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   BVerwG, 19.08.1992 - 6 C 25.90   

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BVerwG, 19.08.1992 - 6 C 25.90 (https://dejure.org/1992,1814)
BVerwG, Entscheidung vom 19.08.1992 - 6 C 25.90 (https://dejure.org/1992,1814)
BVerwG, Entscheidung vom 19. August 1992 - 6 C 25.90 (https://dejure.org/1992,1814)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Zivildienst - Dienstverweigerung - Anerkennungsbegehren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • gewissensfreiheit.de (Leitsatz)

    § 5 KDVG
    Ablehnung eines Antrages auf Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer, weil der Antragsteller die nach § 5 KDVG erforderlichen Unterlagen nicht rechtzeitig vorgelegt hat - Klageerhebung und Einreichung der Unterlagen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1993, 88
 
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Wird zitiert von ... (20)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerwG, 27.06.1988 - 6 C 1.87

    Kriegsdienstverweigerung - Voraussetzungen - Mangelnde Persönliche Anhörung

    Auszug aus BVerwG, 19.08.1992 - 6 C 25.90
    Konkreten Zweifeln ist im "eingehenderen Prüfungsverfahren" der §§ 9 ff. KDVG nachzugehen; erst wenn sie sich nicht ausräumen lassen und dies im Rahmen einer (Zwischen-)Beratung festgestellt worden ist, ist eine "Vollprüfung" zulässig und geboten (im Anschluß u.a. an das Urteil vom 27. Juni 1988 - BVerwG 6 C 1.87 - Buchholz 448.6 § 5 KDVG Nr. 1 und an den Beschluß vom 10. August 1988 - BVerwG 6 B 16.88 - Buchholz 448.6 § 14 KDVG Nr. 20).

    Insoweit hat der Senat u.a. mit den vom Kläger angeführten Urteilen (vom 7. September 1987 - BVerwG 6 C 30.86 - BVerwGE 78, 93 = Buchholz 448.6 § 4 KDVG Nr. 2 sowie vom 27. Juni 1988 - BVerwG 6 C 1.87 - Buchholz 448.6 § 5 KDVG Nr. 1) entschieden, daß auf die Klage des Kriegsdienstverweigerers gegen die auf § 6 Abs. 1 Satz 2 KDVG gestützte ablehnende Entscheidung des Bundesamts das Verwaltungsgericht das Anerkermurigsbegehren, sofern der Wehrpflichtige seine schriftlichen Unterlagen im Sinne von § 2 Abs. 2 Satz 3 KDVG vervollständigt hat, zunächst einmal anhand des Maßstabs des § 5 KDVG prüfen und beurteilen muß, und zwar eben im Hinblick auf das tragende Indiz der Bereitschaft zur bewußten Inkaufnahme der lästigen Alternative eines verlängerten und erschwerten zivilen Ersatzdienstes.

    Dazu war es auch in der Lage, nachdem der Kläger jedenfalls mit der Klageerhebung einen Lebenslauf sowie eine ausführliche Darlegung der Beweggründe für seine Verweigerung nachgereicht und somit seinen Antrag entsprechend den Anforderungen des § 2 Abs. 2 Satz 3 KDVG vervollständigt hatte (vgl. dazu einerseits Urteile vom 27. Juni 1988 - BVerwG 6 C 1.87 - a.a.O., vom 11. August 1988 - BVerwG 6 C 60.87 - Buchholz 448.6 § 6 KDVG Nr. 1 und vom 2. September 1988 - BVerwG 6 C 47.87 - Buchholz 448.6 § 2 KDVG Nr. 2 und andererseits Urteil vom 6. Juli 1988 - BVerwG 6 C 9.87 - BVerwGE 80, 31 = Buchholz 448.6 § 5 KDVG Nr. 2).

