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   BVerfG, 19.01.1994 - 2 BvR 2003/93   

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BVerfG, 19.01.1994 - 2 BvR 2003/93 (https://dejure.org/1994,4001)
BVerfG, Entscheidung vom 19.01.1994 - 2 BvR 2003/93 (https://dejure.org/1994,4001)
BVerfG, Entscheidung vom 19. Januar 1994 - 2 BvR 2003/93 (https://dejure.org/1994,4001)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Versagung von Prozeßkostenhilfe

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Verständige und sachgerechte Prozeßführung - Asylverfahren - Anwaltliche Hilfe - Nicht zu bewältigen - Gebot der weitgehenden Angleichung der Situation - Bemittelte und Unbemittelte - Verwirklichung des Rechtsschutzes

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 1994, 17
  • NVwZ-RR 1994, 17
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 13.03.1990 - 2 BvR 94/88

    Gleichheitssatz - Prozeßkostenhilfe - Erfolgsaussichten - Ungeklärte Rechtsfragen

    Auszug aus BVerfG, 19.01.1994 - 2 BvR 2003/93
    Sie beziehen sich auf den Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 13. März 1990 (BVerfGE 81, 347 ) und machen insbesondere geltend, daß in Asylverfahren aufgrund der nunmehrigen prinzipiellen bloßen Zweistufigkeit des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens das Klageverfahren im Sinne des § 119 Satz 2 ZPO einen höheren Rechtszug im Verhältnis zum Verfahren vor dem Bundesamt darstelle.

    Der Rechtsbegriff der Erforderlichkeit, dessen Auslegung und Anwendung in erster Linie den Fachgerichten obliegt, hat das Verwaltungsgericht hier ersichtlich in einer Weise ausgelegt, die auf einer grundsätzlich unrichtigen Anschauung von der in Art. 3 Abs. 1 GG i.V.m. Art. 20 Abs. 3 GG verbürgten Rechtsschutzgleichheit beruht (vgl. BVerfGE 81, 347 >358< m.w.N.).

  • BVerwG, 26.08.1976 - 5 C 46.75

    Armenrecht - Beiordnung eines Rechtsanwalts - Rechtliches Gehör - Anwaltszwang -

    Auszug aus BVerfG, 19.01.1994 - 2 BvR 2003/93
    Die Erforderlichkeit anwaltlicher Vertretung ist demnach - die Erfolgsaussicht der Rechtsverfolgung bzw. Rechtsverteidigung vorausgesetzt - insbesondere dann zu bejahen, wenn es im Rechtsstreit um nicht einfach zu überschauende Tat- und Rechtsfragen geht (vgl. BVerwGE 51, 111 >113<).

    Auch in Anbetracht des Amtsermittlungsgrundsatzes und des Umstandes, daß das Gericht das Recht zu kennen hat, darf das Recht der Beteiligten, sich mit ihren eigenen Vorstellungen über die anzustellenden Ermittlungen und über die zu beantwortenden Fragen zu Wort zu melden, nicht beschnitten werden (vgl. auch BVerwGE 51, 111 >113<).

  • BVerfG, 12.04.1983 - 2 BvR 1304/80

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Waffengleichheit im

    Auszug aus BVerfG, 19.01.1994 - 2 BvR 2003/93
    Ob die Voraussetzungen der Beiordnung eines Rechtsanwalts vorliegen, beurteilt sich im Einzelfall nach Umfang, Schwierigkeit der Sache, sowie der Fähigkeit des Beteiligten, sich mündlich und schriftlich auszudrücken (vgl. BVerfGE 63, 380 >394<; s. auch Zöller-Philippi, ZPO , 18. Aufl 1993, § 121 Rdn. 9 m.w.N.).
  • LAG Hamm, 24.02.2010 - 14 Ta 518/09

