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   BVerwG, 25.08.1993 - 6 C 7.93   

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BVerwG, 25.08.1993 - 6 C 7.93 (https://dejure.org/1993,678)
BVerwG, Entscheidung vom 25.08.1993 - 6 C 7.93 (https://dejure.org/1993,678)
BVerwG, Entscheidung vom 25. August 1993 - 6 C 7.93 (https://dejure.org/1993,678)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1994, 234
  • DVBl 1994, 168
 
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Wird zitiert von ... (80)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerwG, 17.04.1973 - VII C 38.70

    Abwägung zwischen den schulischen Nachteilen der Unterrichtsversäumnis und den

    Auszug aus BVerwG, 25.08.1993 - 6 C 7.93
    Eine mit der Schulpflicht in Konflikt stehende Glaubensüberzeugung muß hinreichend objektivierbar sein, um eine Befreiung von der Schulpflicht oder von einzelnen Unterrichtsfächern zu rechtfertigen (Anschluß an BVerwG, Urteil vom 17. April 1973 - BVerwG 7 C 38.70 - BVerwGE 42, 128, 132) [BVerwG 17.04.1973 - VII C 38/70].

    Eine mit der Schulpflicht in Konflikt stehende Glaubensüberzeugung muß aber als eine solche hinreichend objektivierbar sein, um eine Befreiung von der Schulpflicht oder von einzelnen Unterrichtsfächern zu rechtfertigen (vgl. BVerwG, Urteil vom 17. April 1973 - BVerwG 7 C 38.70 - BVerwGE 42, 128, 132) [BVerwG 17.04.1973 - VII C 38/70].

  • BVerwG, 24.02.1983 - 3 C 56.80

    Nachträglicher Erlass des abgelehnten Verwaltungsaktes durch die Behörde -

    Auszug aus BVerwG, 25.08.1993 - 6 C 7.93
    Ein solches Feststellungsinteresse, das Voraussetzung für die Zulässigkeit der Fortsetzungsfeststellungsklage ist, liegt nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts insbesondere dann vor, wenn ein Rehabilitationsinteresse gegeben oder ein Schadensersatzanspruch vorhanden ist oder der Gefahr der Wiederholung gleichartiger Verwaltungsentscheidungen vorgebeugt werden soll (BVerwG, Urteil vom 24. Februar 1983 - BVerwG 3 C 56.80 - Buchholz 310 § 113 VwGO Nr. 129 m.w.Nachw.).

    Die Gleichartigkeit einer Verwaltungsentscheidung kann grundsätzlich nur dann angenommen werden, wenn sich die tatsächlichen und rechtlichen Interessen seit dem Erlaß der erledigten Verwaltungsentscheidung nicht geändert haben und diese Verhältnisse auch noch im Zeitpunkt der zukünftig zu erwartenden Verwaltungsentscheidung vorliegen werden oder wenn auch trotz veränderter Verhältnisse eine auf gleichartigen Erwägungen beruhende Entscheidung der Behörde zu erwarten ist, weil sie eine entsprechende Absicht zu erkennen gegeben hat (BVerwG, Urteil vom 24. Februar 1983, a.a.O.).

  • BVerfG, 17.12.1975 - 1 BvR 63/68

    Simultanschule

    Auszug aus BVerwG, 25.08.1993 - 6 C 7.93
    Im vorliegenden Fall ist zugunsten der Klägerin zu berücksichtigen, daß gerade im religiösen Bereich die Auswirkungen eines solchen Grundrechtsverstoßes besonders tiefgreifend und schwerwiegend sein können, so daß der Grundrechtsschutz der Klägerin im Zusammenhang mit der Prüfung des Rechtsschutzinteresses nicht in unzumutbarer Weise verkürzt werden darf (vgl. in diesem Sinne: BVerfGE 34, 165, 180; 41, 29, 43) [BVerfG 17.12.1975 - 1 BvR 63/68].
  • BVerfG, 17.07.1973 - 1 BvR 308/69

