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   VGH Hessen, 12.11.1992 - 2 TG 1527/92   

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https://dejure.org/1992,5469
VGH Hessen, 12.11.1992 - 2 TG 1527/92 (https://dejure.org/1992,5469)
VGH Hessen, Entscheidung vom 12.11.1992 - 2 TG 1527/92 (https://dejure.org/1992,5469)
VGH Hessen, Entscheidung vom 12. November 1992 - 2 TG 1527/92 (https://dejure.org/1992,5469)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 80 Abs 5 S 1 VwGO, § 45 StVO, § 80 Abs 5 S 3 VwGO
    Einstweiliger Rechtsschutz gegen Verkehrszeichen (hier: Sperrung einer Straße für den allgemeinen Kraftfahrzeugverkehr)

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1993, 389
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (4)

  • VGH Baden-Württemberg, 24.10.1991 - 5 S 1404/91

    Mitteilung der Straßenverkehrsbehörde über beabsichtigte

    Auszug aus VGH Hessen, 12.11.1992 - 2 TG 1527/92
    Vielmehr wird nach dem insoweit maßgeblichen Sichtbarkeitsprinzip die durch das Verkehrszeichen verkörperte verkehrsrechtliche Regelung mit dem Aufstellen des Schildes erlassen und wirksam, ohne daß es weiterer behördlicher Vollzugs- oder Folgemaßnahmen bedarf; vorherige Anordnungen sind rein interner und vorbereitender Art (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluß vom 24. Oktober 1991, NZV 92, 294).
  • OVG Bremen, 14.03.1991 - 1 B 14/91

    Aufschiebende Wirkung; Widerspruch; Verwaltungsakt; Verwaltungsbehörde; Änderung

    Auszug aus VGH Hessen, 12.11.1992 - 2 TG 1527/92
    Verfahrensrechtlich ist dieses Begehren durch Anordnung der aufschiebenden Wirkung des Rechtsmittels nach § 80 Abs. 5 Satz 1 VwGO und durch (gerichtliche) Anordnung der Beseitigung der Verkehrszeichen entsprechend § 80 Abs. 5 Satz 3 VwGO durchzusetzen (vgl. OVG Bremen, Beschlüsse vom 14. März 1991, NVwZ 91, 1194 (1195), und vom 10. Dezember 1990, VRS Band 81, 72 (73)).
  • BVerfG, 09.10.1984 - 2 BvL 10/82

    Laternengarage

    Auszug aus VGH Hessen, 12.11.1992 - 2 TG 1527/92
    Die Straßenverkehrsbehörde kann daher nicht eine nach der Widmung zulässige Verkehrsart von der Benutzung der Straße ausschließen (BVerfG, Beschluß vom 9. Oktober 1984, BVerfGE 67, 299 (321 f.)).
  • VGH Hessen, 16.04.1991 - 2 UE 2858/88

    Rechtswidrigkeit einer die straßenrechtliche Widmung beschränkende

    Auszug aus VGH Hessen, 12.11.1992 - 2 TG 1527/92
    Darüber hinaus ist auch im vorliegenden Zusammenhang zu berücksichtigen, daß - wie der Senat in seinem Urteil vom 16. April 1991 (NVwZ-RR 92, 5) hervorgehoben hat - Verkehrszeichen mehr aus Praktikabilitätserwägungen als aus einer dogmatischen Notwendigkeit heraus als Verwaltungsakte qualifiziert worden sind und zu Recht als "atypische Verwaltungsakte im Grenzbereich von Einzelakt und Rechtssatz" angesehen werden.
  • VGH Baden-Württemberg, 14.02.2007 - 13 S 2969/06

    Verfahren nach § 80 Abs 7 VwGO mit Bezug auf die Sperrwirkung des § 11 Abs 1 S 1

    Nur in Ausnahmefällen, d.h. wenn es zur Gewährung effektiven Rechtsschutzes unabdingbar ist, kann im Wege der Aufhebung der Vollziehung auch eine Maßnahme angeordnet werden, die - wie etwa eine "Rückschaffung" des Antragstellers auf Kosten des Antragsgegners - die Hauptsache vorwegnimmt (vgl. Hess. VGH, Beschluss vom 12.11.1992 - 2 TG 1527/92 -, NVwZ-RR 1993, 389; Kopp, VwGO, 14. Aufl., § 80 Rn 176 und Puttler, in: Sodan/Ziekow, VwGO, 2. Aufl., § 80 Rn 163).
  • VG Minden, 24.09.2021 - 2 L 450/21
    vgl. OVG NRW, Beschluss vom 22.10.2003 - 8 B 468/03 -, jursi, Rn. 22; Hess. VGH, Beschluss vom 12.11.1992 - 2 TG 1527/92, juris; VG Frankfurt, Beschluss vom 15.02.2021 - 12 L 2888/20.F -, juris, Rn. 31.
  • VG Frankfurt/Main, 15.02.2021 - 12 L 2888/20