    Beiordnung eines Rechtsanwalts im erstinstanzlichen Arbeitsgerichtsverfahren;

    bb) Die Erforderlichkeit im Sinne des § 121 Abs. 2 Alt. 1 ZPO beurteilt sich nach dem Umfang und der Schwierigkeit der Sache sowie nach der Fähigkeit des Beteiligten, sich mündlich und schriftlich auszudrücken (vgl. BVerfG, 12. April 1983, a.a.O.; 19. Januar 1994, 2 BvR 2003/93, NVwZ 1994, Beilage 3, 17; BAG, 7. Februar 2006, 3 AZB 41/05, n.v.).

    d) Zusammengefasst beurteilt sich die Erforderlichkeit im Sinne des § 121 Abs. 2 Alt. 1 ZPO nach dem Umfang und der Schwierigkeit der Sache sowie nach der Fähigkeit des Beteiligten, sich mündlich und schriftlich auszudrücken (vgl. BVerfG, 12. April 1983, a.a.O.; 19. Januar 1994, 2 BvR 2003/93, NVwZ 1994, Beilage 3, 17; BAG, 7. Februar 2006, a.a.O.).

    Die Erforderlichkeit anwaltlicher Vertretung ist - die Erfolgsaussicht der Rechtsverfolgung bzw. Rechtsverteidigung vorausgesetzt - insbesondere dann zu bejahen, wenn es im Rechtsstreit um nicht einfach zu überschauende Tat- und Rechtsfragen geht (vgl. BVerfG, 19. Januar 1994, a.a.O.).

  • BVerfG, 16.01.2001 - 2 BvR 902/00

    Versagung der Bewilligung von Prozesskostenhilfe für Beigeladene im

    Im grundsätzlich gebühren- und kostenfreien Asylrechtsprozess (§ 83b Abs. 1 AsylVfG), in dem die Beschwerdeführer als Beigeladene ein Kostenrisiko gemäß § 154 Abs. 3 VwGO in zumutbarer Weise vermeiden konnten, indem sie auf die Stellung von Anträgen bzw. die Einlegung von Rechtsmitteln verzichteten (vgl. Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 19. Januar 1994 - 2 BvR 2003/93 -, NVwZ-Beilage Nr. 3/94, S. 17 ), kann die Ablehnung der Bewilligung von Prozesskostenhilfe den Zugang zu den Gerichten für die Beschwerdeführer grundsätzlich nicht behindern.

    Zu beachten sind etwa der Umfang und die Schwierigkeit der Sache sowie die Fähigkeit des Beteiligten, sich mündlich und schriftlich auszudrücken (Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 19. Januar 1994 - 2 BvR 2003/93 -, a.a.O.).

  • FG Berlin-Brandenburg, 13.08.2012 - 4 K 4338/08

    Beigeladene: PKH unter Beiordnung eines Rechtsanwaltes

    Unterstellt, dass sie keine Sachanträge stellen wird, wäre das Institut der Prozesskostenhilfe nur noch insoweit von Bedeutung, als es um die eigenen Aufwendungen der Antragstellerin geht, insbesondere die Kosten anwaltlicher Vertretung (vgl. dazu Bundesverfassungsgericht [BVerfG], Beschluss vom 19.01.1994 - 2 BvR 2003/93 -, Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht [NVwZ] 1994, Beilage 3, 17; Bundesverwaltungsgericht [BVerwG], Beschluss vom 17.02.1989 - 5 ER 612/89 -, NVwZ-Rechtsprechungs-report [NVwZ-RR] 1989, 665).

    Diese abschließende Entscheidung des für die vorliegende Klage maßgeblichen Streitpunktes, welchem Elternteil das Kindergeld für F... im Streitzeitraum im Sinne von § 64 des Einkommensteuergesetzes [EStG] zusteht, rechtfertigt und gebietet es aber zur Gewährung rechtlichen Gehörs sowie zur Gewährung effektiven Rechtsschutzes, ungeachtet der Möglichkeit der Antragstellerin, im vorliegenden Klageverfahren auf einen Sachantrag zu verzichten, zur Erlangung der Beiordnung eines Rechtsanwaltes inhaltlich über den Prozesskostenhilfeantrag zu entscheiden (vgl. auch BVerfG, Beschluss vom 19.01.1994 - 2 BvR 2003/93 -, a.a.O.).

