Weitere Entscheidung unten: VGH Baden-Württemberg, 20.10.1993

Rechtsprechung
   BVerwG, 15.10.1993 - 1 B 92.92   

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https://dejure.org/1993,4090
BVerwG, 15.10.1993 - 1 B 92.92 (https://dejure.org/1993,4090)
BVerwG, Entscheidung vom 15.10.1993 - 1 B 92.92 (https://dejure.org/1993,4090)
BVerwG, Entscheidung vom 15. Oktober 1993 - 1 B 92.92 (https://dejure.org/1993,4090)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Waffengesetz - Angabe des Sammlungsziels - Waffenbesitzkarte - Waffensammler

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1994, 210
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 10.07.1984 - 1 C 108.79

    Waffenrecht - Kulturhistorische Sammlung - Voraussetzung

    Auszug aus BVerwG, 15.10.1993 - 1 B 92.92
    Sie will offenbar eine Divergenz zu dem Urteil des beschließenden Senats vom 10. Juli 1984 - BVerwG 1 C 108.79 - (Buchholz 402.5 WaffG Nr. 37) rügen, arbeitet aber keinen Rechtssatz des Bundesverwaltungsgerichts heraus, von dem ein Rechtssatz des Berufungsgerichts abweicht.
  • BVerwG, 28.04.1987 - 1 C 18.84

    Einreiseverbot für gefährliche EU-Bürger

    Auszug aus BVerwG, 15.10.1993 - 1 B 92.92
    Das Tatbestandsmerkmal der Sammlung setzt eine gewisse Thematisierung und Systematisierung des Sammlungsguts voraus, durch die der Inbegriff der zusammengetragenen Gegenstände als Sammlung gekennzeichnet wird (Urteil vom 28. April 1987 - BVerwG 1 C 18.84 - Buchholz 402.5 WaffG Nr. 48 S. 15).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.09.2005 - 20 A 3321/04
    vgl. BVerwG, Beschluss vom 15. Oktober 1993 - 1 B 92.92 - , GewArch 1994, 124.
  • VG Frankfurt/Main, 06.02.2003 - 5 E 3060/01

    Zusicherung einer Waffenbesitzkarte

    Zwar hat das Bundesverwaltungsgericht in seinem Beschluss vom 15.10.1993 (1 B 92.92, Gewerbearchiv 1994, Seite 124) ausgeführt, dass der Begriff der kulturhistorisch bedeutsamen Sammlung nicht unter Ausklammerung der Zeitgeschichte auf ausschließlich historische Waffen beschränkt ist.
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Rechtsprechung
   VGH Baden-Württemberg, 20.10.1993 - 1 S 1223/93   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1993,5700
VGH Baden-Württemberg, 20.10.1993 - 1 S 1223/93 (https://dejure.org/1993,5700)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 20.10.1993 - 1 S 1223/93 (https://dejure.org/1993,5700)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 20. Oktober 1993 - 1 S 1223/93 (https://dejure.org/1993,5700)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Sicherstellung einer Waffe - sofortige Vollziehbarkeit oder Bestandskraft der waffenrechtlichen Grundverfügung

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1994, 210
  • VBlBW 1994, 8
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 18.02.1983 - 1 C 144.80

    Waffenerlaubnis - Waffenbesitzverbot - Besitzausübung - Widerruf der

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 20.10.1993 - 1 S 1223/93
    Damit handelt es sich bei der Sicherstellung nach § 48 Abs. 2 Satz 2 WaffG anders als bei der nach § 40 Abs. 2 WaffG (vgl. dazu BVerwG, Urt. v. 18.2.1983 - 1 C 144.80 -, Buchholz 402.5 Nr. 35 WaffG), nicht lediglich um eine vorübergehende Maßnahme, sondern um die Vollstreckung der waffenrechtlichen Anordnung nach § 48 Abs. 2 Satz 1 WaffG.

    Entgegen der Auffassung des Verwaltungsgerichts kann daher die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zu § 40 Abs. 2 WaffG (vgl. nochmals BVerwG, Urt. v. 18.2.1983 - 1 C 144.80 -, a.a.O.) nicht auf die Sicherstellung nach § 48 Abs. 2 Satz 2 WaffG übertragen werden.

    Sie verlangt daher nicht, daß das Waffenbesitzverbot bestandskräftig oder sofort vollziehbar ist (vgl. nochmals BVerwG, Urt. v. 18.2.1983 - 1 C 144.80 -, a.a.O.).

