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   OVG Niedersachsen, 30.09.1992 - 6 L 129/90   

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OVG Niedersachsen, 30.09.1992 - 6 L 129/90 (https://dejure.org/1992,1280)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 30.09.1992 - 6 L 129/90 (https://dejure.org/1992,1280)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 30. September 1992 - 6 L 129/90 (https://dejure.org/1992,1280)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Kanzlei Prof. Schweizer

    Zumutbarkeit einer Hundezucht neben Wohnhäusern

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Hundezucht in allgemeinem Wohngebiet

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Bauordnungsrecht: Unzulässigkeit einer Hundehaltung im allgemeinen Wohngebiet

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen (Leitsatz)

    § 4 BauNVO; § 14 BauNVO; § 15 Abs. 1 S. 2 BauNVO; § 1 Abs. 1 S. 3 BauO ND
    Hundehaltung; Dackelzucht; Wohngebiet; Lärmbelästigung; Bauordnungsrecht

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Hundehaltung; Dackelzucht; Wohngebiet; Lärmbelästigung; Bauordnungsrecht

  • koelner-hug.de (Kurzinformation/Leitsatz)

    Nachtruhe darf nicht durch Bellen gestört werden

  • hessen.de (Kurzinformation)

    Tierschutz - Baurecht - Dackel

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 1993, 350
  • NVwZ-RR 1993, 398
  • ZMR 1993, 392
  • BauR 1993, 54
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 20.12.1991 - 7 B 165.91

    Verbot der Hundehaltung - Sachverhaltsaufklärung im Verwaltungsstreitverfahren

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 30.09.1992 - 6 L 129/90
    Aber auch in einem allgemeinen Wohngebiet kann das Halten zweier Schäferhunde zur Nachtzeit außerhalb des Wohnhauses wegen der Störung der Nachtruhe durch das Bellen untersagt werden (BVerwG, Beschluß v. 20.12.1991 - 7 B 165.91 -, UPR 1992, 111).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 13.05.1976 - X A 603/75

    Bauplanungsrecht: Zulässigkeit eines Hundezwingers im

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 30.09.1992 - 6 L 129/90
    In einem Garten eines reinen Wohngebiets ist daher ein Hundezwinger für mehrere große Hunde (sechs Deutsche Doggen hinter einem Wohnhaus) auch dann unzulässig, wenn diese aus reiner Liebhaberei gehalten werden (vgl. OVG Münster, Urteil v. 13.5.1976 - XA 603/75 -, BRS 30 Nr. 29).
  • BVerwG, 27.12.1984 - 4 B 278.84

    Baurecht - Rücksichtnahmegebot - Bebauungsplan - Festsetzungen - Abwägung -

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 30.09.1992 - 6 L 129/90
    Rechtsgrundlage des angefochtenen Nutzungsverbots kann aber im übrigen nicht nur der Bebauungsplan i. V. m. den §§ 4, 14 und 15 Abs. 1 Satz 2 BauNVO und dem bebauungsrechtlichen Gebot der Rücksichtnahme sein (vgl. BVerwG, Urteil v. 5.8.1983 - 4 C 96.79 -, BVerwGE 67, 334 = NJW 1984, 183, und Beschluß v. 27.12.1984 - 4 B 278.84 -, NVwZ 1985, 652 f.; VGH Baden-Württemberg, Beschluß v. 19.1.1989 - 3 S 3835/88 -, BRS 49 Nr. 88 = BauR 1989, 697 f., zur Unterbringung von zwei Schäferhunden in offenen Zwingern nahe der Nachbargrenzen in einem allgemeinen Wohngebiet), sondern auch das landesrechtliche Belästigungsverbot:.
  • BVerwG, 05.08.1983 - 4 C 96.79