  • OVG Niedersachsen, 14.02.1994 - 12 L 7201/91

    Letzentscheidungskompetenz; Umstufung einer Straße; Funktionsbestimmender Wille;

    Mit diesen Überlegungen werden nämlich die Tatbestandsmerkmale ("dienen" und "zu dienen bestimmt") gleichgesetzt und die Struktur der Vorschrift nicht beachtet (vgl. Kodal, in: Ein Vierteljahrhundert Straßenrechtgesetzgebung, S. 507 ff.; Sieder/Zeitler/Kreuzer/Zech, a.a.O., Rdnr. 8 zu Art. 3, Ritter NVwZ 1993, 22; Sauthoff, NVwZ 1994, 17; a.A. Neumeyer, Das Hessische Straßengesetz, 3. Auflage, Stand: August 1992, Anm. I d zur allerdings anderslautenden Formulierung des § 3 Abs. 1 Nr. 1 HessStrG, anders noch 2. Auflage).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 19.05.1999 - 3 A 3506/95

    Unwesentliche Erweiterung einer Straße; Elastizität der Widmung; Begradigung der

    vgl. etwa BayVGH, Urteil vom 9. Januar 1990 - 8 B 88.1326 -, BayVBl. 1990, 661 f.; OVG NW, Urteil vom 18. Januar 1990 - 3 A 213/89 -, OVG NW RSE, Bd. 1, § 132 BBauG/BauGB Merkmalsregelung Nr. 1/1990; Driehaus, Erschließungs- und Ausbaubeiträge, 5. Aufl. 1999, § 12 Rdnr. 24; Kodal/Krämer, Straßenrecht, 4. Aufl. 1985, Kap. 7, Rdz. 19.34; Walprecht/Cosson, Straßen- und Wegegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen, Kommentar, 2. Aufl. 1986, § 6 Rdnr. 60; Fischer, in: Hoppenberg (Hrsg.), Handbuch des öffentlichen Baurechts, Loseblatt, Stand: Juli 1998, Kap. F, Rdnr. 142; Krüger, NWVBl. 1993, 161 (163); Sauthoff, NVwZ 1994, 17 (19).
  • LAG Hamm, 06.10.2010 - 14 Ta 477/09

    Ablehnung der Beiordnung eines Rechtsanwalts für Zahlungsklagen im

    Dabei ist zu berücksichtigen, dass sich die Partei der Hilfe eines Urkundsbeamten der Geschäftsstelle, hier: der Rechtsantragsstelle eines Arbeitsgerichts, vergewissern kann (vgl. BVerfG, 12. April 1983, 2 BvR 1304/80, u.a., NJW 1983, 159; 19. Januar 1994, 2 BvR 2003/93, NVwZ 1994, Beilage 3, 17; BAG, 18. Mai 2010, aaO; LAG Hamm, 24. Februar 2010, aaO).
  • OVG Niedersachsen, 28.03.2011 - 11 ME 83/11

    Ablehnung einer Aufenthaltserlaubnis wegen mangelnder Begründung für das Fehlen

    Das schließt die Prüfung der hinreichenden Erfolgsaussichten der Rechtsverfolgung oder -verteidigung grundsätzlich ein (vgl. BVerfG, Beschl. v. 19.1.1994 - 2 BvR 2003/93 -, NVwZ-Beil. 1994, 17).
  • VG Gießen, 20.02.1997 - 7 E 30285/95

    Beanstandungsklage des Bundesbeauftragten: Prozeßkostenhilfe für den beigeladenen

