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   VGH Hessen, 18.02.1993 - 13 TG 2743/92   

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https://dejure.org/1993,2286
VGH Hessen, 18.02.1993 - 13 TG 2743/92 (https://dejure.org/1993,2286)
VGH Hessen, Entscheidung vom 18.02.1993 - 13 TG 2743/92 (https://dejure.org/1993,2286)
VGH Hessen, Entscheidung vom 18. Februar 1993 - 13 TG 2743/92 (https://dejure.org/1993,2286)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 55 Abs 2 AuslG, § 56 AuslG, § 123 VwGO
    Erteilung einer Duldung nicht schon im Eilverfahren; nur Verpflichtung, von der Abschiebung einstweilen abzusehen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ESVGH 43, 236 (Ls.)
  • NVwZ-RR 1993, 666
 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (3)

  • VGH Baden-Württemberg, 14.03.1979 - XI 226/79
    Auszug aus VGH Hessen, 18.02.1993 - 13 TG 2743/92
    Hierbei handelt es sich nämlich um ein besonderes, vom materiellen Recht losgelöstes prozessuales Sicherungsmittel, zu dessen Anordnung das Gericht im Verfahren nach § 123 VwGO nach allgemeiner Rechtsauffassung befugt ist (vgl. beispielsweise VGH Baden-Württemberg, Beschluß vom 14. März 1979 - XI 226/79 -, ESVGH 30, 84, 85; Redeker-von Oertzen, VwGO, 9. Aufl., Rdnr. 19 zu § 123 VwGO: Finkelnburg/Jank, Vorläufiger Rechtsschutz im Verwaltungsstreitverfahren, 3. Aufl., Anm. 216).
  • BVerfG, 12.05.1987 - 2 BvR 1226/83

    Familiennachzug

    Auszug aus VGH Hessen, 18.02.1993 - 13 TG 2743/92
    Diese Belange gebieten die Einräumung eines Aufenthalts- oder sonstigen Bleiberechtes für die Familienangehörigen des Ausländers indessen nur dann, wenn dieser selbst einen gefestigten aufenthaltsrechtlichen Status besitzt, den er durch die gemeinsame Rückkehr in das Heimatland verlieren würde (vgl. BVerfG, Beschluß vom 12. Mai 1987 - 2 BvR 1226/83 u. a. -, DVBl. 1988, 98 (100, 101)).
  • BVerfG, 25.02.1992 - 2 BvR 182/92

    Verfassungsrechtliche Unbedenklichkeit der Versagung des Bleiberechts vor

    Auszug aus VGH Hessen, 18.02.1993 - 13 TG 2743/92
    Auch aus Art. 116 Abs. 1 GG ergeben sich weder für den Vertriebenenbewerber selbst, noch für seine Familienangehörigen irgendwelche aufenthaltsrechtliche Vorwirkungen (vgl. BVerfG, Beschluß vom 25. Februar 1992 - 2 BvR 182/92 -, InfAuslR 1992, 131, 132).
  • OVG Thüringen, 22.01.2004 - 3 EO 1060/03

    Ausländerrecht ; Ausländerrecht; Unterlassen von Abschiebemaßnahmen; Vorwegnahme

    Die Frage, ob der Anspruch auf ermessensfehlerfreie Entscheidung über die Erteilung eines Aufenthaltstitels in der Form einer Duldung sicherungsfähig ist (wegen des Verbots der Vorwegnahme der Hauptsache verneinend: Hessischer VGH, Beschluss vom 18. Februar 1993 - 13 TG 2743/92 - NVwZ-RR 1993, 666; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 19. November 1999 - 19 B 1599/98 - zitiert nach Juris; bejahend: VGH Baden-Württemberg, Beschlüsse vom 29. März 2001 - 13 S 2643/00 - InfAuslR 2001, 283 und vom 22. Dezember 2000 - 13 S 2540/99 - VBlBW 2001, 228; Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 17. Mai 2001 - 4 MA 911/01 - InfAuslR 2001, 387; OVG Saarland, Beschluss vom 17. Juli 2000 - 1 W 1/99 - NVwZ 2001, Beilage Nr. 2, 21; jeweils zitiert nach Juris) kann somit offen bleiben (vgl. auch Beschluss des Senats vom 8. Oktober 2002 - 3 EO 803/00 - m. w. N.).
  • VGH Baden-Württemberg, 29.01.2001 - 13 S 864/00

    Aufenthaltserlaubnis für im Bundesgebiet geborene Kinder; Familiennachzug -

    Auf eine einstweilige Anordnung lediglich des Inhalts, die Antragsgegnerin zu verpflichten, von der Abschiebung einstweilen abzusehen, braucht sich die Antragstellerin Nr. 3 nicht verweisen zu lassen (so aber Hess. VGH, Beschluss vom 18.2.1993, NVwZ-RR 1993, 666).
  • VGH Baden-Württemberg, 22.12.2000 - 13 S 2540/99

    Sicherung eines Anspruchs auf ermessensfehlerfreie Entscheidung über Duldung

    Auf eine einstweilige Anordnung lediglich des Inhalts, die Antragsgegnerin zu verpflichten, von der Abschiebung einstweilen abzusehen, brauchen sich die Antragsteller nicht verweisen zu lassen (so aber Hess. VGH, Beschluss vom 18.2.1993, NVwZ-RR 1993, 666).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 19.11.1999 - 19 B 1599/98