    Funktionslos-Werden eines Bebauungsplans; Nachbarschützende Funktion des § 15

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 30.09.1992 - 6 L 129/90
    Rechtsgrundlage des angefochtenen Nutzungsverbots kann aber im übrigen nicht nur der Bebauungsplan i. V. m. den §§ 4, 14 und 15 Abs. 1 Satz 2 BauNVO und dem bebauungsrechtlichen Gebot der Rücksichtnahme sein (vgl. BVerwG, Urteil v. 5.8.1983 - 4 C 96.79 -, BVerwGE 67, 334 = NJW 1984, 183, und Beschluß v. 27.12.1984 - 4 B 278.84 -, NVwZ 1985, 652 f.; VGH Baden-Württemberg, Beschluß v. 19.1.1989 - 3 S 3835/88 -, BRS 49 Nr. 88 = BauR 1989, 697 f., zur Unterbringung von zwei Schäferhunden in offenen Zwingern nahe der Nachbargrenzen in einem allgemeinen Wohngebiet), sondern auch das landesrechtliche Belästigungsverbot:.
  • OVG Niedersachsen, 02.07.1992 - 6 M 3244/92

    Sofortiges bauaufsichtliches Einschreiten; Doggenzucht; Einschreiten,

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 30.09.1992 - 6 L 129/90
    Hundezwinger begegnen nach der bisherigen Rechtsprechung in der Nähe sonst ungestörter Wohngrundstücke erheblichen Bedenken, weil eine Mehrzahl von Hunden auf engem Raum in einem offenen Zwinger typischerweise zu einer Lärmpotenzierung führt, z. B. durch gegenseitiges Anbellen, Mitbellen beim Anschlagen von Artgenossen, und zwar auch während der besonders schutzbedürftigen Abend-, Nacht- und frühen Morgenstunden (Beschluß des Senats v. 2.7.1992 - 6 M 3244/92 -).
  • VGH Baden-Württemberg, 19.01.1989 - 3 S 3825/88

    Lärmbelästigung durch Hundehaltung

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 30.09.1992 - 6 L 129/90
    Rechtsgrundlage des angefochtenen Nutzungsverbots kann aber im übrigen nicht nur der Bebauungsplan i. V. m. den §§ 4, 14 und 15 Abs. 1 Satz 2 BauNVO und dem bebauungsrechtlichen Gebot der Rücksichtnahme sein (vgl. BVerwG, Urteil v. 5.8.1983 - 4 C 96.79 -, BVerwGE 67, 334 = NJW 1984, 183, und Beschluß v. 27.12.1984 - 4 B 278.84 -, NVwZ 1985, 652 f.; VGH Baden-Württemberg, Beschluß v. 19.1.1989 - 3 S 3835/88 -, BRS 49 Nr. 88 = BauR 1989, 697 f., zur Unterbringung von zwei Schäferhunden in offenen Zwingern nahe der Nachbargrenzen in einem allgemeinen Wohngebiet), sondern auch das landesrechtliche Belästigungsverbot:.
  • VGH Baden-Württemberg, 08.02.1991 - 8 S 2208/90

    Begrenzte Hundehaltung im allgemeinen Wohngebiet

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 30.09.1992 - 6 L 129/90
    So können in einem allgemeinen Wohngebiet mit eher ländlichem Charakter zwei Hundezwinger für je einen Kaninchenrauhhaarteckel durchaus zulässig sein (vgl. VGH Bad.-Württ., Urteil v. 8.2.1991 - 8 S 2208/90 -, BRS 52 Nr. 49).
  • OVG Niedersachsen, 23.09.1991 - 6 L 131/89

    Zulässigkeit; Bau; Spielhalle; Wohngebiet; Parkplätze; Ruhestörung

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 30.09.1992 - 6 L 129/90
    Diese Vorschrift kann insbesondere dann verletzt sein, wenn mehrere Garagen oder Stellplätze im Inneren von Wohnkomplexen oder im Hintergelände von Wohngrundstücken errichtet werden sollen, wo sie einen erheblichen Störfaktor für die Bewohner der umliegenden Häuser bilden und damit eine unzumutbare Minderung der Wohnqualität bewirken können (vgl. Urteil des Senats v. 23.9.1991 - 6 L 131 /89 -, BRS 52 Nr. 115 = BauR 1992, 55 = ZMR 1992, 37 = ZfBR 1992, 47 = Nds. Rpfl. 1991, 280).
  • OVG Niedersachsen, 19.11.2008 - 1 ME 233/08