    Diese "eingehendere Prüfung" hätte sich indessen zunächst - in einem ersten Prüfungsschritt - auf diejenigen Umstände beschränken müssen, die nach seiner Auffassung zu Zweifeln an der Glaubhaftigkeit der geltend gemachten Gewissensentscheidung Anlaß gegeben hatten (vgl. dazu Urteil vom 27. Juni 1988 - BVerwG 6 C 1.87 - a.a.O. im Anschluß an das Urteil vom 3. Dezember 1986 - BVerwG 6 C 50.85 - a.a.O. sowie insbesondere auch Urteil vom 21. Juni 1989 - BVerwG 6 C 34.87 - Buchholz 448.6 § 5 KDVG Nr. 3).

  • BVerwG, 21.06.1989 - 6 C 34.87

    Kriegsdienstverweigerung - Zweitantrag - Eingehendere Prüfung - Vollprüfung -

    Auszug aus BVerwG, 19.08.1992 - 6 C 25.90
    Zu Gewicht und Bedeutung des "tragenden Indizes" der Bereitschaft des Wehrpflichtigen zur bewußten Inkaufnahme der "lästigen Alternative" eines verlängerten und erschwerten zivilen Ersatzdienstes (st. Rspr., z.B. im Urteil vom 21. Juni 1989 - BVerwG 6 C 34.87 - Buchholz 448.6 § 5 KDVG Nr. 3).

    Diese "eingehendere Prüfung" hätte sich indessen zunächst - in einem ersten Prüfungsschritt - auf diejenigen Umstände beschränken müssen, die nach seiner Auffassung zu Zweifeln an der Glaubhaftigkeit der geltend gemachten Gewissensentscheidung Anlaß gegeben hatten (vgl. dazu Urteil vom 27. Juni 1988 - BVerwG 6 C 1.87 - a.a.O. im Anschluß an das Urteil vom 3. Dezember 1986 - BVerwG 6 C 50.85 - a.a.O. sowie insbesondere auch Urteil vom 21. Juni 1989 - BVerwG 6 C 34.87 - Buchholz 448.6 § 5 KDVG Nr. 3).

    Damit hat das Verwaltungsgericht Bedeutung und Gewicht dieses "tragenden Indizes" verkannt, das - die Schlüssigkeit der dargelegten Gewissensentscheidung vorausgesetzt (vgl. dazu Urteil vom 3. Dezember 1986 - BVerwG 6 C 2.86 - Buchholz 448.6 § 22 KDVG Nr. 2) - als Nachweis der Glaubhaftigkeit der geltend gemachten Gewissensentscheidung grundsätzlich ausreicht, solange der Wehrpflichtige nicht durch eigenes, gegensätzliches Verhalten konkrete Zweifel begründet, die er sodann nicht auszuräumen vermag und die deshalb eine Vollprüfung gebieten (vgl. dazu insbesondere Urteil vom 21. Juni 1989 - BVerwG 6 C 34.87 - Buchholz 448.6 § 5 KDVG Nr. 3 sowie Beschluß vom 10. August 1988 - BVerwG 6 B 16.88 - Buchholz 448.6 § 14 KDVG Nr. 20).

  • BVerwG, 10.08.1988 - 6 B 16.88

    Kriegsdienstverweigerung - Eingehenderes Verfahren - Vollprüfung -

    Auszug aus BVerwG, 19.08.1992 - 6 C 25.90
    Konkreten Zweifeln ist im "eingehenderen Prüfungsverfahren" der §§ 9 ff. KDVG nachzugehen; erst wenn sie sich nicht ausräumen lassen und dies im Rahmen einer (Zwischen-)Beratung festgestellt worden ist, ist eine "Vollprüfung" zulässig und geboten (im Anschluß u.a. an das Urteil vom 27. Juni 1988 - BVerwG 6 C 1.87 - Buchholz 448.6 § 5 KDVG Nr. 1 und an den Beschluß vom 10. August 1988 - BVerwG 6 B 16.88 - Buchholz 448.6 § 14 KDVG Nr. 20).

