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   BVerwG, 03.11.1993 - 7 NB 3.93   

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BVerwG, 03.11.1993 - 7 NB 3.93 (https://dejure.org/1993,3930)
BVerwG, Entscheidung vom 03.11.1993 - 7 NB 3.93 (https://dejure.org/1993,3930)
BVerwG, Entscheidung vom 03. November 1993 - 7 NB 3.93 (https://dejure.org/1993,3930)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Nichtvorlage einer Normenkontrollsache - Gültigkeit von Vorschriften in einer Abwassersatzung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1994, 172
  • DVBl 1994, 217
  • DÖV 1994, 703
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 19.11.1991 - 8 B 137.91

    Abschleppen - Entstandende Kosten durch Abschleppen

    Auszug aus BVerwG, 03.11.1993 - 7 NB 3.93
    Insbesondere ist die verlangte Kontrolle für den Grundstückseigentümer nicht etwa unzumutbar (vgl. auch Beschluß vom 19. November 1991 - BVerwG 8 B 137.91 - Buchholz 402.41 Allgemeines Polizeirecht Nr. 54), weil er sich bei der Überlassung des Grundstücks an den Dritten entsprechende Kontrollmöglichkeiten vorbehalten kann.
  • BVerwG, 07.09.1992 - 7 NB 2.92

    Einwegverpackungen

    Auszug aus BVerwG, 03.11.1993 - 7 NB 3.93
    Ist - wie hier - eine Normenkontrollentscheidung in je selbständig tragender Weise doppelt begründet, so kann nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts einer Nichtvorlagebeschwerde nur unter der Voraussetzung stattgegeben werden, daß hinsichtlich beider Begründungsteile eine Verletzung der Vorlagepflicht mit Erfolg geltend gemacht wird (vgl. Beschluß vom 7. September 1992 - BVerwG 7 NB 2.92 - Buchholz 11 Art. 28 GG Nr. 85).
  • BVerwG, 18.10.1991 - 7 C 2.91

    Verhältnis zwischen Abfall- und Wasserrecht bei der Anordnung zur Beseitigung

    Auszug aus BVerwG, 03.11.1993 - 7 NB 3.93
    Die Grenzen der zulässigen Sozialbindung des Eigentums (Art. 14 Abs. 2 GG) werden durch eine solche den Besitzwechsel überdauernde Verantwortlichkeit des Grundstückseigentümers für die störungsfreie Nutzung seines Eigentums nicht überschritten (vgl. BVerwGE 89, 138 [BVerwG 18.10.1991 - 7 C 2/91]).
  • OVG Sachsen, 04.03.2021 - 3 B 26/21

    Corona-Pandemie; Außervollzugsetzung einer nächtlichen Ausgangssperre sowie einer

    27 Ist ein Antrag auf eine künftige Anwendung einer Rechtsvorschrift gestützt, besteht die Antragsbefugnis, wenn die Anwendung der Norm hinreichend wahrscheinlich ist (BVerwG, Beschl. v. 03. November 1993 - 7 NB 3.93 -, juris Rn. 7).
  • VGH Baden-Württemberg, 29.04.2014 - 1 S 1458/12

    Friedhofsatzung der Stadt Kehl: Verbot von Grabsteinen aus ausbeuterischer

    Ist der Antrag auf eine künftige Anwendung der Rechtsvorschrift gestützt, besteht die Antragsbefugnis, wenn die Anwendung der Norm hinreichend wahrscheinlich ist (vgl. BVerwG, Beschl. v. 03.11.1993 - 7 NB 3.93 - NVwZ-RR 1994, 172 ).
  • OVG Niedersachsen, 10.01.2012 - 9 KN 162/10

    Vereinbarkeit einer mit dem Inhalt der Verpflichtung zur Überprüfung privater

    Wegen der Vielfalt der möglichen Schadenseintritte und der Notwendigkeit eines auch vorbeugenden Schutzes kann eine Eigenkontrolle nicht nur bei denjenigen Grundstücken, bei denen sich eine allgemeine Gefährdungslage bereits konkretisiert hat, sondern für alle an die öffentliche Entwässerungsanlage angeschlossenen Grundstücke satzungsmäßig vorgeschrieben werden (vgl. hierzu auch Nds. OVG, Urteil vom 24.11.1992 - 9 K 1828/92 - NSt-N 1993, 79, bestätigt durch BVerwG, Beschluss vom 3.11.1993 - 7 NB 3.93 - ZfW 1994, 392 f.).

    Der erkennende Senat hat in seiner bisherigen Rechtsprechung (Urteil vom 24.11.1992 - 9 K 1828/92 - NSt-N 1993, 79 -, bestätigt durch BVerwG, Beschluss vom 3.11.1993 - 7 NB 3.93 - ZfW 1994, 392 f.) kommunale Satzungsregelungen, die Grundstückseigentümer verpflichten, auf ihre Kosten die Einhaltung der Benutzungsbedingungen durch Eigenkontrolle sicherzustellen und die Vorschriften der DIN 1986 Teile 3 und 30 zu beachten, als mit höherrangigem Recht vereinbar angesehen.