    Es kann auch nicht, etwa unter Rückgriff auf einen im § 119 S. 2 ZPO zum Ausdruck kommenden Rechtsgedanken, auf die Prüfung der Erfolgsaussicht verzichtet werden (BVerfG, 19.01.1994 - 2 BvR 2003/93 -, NVwZ 1994, Beilage 3 S. 17; OVG Bremen, 18.03.1988 - 2 B 18/88 -, JurBüro 1988, 1061).
  • VG Freiburg, 23.12.2004 - 1 K 411/04

    Prozeßkostenhilfe bei Namensänderung von Scheidungshalbwaisen

    Ferner ist ihnen ein Rechtsanwalt beizuordnen, weil die Vertretung durch diesen mit Blick auf Umfang, Schwierigkeit der Sache, sowie der Fähigkeit des Beteiligten, sich mündlich und schriftlich auszudrücken, erforderlich erscheint (zur Auslegung des Merkmals der Erforderlichkeit i.S.v. § 121 Abs. 2 ZPO: BVerfG, Kammerbeschl. v. 19.01.1994 - 2 BvR 2003/93 - JurisWeb).
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   OVG Niedersachsen, 20.01.1993 - 7 K 5/90   

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https://dejure.org/1993,8736
OVG Niedersachsen, 20.01.1993 - 7 K 5/90 (https://dejure.org/1993,8736)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 20.01.1993 - 7 K 5/90 (https://dejure.org/1993,8736)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 20. Januar 1993 - 7 K 5/90 (https://dejure.org/1993,8736)
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Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1994, 17
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (6)

  • VGH Baden-Württemberg, 20.02.1992 - 14 S 3415/88

    Sperrzeitverkürzung für eine Diskothek; Schutz der Nachtruhe; in den allgemeinen

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 20.01.1993 - 7 K 5/90
    Denn abgesehen von der sich aus der gesonderten Genehmigungsbedürftigkeit des Transports von Kernbrennstoffen ergebenden Unvergleichbarkeit werden dem Inhaber der Gaststätte - wie im übrigen auch den Betreibern nach § 4 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes - BImSchG -genehmigungsbedürftiger Anlagen - lediglich die auf dem Betriebsgelände oder in unmittelbarer Nähe des Betriebes entstehenden, nicht jedoch sämtliche von Fahrzeugen auf dem Weg zu der Anlage an anderen Orten verursachten Geräusche zugerechnet (OVG Münster, Urt. v. 10.11.1978, DVBl 1979, 315; VGH Mannheim, Urt. v. 10.11.1988, NVwZ 1989, 276; v. 20.2.1992, GewArch 1992, 441).
  • BVerwG, 11.04.1986 - 4 C 51.83

    Landbeschaffung für Verteidigungszwecke und Planungshoheit einer Gemeinde

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 20.01.1993 - 7 K 5/90
    Ohne daß der Frage näher nachgegangen zu werden braucht, inwieweit die Klägerin vorliegend jedenfalls auch nicht ihr zustehende Rechte, sondern solche ihrer Mitgliedsgemeinden ins Feld führt, könnte die aus dem Selbstverwaltungsrecht abgeleitete Planungshoheit nur beeinträchtigt sein, wenn durch ein großräumiges Vorhaben wesentliche Teile des Gemeindegebiets einer durchsetzbaren gemeindlichen Planung gänzlich entzogen werden oder wenn bereits eine konkretisierte örtliche Planung vorliegt und diese nachhaltig gestört wird (vgl. BVerwG, Urt. v. 11.4.1986 - 4 C 51.83 -, BVerwGE 74, 124, 132 m.w.N.; Urt. d. Sen v. 15.4.1992 - 7 K 63/90 - Rastanlage Vahrenheide -, S. 21 f, 26 f).
  • VGH Baden-Württemberg, 10.11.1988 - 10 S 758/86

    Zurechenbarkeit von Verkehrslärmimmissionen des Zu- und Abfahrtsverkehrs zu einer