    Erst wenn sich die konkreten Zweifel - nach entsprechender Prüfung sowie tatsächlicher und rechtlicher Würdigung - nicht hätten ausräumen lassen, hätte Veranlassung bestanden für den zweiten Schritt einer "Vollprüfung" (vgl. hierzu auch Beschluß vom 10. August 1988 - BVerwG 6 B 16.88 - Buchholz 448.6 § 14 KDVG Nr. 20).

    Damit hat das Verwaltungsgericht Bedeutung und Gewicht dieses "tragenden Indizes" verkannt, das - die Schlüssigkeit der dargelegten Gewissensentscheidung vorausgesetzt (vgl. dazu Urteil vom 3. Dezember 1986 - BVerwG 6 C 2.86 - Buchholz 448.6 § 22 KDVG Nr. 2) - als Nachweis der Glaubhaftigkeit der geltend gemachten Gewissensentscheidung grundsätzlich ausreicht, solange der Wehrpflichtige nicht durch eigenes, gegensätzliches Verhalten konkrete Zweifel begründet, die er sodann nicht auszuräumen vermag und die deshalb eine Vollprüfung gebieten (vgl. dazu insbesondere Urteil vom 21. Juni 1989 - BVerwG 6 C 34.87 - Buchholz 448.6 § 5 KDVG Nr. 3 sowie Beschluß vom 10. August 1988 - BVerwG 6 B 16.88 - Buchholz 448.6 § 14 KDVG Nr. 20).

  • BVerwG, 03.12.1986 - 6 C 50.85

    Kriegsdienstverweigerung - Gewissensgründe - Wehrpflichtiger - Ersatzdienst -

    Auszug aus BVerwG, 19.08.1992 - 6 C 25.90
    Das Verwaltungsgericht hat einmal dadurch Bundesrecht verletzt, daß es bei der Prüfung und Beurteilung des Anerkennungsbegehrens des Klägers sowohl bei der von ihm gewählten Abfolge der Prüfungsschritte als dann auch bei der rechtlichen Würdigung im Rahmen des jeweiligen Prüfungsschrittes der wesentlichen Neuerung des Kriegsdienstverweigerungs-Neuordnungsgesetzes (vom 28. Februar 1983, BGB 1. I S. 203 - KDVNG -, mit seinem Art. 1, Kriegsdieristverweigerungsgesetz - KDVG -) gegenüber dem früheren Recht nicht hinreichend Rechnung getragen hat; diese besteht in der Einführung der Bereitschaft des Wehrpflichtigen zur bewußten Inkaufnahme der "lästigen Alternative" eines verlängerten und erschwerten zivilen Ersatzdienstes als des "tragenden Indizes" für die Glaubhaftigkeit und Ernsthaftigkeit der geltend gemachten Gewisserisentscheidung gegen den Kriegsdienst mit der Waffe (vgl. dazu insbesondere Urteil vom 3. Dezember 1986 - BVerwG 6 C 50.85 - BVerwGE 75, 201 = Buchholz 448.6 § 22 KDVG Nr. 1).

    Diese "eingehendere Prüfung" hätte sich indessen zunächst - in einem ersten Prüfungsschritt - auf diejenigen Umstände beschränken müssen, die nach seiner Auffassung zu Zweifeln an der Glaubhaftigkeit der geltend gemachten Gewissensentscheidung Anlaß gegeben hatten (vgl. dazu Urteil vom 27. Juni 1988 - BVerwG 6 C 1.87 - a.a.O. im Anschluß an das Urteil vom 3. Dezember 1986 - BVerwG 6 C 50.85 - a.a.O. sowie insbesondere auch Urteil vom 21. Juni 1989 - BVerwG 6 C 34.87 - Buchholz 448.6 § 5 KDVG Nr. 3).