  • VGH Baden-Württemberg, 03.12.2020 - 1 S 3737/20

    Corona-Krise; Quarantänemaßnahmen für Ein- und Rückreisende; Baden-Württemberg;

    Ist der Antrag auf eine künftige Anwendung der Rechtsvorschrift gestützt, besteht die Antragsbefugnis, wenn die Anwendung der Norm hinreichend wahrscheinlich ist (BVerwG, Beschl. v. 03.11.1993 - 7 NB 3.93 - NVwZ-RR 1994, 172 ).
  • VGH Baden-Württemberg, 16.07.2020 - 1 S 1792/20

    Vorläufiger Rechtsschutz im Normenkontrollverfahren; Einstufung der Türkei als

    Ist der Antrag auf eine künftige Anwendung der Rechtsvorschrift gestützt, besteht die Antragsbefugnis, wenn die Anwendung der Norm hinreichend wahrscheinlich ist (BVerwG, Beschl. v. 03.11.1993 - 7 NB 3.93 - NVwZ-RR 1994, 172 ).
  • VGH Baden-Württemberg, 28.06.2016 - 1 S 1244/15

    Normenkontrolle - Gestaltungsvorschriften in einer Friedhofssatzung

    Ist der Antrag auf eine künftige Anwendung der Rechtsvorschrift gestützt, besteht die Antragsbefugnis, wenn die Anwendung der Norm hinreichend wahrscheinlich ist (vgl. BVerwG, Beschl. v. 03.11.1993 - 7 NB 3.93 - NVwZ-RR 1994, 172 ).
  • VGH Baden-Württemberg, 15.01.2021 - 1 S 4180/20

    Corona-Krise; Absonderung von Erkrankten; Quarantäne; Baden-Württemberg;

    Ist der Antrag auf eine künftige Anwendung der Rechtsvorschrift gestützt, besteht die Antragsbefugnis, wenn die Anwendung der Norm hinreichend wahrscheinlich ist (BVerwG, Beschl. v. 03.11.1993 - 7 NB 3.93 - NVwZ-RR 1994, 172 ).
  • VGH Bayern, 28.09.2020 - 20 NE 20.2142

    Eilrechtsschutz gegen Quarantänemaßnahmen für Einreisende aus ausländischen

    In einem solchen Fall ist eine Rechtsverletzung "in absehbarer Zeit" zu erwarten (vgl. § 47 Abs. 2 Satz 1 VwGO), wenn die Anwendung der Rechtsvorschrift hinreichend wahrscheinlich ist (vgl. BVerwG, B.v. 3.11.1993 - 7 NB 3.93 - NVwZ-RR 1994, 172 - juris Rn. 7).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 03.12.2021 - L 1 KR 425/14

    Sozialgerichtliches Verfahren - Feststellungsklage gegen untergesetzliche Norm

    Eine absehbare Zeit in diesem Sinne ist anzunehmen, wenn die Anwendung der Norm hinreichend wahrscheinlich ist (vgl. BVerwG, Beschl. v. 03. November 1993 - 7 NB 3.93 - juris-Rdnr. 7); das ist der Fall, wenn die Rechtsverletzung nach den gegebenen Umständen bereits vorausgesehen werden kann, weil die Rechtsverletzung mit hinreichender Gewissheit für so nahe Zukunft droht, dass ein vorsichtig und vernünftig Handelnder sich schon jetzt zur Antragstellung entschließen darf (vgl. Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Urteil vom 29. April 2014 - 1 S 1458/12 -, juris-Rdnr. 35; Kopp/Schenke, VwGO, 20. Aufl., 2020, § 47 Rdnr. 60).
  • OVG Thüringen, 17.03.2021 - 3 EN 93/21

    Corona-Pandemie ("2. Welle"): Erfolgloser Antrag auf Außervollzugsetzung der

    Dabei ist es ausreichend, dass die Anwendung der Normen - wie hier im nicht auszuschließenden Fall erkennbarer Symptome bzw. eines Antigentests mit positivem Ergebnis - hinreichend wahrscheinlich ist (BVerwG, Beschluss vom 3. November 1993 - 7 NB 3.93 - NVwZ-RR 1994, 172, 173; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 15. Januar 2021 - 1 S 4180/20 - juris Rn. 16).
  • OVG Niedersachsen, 22.02.2022 - 14 MN 154/22

    Corona-Pandemie; Kindertageseinrichtung; Testpflicht

  • VGH Bayern, 22.01.2009 - 7 N 08.2065

    Auflösung einer Sprachförderschule ist rechtmäßig - vollständige Urteilsgründe

  • VGH Baden-Württemberg, 09.05.1994 - 8 S 1101/93

    Schadensersatzansprüche aus einem Kanalbenutzungsverhältnis wegen der Einleitung

  • VGH Bayern, 03.04.2023 - 11 N 22.940

    Normenkontrolle gegen Taxitarifordnung

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