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   OVG Nordrhein-Westfalen, 08.06.1993 - 1 B 828/93   

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OVG Nordrhein-Westfalen, 08.06.1993 - 1 B 828/93 (https://dejure.org/1993,7762)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 08.06.1993 - 1 B 828/93 (https://dejure.org/1993,7762)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 08. Juni 1993 - 1 B 828/93 (https://dejure.org/1993,7762)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Bundespräsident; Vorschlag eines Bundesministers; Versetzung in einstweiligen Ruhestand; Politischer Beamter ; Anordnung der sofortigen Vollziehung; Öffentliches Interesse; Erfolgsaussichten einer Anfechtung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1994, 223
  • DVBl 1994, 120
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 29.10.1964 - II C 182.61

    Versetzung politischer Beamter in den einstweiligen Ruhestand - Plötzliche

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 08.06.1993 - 1 B 828/93
    Daß sich die Versetzung eines dem Tatbestand des § 36 Abs. 1 BBG unterfallenden Beamten in den einstweiligen Ruhestand als offensichtlich rechtswidrig erweisen könnte, ist bei der Weite des dem Bundespräsidenten zustehenden Ermessensspielraums, deretwegen das BVerwG in seiner für die Handhabung der Vorschrift richtungweisenden Entscheidung vorn 29.10.1964 - II C 182.61 - (BVerwGE 19, 332, 335) vor allem auf das Tatbestandsmerkmal "jederzeit" abgestellt hat, sowie wegen der Notwendigkeit des Zusammenwirkens von Bundesregierung und Bundespräsident auch schwer vorstellbar.
  • BVerwG, 27.01.1977 - II C 70.73

    Beamter des auswärtigen Dienstes - Versetzung in einstweiligen Ruhestand -

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 08.06.1993 - 1 B 828/93
    Es 1st dabei von Zweifeln abgerückt, die es selbst mit Urteil vom 27.1.1977 - 2 C 70.73 - (BVerwGE 52, 33, 40) vorher zum Ausdruck gebracht hatte und die das VG Köln veranlaßt hatten, im Beschluß vom 24.4.1978 - 3 L 357/78 - (ZBR 1978, 402) sowie im Urteil vom 24.3.1980 - 15 K 1842/79 - bei Versetzung von Beamten in den einstweiligen Ruhestand den Bundespräsidenten selbst als Widerspruchsbehörde anzusehen.
  • BVerwG, 17.09.1981 - 2 C 12.80

    Versetzung eines Schwerbehinderten in den einstweiligen Ruhestand

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 08.06.1993 - 1 B 828/93
    Die Auffassung, für die Zuständigkeit zur Entscheidung über den Widerspruch sei auch bei Versetzung von Beamten in den einstweiligen Ruhestand auf § 126 Abs. 3 Nr. 2 BRRG, ergänzt durch die Legaldefinition der obersten Dienstbehörde in § 3 Abs. 1 BBG, abzustellen, hat mit Urteil vom 17.9.1981 - 2 C 12.80 - (RIA 1982, 170) freilich auch das BVerwG vertreten.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 08.02.1991 - 1 B 3117/90