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 20.01.1993 - 7 K 5/90
    Denn abgesehen von der sich aus der gesonderten Genehmigungsbedürftigkeit des Transports von Kernbrennstoffen ergebenden Unvergleichbarkeit werden dem Inhaber der Gaststätte - wie im übrigen auch den Betreibern nach § 4 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes - BImSchG -genehmigungsbedürftiger Anlagen - lediglich die auf dem Betriebsgelände oder in unmittelbarer Nähe des Betriebes entstehenden, nicht jedoch sämtliche von Fahrzeugen auf dem Weg zu der Anlage an anderen Orten verursachten Geräusche zugerechnet (OVG Münster, Urt. v. 10.11.1978, DVBl 1979, 315; VGH Mannheim, Urt. v. 10.11.1988, NVwZ 1989, 276; v. 20.2.1992, GewArch 1992, 441).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 12.04.1978 - VII A 632/77
    Auszug aus OVG Niedersachsen, 20.01.1993 - 7 K 5/90
    Denn abgesehen von der sich aus der gesonderten Genehmigungsbedürftigkeit des Transports von Kernbrennstoffen ergebenden Unvergleichbarkeit werden dem Inhaber der Gaststätte - wie im übrigen auch den Betreibern nach § 4 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes - BImSchG -genehmigungsbedürftiger Anlagen - lediglich die auf dem Betriebsgelände oder in unmittelbarer Nähe des Betriebes entstehenden, nicht jedoch sämtliche von Fahrzeugen auf dem Weg zu der Anlage an anderen Orten verursachten Geräusche zugerechnet (OVG Münster, Urt. v. 10.11.1978, DVBl 1979, 315; VGH Mannheim, Urt. v. 10.11.1988, NVwZ 1989, 276; v. 20.2.1992, GewArch 1992, 441).
  • BVerwG, 30.05.1984 - 4 C 58.81

    Luftfahrtrechtliches Planfeststellungsverfahren; Flughafen München II - Franz

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 20.01.1993 - 7 K 5/90
    Die abstrakte Möglichkeit oder eine durch nichts erhärtete bloße Befürchtung der Beeinträchtigung der Planungshoheit genügen jedenfalls nicht (BVerwG, Urt. v. 30.5.1984 - 4 C 58.81 -, BVerwGE 69, 256, 262).
  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 06.04.1984 - 7 B 16/83
    Auszug aus OVG Niedersachsen, 20.01.1993 - 7 K 5/90
    Etwas anderes läßt sich entgegen der Auffassung der Klägerin schließlich auch nicht aus dem Beschluß des Senats vom 6. April 1984 - 7 OVG B 16/83 -, DVBl 1984, S. 891, 893 - Flüssiggas-Terminal Emden) herleiten.
  • OVG Niedersachsen, 08.03.2006 - 7 KS 145/02

    Rechtsschutzmöglichkeiten einer Gemeinde gegen die atomrechtliche Nutzung eines

    Zwar bedingen sich in der Praxis Anlage und Verkehr wechselseitig, die Zulässigkeit des letzteren ist aber rechtlich vom Bestehen der Anlage unabhängig (vgl. Senat, Beschl. v. 6.4.1984 - 7 OVG B 16/83 -, DVBl. 1984, 890, 893 - Flüssiggasterminal Emden; Urt. v. 20.1.1993 - 7 K 5/90 -, OVGE 43, 360 = NVwZ-RR 1994, 17, 18 - 1. atomrechtliche Teilgenehmigung PKA Gorleben).

    cc) Der Senat hat seinen Ausgangspunkt, dass Transportfragen nicht Gegenstand der Anlagengenehmigung sind, allerdings bereits in der Vergangenheit insoweit eingeschränkt, als der Standort einer Anlage ungeeignet sein kann, wenn dieser von vornherein nur unter Inkaufnahme von Gefahren oder erheblichen Belästigungen für die Umgebungsbevölkerung erreicht werden kann, etwa weil die einzige vorhandene Straßenzufahrt - notwendig - durch ein dicht besiedeltes Wohngebiet führt (vgl. Beschl. v. 6.4.1984 - 7 OVG B 16/83 - Urt. v. 20.1.1993 - 7 K 5/90 -, aaO).