    Kreuz im Gerichtssaal

    Auszug aus BVerwG, 25.08.1993 - 6 C 7.93
    Dem steht nicht entgegen, daß auch Außenseitern und Sektierern die ungestörte Entfaltung ihrer Persönlichkeit gemäß ihren subjektiven Glaubensüberzeugungen zu gestatten ist, solange sie nicht in Widerspruch zu anderen Wertentscheidungen der Verfassung geraten und aus ihrem Verhalten deshalb fühlbare Beeinträchtigungen für das Gemeinwesen oder die Grundrechte anderer entstehen, und daß es dem Staat verwehrt ist, Glaubensüberzeugungen seiner Bürger zu bewerten oder gar als "richtig" oder "falsch" zu bezeichnen (BVerfGE 33, 23, 29 f. [BVerfG 11.04.1972 - 2 BvR 75/71]; 35, 366, 376) [BVerfG 17.07.1973 - 1 BvR 308/69].
  • BVerwG, 10.12.1958 - V C 144.55

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 25.08.1993 - 6 C 7.93
    Die Umstellung der Klage kann auch noch in der Revisionsinstanz erfolgen (BVerwG, Urteil vom 10. Dezember 1958 - BVerwG 5 C 144.55 - BVerwGE 8, 59).
  • BVerfG, 11.04.1972 - 2 BvR 75/71

    Eidesverweigerung aus Glaubensgründen

    Auszug aus BVerwG, 25.08.1993 - 6 C 7.93
    Dem steht nicht entgegen, daß auch Außenseitern und Sektierern die ungestörte Entfaltung ihrer Persönlichkeit gemäß ihren subjektiven Glaubensüberzeugungen zu gestatten ist, solange sie nicht in Widerspruch zu anderen Wertentscheidungen der Verfassung geraten und aus ihrem Verhalten deshalb fühlbare Beeinträchtigungen für das Gemeinwesen oder die Grundrechte anderer entstehen, und daß es dem Staat verwehrt ist, Glaubensüberzeugungen seiner Bürger zu bewerten oder gar als "richtig" oder "falsch" zu bezeichnen (BVerfGE 33, 23, 29 f. [BVerfG 11.04.1972 - 2 BvR 75/71]; 35, 366, 376) [BVerfG 17.07.1973 - 1 BvR 308/69].
  • BVerwG, 12.12.1972 - I C 30.69

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 25.08.1993 - 6 C 7.93
    Anderenfalls ist den Beweisanforderungen nicht genügt, die der Tatrichter berücksichtigen muß, um die Motive einer echten Gewissensnot nachvollziehen zu können (BVerwG, Urteil vom 12. Dezember 1972 - BVerwG 1 C 30.69 - BVerwGE 41, 261, 268) [BVerwG 12.12.1972 - I C 30/69].
  • BVerfG, 06.12.1972 - 1 BvR 230/70

    Förderstufe

    Auszug aus BVerwG, 25.08.1993 - 6 C 7.93
    Im vorliegenden Fall ist zugunsten der Klägerin zu berücksichtigen, daß gerade im religiösen Bereich die Auswirkungen eines solchen Grundrechtsverstoßes besonders tiefgreifend und schwerwiegend sein können, so daß der Grundrechtsschutz der Klägerin im Zusammenhang mit der Prüfung des Rechtsschutzinteresses nicht in unzumutbarer Weise verkürzt werden darf (vgl. in diesem Sinne: BVerfGE 34, 165, 180; 41, 29, 43) [BVerfG 17.12.1975 - 1 BvR 63/68].
  • BVerwG, 10.11.1988 - 3 C 19.87

    Pflanzenschutzmittel - Sonstige Auswirkungen - Wirkungseintritt - Ersetzbarkeit -