  • BVerwG, 17.10.1989 - 1 C 36.87

    Inhaber einer Waffenbesitzkarte - Trunkenheit im Verkehr - Gemeingefährliche

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 20.10.1993 - 1 S 1223/93
    Somit dürfte der Widerruf der Waffenbesitzkarte, dessen Rechtmäßigkeit nach der sondergesetzlichen Vorschrift des § 47 WaffG und nicht nach den allgemeinen Vorschriften über die Rücknahme und den Widerruf von Verwaltungsakten (§§ 48, 49 LVwVfG) zu beurteilen ist (vgl. BVerwG, Urt. v. 28.4.1987 - 1 C 18.84 -, Buchholz 402.5 Nr. 48 WaffG), zu Recht erfolgt sein, wobei auch offen bleiben kann, weil ohnehin eingehalten, ob die Jahresfrist des § 48 Abs. 4 LVwVfG insoweit Anwendung findet (vgl. BVerwG, Urt. v. 17.10.1989 - 1 C 36.87 -, Buchholz 402.5 Nr. 54 WaffG).

    Der Betroffene ist lediglich verpflichtet, die tatsächliche Gewalt über die Waffe einem anderen einzuräumen; dies kann auch auf andere Weise als durch Eigentumsübertragung geschehen (vgl. BVerwG, Urt. v. 17.10.1989 - 1 C 36.87 -, Buchholz 402.5 Nr. 54 WaffG).

  • BVerwG, 28.04.1987 - 1 C 18.84

    Einreiseverbot für gefährliche EU-Bürger

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 20.10.1993 - 1 S 1223/93
    Somit dürfte der Widerruf der Waffenbesitzkarte, dessen Rechtmäßigkeit nach der sondergesetzlichen Vorschrift des § 47 WaffG und nicht nach den allgemeinen Vorschriften über die Rücknahme und den Widerruf von Verwaltungsakten (§§ 48, 49 LVwVfG) zu beurteilen ist (vgl. BVerwG, Urt. v. 28.4.1987 - 1 C 18.84 -, Buchholz 402.5 Nr. 48 WaffG), zu Recht erfolgt sein, wobei auch offen bleiben kann, weil ohnehin eingehalten, ob die Jahresfrist des § 48 Abs. 4 LVwVfG insoweit Anwendung findet (vgl. BVerwG, Urt. v. 17.10.1989 - 1 C 36.87 -, Buchholz 402.5 Nr. 54 WaffG).
  • BVerwG, 30.04.1985 - 1 C 12.83

    Waffenrecht - Jagdschein - Waffenbesitzkarte - Widerruf - Zuverlässigkeit -

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 20.10.1993 - 1 S 1223/93
    Dem Betroffenen wird insoweit die Befugnis eröffnet, zunächst durch eigene Handlungen einen rechtmäßigen Zustand herzustellen (vgl. BVerwG, Urt. v. 30.4.1985 - 1 C 12.83 -, Buchholz 402.5 Nr. 40 WaffG).
  • VGH Baden-Württemberg, 13.04.2007 - 1 S 2751/06

    Entkräftung der auf strafgerichtlicher Verurteilung beruhenden Regelvermutung

    Mit dieser Verfügung hat die Behörde - unter Anordnung der sofortigen Vollziehung (§ 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 VwGO) - in Ziff. I die dem Antragsteller erteilten Waffenbesitzkarten (§ 10 Abs. 1 WaffG) und den Europäischen Feuerwaffenpass (§ 32 Abs. 6 WaffG) gemäß § 45 Abs. 2 WaffG sowie die Sprengstofferlaubnis (§ 27 Abs. 1 SprengG) gemäß § 34 Abs. 2 SprengG widerrufen, in Ziff. II und III Folgeanordnungen nach § 46 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 2 Satz 1 WaffG, § 32 Abs. 5 SprengG getroffen sowie in Ziff. V und VI - von Gesetzes wegen sofort vollziehbar (§ 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 und Satz 2, § 12 LVwVG) - bei Nichterfüllung der Anordnungen Zwangsgeld (§§ 20, 23 LVwVG) sowie gemäß § 46 Abs. 2 Satz 2 WaffG und § 32 Abs. 5 SprengG die Sicherstellung der Waffen und Sprengstoffreste als bundesrechtliche Sonderregelung der Verwaltungsvollstreckung angedroht (vgl. BVerwG, Urteil vom 30.04.1985 - 1 C 12.83 -, BVerwGE 71, 234 ; Beschluss des erkennenden Senats vom 20.10.1993 - 1 S 1223/93 -, NVwZ-RR 1994, 210).
  • VG Aachen, 12.02.2010 - 6 L 471/09

    Ernstliche Zweifel bezüglich der Rechtmäßigkeit eines Kostenbescheides bei hoher

    vgl. dazu BVerwG, Urteil vom 30. April 1985 - 1 C 12/83 -, Juris, Rdnrn. 60 bis 64, zu dem im Wesentlichen inhaltsgleichen § 48 WaffG 1976; VGH Mannheim, Beschluss vom 20. Oktober 1993 - 1 S 1223/93 -, juris, Rdn. 17.
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