  • BVerwG, 03.12.1986 - 6 C 2.86

    Kriegsdienstverweigerung - Zweitantrag - Entscheidungsgrundlage

    Auszug aus BVerwG, 19.08.1992 - 6 C 25.90
    Damit hat das Verwaltungsgericht Bedeutung und Gewicht dieses "tragenden Indizes" verkannt, das - die Schlüssigkeit der dargelegten Gewissensentscheidung vorausgesetzt (vgl. dazu Urteil vom 3. Dezember 1986 - BVerwG 6 C 2.86 - Buchholz 448.6 § 22 KDVG Nr. 2) - als Nachweis der Glaubhaftigkeit der geltend gemachten Gewissensentscheidung grundsätzlich ausreicht, solange der Wehrpflichtige nicht durch eigenes, gegensätzliches Verhalten konkrete Zweifel begründet, die er sodann nicht auszuräumen vermag und die deshalb eine Vollprüfung gebieten (vgl. dazu insbesondere Urteil vom 21. Juni 1989 - BVerwG 6 C 34.87 - Buchholz 448.6 § 5 KDVG Nr. 3 sowie Beschluß vom 10. August 1988 - BVerwG 6 B 16.88 - Buchholz 448.6 § 14 KDVG Nr. 20).
  • BVerwG, 29.06.1992 - 6 C 11.92

    Wegfall der Ermächtigung für das Verwaltungsgericht, anstelle der zuständigen

    Auszug aus BVerwG, 19.08.1992 - 6 C 25.90
    Hinsichtlich der Auswirkungen der Änderung des § 113 Abs. 2 VwGO durch das Vierte Gesetz zur Änderung der Verwaltungsgerichtsordnung - 4. VwGOÄndG - vom 17. Dezember 1990, BGB 1. I S. 2809, wird auf das Urteil des Senats vom 29. Juni 1992 - BVerwG 6 C 11.92 - hingewiesen.
  • BVerwG, 02.09.1988 - 6 C 47.87

    Bundesamt für Zivildienst - Ablehnungsbescheide - Isolierte Anfechtung -

    Auszug aus BVerwG, 19.08.1992 - 6 C 25.90
    Dazu war es auch in der Lage, nachdem der Kläger jedenfalls mit der Klageerhebung einen Lebenslauf sowie eine ausführliche Darlegung der Beweggründe für seine Verweigerung nachgereicht und somit seinen Antrag entsprechend den Anforderungen des § 2 Abs. 2 Satz 3 KDVG vervollständigt hatte (vgl. dazu einerseits Urteile vom 27. Juni 1988 - BVerwG 6 C 1.87 - a.a.O., vom 11. August 1988 - BVerwG 6 C 60.87 - Buchholz 448.6 § 6 KDVG Nr. 1 und vom 2. September 1988 - BVerwG 6 C 47.87 - Buchholz 448.6 § 2 KDVG Nr. 2 und andererseits Urteil vom 6. Juli 1988 - BVerwG 6 C 9.87 - BVerwGE 80, 31 = Buchholz 448.6 § 5 KDVG Nr. 2).
  • BVerwG, 07.09.1987 - 6 C 30.86

    Rechtsschutzbedürfnis - Anfechtungsklage - Ablehnungsbescheid -

    Auszug aus BVerwG, 19.08.1992 - 6 C 25.90
    Insoweit hat der Senat u.a. mit den vom Kläger angeführten Urteilen (vom 7. September 1987 - BVerwG 6 C 30.86 - BVerwGE 78, 93 = Buchholz 448.6 § 4 KDVG Nr. 2 sowie vom 27. Juni 1988 - BVerwG 6 C 1.87 - Buchholz 448.6 § 5 KDVG Nr. 1) entschieden, daß auf die Klage des Kriegsdienstverweigerers gegen die auf § 6 Abs. 1 Satz 2 KDVG gestützte ablehnende Entscheidung des Bundesamts das Verwaltungsgericht das Anerkermurigsbegehren, sofern der Wehrpflichtige seine schriftlichen Unterlagen im Sinne von § 2 Abs. 2 Satz 3 KDVG vervollständigt hat, zunächst einmal anhand des Maßstabs des § 5 KDVG prüfen und beurteilen muß, und zwar eben im Hinblick auf das tragende Indiz der Bereitschaft zur bewußten Inkaufnahme der lästigen Alternative eines verlängerten und erschwerten zivilen Ersatzdienstes.
  • BVerwG, 06.07.1988 - 6 C 9.87