    Anforderungen an die Substantiierung eines ausländerrechtlichen

    Ebenso VGH Kassel, Beschluß vom 18. Februar 1993 - 13 TG 2743/92 -, NVwZ-RR 1993, 666 (666 f.); anderer Ansicht: VGH Baden-Württemberg, Beschluß vom 3. November 1995 - 13 S 2185/95 -, DVBl. 1996, 209 (210).
  • VGH Baden-Württemberg, 02.05.2000 - 13 S 2456/99

    Erteilung einer Duldung zwecks Ermöglichung der Fortführung einer familiären

    Auf eine einstweilige Anordnung lediglich des Inhalts, den Antragsgegner zu verpflichten, von der Abschiebung einstweilen abzusehen, braucht sich der Antragsteller nicht verweisen zu lassen (so aber Hess. VGH, Beschluss vom 18.2.1993, NVwZ-RR 1993, 666).
  • VGH Hessen, 02.08.1994 - 13 TH 1652/94

    Ehegattennachzug: Verweigerung einer Aufenthaltsgenehmigung für einen

    Dieser Antrag, der zulässigerweise nur auf eine Verpflichtung der Antragsgegnerin gerichtet sein kann, vorerst von einer Abschiebung des Antragstellers zu 2. abzusehen (vgl. Beschluß des Senats vom 18. Februar 1993 - 13 TG 2743/92 -), ist - die Zulässigkeit auch des Eilantrages der Antragstellerin zu 1. auch insoweit unterstellt - jedenfalls unbegründet, weil ein sicherungsfähiger Anspruch des Antragstellers zu 2. auf Erteilung einer Duldung nicht glaubhaft gemacht worden ist.
  • VGH Hessen, 20.01.1998 - 13 TZ 3765/97

    Asylverfahren: Umfang des Beschwerdeausschlusses nach AsylVfG 1992 § 80 - Vollzug

    Bei der Befugnis des Gerichts, den Antragsgegner zu verpflichten, vorläufig von Abschiebemaßnahmen abzusehen, handelt es sich vielmehr ausschließlich um ein besonderes, vom materiellen Recht losgelöstes prozessuales Sicherungsmittel, das seine Grundlage nicht in materiell-rechtlichen Vorschriften, sondern im Prozeßrecht findet (so bereits Hess. VGH, Beschluß vom 18. Februar 1993 - 13 TG 2743/92 - Finkelnburg/Jank, Vorläufiger Rechtsschutz im Verwaltungsstreitverfahren, 3. Aufl. 1986, RdNr. 216, m.w.N.).
  • VG Saarlouis, 28.02.2008 - 11 L 103/08

    Eilrechtsschutz gegen die Abschiebung eines nichtehelichen Vaters, der bei

    so Hess. VGH, Beschluss vom 18.02.1993 -13 TG 2743/92-, NVwZ-RR 1993, 666; vgl. auch Sächs. OVG, Beschluss vom 20.10.2004 -3 BS 285/04-, m.w.N. (juris).
  • VG Schleswig, 17.10.2005 - 9 B 70/05

    Änderung des Lehrplans; einstweilige Anordnung; Grundrechtsverstoß

    Das Gericht kann daher nur vorläufige Regelungen treffen und dem Antragsteller nicht bereits in vollem Umfang, wenn auch nur auf beschränkte Zeit oder unter Vorbehalt einer Entscheidung in der Hauptsache, das gewähren, was er nur in einem Hauptsacheprozess erreichen könnte (VG Kassel, NVwZ-RR 1993, 666; Kopp/Schenke, § 123 Rz. 13).
  • VG Bayreuth, 11.05.2021 - B 6 E 21.407

    Duldung zur Betreuung des geistig behinderten Bruders mit Aufenthaltsrecht

    Denn das Gericht kann, wenn der Ausländer glaubhaft macht, dass die Voraussetzungen für einen sicherungsfähigen Rechtsanspruch gegeben sind, dessen Verwirklichung durch die von ihm geforderte Rückkehr in sein Herkunftsland erschwert werden könnte, die vom Antragsteller beantragte Verpflichtung aussprechen, von der Abschiebung vorläufig abzusehen (vgl. dazu statt aller VGH Kassel, B. v. 18.02.1993 - 13 TG 2743/92 - NVwZ-RR 1993, 666/667).
  • VGH Hessen, 27.05.1997 - 13 TZ 1261/97

    Ausschluß der Fiktionswirkung des AuslG 1990 § 69 ohne Überprüfung der

  • VGH Hessen, 25.01.1996 - 13 TH 2860/94

    Zur Zustimmung iSd AuslG 1990 § 69 Abs 3 S 1 Nr 1 - Fiktionswirkung des erlaubten

  • VG Frankfurt/Main, 05.06.2003 - 2 G 1982/03

    D (A), Bürgerkriegsflüchtlinge, Duldung, Abschiebungshindernis, Inlandsbezogene

  • VG Gießen, 05.09.1994 - 7 G 33424/94

    Umfang des Beschwerdeausschlusses nach AsylVfG 1992 § 80; Erteilung einer Duldung

  • VG Hannover, 12.07.2018 - 6 B 3743/18

    Bildungsveranstaltung; Studienreise

  • OVG Thüringen, 31.01.1996 - 3 EO 11/96

    Ausländerrecht ; Ausländerrecht; Eheschließung des Ausländers

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