    Öffentliches Interesse; Sofortige Vollziehung einer Verfügung; Untersagung der

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 08.06.1993 - 1 B 828/93
    Diesen Erwägungen, denen der Senat beitritt, ist nicht erst bei Beurteilung der Rechtmäßigkeit der Versetzung eines politischen Beamten in den einstweiligen Ruhestand, sondern bereits bei der Entscheidung über einen Antrag des Beamten auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung einer Anfechtungsklage gegen eine Maßnahme nach § 36 Abs. 1 BBG Rechnung zu tragen (vgl. hierzu den zu § 20 a SG ergangenen Beschluß des Senates vom 8.2. 1991 - 1 B 3117/90 -, NWVBl., 278 f.).
  • Drs-Bund, 12.05.1959 - BT-Drs III/1094
    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 08.06.1993 - 1 B 828/93
    Die Gesetzesmaterialien ergeben sogar, daß dem Gesetzgeber daran gelegen war, die Entscheidung über die Anordnung der sofortigen Vollziehung einer Maßnahme des Bundespräsidenten der obersten Dienstbehörde zu überlassen, die gemäß § 174 Abs. 1 BBG den Dienstherrn im Prozeß zu vertreten hat (vgl. hierzu den schriftl. Bericht des RechtsA des BT zu § 81 des Regierungsentw. einer VwGO, BT-Drucks. 3/1094, S. 8).
  • BVerwG, 30.06.1978 - 6 C 27.75

    Beanspruchung von Trennungsgeld - Genehmigung zur Weiterführung eines Hausstandes

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 08.06.1993 - 1 B 828/93
    Es 1st dabei von Zweifeln abgerückt, die es selbst mit Urteil vom 27.1.1977 - 2 C 70.73 - (BVerwGE 52, 33, 40) vorher zum Ausdruck gebracht hatte und die das VG Köln veranlaßt hatten, im Beschluß vom 24.4.1978 - 3 L 357/78 - (ZBR 1978, 402) sowie im Urteil vom 24.3.1980 - 15 K 1842/79 - bei Versetzung von Beamten in den einstweiligen Ruhestand den Bundespräsidenten selbst als Widerspruchsbehörde anzusehen.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.12.2021 - 6 A 739/18

    Einstufung von Polizeipräsidenten als politische Beamte verfassungswidrig

    Stand Oktober 2021, § 30 Rn. 69 f. m. w. N.; OVG NRW, Beschluss vom 8. Juni 1993 - 1 B 828/93 - ZBR 1994, 25; Brockhaus, in: Schütz/Maiwald, Beamtenrecht des Bundes und der Länder, Kommentar, Loseblattslg.
  • OVG Niedersachsen, 11.07.2014 - 10 ME 99/13

    Sofortige Vollziehbarkeit einer Zulassung als Fensterprogrammveranstalter gemäß §

    Ob von der § 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 VwGO zu Grunde liegenden Annahme, dass über die Anordnung der sofortigen Vollziehung dieselbe Behörde, die den Verwaltungsakt erlassen hat, durch Landesrecht insoweit (vgl. zu einer Abweichung aus bundesverfassungsrechtlichen Gründen OVG Nordr.- Westf., Beschl. v. 8.6.1993 - 1 B 828/93 -, NVwZ-RR 1994, 223) oder jedenfalls hinsichtlich einer Regelung des innerbehördlich zuständigen Organs abgewichen werden kann, kann hier offen bleiben.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 07.03.2000 - 6 B 1899/99

    Landtagsdirektor bleibt vorläufig im einstweiligen Ruhestand

    vgl. in diesem Zusammenhang Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen (OVG NRW), Beschluss vom 8. Juni 1993 - 1 B 828/93 -, Zeitschrift für Beamtenrecht 1994, 25, zu § 36 Abs. 1 BBG.
  • VG Saarlouis, 19.02.2020 - 5 L 169/20

    Beseitigung einer Grenzgarage im Wege der einstweiligen Anordnung; Aufhebung der

    [VGH Mannheim, Beschluss vom 11.04.1990 - 3 S 676/90 -, VBlBW 1990, 386; VGH München, Beschluss vom 03.01.1994 - 2 Cs 93.2345 -, NVwZ-RR 1994, 428; OVG Berlin, Beschluss vom 01.04.1993 - 8 S 46.93 -, juris; VGH Kassel, Beschluss vom 22.03.1991 - 14 TH 491/91 -, NVwZ 1992, 193; OVG Münster, Beschluss vom 08.06.1993 - 1 B 826/93 -, DVBl 1994, 120 (121)] Schon aus diesen Gründen sei dem Antrag stattzugeben.
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