    Grenzen zulässiger Pferdehaltung und Hundehaltung im festgesetzten allgemeinen

    In der Folgezeit hat der 6. Senat des Oberverwaltungsgerichts befunden, dass eine Hundehaltung (Dackelzucht) im Zwinger mit mehr als zwei Tieren in einem allgemeinen Wohngebiet wegen der damit verbundenen unzumutbaren Lärmbelästigungen schon bauordnungsrechtlich unzulässig sein und wenige Meter neben einem ruhigen Wohngrundstück bauaufsichtsbehördlich untersagt werden kann (Urt. v. 30.9.1992 - 6 L 129/90 -, BauR 1993, 54 = NVwZ-RR 1993, 398; vgl. auch Beschl. v. 2.7.1992 - 6 M 3244/92 -, RdL 1993, 56: Hundezwinger für Doggenzucht mit sieben Boxen).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 04.10.2023 - 8 B 833/23

    Einsatz von Herdenschutzschutzhunden kann zeitlich beschränkt werden

    vgl. OVG M.-V., Beschluss vom 10. Januar 2022 - 1 M 495/21 OVG -, juris Rn. 22; Nds. OVG, Urteil vom 30. September 1992 - 6 L 129/90 -, juris Rn. 27 ff.
  • VG Neustadt, 18.01.2016 - 3 K 890/15

    Haltung von neun Huskys im allgemeinen Wohngebiet unzulässig

    Das Halten einer solchen Anzahl von Hunden ist typischerweise geeignet, das Wohnen im Sinne von § 4 Abs. 1 BauNVO wesentlich zu stören und widerspricht damit der Eigenart eines allgemeinen Wohngebiets ( vgl. OVG Niedersachsen, Urteil vom 30. September 1992 - 6 L 129/90 -, juris; s. a. zur Unzulässigkeit des Haltens von mehr als einem Hund in einem Mischgebiet: VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 13. März 2003 - 5 S 2771/02 -, juris; zur hobbymäßigen Hundehaltung in einem allgemeinen Wohngebiet: vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 7. Juli 2005 - 1 A 10305/05.OVG -, esovgrp).
  • OVG Saarland, 31.01.2024 - 2 A 177/22

    Kleintierhaltung (hier: Hunde) in einem allgemeinen Wohngebiet nach § 34 Abs. 2

    Das Oberverwaltungsgericht Lüneburg habe mit Urteil vom 30.9.1992 - 6 L 129/90 - klargestellt, dass es nicht allein auf die Anzahl der Hunde ankomme.
  • VG Hannover, 29.10.2019 - 12 B 3169/19

    Allgemeines Wohngebiet; angemessen; Bauaufsichtsverfügung; Bauordnungsrecht;

    Wesentlich sind im Einzelfall die Stärke und Dauer der Störung, ferner das Maß des jeweils Ortsüblichen (vgl. Nds. OVG, Urteil vom 30.09.1992 - 6 L 129/90 -, juris Rdnr. 27; VG Neustadt, Beschluss vom 19.12.2018 - 5 L 1573/18.NW -, juris Rdnr. 18).

    Hunde, die zu mehreren zusammenleben, bellen auch, um sich zu verständigen (so auch VG Neustadt, Urteil vom 18.01.2016 - 3 K 890/15.NW -, juris Rdnr. 45; vgl. dazu auch Nds. OVG, Urteil vom 30.09.1992 - 6 L 129/90 -, juris Rdnr. 30).

