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   BVerwG, 20.08.1992 - 4 C 54.89   

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BVerwG, 20.08.1992 - 4 C 54.89 (https://dejure.org/1992,562)
BVerwG, Entscheidung vom 20.08.1992 - 4 C 54.89 (https://dejure.org/1992,562)
BVerwG, Entscheidung vom 20. August 1992 - 4 C 54.89 (https://dejure.org/1992,562)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Billardcafé - Vergnügungsstätte - Bauantrag

  • vdai.de PDF

    Unerheblichkeit der Einordnung als kerngebietstypisch oder als nicht kerngebietstypisch für die Zulassung einer Vergnügungsstätte nach § 8 BauNVO in der Neufassung von 1990 (anders noch in den Fassungen von 1962, 1968 und 1977); Herausnahme der Vergnügungsstätten aus dem ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Bauplanungsrecht: Genehmigungsfähigkeit eines Billardcafes neben einer Spielhalle als Vergnügungsstätte in einem Gewerbegebiet

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Billardcafé in Gewerbegebiet? (IBR 1993, 109)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1993, 65
  • DÖV 1993, 875
  • BauR 1993, 51
  • ZfBR 1993, 33
 
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Wird zitiert von ... (60)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerwG, 09.02.1989 - 4 B 236.88

    Zeitpunkt der Beschlußfassung

    Auszug aus BVerwG, 20.08.1992 - 4 C 54.89
    Fehlt es aber schon an den tatbestandlichen Voraussetzungen des § 14 Abs. 2 BauGB, so kann eine Ausnahme auch nicht im Ermessenswege zugelassen werden (vgl. Beschluß vom 9. Februar 1989 - BVerwG 4 B 236.88 - ZfBR 1989, 171 - insoweit in Buchholz 406.11 § 14 BauGB Nr. 13 nicht abgedruckt; Beschluß vom 17. Mai 1989 - BVerwG 4 CB 6.89 - Buchholz 310 § 112 VwGO Nr. 9).

    Zwar können der Beschluß über die Aufstellung des Bebauungsplans und der Beschluß über die Veränderungssperre in derselben Gemeinderatssitzung gefaßt werden; in Kraft treten kann die Veränderungssperre jedoch erst, wenn der Aufstellungsbeschluß auch bekanntgemacht worden ist (Beschluß vom 9. Februar 1989 a.a.O.).

  • BVerwG, 27.02.1992 - 4 C 43.87

    Bauplanungsrecht: Nichtigkeit von § 25c Abs. 2 BauNVO 1990, Festsetzung eines

    Auszug aus BVerwG, 20.08.1992 - 4 C 54.89
    Das Revisionsgericht hat jedoch Rechtsänderungen, die während des Revisionsverfahrens eingetreten sind, grundsätzlich zu beachten (vgl. Urteil vom 27. Februar 1992 - BVerwG 4 C 43.87 - Buchholz 406.12 § 25 c BauNVO Nr. 1 = BauR 1992, 472 mit weiteren Nachweisen) und darf insoweit gemäß § 173 VwGO i.V.m. § 562 ZPO auch selbst Vorschriften des Landesrechts, zu denen die ortsrechtliche Veränderungssperre gehört, anwenden (vgl. Urteil vom 22. Mai 1980 - BVerwG 7 C 73.78 - Buchholz 415.1 Allgemeines Kommunalrecht Nr. 32).

    Der Senat weist jedoch auf sein Urteil vom 27. Februar 1992 - BVerwG 4 C 43.87 - (Buchholz 406.12 § 25 c BauNVO Nr. 1 = BauR 1992, 472) hin, in dem er entschieden hat, daß § 25 c Abs. 2 BauNVO 1990 wegen Fehlens einer hinreichenden Ermächtigungsgrundlage nichtig ist überwiegendes könnte dafür sprechen, daß die Rechtslage im Hinblick auf § 25 c Abs. 3 Satz 1 BauNVO nicht anders ist.