    Kriegsdienstverweigerung - Gewissensgründe - Voraussetzungen - Verhandlungstermin

    Auszug aus BVerwG, 19.08.1992 - 6 C 25.90
    Dazu war es auch in der Lage, nachdem der Kläger jedenfalls mit der Klageerhebung einen Lebenslauf sowie eine ausführliche Darlegung der Beweggründe für seine Verweigerung nachgereicht und somit seinen Antrag entsprechend den Anforderungen des § 2 Abs. 2 Satz 3 KDVG vervollständigt hatte (vgl. dazu einerseits Urteile vom 27. Juni 1988 - BVerwG 6 C 1.87 - a.a.O., vom 11. August 1988 - BVerwG 6 C 60.87 - Buchholz 448.6 § 6 KDVG Nr. 1 und vom 2. September 1988 - BVerwG 6 C 47.87 - Buchholz 448.6 § 2 KDVG Nr. 2 und andererseits Urteil vom 6. Juli 1988 - BVerwG 6 C 9.87 - BVerwGE 80, 31 = Buchholz 448.6 § 5 KDVG Nr. 2).
  • BVerwG, 11.08.1988 - 6 C 60.87

    Eigene Entscheidungspflicht des Verwaltungsgerichts über das Anerkennungsbegehren

    Auszug aus BVerwG, 19.08.1992 - 6 C 25.90
    Dazu war es auch in der Lage, nachdem der Kläger jedenfalls mit der Klageerhebung einen Lebenslauf sowie eine ausführliche Darlegung der Beweggründe für seine Verweigerung nachgereicht und somit seinen Antrag entsprechend den Anforderungen des § 2 Abs. 2 Satz 3 KDVG vervollständigt hatte (vgl. dazu einerseits Urteile vom 27. Juni 1988 - BVerwG 6 C 1.87 - a.a.O., vom 11. August 1988 - BVerwG 6 C 60.87 - Buchholz 448.6 § 6 KDVG Nr. 1 und vom 2. September 1988 - BVerwG 6 C 47.87 - Buchholz 448.6 § 2 KDVG Nr. 2 und andererseits Urteil vom 6. Juli 1988 - BVerwG 6 C 9.87 - BVerwGE 80, 31 = Buchholz 448.6 § 5 KDVG Nr. 2).
  • BVerwG, 31.07.2002 - 8 C 37.01

    Unlautere Machenschaften, Erbausschlagung, Berechtigter, Kettenerbausschlagung,

    Schweigt sich das Gericht gleichwohl aus, muss angenommen werden, dass es den entsprechenden Tatsachenstoff nicht zur Kenntnis genommen oder nicht in Erwägung gezogen hat (Urteil vom 25. Juni 1992 - BVerwG 3 C 16.90 - a.a.O. S. 64 unter Hinweis auf BVerfG, Beschluss vom 19. Mai 1992 - 1 BvR 986/91 - vgl. auch Urteil vom 19. August 1992 - BVerwG 6 C 25.90 - Buchholz 448.6 § 5 KDVG Nr. 5 S. 16 sowie Beschlüsse vom 27. Mai 2002 - BVerwG 7 B 3.02 - n.v. BA S. 6 f. und vom 25. Juni 2002 - BVerwG 7 B 89.01 - n.v. BA S. 7).
  • BVerwG, 18.02.1994 - 6 B 41.93