  • OVG Niedersachsen, 08.03.2006 - 7 KS 128/02

    Errichtung und Betrieb einer Anlage zur Sicherstellung und zur Endlagerung

    Zwar bedingen sich in der Praxis Anlage und Verkehr wechselseitig, die Zulässigkeit des letzteren ist aber rechtlich vom Bestehen der Anlage unabhängig (vgl. Senat, Beschl. v. 6.4.1984 - 7 OVG B 16/83 -, DVBl. 1984, 890, 893 - Flüssiggasterminal Emden; Urt. v. 20.1.1993 - 7 K 5/90 -, OVGE 43, 360 = NVwZ-RR 1994, 17, 18 - 1. atomrechtliche Teilgenehmigung PKA Gorleben).

    c) Der Senat hat seinen Ausgangspunkt, dass Transportfragen nicht Gegenstand der Anlagengenehmigung sind, allerdings bereits in der Vergangenheit insoweit eingeschränkt, als der Standort einer Anlage ungeeignet sein kann, wenn dieser von vornherein nur unter Inkaufnahme von Gefahren oder erheblichen Belästigungen für die Umgebungsbevölkerung erreicht werden kann, etwa weil die einzige vorhandene Straßenzufahrt - notwendig - durch ein dicht besiedeltes Wohngebiet führt (vgl. Beschl. v. 6.4.1984 - 7 OVG B 16/83 - Urt. v. 20.1.1993 - 7 K 5/90 -, aaO).

  • OVG Niedersachsen, 08.03.2006 - 7 KS 154/02

    Planfeststellungsbeschluss für die Errichtung und den Betrieb eines Bergwerkes

    Zwar bedingen sich in der Praxis Anlage und Verkehr wechselseitig, die Zulässigkeit des letzteren ist aber rechtlich vom Bestehen der Anlage unabhängig (vgl. Senat, Beschl. v. 6.4.1984 - 7 OVG B 16/83 -, DVBl. 1984, 890, 893 - Flüssiggasterminal Emden; Urt. v. 20.1.1993 - 7 K 5/90 -, OVGE 43, 360 = NVwZ-RR 1994, 17, 18 - 1. atomrechtliche Teilgenehmigung PKA Gorleben).

    cc) Der Senat hat seinen Ausgangspunkt, dass Transportfragen nicht Gegenstand der Anlagengenehmigung sind, allerdings bereits in der Vergangenheit insoweit eingeschränkt, als der Standort einer Anlage ungeeignet sein kann, wenn dieser von vornherein nur unter Inkaufnahme von Gefahren oder erheblichen Belästigungen für die Umgebungsbevölkerung erreicht werden kann, etwa weil die einzige vorhandene Straßenzufahrt - notwendig - durch ein dicht besiedeltes Wohngebiet führt (Urt. v. 20.1.1993, aaO.).

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   OVG Niedersachsen, 21.01.1993 - 7 K 5/90   

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https://dejure.org/1993,9699
OVG Niedersachsen, 21.01.1993 - 7 K 5/90 (https://dejure.org/1993,9699)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 21.01.1993 - 7 K 5/90 (https://dejure.org/1993,9699)
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  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1994, 17
 
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Wird zitiert von ...

  • OVG Niedersachsen, 21.01.1993 - 7 K 1/90

    Teilgenehmigung; Konditionierungsanlage; Gorleben; Geltungsbereich des

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sachverhalts und des Vorbringens der Beteiligten wird auf den Inhalt der Gerichtsakten des vorliegenden Verfahrens, der Verfahren 7 K 3/90, 7 K 5/90 und 7 M 10/90 sowie der Beiakten 1 - 14 (vgl. Aufstellung GA Bl. 6) Bezug genommen.
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