  • BVerwG, 25.11.1983 - 4 C 64.79

    Vorhaben - Umgebung - Einfügen - Baunutzungsverordnung - Unzulässigkeit - Tanzbar

    Auszug aus BVerwG, 20.08.1992 - 4 C 54.89
    Auf der Grundlage dieser vom Kläger insoweit nicht in Frage gestellten tatsächlichen Feststellungen begegnet es - entgegen der Auffassung des Klägers - keinen Bedenken, wenn das Berufungsgericht das in Frage stehende Billardcafé hier als Vergnügungsstätte eingestuft hat (vgl. auch Urteil vom 25. November 1983 - BVerwG 4 C 64.79 - BVerwGE 68, 207 = Buchholz 406.12 § 6 BauNVO Nr. 5 S. 5).
  • BVerwG, 09.10.1990 - 4 B 120.90

    Einordnung von Spielhallen nach Änderung der BauNVO

    Auszug aus BVerwG, 20.08.1992 - 4 C 54.89
    Mit dieser Regelung hat der Verordnungsgeber die Vergnügungsstätten als eine besondere Nutzungsart erfaßt und sie zugleich aus dem allgemeinen Begriff der Gewerbebetriebe herausgenommen (Beschluß vom 9. Oktober 1990 - BVerwG 4 B 120.90 - Buchholz 406.12 § 4 BauNVO Nr. 4 = ZfBR 1991, 35).
  • BVerwG, 22.05.1980 - 7 C 73.78

    Gemeindliche Selbstverwaltungsangelegenheiten - Petitionsrecht - Pflichtaufgaben

    Auszug aus BVerwG, 20.08.1992 - 4 C 54.89
    Das Revisionsgericht hat jedoch Rechtsänderungen, die während des Revisionsverfahrens eingetreten sind, grundsätzlich zu beachten (vgl. Urteil vom 27. Februar 1992 - BVerwG 4 C 43.87 - Buchholz 406.12 § 25 c BauNVO Nr. 1 = BauR 1992, 472 mit weiteren Nachweisen) und darf insoweit gemäß § 173 VwGO i.V.m. § 562 ZPO auch selbst Vorschriften des Landesrechts, zu denen die ortsrechtliche Veränderungssperre gehört, anwenden (vgl. Urteil vom 22. Mai 1980 - BVerwG 7 C 73.78 - Buchholz 415.1 Allgemeines Kommunalrecht Nr. 32).
  • BVerwG, 06.08.1992 - 4 N 1.92

    Bauplanungsrecht: Wirksamkeit einer Veränderungssperre vor Bekanntmachung des

    Auszug aus BVerwG, 20.08.1992 - 4 C 54.89
    Dies schließt nicht aus, daß die Gemeinde eine zunächst unterlassene Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses später nachholen und die Veränderungssperre erneut bekanntmachen kann (Beschluß vom 6. August 1992 - BVerwG 4 N 1.92 - zur Veröffentlichung vorgesehen).
  • BVerwG, 17.05.1989 - 4 CB 6.89

    Besetzung der Richterbank nach Übergang in das schriftliche Verfahren; Erteilung

    Auszug aus BVerwG, 20.08.1992 - 4 C 54.89
    Fehlt es aber schon an den tatbestandlichen Voraussetzungen des § 14 Abs. 2 BauGB, so kann eine Ausnahme auch nicht im Ermessenswege zugelassen werden (vgl. Beschluß vom 9. Februar 1989 - BVerwG 4 B 236.88 - ZfBR 1989, 171 - insoweit in Buchholz 406.11 § 14 BauGB Nr. 13 nicht abgedruckt; Beschluß vom 17. Mai 1989 - BVerwG 4 CB 6.89 - Buchholz 310 § 112 VwGO Nr. 9).
  • BVerwG, 28.07.1988 - 4 B 119.88

    Baurecht - Gewerbegebiet - Mischgebiet - Vergnügungsstätte - Spielhalle -

    Auszug aus BVerwG, 20.08.1992 - 4 C 54.89
    Das Berufungsgericht hat die Versagung der Genehmigung durch den Bescheid vom 13. März 1988 unter dem Gesichtspunkt des Bauplanungsrechts als rechtswidrig angesehen, weil das Billardcafé - selbst wenn es mit der in demselben Gebäude bereits vorhandenen Spielothek als Einheit anzusehen ist - zwar eine Vergnügungsstätte sei, aber nicht das Merkmal "kerngebietstypisch" im Sinne der Rechtsprechung des Senats (vgl. z.B. Beschluß vom 28. Juli 1988 - BVerwG 4 B 119.88 - Buchholz 406.12 § 8 BauNVO Nr. 8) erfülle.
  • BVerwG, 14.05.1968 - IV C 56.65

