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   VGH Baden-Württemberg, 05.12.1991 - 5 S 976/91   

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VGH Baden-Württemberg, 05.12.1991 - 5 S 976/91 (https://dejure.org/1991,1761)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 05.12.1991 - 5 S 976/91 (https://dejure.org/1991,1761)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 05. Dezember 1991 - 5 S 976/91 (https://dejure.org/1991,1761)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Nichtigkeit eines Bebauungsplans wegen Abwägungsdefizits (Nichtbeachtung der Belange des Naturschutzes); Befangenheit eines mitwirkenden Gemeinderatsmitglieds

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Bauplanungsrecht: Befangenheit von Gemeinderatsmitgliedern, Nichtigkeit eines Bebauungsplans infolge Nichtberücksichtigung des Nachbarschutzes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1993, 97
  • ZfBR 1992, 247
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (11)

  • VGH Baden-Württemberg, 24.06.1983 - 5 S 2201/82

    Ausgleichsabgabe; erheblicher Eingriff in das Landschaftsbild; Zur Erheblichkeit

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 05.12.1991 - 5 S 976/91
    NatSchG darstellte, d.h. zu keiner erheblichen oder nachhaltigen Beeinträchtigung des Naturhaushaltes oder des Landschaftsbildes führen könnte (vgl. hierzu das Senatsurteil vom 24.6.1983 - 5 S 2201/82 -, Natur und Recht 1983, 276).

    Im Hinblick auf optische Beeinträchtigungen ist Erheblichkeit regelmäßig dann gegeben, wenn das Vorhaben als Fremdkörper in Erscheinung tritt und einen negativ prägenden Einfluß auf das Landschaftsbild hat (vgl. das Senatsurteil vom 24.6.1983 a.a.O).

  • VGH Baden-Württemberg, 08.05.1990 - 5 S 3064/88

    Anforderungen an die Ausfertigung eines Bebauungsplans bei Bezugnahme auf Pläne

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 05.12.1991 - 5 S 976/91
    NatSchG, die in Baden-Württemberg allerdings nur für den Außenbereich gilt (§ 10 Abs. 1 bad.-württ. NatSchG; zur Vereinbarkeit dieser Beschränkung mit § 8 BNatSchG, vgl. das Senatsurteil vom 8.5.1990 - 5 S 3064/88 - VBlBW 1991, 19) - zu sagen:.

    Insoweit bedarf der Bebauungsplan trotz seines Charakters als Maßnahmebebauungsplan noch der konkreten Umsetzung, was den Verweis der Problematik der Immissionsbelastung und des Immissionsschutzes in das Baugenehmigungsverfahren rechtfertigt (vgl. BVerwG, Urteil vom 11.3.1988, NVwZ 1989, 659 und Senatsurteil vom 8.5.1990 a.a.O.).

  • VGH Baden-Württemberg, 20.01.1986 - 1 S 2008/85

    Klageerhebung - Zweifelhafte Klägereigenschaft - Wirkungsloses Urteil

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 05.12.1991 - 5 S 976/91
    Vielmehr bringt dieses Tatbestandsmerkmal (nur) zum Ausdruck, daß Befangenheit anzunehmen ist, wenn ein individuelles Sonderinteresse gegeben ist (vgl. VGH Bad.-Württ., Urt. v. 20.1.1986 - 1 S 2008/85 - VBlBW 1987, 24 ff m.w.N.).

    Ferner muß der Eintritt eines (Sonder-)Vorteils oder Nachteils aufgrund der Entscheidung konkret möglich, d.h. hinreichend wahrscheinlich, und das Sonderinteresse darf nicht von derart untergeordneter Bedeutung sein, daß es vernachlässigt werden könnte (vgl. VGH Bad.-Württ., Urteil vom 20.1.1986 a.a.O.).

  • BVerwG, 05.07.1974 - IV C 50.72

    Flachglas - § 1 Abs. 6 BauGB, Abwägungsfehlerlehre, Abwägungsausfall,

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 05.12.1991 - 5 S 976/91
    Der Bebauungsplan muß zur städtebaulichen Entwicklung und Ordnung in Beziehung stehen, er muß sich aus dem Entwicklungs- und Ordnungsauftrag des § 1 Abs. 1 BauGB rechtfertigen lassen (vgl. BVerwGE 45, 309,312).

    Das Bundesverwaltungsgericht hat in seiner Entscheidung vom 5.7.1974 (BVerwGE 45, 309,316 ff.) die Vorstellung als abwegig bezeichnet, "daß der einen Bauleitplan tragende Abwägungsvorgang auf sozusagen planerisch freiem Felde stattfinden müsse" (S. 316).

