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   BVerwG, 03.06.1993 - 1 B 129.92   

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https://dejure.org/1993,2314
BVerwG, 03.06.1993 - 1 B 129.92 (https://dejure.org/1993,2314)
BVerwG, Entscheidung vom 03.06.1993 - 1 B 129.92 (https://dejure.org/1993,2314)
BVerwG, Entscheidung vom 03. Juni 1993 - 1 B 129.92 (https://dejure.org/1993,2314)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Auswärtige Architekten - Berufsbezeichnung - Architektenliste

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Berufsbezeichnung "Architekt" - auch für auswärtige Architekten? (IBR 1994, 112)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1993, 616
  • DÖV 1994, 223
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 19.05.1993 - 1 B 191.92

    Nichtzulassung einer Revision - Eintragung in die Architektenliste im gesamten

    Auszug aus BVerwG, 03.06.1993 - 1 B 129.92
    Sie soll sicherstellen, daß die Architekten, die mehr als nur vorübergehend in Bayern tätig sind, einheitlich den Anforderungen des bayerischen Landesrechts genügen (vgl. Beschluß vom 19. Mai 1993 - BVerwG 1 B 191.92).

    Es ist daher nicht willkürlich, bei Vorliegen dieser Umstände die für bayerische Architekten geltenden Maßstäbe anzuwenden (vgl. Beschluß vom 19. Mai 1993 - BVerwG 1 B 191.92).

  • BVerfG, 27.05.1970 - 2 BvR 117/65

    Verfassungsmäßigkeit des § 90 Abs. 5 LBO Baden-Württemberg

    Auszug aus BVerwG, 03.06.1993 - 1 B 129.92
    Die Notwendigkeit der Eintragung dient somit vernünftigen Erwägungen des Gemeinwohls und ist daher als Berufsausübungsregelung zulässig (vgl. BVerfGE 28, 364 ).
  • BVerfG, 28.11.1984 - 1 BvL 13/81

    Verfassungsmäßigkeit der Anforderungen an die Bauvorlagenberechtigung für

    Auszug aus BVerwG, 03.06.1993 - 1 B 129.92
    Eine Berufsausübungsregelung, wie sie hier vorliegt, ist danach zulässig, wenn sie durch hinreichende Gründe des Gemeinwohls gerechtfertigt wird, wenn das gewählte Mittel zur Erreichung des verfolgten Zwecks geeignet und erforderlich ist und wenn bei einer Gesamtabwägung zwischen der Schwere des Eingriffs und dem Gewicht der sie rechtfertigenden Gründe die Grenze der Zumutbarkeit gewahrt ist (BVerfGE 68, 272 ).
  • BVerwG, 23.08.1995 - 1 B 46.95

    Verfahrensgrundrechte: Anspruch auf den gesetzlichen Richter, Vorlage einer

    Es ist geklärt, daß der Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG verbietet, wesentlich Gleiches ohne hinreichenden Grund ungleich zu behandeln, andererseits aber grundsätzlich keinen Anspruch auf "Gleichheit im Unrecht" gewährt (vgl. Beschlüsse vom 2. März 1989 - BVerwG 1 B 164.88 - Buchholz 431.1 Architekten Nr. 11 und vom 3. Juni 1993 - BVerwG 1 B 129.92 - Buchholz 431.1 Architekten Nr. 13).
  • BVerwG, 13.04.1999 - 1 C 11.98

    Architektenwettbewerb; Auslobung; Ausnahmefall; Berufspflicht; berufsunwürdiges

    Sie genügen insbesondere den förmlichen und inhaltlichen Anforderungen, die aus dem Grundrecht der Berufsfreiheit gemäß Art. 12 Abs. 1 GG für die Ahndung von Berufspflichtverletzungen folgen (vgl. Urteil vom 5. Juli 1994 - BVerwG 1 C 13.91 - BVerwGE 96, 189 = Buchholz 11 Art. 12 GG Nr. 228 = NVwZ-RR 1995, 241; Beschluß vom 3. Juni 1993 - BVerwG 1 B 129.92 - Buchholz 431.1 Architekten Nr. 13 = NVwZ-RR 1993, 616; BVerfGE 33, 125 ; 46, 120 ; 53, 135 ; 58, 283 ; 68, 272 ).
  • BVerwG, 10.08.1994 - 1 B 155.94

    Landesrecht - Bundesrecht - Widerspruch - Auslegung - Berufungsgericht

    Eine Berufsausübungsregelung, wie sie hier vorliegt, ist danach zulässig, wenn sie durch hinreichende Gründe des Gemeinwohls gerechtfertigt wird, das gewählte Mittel zur Erreichung des verfolgten Zwecks geeignet und erforderlich ist und bei einer Gesamtabwägung zwischen der Schwere des Eingriffs und dem Gewicht der sie rechtfertigenden Gründe die Grenze des Zumutbaren gewahrt ist (vgl. z.B. BVerfGE 68, 272 [282]; 76, 196 [207]; 82, 18 [28]; Beschluß vom 3. Juni 1993 - BVerwG 1 B 129.92 - Buchholz 431.1 Architekten Nr. 13).
  • BVerwG, 04.08.1993 - 1 B 178.92

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Grundsätzliche Bedeutung einer

    Damit sind die in Betracht kommenden bundesrechtlichen Fragen der Berufsfreiheit ausreichend klargestellt (vgl. Beschluß vom 3. Juni 1993 - BVerwG 1 B 129.92).
  • VG Stade, 24.11.2003 - 6 A 1073/02

    Anspruch auf Eintragung in die Architektenliste; Führen der Berufsbezeichnung

    Indem das NArchtG die Eintragung von bestimmten Voraussetzungen abhängig macht - die die Klägerin nicht erfüllt - , bestehen hiergegen weder unter dem Gesichtspunkt der Berufsfreiheit noch aufgrund des Gleichheitssatzes (Art. 3 Abs. 1 GG) verfassungsrechtliche Bedenken (BVerwG, Beschluss vom 03.06.1993 - 1 B 129/92 - NVwZ-RR 1993, 616 f. m. w. N.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 13.01.1997 - 23 A 352/96

    Fachrichtung; Berufsaufgaben; Materielle Rechtsänderung; Bauingenieurstudium;

    Gegen § 4 Abs. 1 S 1 Buchst a BauKaG NW bestehen weder unter dem Gesichtspunkt der Berufsfreiheit ( Art. 12 GG ) noch aufgrund des Gleichheitssatzes ( Art. 3 Abs. 1 GG ) verfassungsrechtliche Bedenken (im Anschluß an BVerfG, UPR 1996, 303, und BVerwG, NVwZ-RR 1993, 616, zum BayArchG).
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