    Kriegsdienstverweigerungssache - Ungedienter Wehrpflichtiger - Vervollständigung

    Vervollständigt ein ungedienter Wehrpflichtiger, dessen Anerkennungsbegehren vom Bundesamt für den Zivildienst gemäß § 6 Abs. 1 Satz 2 KDVG wegen unvollständiger Unterlagen (§ 2 Abs. 2 KDVG) ohne sachliche Prüfung abgelehnt worden ist, während des gerichtlichen Verfahrens seine Unterlagen, so daß seine Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer aus Gewissensgründen in entsprechender Anwendung von § 5 Abs. 1 KDVG in Betracht kommt, so begeht das Gericht einen Verfahrensfehler im Sinne von § 132 Abs. 2 Nr. 3 VwGO, wenn es nach der Vernehmung des Wehrpflichtigen als Partei zu den Gründen für die verspätete Vorlage vollständiger Unterlagen ohne Zwischenberatung darüber, ob er insoweit mögliche Zweifel an der Ernsthaftigkeit seines Anerkennungsbegehrens ausgeräumt hat, unmittelbar in den nächsten Verfahrensabschnitt einer "Vollprüfung" seines Anerkennungsbegehrens eintritt (im Anschluß u.a. an dasUrteil vom 19. August 1992 - BVerwG 6 C 25.90 - Buchholz 448.6 § 5 KDVG Nr. 5).

    Der Senat hat in ständiger Rechtsprechung zu Art. 4 Abs. 3 Satz 1 GG in Verbindung mit den einschlägigen Normen des Kriegsdienstverweigerungsgesetzes - KDVG -, zuletzt in dem vom Kläger bezeichneten Urteil vom 19. August 1992 - BVerwG 6 C 25.90 - (Buchholz 448.6 § 5 KDVG Nr. 5), entschieden, daß das Verwaltungsgericht ein vom Bundesamt für den Zivildienst wegen unvollständiger Unterlagen ohne sachliche Prüfung abgelehntes Anerkennungsbegehren eines ungedienten Wehrpflichtigen nach Vervollständigung der Unterlagen zunächst in entsprechender Anwendung des § 5 Abs. 1 KDVG zu prüfen hat; konkreten Zweifeln ist im "eingehenderen Prüfungsverfahren" der §§ 9 ff. KDVG nachzugehen; erst wenn sie sich nicht ausräumen lassen und dies im Rahmen einer (Zwischen-)Beratung festgestellt worden ist, ist eine "Vollprüfung" zulässig und geboten (a.a.O., u.a. 1. Leitsatz).

    Damit hat das Verwaltungsgericht seine Verfahrenspflicht zur Durchführung einer Zwischenberatung verletzt (vgl. dazu das bereits angeführte Urteil vom 19. August 1992 - BVerwG 6 C 25.90 - mit weiteren Nachweisen).

  • VG Saarlouis, 27.04.2010 - 2 K 186/09

    Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer

    hierzu BVerwG, Urteile vom 19.08.1992 -6 C 25.90-, Buchholz 448.6 § 5 KDVG Nr. 5 und vom 27.06.1988 -6 C 1.87-, NVwZ 1989, 261.

    BVerwG, Urteil vom 19.08.1992 -6 C 25.90-, a.a.O.

    BVerwG, Urteil vom 19.08.1992 -6 C 25.90-, a.a.O.