  • BVerwG, 12.12.1969 - IV C 105.66

    Rechtsnatur der Genehmigung eines Bebauungsplans; Rechtsfolgen der

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 05.12.1991 - 5 S 976/91
    Das ist nicht der Fall, wenn der Bebauungsplan bei objektiver Betrachtungsweise nicht städtebaulichen, sondern sonstigen Belangen, etwa rein privaten (wirtschaftlichen) Interessen Einzelner dient (vgl. BVerwGE 34, 301,305).

    Nach der Grundsatzentscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 12.12.1969 (BVerwGE 34, 301) fordert das Abwägungsgebot, daß eine (sachgerechte) Abwägung überhaupt stattfindet, daß in die Abwägung an Belangen eingestellt wird, was nach Lage der Dinge einzustellen ist, daß die Bedeutung der betroffenen Belange nicht verkannt und daß der Ausgleich zwischen den von der Planung berührten öffentlichen und privaten Belangen nicht in einer Weise vorgenommen wird, die zur objektiven Gewichtigkeit einzelner Belange außer Verhältnis steht.

  • BVerwG, 11.03.1988 - 4 C 56.84

    Konkretisierung - Bauplanerische Festsetzungen - Notwendiges Maß

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 05.12.1991 - 5 S 976/91
    Insoweit bedarf der Bebauungsplan trotz seines Charakters als Maßnahmebebauungsplan noch der konkreten Umsetzung, was den Verweis der Problematik der Immissionsbelastung und des Immissionsschutzes in das Baugenehmigungsverfahren rechtfertigt (vgl. BVerwG, Urteil vom 11.3.1988, NVwZ 1989, 659 und Senatsurteil vom 8.5.1990 a.a.O.).
  • BVerwG, 21.08.1990 - 4 B 104.90

    Naturschutzgesetz - Minimierungsgebot - Optimierungsgebot

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 05.12.1991 - 5 S 976/91
    Bei der Gewichtung dieser Belange (vgl. BVerwG, Beschluß vom 21.8.1990, NVwZ 1991, 69) ist zu berücksichtigen, ob die Verwirklichung eines - wie hier mangels Festsetzung örtlicher Verkehrsflächen - nicht qualifizierten Bebauungsplans zu einem Eingriff in die Natur und Landschaft führen kann und ausgleichsbedürftig ist.
  • BVerwG, 21.08.1981 - 4 C 57.80

    Voraussetzung für die Annahme von Abwägungsmängeln im Bauplanungsrecht

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 05.12.1991 - 5 S 976/91
    Dieser in der Unvollständigkeit des die naturschutzrechtlichen Belange betreffenden Abwägungsmaterials liegende Mangel im Abwägungsvorgang (Defizit) ist gemäß § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB auch erheblich, da er aufgrund objektiv faßbarer (äußerer) Sachumstände offensichtlich ist und auch die konkrete Möglichkeit besteht, daß ohne diesen Mangel die Planung anders ausgefallen wäre (vgl. BVerwGE 64, 33,38 ff.).
  • VGH Baden-Württemberg, 30.07.1991 - 5 S 753/91

    Die besondere Lage eines Grundstücks ("einsam", "waldnah") begründet nicht die

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 05.12.1991 - 5 S 976/91
    Als privates Interesse geschützt ist nämlich jedenfalls nicht die "ruhige Lage und landschaftliche Schönheit" als Grundlage des Betriebs (vgl. Senatsbeschluß vom 30.7.1991 - 5 S 753/91 -: kein schützenswertes Interesse eines Bibelzentrums an der Aufrechterhaltung der "Nähe des Waldes" bzw. der "einsamen Lage").
  • BVerwG, 09.11.1979 - 4 N 1.78

    Satzungserlaß

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 05.12.1991 - 5 S 976/91
    Ausgehend von der Grundsatzentscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 9.11.1979 (BVerwGE 59, 87 ff.), der sich der erkennende Senat in ständiger Rechtsprechung angeschlossen hat, ist ein die Befugnis zur Einleitung eines Normenkontrollverfahrens gegen einen Bebauungsplan begründender Nachteil im Sinne des § 47 Abs. 2 Satz 1 VwGO gegeben, wenn der Antragsteller durch den Bebauungsplan oder durch dessen Anwendung negativ, d.h. verletzend in einem Interesse betroffen wird, bzw. in absehbarer Zeit betroffen werden kann, das bei der Entscheidung über den Erlaß oder den Inhalt dieses Bebauungsplans als privates Interesse des Antragstellers in der Abwägung berücksichtigt werden mußte, das also zum notwendigen "Abwägungsmaterial" gehört.
  • VGH Baden-Württemberg, 03.04.1981 - 5 S 405/81

