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   BVerfG, 09.07.1993 - 1 BvR 748/93   

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BVerfG, 09.07.1993 - 1 BvR 748/93 (https://dejure.org/1993,1715)
BVerfG, Entscheidung vom 09.07.1993 - 1 BvR 748/93 (https://dejure.org/1993,1715)
BVerfG, Entscheidung vom 09. Juli 1993 - 1 BvR 748/93 (https://dejure.org/1993,1715)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zulassung des "Deutschen Sport Fernsehens" für einen Satellitenkanal

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Sonstiges

  • nrw.de PDF (Schriftsatz aus dem Verfahren)

    Stellungnahme des Bayerischen Senats

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1993, 550
  • DVBl 1993, 1203
  • ZUM 1994, 630
  • afp 1993, 730
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerfG, 16.06.1981 - 1 BvL 89/78

    3. Rundfunkentscheidung

    Auszug aus BVerfG, 09.07.1993 - 1 BvR 748/93
    Die Rundfunkfreiheit gebietet auch die Schaffung einer positiven Ordnung, die Meinungsvielfalt gewährleistet und sicherstellt, daß der Rundfunk ebensowenig wie dem Staat einzelnen gesellschaftlichen Gruppen ausgeliefert wird (vgl. BVerfGE 57, 295 [320]; 73, 118 [157 ff., 172]; 83, 238 [296]).

    Im Hinblick auf die Gefahr, die der freien Meinungsbildung durch die Konzentration von Meinungsmacht droht, würde es dem verfassungsrechtlichen Gebot, die Freiheit des Rundfunks zu gewährleisten, nicht gerecht, den Rundfunk dem freien Spiel der Kräfte zu überlassen (BVerfGE 57, 295 [323]).

  • BVerfG, 04.11.1986 - 1 BvF 1/84

    4. Rundfunkentscheidung

    Auszug aus BVerfG, 09.07.1993 - 1 BvR 748/93
    Die Rundfunkfreiheit gebietet auch die Schaffung einer positiven Ordnung, die Meinungsvielfalt gewährleistet und sicherstellt, daß der Rundfunk ebensowenig wie dem Staat einzelnen gesellschaftlichen Gruppen ausgeliefert wird (vgl. BVerfGE 57, 295 [320]; 73, 118 [157 ff., 172]; 83, 238 [296]).

    Der Gesetzgeber ist deshalb verfassungsrechtlich verpflichtet, Vorkehrungen zu treffen, welche geeignet sind, einer solchen Entwicklung entgegenzuwirken (BVerfGE 73, 118 [172]).

  • BVerfG, 05.02.1991 - 1 BvF 1/85

    6. Rundfunkentscheidung

    Auszug aus BVerfG, 09.07.1993 - 1 BvR 748/93
    Das Bundesverfassungsgericht hat in seiner bisherigen Rechtsprechung den Charakter der Rundfunkfreiheit des Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG als einer dienenden Freiheit betont (BVerfGE 83, 238 [295 f.]).

    Die Rundfunkfreiheit gebietet auch die Schaffung einer positiven Ordnung, die Meinungsvielfalt gewährleistet und sicherstellt, daß der Rundfunk ebensowenig wie dem Staat einzelnen gesellschaftlichen Gruppen ausgeliefert wird (vgl. BVerfGE 57, 295 [320]; 73, 118 [157 ff., 172]; 83, 238 [296]).

  • BVerfG, 02.05.1967 - 1 BvR 578/63

    Sozialversicherungsträger

    Auszug aus BVerfG, 09.07.1993 - 1 BvR 748/93
    Juristische Personen des öffentlichen Rechts sind ausnahmsweise als grundrechtsfähig anzusehen, soweit sie öffentliche Aufgaben erfüllen, die "unmittelbar dem durch die Grundrechte geschützten Lebensbereich zuzuordnen" sind (BVerfGE 21, 362 [373 f.]; st. Rspr., zuletzt BVerfGE 85, 360 [370, 385]).
  • BVerfG, 10.03.1992 - 1 BvR 454/91

    Akademie-Auflösung

    Auszug aus BVerfG, 09.07.1993 - 1 BvR 748/93
    Juristische Personen des öffentlichen Rechts sind ausnahmsweise als grundrechtsfähig anzusehen, soweit sie öffentliche Aufgaben erfüllen, die "unmittelbar dem durch die Grundrechte geschützten Lebensbereich zuzuordnen" sind (BVerfGE 21, 362 [373 f.]; st. Rspr., zuletzt BVerfGE 85, 360 [370, 385]).
  • BVerfG, 11.11.1992 - 1 BvR 1595/92