    Straßenverkehrsbeschränkung im Wege des Verkehrsversuchs

    Da somit dem Antrag der Antragstellerin nach § 80 Abs. 5 S. 1 VwGO zu entsprechen war, war die Antragsgegnerin auch nach § 80 Abs. 5 S. 3 VwGO zur Beseitigung der Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen zu verpflichten, weil effektiver Rechtsschutz gegen die verkehrsbehördlichen Maßnahmen der Antragsgegnerin nur durch Beseitigung der Verkehrszeichen und der Sperrposten erreicht werden kann (Hess. VGH, B. v. 12.11.1992 - 2 TG 1527/92 , NVwZ-RR 1993, 389; OVG Nordrhein-Westphalen, B. v. 22.10.2003, 8 B 468/03, BeckRS 2004, 23152 Rdnr. 22).
  • VGH Hessen, 16.01.2006 - 2 TG 2606/05

    Bundesstraße als Mautausweichstrecke; LKW-Durchfahrverbot; Schutz der

    Die vorstehenden Überlegungen führen zu der Feststellung, dass in diesen Fällen die von der zuständigen Behörde in Anspruch genommenen Anordnungsgründe ein solches Gewicht haben müssen, das demjenigen des Leitschutzguts der (verkehrsbezogenen) öffentlichen Sicherheit (§ 45 Abs. 1 Satz 1 StVO) entspricht (vgl. Steiner, a.a.O., Seite 343 unter Hinweis auf den Senatsbeschluss vom 12. November 1992 - 2 TG 1527/92 -, NVwZ-RR 1993, 389 ff.).

    Eine solche gerichtliche Beseitigungsanordnung hängt aber von ähnlich strengen Voraussetzungen ab, wie sie für den Anordnungsanspruch für eine einstweilige Regelungsanordnung im Sinne des § 123 Abs. 1 Satz 2 VwGO gelten, deren Erlass die Entscheidung in der Hauptsache - zumindest für die Dauer des Hauptsacheverfahrens in nicht mehr rückgängig zu machender Weise - vorwegnimmt (vgl. Senatsbeschluss vom 12. November 1992, a.a.O., sowie Kopp/Schenke, VwGO, 14. Aufl. 2005, § 80 Rz. 176, jeweils mit weiteren Nachweisen).

  • VGH Baden-Württemberg, 20.05.2022 - 1 S 388/22

    Änderung des Familiennamens eines Kindes zur Abwehr der Gefahr einer

    Die gerichtliche Anordnung der Vollzugsfolgenbeseitigung darf dabei grundsätzlich nur eine vorläufige Regelung treffen; eine Maßnahme, welche die Hauptsache vorwegnimmt, ist nur ausnahmsweise zulässig, wenn dies zur Gewährung effektiven Rechtsschutzes unabdingbar ist (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 14.02.2007 - 13 S 2969/06 -, NVwZ-RR 2007, 419 >421>; NK-VwGO/ Puttler, 5. Aufl. 2018, VwGO § 80 Rn. 163a; HessVGH, Beschl. v. 12.11.1992 - 2 TG 1527/92-, NVwZ-RR 1993, 389 ).
  • VG Kassel, 27.09.2005 - 2 G 1215/05

    Kein Rechtsanspruch auf Aufhebung der LKW-Sperrung

    Verfahrensrechtlich ist dieses Begehren durch Anordnung der aufschiebenden Wirkung des Rechtsmittels nach § 80 Abs. 5 Satz 1 VwGO und durch (gerichtliche) Anordnung der Beseitigung der Verkehrszeichen entsprechend § 80 Abs. 5 Satz 3 VwGO durchzusetzen (vgl. zum Ganzen Hess. VGH, Beschl.v. 12.11.1992 - 2 TG 1527/92 -, NVwZ-RR 1993, 389).