    Planfeststellung; Bau von Straßen ohne förmliche Planung

  • VGH Baden-Württemberg, 30.01.2006 - 3 S 1259/05

    Zulässiger Ausschluss innenstadtrelevanter Einzelhandelssortimente im

    Sie muss so eng mit den persönlichen Belangen des Gemeinderatsmitglieds - oder der Bezugsperson - zusammenhängen, dass sie sich sozusagen auf ihn "zuspitzt" und er - weil im Mittelpunkt oder jedenfalls im Vordergrund der Entscheidung stehend - als deren "Adressat" anzusehen ist (vgl. VGH Bad.-Württ., Urteil vom 5.12.1991 - 5 S 976/91 -, UPR 1992, 388).

    Dabei sind bei der Frage der Befangenheit eines an der Beratung und Beschlussfassung über einen Bebauungsplan mitwirkenden Gemeinderats auch die in der Planbegründung genannten Ziele und Zwecke mit zu berücksichtigen (vgl. VGH Bad.-Württ., Urteil vom 5.12.1991 - a.a.O. -).

  • VGH Baden-Württemberg, 22.07.1997 - 5 S 3391/94

    Inhalt eines planfeststellungsersetzenden Bebauungsplans; Befangenheit bei

    Vielmehr bringt dieses Tatbestandsmerkmal (nur) zum Ausdruck, daß Befangenheit anzunehmen ist, wenn ein individuelles Sonderinteresse gegeben ist (vgl. NK-Urt. d. Sen. v. 05.12.1991 - 5 S 976/91 - m.w.N.).
  • VGH Baden-Württemberg, 22.09.2004 - 5 S 382/03

    Hochregallager im Gewerbegebiet; Sonderinteresse eines Ratsmitglieds - Interessen

    Die Entscheidung muss so eng mit den persönlichen Belangen des ehrenamtlich tätigen Bürgers - oder der Bezugsperson - zusammenhängen, dass sie sich sozusagen auf diesen "zuspitzt" und er, weil im Mittelpunkt oder jedenfalls im Vordergrund der Entscheidung stehend, als deren "Adressat" anzusehen ist (vgl. zum Ganzen VGH Bad.-Württ., Urt. v. 20.01.1986 - 1 S 2008/85 - VBlBW 1987, 24 m.w.N.; Urt. v. 05.12.1991 - 5 S 976/91 - NVwZ-RR 1993, 97; Urt. v. 03.04.2003 - 5 S 1717/01 -).

    Nicht ausreichend für ein individuelles Sonderinteresse eines Gemeinderats war dagegen, dass ein Gemeinderatsmitglied ein Grundstück in einem Bereich hatte, der vom Gemeinderat beim Beschluss eines Bebauungsplans als möglicher Alternativstandort erwogen worden war (VGH Bad.-Württ., Urt. v. 25.10.1983 - 3 S 1221/83 - VBlBW 1985, 21), dass die Aussiedlung eines Betriebs dazu geführt hatte, dass die Eigentumswohnung eines Bürgermeisters wegen der nun ruhigeren Lage an Wert gewann (VGH Bad.-Württ., Urt. v. 05.12.1991 - 5 S 976/91 - a.a.O.), dass der beschlossene Bebauungsplan eine Straße festsetzte, die zu einer geringfügigen Verbesserung der Verkehrssituation in der Straße führte, in der der Gemeinderat selbst wohnte (VGH Bad.-Württ., Urt. v. 30.04.2004 - 8 S 1374/03 - ähnlich Urt. v. 28.06.1996 - 8 S 113/96 - NVwZ-RR 1997, 183 = PBauE § 9 Abs. 1 BauGB Nr. 10) und dass ein Gemeinderat Wohnungen und gewerbliche Objekte einer im Plangebiet gelegenen Firma zur Vermietung vermakelte (VGH Bad.-Württ., Urt. v. 04.07.1996 - 5 S 1697/95 - ESVGH 46, 289).