    Verfassungsbeschwerden und die Anträge auf Erlaß einer einstweiligen Anordnung

    Auszug aus BVerfG, 09.07.1993 - 1 BvR 748/93
    Bei offenem Ausgang des Verfassungsbeschwerdeverfahrens muß das Bundesverfassungsgericht vielmehr die Folgen abwägen, die eintreten würden, wenn eine einstweilige Anordnung nicht erginge, die Verfassungsbeschwerde aber Erfolg hätte, gegenüber den Nachteilen, die entstünden, wenn die begehrte einstweilige Anordnung erlassen würde, der Verfassungsbeschwerde aber der Erfolg zu versagen wäre (BVerfGE 87, 334 [338]; st. Rspr.).
  • VerfGH Bayern, 07.04.1993 - 45-VI-93

    (VerfGH München: vorläufige Aussetzung der aufschiebenden Wirkung des

    Auszug aus BVerfG, 09.07.1993 - 1 BvR 748/93
    Mit seiner Entscheidung vom 7. April 1993 ( BayVerfGH , ZUM 1993, S. 304 f.) hat der Bayerische Verfassungsgerichtshof den Beschluß des Verwaltungsgerichtshofs vom 24. März 1993 bis zu seiner Entscheidung über die Verfassungsbeschwerde ausgesetzt.
  • VG München, 16.02.1993 - M 3 S 93.458

    Genehmigung der Satellitenverbreitung eines Sportfernsehprogramms im Rahmen eines

    Auszug aus BVerfG, 09.07.1993 - 1 BvR 748/93
    Das Verwaltungsgericht hat den dagegen gerichteten Antrag auf Herstellung der aufschiebenden Wirkung gemäß § 80 Abs. 5 VwGO zurückgewiesen (VG München, ZUM 1993, S. 294).
  • VGH Bayern, 24.03.1993 - 25 CS 93.483
    Auszug aus BVerfG, 09.07.1993 - 1 BvR 748/93
    Der Verwaltungsgerichtshof hat die aufschiebende Wirkung der Rechtsmittel der Beschwerdeführerin mit Beschluß vom 24. März 1993 hergestellt (BayVGH, ZUM 1993, S. 296 ff.), weil der Genehmigungsbescheid offensichtlich rechtswidrig sei.
  • BVerfG, 18.12.1996 - 1 BvR 748/93

    DSF

    Einen damit verbundenen Antrag auf Erlaß einer einstweiligen Anordnung hat die 1. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts mit Beschluß vom 9. Juli 1993 abgelehnt (ZUM 1994, S. 630).
  • BVerwG, 16.06.1999 - 6 C 19.98

    Verpflichtungsklage; Fortsetzungsfeststellung nach Verpflichtungsklage,

    Das Bundesverfassungsgericht hat die Frage offengelassen, und zwar dies gerade auch in bezug auf die Beklagte (vgl. BVerfGE 97, 298, 314; vgl. schon den Beschluß des Ersten Senats, 1. Kammer, vom 9. Juli 1993 - 201 BvR 748/93 - DVBl 1993, 1203 f.).
  • VerfGH Sachsen, 10.05.1996 - 11-IV-96
    Dies hängt davon ab, ob Landesmedienanstalten diejenigen Voraussetzungen erfüllen, unter denen ausnahmsweise die Grundrechtsfähigkeit juristischer Personen des öffentlichen Rechts anzuerkennen ist, namentlich ob sie öffentliche Aufgaben wahrnehmen, die unmittelbar dem durch das Grundrecht der Rundfunkfreiheit geschützten Lebensbereich zuzuordnen sind (vgl. BVerfG NVwZ-RR 1993, 550).

    Auf dieser Grundlage läßt sich bei nur summarischer Prüfung im Verfahren der einstweiligen Anordnung nicht feststellen, daß die auf eine Verletzung des Grundrechts aus Art. 20 Abs. 1 Satz 2 SächsVerf gestützte Verfassungsbeschwerde von vornherein unzulässig wäre (ebenso BVerfG NVwZ-RR 1993, 550).