  • BVerwG, 07.09.1995 - 6 B 32.95

    Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Ablehnung ohne sachliche Prüfung wegen

    Der Senat hat in ständiger Rechtsprechung zu Art. 4 Abs. 3 Satz 1 GG in Verbindung mit den einschlägigen Normen des Kriegsdienstverweigerungsgesetzes - KDVG - (vgl. insbesondere Urteil vom 19. August 1992 - BVerwG 6 C 25.90 - Buchholz 448.6 § 5 KDVG Nr. 5 und Beschluß vom 18. Februar 1994 - BVerwG 6 B 41.93 - Buchholz 448.6 § 5 KDVG Nr. 6) entschieden, daß das Verwaltungsgericht ein vom Bundesamt für den Zivildienst wegen unvollständiger Unterlagen ohne sachliche Prüfung abgelehntes Anerkennungsbegehren eines ungedienten Wehrpflichtigen nach Vervollständigung der Unterlagen zunächst in entsprechender Anwendung des § 5 Abs. 1 KDVG zu prüfen hat; konkreten Zweifeln ist im "eingehenderen Prüfungsverfahren" der §§ 9 ff. KDVG nachzugehen.

    Der Kläger hat zwar nicht ausdrücklich eine Verfahrens rüge gemäß § 132 Abs. Nr. 3 VwGO erhoben, sondern er hat eine Abweichung vom Urteil des Senats vom 19. August 1992 (a.a.O.) gerügt.

  • BVerwG, 24.11.2004 - 6 B 38.04

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Mittellosigkeit und der dadurch

    6 Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts darf die Klage eines Wehrpflichtigen, mit der er seine Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer erstrebt, nachdem sein Antrag im Verwaltungsverfahren wegen unvollständiger Unterlagen ohne Sachprüfung erfolglos geblieben ist, in der Regel nicht abgewiesen werden, wenn er nicht zuvor zu den Gründen der geltend gemachten Gewissensentscheidung förmlich als Partei vernommen worden ist (vgl. etwa Urteil vom 19. August 1992 BVerwG 6 C 25.90 Buchholz 448.6 § 5 KDVG Nr. 5 = NVwZ-RR 1993, 88; Beschluss vom 7. September 1995 BVerwG 6 B 32.95 Buchholz 448.6 § 5 KDVG Nr. 7).
  • BVerwG, 19.06.1998 - 6 B 70.97

    Bereitschaft zur Ableistung des Wehrdienstes in der ehemaligen DDR; Antrag auf

    b) Das gilt auch, soweit die Beschwerde als Zulassungsgrund im Sinne des § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO eine Abweichung der verwaltungsgerichtlichen Entscheidung von der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 19. August 1992 - BVerwG 6 C 25.90 - (Buchholz 448.6 § 5 KDVG Nr. 5) geltend macht, die darin liegen soll, daß das Verwaltungsgericht (aa) die gebotene Abfolge der Prüfungsschritte nicht eingehalten und (bb) die Inkaufnahme der "lästigen Alternative" eines verlängerten und erschwerten Zivildienstes nicht hinreichend gewürdigt habe.
  • BVerwG, 11.10.2000 - 6 B 47.00

    Fehlende Vornahme einer Zwischenberatung nach informatorischer Anhörung und vor

    In den Ausgangsverfahren der von ihr angeführten Entscheidungen (Urteile vom 19. August 1992 - BVerwG 6 C 25.90 - Buchholz 448.6 § 5 KDVG Nr. 5, vom 21. Juni 1989 - BVerwG 6 C 34.87 - Buchholz 448.6 § 5 KDVG Nr. 3 und Beschluss vom 7. September 1995 - BVerwG 6 B 32.95 - Buchholz 448.6 § 5 KDVG Nr. 7) hatte kein Einzelrichter entschieden, sondern eine Kammer.
  • BVerwG, 22.05.2003 - 6 B 11.03

    Kriegsdienstverweigerung; sog. eingehendere Prüfung; Gewissensentscheidung;