  • VG Braunschweig, 17.12.2003 - 2 A 12/02

    Allgemeines Wohngebiet ; Außenbereich; Bauvorbescheid; Belästigung; Gebot der

    Betroffen sind vor allem die besonders schutzbedürftigen Abend-, Nacht- und frühen Morgenstunden (vgl. zu diesen allgemeinen Erkenntnissen das tierärztliche Gutachten des Prof. Dr. AD. v. 13.05.2003 sowie Nds. OVG, Urt. v. 30.09.1992 - 6 L 129/90-, NVwZ-RR 1993, 398; VGH Ba.-Wü., B. v. 13.03.2003 - 5 S 2771/02 -, NVwZ-RR 2003, 724).
  • VGH Bayern, 23.08.2010 - 2 ZB 10.1618

    Nutzungsuntersagung; Schäferhunde; faktisches allgemeines Wohngebiet;

    Es ist in der obergerichtlichen Rechtsprechung anerkannt, dass das Halten von mehr als zwei Hunden zur Nachtzeit außerhalb des Wohnhauses in einem Wohngebiet u. a. wegen der Störung der Nachtruhe durch das Bellen untersagt werden kann bzw. unzulässig ist, weil dies nicht mehr von der Baugenehmigung gedeckt ist (vgl. Nieders. OVG vom 30.9.1992 Az. 6 L 129/90 BauR 1993, 54; OVG Lüneburg vom 19.11.2008 Az. 1 ME 233/08 - juris ; VGH Bad.-Württ. vom 19.1.1989 a.a.O.; vom 13.3.2003 Az. 5 S 2771/02 - juris; BayVGH vom 21.12.1993 Az. 2 B 93.899).

    Dazu bedarf es weder der Vernehmung betroffener Nachbarn als Zeugen (vgl. Nieders. OVG vom 30.9.1992, a.a.O.) noch muss das Gericht beim gerichtlichen Ortstermin feststellen, dass die Hunde bellen.

  • VG Neustadt, 01.09.2015 - 3 L 726/15

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen eine Untersagung einer Nutzungsänderung;

    Ebenso wenig ist die vom Antragsteller beabsichtigte Hundezucht offensichtlich genehmigungsfähig (vgl. OVG Niedersachsen, Urteil vom 30. September 1992 - 6 L 129/90 -, NVwZ-RR 1993, 398 zur Hundehaltung mit mehr als zwei Tieren in einem allgemeinen Wohngebiet; Stock, in: Ernst/Zinkahn/Bielenberg, a.a.O., § 14 BauNVO Rn. 60; VG Trier, Urteil vom 7. Dezember 2005 - 5 K 875/05.TR -, juris zur Hundezucht in einem Dorfgebiet).
  • VG Regensburg, 21.01.2010 - RO 2 K 08.1542

    Erteilung eines Bauvorbescheids für den Neubau eines Tierheimes bei mangelnder

    Zudem ist zu erwägen, den Besonderheiten des Hundegebells etwa dadurch Rechnung zu tragen, dass gemäß Nr. 2.5.2 des Anhangs zur TA-Lärm ein angemessener Zuschlag für Ton- und Informationshaltigkeit einberechnet wird (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen v. 08.01.2008, Az. 7 B 1741/07 und zur Problematik allgemein: VGH Baden-Württemberg v. 13.03.2003, Az. 5 S 2771/02 sowie OVG Niedersachsen v. 30.03.1992, Az. 6 L 129/90, jeweils nach juris).
  • VG Ansbach, 28.04.2022 - AN 3 K 20.02638

    Untersagung einer Hundezucht im Allgemeinen Wohngebiet

    Dies ergibt sich insbesondere auch aus den Überlegungen, dass von einer zulässigen Hundehaltung im Wohngebiet in der Regel bei etwa zwei Hunden auszugehen ist (z.B. VG Trier, U.v. 7.12.2005 - 5 K 875/05.TR - juris Rn. 26; OVG Niedersachsen, U.v. 30.09.1992 - 6 L 129/90 - juris; OVG Lüneburg, B.v. 19.11.2008 - 1 ME 233/08 - juris Rn. 12).
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