    Dagegen haben abstrakte Gefährdungen, deren Verwirklichung in dem begrenzten Zeitraum der anhängigen Hauptsacheverfahren eher fernliegend scheint, bei der Folgenabwägung außer Betracht zu bleiben (vgl. BVerfG NVwZ-RR 1993, 550 [551]).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 12.03.2002 - 8 A 195/02

    Gewährung von Zuschüssen für gesendete Programmbeiträge in einer Radiowerkstatt;

    Art. 12 Rn. 12 und 17 ff.; Hesse, Rundfunkrecht, 2. Aufl. 1998, Rn. 16 zum 5. Kap. III 1.a) (S. 214); offen lassend: BVerfG, Beschluss vom 9. Juli 1993 - 1 BvR 748/93 -, NVwZ-RR 1993, 550; a.A.: SächsVerfGH, Entsch.
  • OLG München, 27.02.2018 - 18 U 884/17

    Berichterstattung mittels einer "Warnliste Geldanlage: Unseriöse Firmen und

    Dies steht zugleich im Einklang mit der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, wonach selbst juristische Personen des öffentlichen Rechts ausnahmsweise als grundrechtsfähig anzusehen sind, soweit sie öffentliche Aufgaben erfüllen, die unmittelbar dem durch die Grundrechte geschützten Lebensbereich zuzuordnen sind (BVerfG, Kammerbeschluss vom 09.07.1993 - 1 BvR 748/93, juris Rn. 29; Beschluss vom 02.05.1967 1 BvR 578/63, BVerfGE 21, 362, juris Rn. 33).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 12.12.2001 - 8 A 538/01

    Gewährung von Zuschüssen für gesendete Programmbeiträge in einer Radiowerkstatt;

    Art. 12 Rn. 12 und 17 ff.; Hesse, Rundfunkrecht, 2. Aufl. 1998, Rn. 16 zum 5. Kap. III 1.a) (S. 214); offen lassend: BVerfG, Beschluss vom 9. Juli 1993 - 1 BvR 748/93 -, NVwZ-RR 1993, 550; a.A.: SächsVerfGH, Entsch.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 12.03.2002 - 8 A 3763/01

    Gewährung von Zuschüssen für Programmbeiträge des lokalen Rundfunks;

    Art. 12 Rn. 12 und 17 ff.; Hesse, Rundfunkrecht, 2. Aufl. 1998, Rn. 16 zum 5. Kap. III 1.a) (S. 214); offen lassend: BVerfG, Beschluss vom 9. Juli 1993 - 1 BvR 748/93 -, NVwZ-RR 1993, 550; a.A.: SächsVerfGH, Entsch.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 12.03.2002 - 8 A 3761/01

    Gewährung von Zuschüssen für Programmbeiträge des lokalen Rundfunks;

    Art. 12 Rn. 12 und 17 ff.; Hesse, Rundfunkrecht, 2. Aufl. 1998, Rn. 16 zum 5. Kap. III 1.a) (S. 214); offen lassend: BVerfG, Beschluss vom 9. Juli 1993 - 1 BvR 748/93 -, NVwZ-RR 1993, 550; a.A.: SächsVerfGH, Entsch.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 12.03.2002 - 8 A 3764/01

    Einflussnahme des Staates auf den privaten Rundfunk zwecks Gewährung einer

    Art. 12 Rn. 12 und 17 ff.; Hesse, Rundfunkrecht, 2. Aufl. 1998, Rn. 16 zum 5. Kap. III 1.a) (S. 214); offen lassend: BVerfG, Beschluss vom 9. Juli 1993 - 1 BvR 748/93 -, NVwZ-RR 1993, 550; a.A.: SächsVerfGH, Entsch.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 12.12.2001 - 8 A 539/01

    Gewährung von Zuschüssen für gesendete Programmbeiträge in einer Radiowerkstatt;

    Art. 12 Rn. 12 und 17 ff.; Hesse, Rundfunkrecht, 2. Aufl. 1998, Rn. 16 zum 5. Kap. III 1.a) (S. 214); offen lassend: BVerfG, Beschluss vom 9. Juli 1993 - 1 BvR 748/93 -, NVwZ-RR 1993, 550; a.A.: SächsVerfGH, Entsch.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 12.12.2001 - 8 A 3395/99

    Gewährung von Zuschüssen für Programmbeiträge des lokalen Rundfunks;

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 12.03.2002 - 8 A 3762/01

    Einflussnahme des Staates auf den privaten Rundfunk zwecks Gewährung einer

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 12.12.2001 - 8 A 3397/99

    Gewährung von Zuschüssen für Programmbeiträge des lokalen Rundfunks;

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