  • VGH Baden-Württemberg, 30.04.2004 - 8 S 1374/03

    Befangenheit bei Beschlussfassung über Bebauungsplan; Zulässigkeit der Planung

    Vielmehr bringt dieses Tatbestandsmerkmal (nur) zum Ausdruck, dass Befangenheit anzunehmen ist, wenn ein individuelles Sonderinteresse gegeben ist (vgl. VGH Bad.-Württ., Urteil vom 5.12.1991 - 5 S 976/91 - NVwZ-RR 1993, 97; Urteil vom 20.1.1986 - 1 S 2008/85 - VBlBW 1987, 24 m.w.N.).
  • VGH Baden-Württemberg, 19.12.2000 - 8 S 2477/99

    Normenkontrolle eines Regionalplans

    Unter Hinweis darauf hat der 5. Senat des VGH Baden-Württemberg (Urt. v. 5.12.1991 - 5 S 976/91 - NuR 1992, 335) die unmittelbare Geltung der Eingriffsregelung für einen Bebauungsplan verneint, aber dennoch angenommen, dass bereits ein solcher Plan - gewissermaßen vorwirkend - die Durchsetzung dieser Vorschriften in den nachfolgenden Genehmigungsverfahren sicherstellen müsse.
  • VGH Baden-Württemberg, 11.10.1994 - 5 S 3142/93

    Zuordnung von Lageplan zu Satzungsbeschluss bei Ausfertigung eines Bebauungsplans

    Denn diese Vorschrift ist gemäß Art. 16 des Investitionserleichterungs- und Wohnbaulandgesetzes am 01.05.1993 in Kraft getreten; für die Abwägung ist gemäß § 214 Abs. 3 S. 1 BauGB die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der Beschlußfassung über den Bebauungsplan (hier: 04.05.1993) maßgebend (zur Relevanz der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung bei der Aufstellung eines Bebauungsplans vor dem 01.05.1993 vgl. Normenkontrollurteil d. Senats v. 05.12.1991 - 5 S 976/91 -, NVwZ-RR 1993, 97).
  • VGH Baden-Württemberg, 18.03.1993 - 1 S 570/92

    Befangenheit bei Stellungnahme zu LSG-Verordnung

    Nach der ständigen Rechtsprechung des erkennenden Gerichtshofs (Normenkontrollbeschl. v. 31.8.1964 -- II 146/62 --, ESVGH 14, 162; Normenkontrollurteil v. 25.10.1983 -- 3 S 1221/83 --, VBlBW 1985, 21; Urteil v. 10.11.1987 -- 1 S 2885/86 --, ESVGH 38, 51; Normenkontrollurteil v. 5.12.1991 -- 5 S 976/91 --, NuR 1992, 335) setzt das Merkmal der Unmittelbarkeit eines Vorteils oder Nachteils nicht voraus, daß die fragliche Entscheidung Wirkungen dieser Art ohne Hinzutreten eines weiteren Umstandes auslöst; eine direkte Kausalität ist nicht zu fordern.
  • OVG Bremen, 25.06.2018 - 1 D 19/17

    Normenkontrolle eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans - Abwägungsgebot;

    Stellplätze in ausreichender Anzahl und Größe sind erst im bauordnungsrechtlichen Verfahren nachzuweisen (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 05.12.1991 - 5 S 976/91 -, Rn. 59, juris).
  • VGH Baden-Württemberg, 28.06.1996 - 8 S 113/96

    Beschlussfassung über Bebauungsplan zu Straßenbauvorhaben

    Damit spitzt sich die zu erwartende Veränderung jedoch noch nicht zu einem Sondervorteil für Rechtsanwalt B. zu (vgl. auch das Urt. des erk. Gerichtshofs v. 5.12.1991 - 5 S 976/91 - UPR 1992, 388 = NVwZ-RR 1993, 97).
  • VGH Baden-Württemberg, 20.09.1993 - 8 S 605/93

    Normenkontrolle eines Bebauungsplans: Aussiedlung von Gewerbebetrieben;

    Daraus läßt sich die Schlußfolgerung ziehen, daß der Bundesgesetzgeber vor dem Hintergrund gewisser rechtlicher Unsicherheit (s. auch das Urteil des 5. Senats des beschließenden Gerichtshofs v. 5.12.1991 - 5 S 976/91 -, NuR 1992, 335) regeln wollte, daß eine Pflicht zur erweiterten Prüfung naturschutzrechtlicher Belange einschließlich der Ausgleichsmöglichkeiten im Verfahren der Aufstellung von Bebauungsplänen erst nach dem Inkrafttreten dieses Gesetzes entstehen sollte und daß von dieser Pflicht durch die Landesgesetzgebung auch dispensiert werden kann, daß sie aber nicht schon vorher bestanden hat.
  • VGH Baden-Württemberg, 10.12.1993 - 5 S 1773/93

    Normenkontrolle eines Bebauungsplans - Abwägungsgebot: Festsetzung einer

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