖV 1992, 932).

    Die gegenteilige Meinung ist der Auffassung, dass die Rechtsfolge der Einbehaltung eines Teils der Besoldung derart zwingend eintrete, dass ein Hinausschieben mittels einstweiliger Anordnung in jedem Falle ausgeschlossen ist (OVG Bremen, B.v. 4.11.1988 - OVG 2 B 136/88 - ZBR 1990, 27; OVG NRW B. v. 11.5.1992 - 1 B 1167/92 - DÖV 1992, 932).

  • VGH Baden-Württemberg, 08.02.2007 - 4 S 45/07

    Vorläufiger Rechtsschutz gegen Einbehaltung von Dienstbezügen während des

    Die Regelung über das Einbehalten eines Teils der Besoldung knüpft damit zwar an die Zurruhesetzungsverfügung als Verwaltungsakt (§ 35 LVwVfG) an und nicht mehr an eine Entscheidung ohne Verwaltungsaktsqualität (BVerwG, Urteil vom 27.06.1991, BVerwGE 88, 332), wie es die Fortführungsentscheidung der Vorgängerregelung war (vgl. § 55 Abs. 3 Satz 1 LBG a.F.; ebenso § 44 Abs. 4 Satz 1 BBG a.F.), so dass die ältere Rechtsprechung über die Form des einstweiligen Rechtsschutzes überholt ist (OVG Bremen, Beschluss vom 04.11.1988, NVwZ-RR 1990, 41; Niedersächs. OVG, Beschluss vom 14.02.1992, ZBR 1992, 287; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 11.05.1992, NVwZ-RR 1993, 315; OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 27.02.2003, ZBR 2004, 327); sie wird auch nicht durch die in § 55 LBG genannte, hier unter dem 21.08.2006 ergangene Mitteilung bewirkt, denn diesem Vorgang fehlt die Rechtswirkung nach außen, weil die Einbehaltung bereits unmittelbar durch das Gesetz angeordnet ist und die Mitteilung hierüber nur einen Hinweis auf die Rechtslage und eine Ankündigung ihrer tatsächlichen kassentechnischen Vollziehung darstellt (so schon zu § 55 Abs. 4 Satz 1 LBG a.F. Beschluss des Senats vom 01.07.1985 - 4 S 979/85 -, Schütz/Maiwald, Beamtenrecht, ES/A 5.5 Nr. 8).
  • VGH Bayern, 23.04.2013 - 3 CE 13.366

    Zwangspensionierungsverfahren; Einbehaltung der Bezüge; Einstweilige Anordnung

    Sinn dieser Regelung ist es, dem Beamten die Möglichkeit zu nehmen, durch die Erhebung von Rechtsmitteln gegen die Versetzung in den Ruhestand einen wirtschaftlichen Vorteil zu erlangen, der ihn erst zur Ergreifung von Rechtsbehelfen ermutigt (vgl. hierzu OVG NRW B. v. 11.5.1992 -1 B 1167/92 - DÖV 1992, 932).

    Die gegenteilige Meinung ist der Auffassung, dass die Rechtsfolge der Einbehaltung eines Teils der Besoldung derart zwingend eintrete, dass ein Hinausschieben mittels einstweiliger Anordnung in jedem Falle ausgeschlossen ist (OVG Bremen B. v. 4.11.1988 - OVG 2 B 136/88 - ZBR 1990, 27; OVG NRW B. b. 11.5.1992 - 1 B 1167/92 - DÖV 1992, 932).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 05.10.2012 - 1 B 790/12

    Anordnung der Auszahlung der vollen Besoldung nach Erlass der

    vgl. Beschluss des Senats vom 11. Mai 1992 - 1 B 1167/92 -, DÖV 1992, 932 = juris, Rn. 3; Brockhaus, in: Schütz/Maiwald, Beamtenrecht des Bundes und der Länder, Lsbl., § 34 LBG NRW, Rn. 57, zur nordrhein-westfälischen Parallelregelung.
  • VGH Bayern, 26.02.2014 - 3 CE 13.2573

    Zwangspensionierungsverfahren; Einbehaltung der Bezüge; einstweilige Anordnung

    Sinn dieser Regelung ist es, dem Beamten die Möglichkeit zu nehmen, durch die Erhebung von Rechtsmitteln gegen die Versetzung in den Ruhestand einen wirtschaftlichen Vorteil zu erlangen, der ihn erst zur Ergreifung von Rechtsbehelfen ermutigt (vgl. OVG NRW, B.v. 11.5.1992 -1 B 1167/92 - DÖV 1992, 932).

    Die gegenteilige Meinung ist der Auffassung, dass die Rechtsfolge der Einbehaltung eines Teils der Besoldung derart zwingend eintrete, dass ein Hinausschieben mittels einstweiliger Anordnung in jedem Falle ausgeschlossen ist (OVG Bremen, B.v. 4.11.1988 - OVG 2 B 136/88 - ZBR 1990, 27; OVG NRW, B.v. 11.5.1992 -1 B 1167/92 - DÖV 1992, 932).

  • VGH Bayern, 14.01.2015 - 3 CE 14.2587

    Zwangspensionierungsverfahren; Einbehaltung der Bezüge; einstweilige Anordnung

    Sinn dieser Regelung ist es, dem Beamten die Möglichkeit zu nehmen, durch die Erhebung von Rechtsmitteln gegen die Versetzung in den Ruhestand einen wirtschaftlichen Vorteil zu erlangen, der ihn erst zur Ergreifung von Rechtsbehelfen ermutigt (vgl. hierzu OVG NRW B. v. 11.5.1992 -1 B 1167/92 - DÖV 1992, 932).