    Erteilung einer Ausnahmegenehmigung trotz Veränderungssperre bei zuvor

    Auszug aus BVerwG, 20.08.1992 - 4 C 54.89
    Ein solcher Anspruch wäre anzunehmen, wenn dem Kläger die beantragte Baugenehmigung vor Inkrafttreten der BauNVO 1990 zu Unrecht vorenthalten worden wäre und nachträglich keine Umstände eingetreten sind, die eine Ermessensausübung zuungunsten des Klägers rechtfertigen können; denn in diesem Fall wäre das der Beklagten in § 8 Abs. 3 Nr. 3 BauNVO 1990 eingeräumte Ermessen aufgrund der rechtswidrigen Ablehnung der Baugenehmigung und der sie als Folge ihres rechtswidrigen Verwaltungshandelns treffenden Folgenbeseitigungslast in der Weise gebunden, daß sie die Baugenehmigung erteilen müßte und jede andere Ermessensausübung fehlerhaft wäre (vgl. Beschluß vom 14. Mai 1968 - BVerwG 4 C 56.65 - Buchholz 406.11 § 14 BauGB Nr. 4 = NJW 1968, 2350).
  • BVerwG, 13.05.2009 - 9 C 7.08

    Aufwandsteuer, Zweitwohnungssteuer, Zweitwohnungsabgabe, persönliche

    Zwar ist das Bundesverwaltungsgericht bei der Anwendung von Landesrecht, dessen Verletzung sich nach § 137 Abs. 1 VwGO mit der Revision nicht rügen lässt, grundsätzlich an die im Berufungsurteil zum Ausdruck gelangte Beurteilung des nichtrevisiblen Rechts gebunden; denn nach § 173 VwGO i.V.m. § 560 ZPO ist die Entscheidung des Berufungsgerichts über das Bestehen und den Inhalt von Gesetzen, auf deren Verletzung die Revision nicht gestützt werden kann, für die auf die Revision ergehende Entscheidung maßgebend (vgl. Urteile vom 22. Mai 1980 - BVerwG 7 C 73.78 - Buchholz 415.1 AllgKommR Nr. 32 und vom 20. August 1992 - BVerwG 4 C 54.89 - Buchholz 406.12 § 8 BauNVO Nr. 11).
  • BVerwG, 29.10.1992 - 4 B 103.92

    Bauplanungsrecht: Kerngebietstypizität einer mit einer Gaststätte verbundenen

    In welche der beiden Kategorien die Spielhalle einzuordnen ist, hängt von den jeweiligen Umständen des Einzelfalls ab; erforderlich ist eine im wesentlichen auf der Einschätzung der tatsächlichen örtlichen Situation beruhende Beurteilung (BVerwG, Urteil vom 20. August 1992 - BVerwG 4 C 54.89 -).
  • VGH Baden-Württemberg, 27.10.2010 - 5 S 875/09

    Zur Berücksichtigung von Bestandsschutz für Einzelhandelsbetriebe bei der

    Zwar träfe jene Erwägung im Hinblick auf die später im Bebauungsplan getroffene Festsetzung Nr. 1.1.1.2 nicht zu, da auch nach § 8 Abs. 2 Nr. 1 BauNVO 1987 bislang nicht allgemein zulässige kerngebietstypische Diskotheken (vgl. Ernst/Zinkahn/Bielenberg/Krautzberger, BauGB , § 8 BauNVO Rn. 47; BVerwG, Beschl. v. 20.08.1992 - 4 C 54.89 -, Buchholz 406.12 § 8 BauNVO Nr. 11 u. Beschl. v. 28.07.1988 - Buchholz 406.12 § 8 BauNVO Nr. 8; OVG NW, Beschl. v. 18.04.2002 - 7 B 326/02 -, BRS 65 Nr. 165; BayVGH, Urt. v. 23.12.1998 - 26 N 98.1676 -) ausnahmsweise zugelassen werden könnten (vgl. §§ 8 Abs. 3 Nr. 3, 1 Abs. 6 u. 9 BauNVO).
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