    Das Kriegsdienstverweigerungsgesetz sieht nämlich danach für Fälle, in denen der Wehrpflichtige durch eigenes, gegensätzliches Verhalten Zweifel an der von ihm geltend gemachten Gewissensentscheidung begründet hat, zusätzlich zum tragenden Indiz der Bereitschaft zur Inkaufnahme der lästigen Alternative eines verlängerten und erschwerten zivilen Ersatzdienstes ein besonderes, in den §§ 9 ff. des dritten Abschnitts des Kriegsdienstverweigerungsgesetzes geregeltes "eingehenderes" Prüfungsverfahren vor, das in sinngemäßer Anwendung der genannten Vorschriften auch dem Verwaltungsgericht obliegt und zunächst nur dazu dient, die vom Wehrpflichtigen selbst begründeten Zweifel an der Ernsthaftigkeit der von ihm geltend gemachten Gewissensentscheidung auszuräumen (Urteil vom 19. August 1992 - BVerwG 6 C 25.90 - Buchholz 448.6 § 5 KDVG Nr. 5).
  • BVerwG, 02.09.1996 - 6 B 56.96

    Anforderungen an die Darlegungspflicht bei Geltendmachung einer Divergenzrüge -

    Die erhobenen Divergenzrügen, mit denen für unterschiedliche Prüfungsstufen des gerichtlichen Verfahrens eine Abweichung von dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 19. August 1992 - BVerwG 6 C 25.90 - Buchholz 448.6 § 5 KDVG Nr. 5 geltend gemacht werden, sind unzulässig.

    Das gilt auch, soweit die Beschwerde am Ende darauf verweist, das Bundesverwaltungsgericht habe in der genannten Entscheidung vom 19. August 1992 (BVerwG 6 C 25.90) die Bereitschaft, verlängerten Zivildienst zu leisten, als ein "tragendes Indiz" für den Nachweis der Glaubhaftigkeit der geltend gemachten Gewissensentscheidung bezeichnet.

  • BVerwG, 28.07.1997 - 6 B 41.97
    Der Niederschrift zur mündlichen Verhandlung vom 3. April 1997 ist jedenfalls zu entnehmen, daß sich das Verwaltungsgericht der Notwendigkeit eines zweistufigen Prüfungsverfahrens, wie vom erkennenden Senat in seinem Urteil vom 19. August 1992 - BVerwG 6 C 25.90 - Buchholz 448.6 § 5 KDVG Nr. 5 = NVwZ-RR 1993, 88; vgl. a. Beschluß vom 18. Februar 1994 - BVerwG 6 B 41.93 - Buchholz 448.6 § 5 KDVG Nr. 6 gefordert, bewußt gewesen ist.

    Diese Beratung entsprach damit in ihrer Funktion der den Gerichten im Urteil des Senats vom 19. August 1992 (a.a.O.) aufgegebenen "Zwischenberatung".

  • BVerwG, 24.09.2003 - 6 B 34.03

    Kriegsdienstverweigerung; Ablehnung; "Vollprüfung"; Amtsermittlung.

  • BVerwG, 13.09.2010 - 6 B 31.10

    Unvollständiger Anerkennungsantrag, Parteivernehmung, Vollprüfung

  • BVerwG, 26.02.2004 - 6 B 55.03

    Verschulden etwaiger Hilfspersonen als Grund für die Wiedereinsetzung in den

  • BVerwG, 14.02.2002 - 6 B 75.01

    Kriegsdienstverweigerer; Musterungsverfahren; Tauglichkeitsüberprüfung;

  • BVerwG, 02.10.2000 - 6 B 46.00

    Divergenz als Revisionszulassungsgrund - Vorliegen einer Divergenz - Verletzung

  • BVerwG, 30.05.2001 - 6 B 31.01

    Fassen eines einheitlichen Beschlusses über die Parteivernehmung des Klägers -

  • BVerwG, 23.03.2000 - 6 B 62.99

    Formulierung einer bestimmten, höchstrichterlich noch ungeklärten und für die

  • VG Münster, 13.05.2005 - 7 K 2967/01

    Voraussetzungen des Anspruchs auf Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer;

  • VG Münster, 21.03.2005 - 7 K 2746/01

    Voraussetzungen des Anerkennungsverfahrens zur Kriegsdienstverweigerung

  • VG Kassel, 16.10.2002 - 7 E 2650/01
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