    Im Hinblick auf den endgültigen Charakter der Anordnung der Beseitigung der Verkehrszeichen sind an die Begründetheit des Antrags ähnlich strenge Anforderungen zu stellen wie an den Anordnungsanspruch für eine die Entscheidung in der Hauptsache vorwegnehmende einstweilige Anordnung (Hess. VGH, Beschl.v. 12.11.1992 - 2 TG 1527/92 -, NVwZ-RR 1993, 389; vgl. ebenso Kopp/Schenke, 14.Aufl., § 80 VwGO, Rn. 156).

  • VG München, 03.09.2020 - M 23 S 20.2827

    Tempolimit BAB 94 (Wimpasing-Pastetten)

    Dieser Konflikt ist vorliegend nicht dadurch zu beseitigen, dass dem Antragsteller eine Ausnahmegenehmigung gem. § 46 Abs. 1 Nr. 11 StVO gewährt wird (vgl. hierzu VGH Hessen, B.v. 12.11.1992 - 2 TG 1527/92 - juris Rn. 3).
  • VG Kassel, 27.12.2005 - 2 G 1215/05

    Rechtmäßigkeit einer verkehrsbehördlichen Anordnung zur Sperrung einer

    Verfahrensrechtlich ist dieses Begehren durch Anordnung der aufschiebenden Wirkung des Rechtsmittels nach § 80 Abs. 5 Satz 1 VwGO und durch (gerichtliche) Anordnung der Beseitigung der Verkehrszeichen entsprechend § 80 Abs. 5 Satz 3 VwGO durchzusetzen (vgl. zum Ganzen Hess. VGH, Beschl.v. 12.11.1992 - 2 TG 1527/92 -, NVwZ-RR 1993, 389).

    Im Hinblick auf den endgültigen Charakter der Anordnung der Beseitigung der Verkehrszeichen sind an die Begründetheit des Antrags ähnlich strenge Anforderungen zu stellen wie an den Anordnungsanspruch für eine die Entscheidung in der Hauptsache vorwegnehmende einstweilige Anordnung (Hess. VGH, Beschl.v. 12.11.1992 - 2 TG 1527/92 -, NVwZ-RR 1993, 389; vgl. ebenso Kopp/Schenke, 14.Aufl., § 80 VwGO, Rn. 156).

  • VG Freiburg, 28.07.2022 - 4 K 1705/22

    Anordnung einer Tempo-30-Zone zum Schutz von Radfahrern; VA-Qualität sog.

    Für den Fall, dass ein Verwaltungsakt schon vollzogen ist, kann der Antrag nach § 80 Abs. 5 Satz 1 VwGO mit einem Antrag auf Vollzugsfolgenbeseitigung nach § 80 Abs. 5 Satz 3 VwGO verbunden werden (vgl. zur entsprechenden Anwendbarkeit von § 80 Abs. 5 Satz 3 VwGO auf Verkehrszeichen Hessischer VGH, Beschluss vom 12.11.1992 - 2 TG 1527/92 -, juris Rn. 4, 5).
  • VG Hamburg, 26.09.2022 - 15 E 3549/22

    Erfolgreicher Eilantrag gegen die Begrenzung der straßenrechtlichen Widmung eines

    a) Der Widerspruch der Antragsteller gegen die Teileinziehung entfaltet nach § 80 Abs. 1 Satz 1 VwGO aufschiebende Wirkung (vgl. hierzu: Herber, in: Kodal, Straßenrecht: Systematische Darstellung des Rechts der öffentlichen Straßen, Wege und Plätze in der Bundesrepublik Deutschland und in den deutschen Ländern, Oktober 2010, Kapitel 8 Rn. 28 sowie Kapitel 11 Rn. 63; bzgl. der aufschiebenden Wirkung einer Anfechtungsklage gegen eine Teileinziehung siehe auch VGH Hessen, Beschluss vom 12.11.1992, 2 TG 1527/92, juris Rn. 7).

    Die Straßenverkehrsbehörde kann daher nicht eine nach der Widmung zulässige Verkehrsart von der Benutzung der Straße ausschließen (VGH Hessen, Beschluss vom 12.11.1992, 2 TG 1527/92, juris Rn. 7).

  • VG Schleswig, 02.06.2021 - 12 B 10/21

    Enteignungsrecht: Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung

  • VG Gießen, 09.07.2003 - 6 G 1732/03

    Keine Entwidmung durch Bebauungsplanfestsetzung

  • VG Schleswig, 19.12.2002 - 14 B 86/02

    Abschiebung; Amtshilfe; Passivlegitimation; Vollzugsfolgenbeseitigung;

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