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   OVG Nordrhein-Westfalen, 29.06.1992 - 3 A 1079/91   

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https://dejure.org/1992,6306
OVG Nordrhein-Westfalen, 29.06.1992 - 3 A 1079/91 (https://dejure.org/1992,6306)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 29.06.1992 - 3 A 1079/91 (https://dejure.org/1992,6306)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 29. Juni 1992 - 3 A 1079/91 (https://dejure.org/1992,6306)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Erschließung; Erschließungsvertrag; Erschließungsträger; Untätigkeit; Beauftragung; Firmen; Selbstvornahmerecht

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BauGB § 124

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1993, 507
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • OLG Schleswig, 15.03.2013 - 1 Verg 4/12

    Statthaftigkeit eines Vergabenachprüfungsantrags

    Im Rahmen dieser "Soll"-Vorschrift bleibt Raum für die in § 15 des Durchführungsvertrages für den Fall von "Leistungsstörungen" vorbehaltene "Berechtigung" der Beschwerdegegnerin, "nach erfolgloser schriftlicher Abmahnung auf Kosten der [Beigeladenen] die Maßnahmen im Wege der Ersatzvornahme durchzuführen." Im Fall einer Ersatzvornahme würden die "unerledigten" Maßnahmen von der Stadt anstelle und auf Rechnung der Beigeladenen im Rahmen des fortbestehenden Durchführungsvertrages ausgeführt werden (vgl. OVG Münster, Urt. v. 29. Juni 1992, 3 A 1079/91, NVwZ-RR 1993, 507 - zum Erschließungsvertrag).
  • OVG Niedersachsen, 14.09.2011 - 18 LP 11/09

    Anspruch eines Personalrats auf Nachholung der Mitbestimmung aufgrund der

    In diesem Zusammenhang kann auch auf die Wertung des § 51 Abs. 1 Nr. 1 VwVfG verwiesen werden, die ein Wiederaufgreifen des Verfahrens bei einer Änderung der Rechtslage vorsieht, zu der die Änderung der höchstrichterlichen Rechtsprechung grundsätzlich nicht gehört (vgl. BVerwG, Beschl v. 16. Februar 1993 - 9 B 241/92 -, NVwZ-RR 1993, 507; Kopp/Ramsauer, VwVfG, 9. Aufl. 2005, § 51, Rdnr. 30 m.w.N.).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 28.01.2008 - 4 L 357/05

    Erschließungsvertrag

    Denn nach § 1 Abs. 2 i. V. m. § 8 des Vertrages hat die Klägerin sich verpflichtet, die abgenommenen Erschließungsanlagen unabhängig von den Eigentumsverhältnissen in ihre Unterhaltung und Verkehrssicherungspflicht zu übernehmen (vgl. OVG RP, Urt. v. 02.05.1977 - 6 A 52/75 -, DÖV 1978, 444; OVG NW, Urt. v. 29.06.1992 - 3 A 1079/91 -, NVwZ-RR 1993, 507 [508]).
  • VG Minden, 23.09.2005 - 5 K 2558/04

    Verwaltungsrechtliche Ausgestaltung der Erfüllungsverpflichtungen aus einem

    Hinzu kommt, dass das Vertragswerk, anders als in dem von der Klägerin zur Stützung ihrer Auffassung angeführten Urteil des OVG NRW vom 29.06.1992 - 3 B 1079/91 - (NVwZ-RR 1993, 507 ff.), keine salvatorische Klausel enthält, wonach bei Unwirksamkeit einer vertraglichen Vereinbarung die übrigen Vereinbarungen davon unberührt bleiben sollten.
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