    Die gegenteilige Meinung ist der Auffassung, dass die Rechtsfolge der Einbehaltung eines Teils der Besoldung derart zwingend eintrete, dass ein Hinausschieben mittels einstweiliger Anordnung in jedem Falle ausgeschlossen ist (OVG Bremen B. v. 4.11.1988 - OVG 2 B 136/88 - ZBR 1990, 27; OVG NRW B. b. 11.5.1992 -1 B 1167/92 - DÖV 1992, 932).

  • VG München, 18.02.2015 - M 5 E 14.5765

    Ruhestandsversetzung; Auswirkung auf die Fortzahlung der Bezüge; Einbehalt der

    Sinn dieser Regelung ist es, dem Beamten die Möglichkeit zu nehmen, durch die Erhebung von Rechtsmitteln gegen die Versetzung in den Ruhestand einen wirtschaftlichen Vorteil zu erlangen, der ihn erst zur Ergreifung von Rechtsbehelfen ermutigt (vgl. OVG NRW, B.v. 11.5.1992 -1 B 1167/92 - DÖV 1992, 932).

    Die gegenteilige Meinung ist der Auffassung, dass die Rechtsfolge der Einbehaltung eines Teils der Besoldung derart zwingend eintrete, dass ein Hinausschieben mittels einstweiliger Anordnung in jedem Falle ausgeschlossen ist (OVG Bremen, B.v. 4.11.1988 - OVG 2 B 136/88 - ZBR 1990, 27; OVG NRW, B.v. 11.5.1992 -1 B 1167/92 - DÖV 1992, 932).

  • VG München, 14.01.2015 - M 5 E 14.5086

    Offensichtliche Rechtswidrigkeit der Ruhestandsversetzung

    Sinn dieser Regelung ist es, dem Beamten die Möglichkeit zu nehmen, durch die Erhebung von Rechtsmitteln gegen die Versetzung in den Ruhestand einen wirtschaftlichen Vorteil zu erlangen, der ihn erst zur Ergreifung von Rechtsbehelfen ermutigt (vgl. OVG NRW, B. v. 11.5.1992 -1 B 1167/92 - DÖV 1992, 932).

    Die gegenteilige Meinung ist der Auffassung, dass die Rechtsfolge der Einbehaltung eines Teils der Besoldung derart zwingend eintrete, dass ein Hinausschieben mittels einstweiliger Anordnung in jedem Falle ausgeschlossen ist (OVG Bremen, B. v. 4.11.1988 - OVG 2 B 136/88 - ZBR 1990, 27; OVG NRW, B. v. 11.5.1992 -1 B 1167/92 - DÖV 1992, 932).

  • VGH Bayern, 30.08.2013 - 3 CE 13.1387

    Zwangspensionierungsverfahren; Einbehaltung der Bezüge; einstweilige Anordnung

    Sinn dieser Regelung ist es, dem Beamten die Möglichkeit zu nehmen, durch die Erhebung von Rechtsmitteln gegen die Versetzung in den Ruhestand einen wirtschaftlichen Vorteil zu erlangen, der ihn erst zur Ergreifung von Rechtsbehelfen ermutigt (vgl. hierzu OVG NRW B. v. 11.5.1992 - 1 B 1167/92 - DÖV 1992, 932).

    Die gegenteilige Meinung ist der Auffassung, dass die Rechtsfolge der Einbehaltung eines Teils der Besoldung derart zwingend eintrete, dass ein Hinausschieben mittels einstweiliger Anordnung in jedem Falle ausgeschlossen ist (OVG Bremen B. v. 4.11.1988 - OVG 2 B 136/88 - ZBR 1990, 27; OVG NRW B. b. 11.5.1992 -1 B 1167/92 - DÖV 1992, 932).

  • VGH Bayern, 29.08.2013 - 3 CE 13.1255

    Zwangspensionierungsverfahren; Einbehaltung der Bezüge; einstweilige Anordnung

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 27.02.2003 - 2 M 203/02

    Vorläufiger Rechtsschutz bei Kürzung der Beamtenbezüge; Amtsärztliches Gutachten

  • VG Frankfurt/Main, 21.12.2009 - 9 L 3763/09

    Einsteiliger Rechtsschutz gegen den Einbehalt eines Teils der Besoldung nach

  • VG Ansbach, 05.11.2013 - AN 11 E 13.01741

    Allein die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs Klage verhindert grundsätzlich

  • VG Freiburg, 19.06.2023 - 6 K 248/23

    Vorläufiger Rechtsschutz auf Fortzahlung der ungekürzten Dienstbezüge aus dem

  • VG Würzburg, 19.11.2013 - W 1 E 13.922

    Studienrätin; Dienstunfähigkeit; Zwangspensionierung; Einbehaltung von

  • VG Augsburg, 06.10.2016 - Au 2 E 16.1214

    Rechtmäßige Einbehaltung der das Ruhegehalt übersteigenden Besoldung

  • VG München, 11.11.2015 - M 5 K 14.5763

    Fortzahlung der Besoldung bei Ruhestandsversetzung

  • VG Lüneburg, 29.04.2004 - 1 B 14/04

    Beamter; Einbehaltung von Dienstbezügen; fachärztliches Gutachten; HNO-Gutachten;

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