    Auszug aus BVerwG, 25.08.1993 - 6 C 7.93
    Das bedeutet, daß in Fällen, in denen sich bei einem Verpflichtungsbegehren der bei der Verwaltungsbehörde gestellte Antrag auf Erlaß eines Verwaltungsakts vor der (endgültigen) gerichtlichen Entscheidung erledigt hat, das Gericht auf Antrag durch Urteil ausspricht, daß die Versagung - oder Unterlassung - des beantragten Verwaltungsakts rechtswidrig gewesen ist, wenn der Kläger oder die Klägerin ein berechtigtes Interesse an der Entscheidung hat (Urteil vom 10. November 1988 - BVerwG 3 C 19.87 - Buchholz 424.4 PflSchG Nr. 1).
  • BVerwG, 11.09.2013 - 6 C 25.12

    Glaubensfreiheit; staatliche Schulaufsicht; staatlicher Erziehungs- und

    Der Verwaltungsgerichtshof hat auf Grundlage der Darlegungen der Klägerin (zur entsprechenden Obliegenheit: Urteil vom 25. August 1993 - BVerwG 6 C 7.93 - Buchholz 421 Kultur- und Schulwesen Nr. 108 S. 43) in revisionsgerichtlich nicht zu beanstandender Weise festgestellt, dass diese für sich Gebote als religiös verpflichtend erachtet, ihren Körper gegenüber Angehörigen des männlichen Geschlechts weitgehend zu bedecken, sich nicht mit dem Anblick von Männern bzw. Jungen in knapp geschnittener Badebekleidung zu konfrontieren sowie Männer bzw. Jungen nicht zu berühren.
  • BVerwG, 11.09.2013 - 6 C 12.12

    Erziehungsrecht der Eltern in religiöser Hinsicht; staatliche Schulaufsicht;

    Die Kläger haben nach der Wertung des Oberverwaltungsgerichts in objektiv nachvollziehbarer Weise dargetan (zu dieser Obliegenheit, die entsprechend auch für die Geltendmachung des religiösen Erziehungsrechts gelten muss: Urteil vom 25. August 1993 - BVerwG 6 C 7.93 - Buchholz 421 Kultur- und Schulwesen Nr. 108 S. 43), dass sie jegliche Befassung mit Spiritismus und schwarzer Magie aus Glaubensgründen ablehnen und vor diesem Hintergrund die Teilnahme ihres Sohnes an der Vorführung des Filmes, der das Praktizieren schwarzer Magie in einigen Szenen darstelle, einem für sie verbindlichen, nach ihrer erzieherischen Vorstellung auch von ihrem Sohn zu beachtenden Glaubensgebot widersprochen hätte.

    Dem Staat ist es verwehrt, Glaubensüberzeugungen der Bürger einer extern vorgenommenen inhaltlichen Bewertung zu unterziehen und sie hieran anknüpfend vom verfassungsrechtlich gebotenen Grundrechtsschutz von vornherein auszunehmen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 11. April 1972 - 2 BvR 75/71 - BVerfGE 33, 23 ; BVerwG, Urteil vom 25. August 1993 - BVerwG 6 C 7.93 - a.a.O. S. 43).

  • BSG, 14.07.2021 - B 6 KA 15/20 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Beschäftigung eines Vertreters oder

    Allerdings ist in der Rechtsprechung anerkannt, dass ein Fortsetzungsfeststellungsinteresse auch dann besteht, wenn trotz veränderter Verhältnisse zumindest eine auf gleichartigen Erwägungen beruhende Entscheidung zu erwarten ist, weil die Behörde eine entsprechende Absicht zu erkennen gegeben hat (BSG Urteil vom 24.7.1996 - 7 KlAr 1/95 - BSGE 79, 71 = SozR 3-4100 § 116 Nr. 4 = juris RdNr 47; BVerwG Urteil vom 24.2.1983 - BVerwG 3 C 56.80 - Buchholz 310 § 113 VwGO Nr. 129 = juris RdNr 15 mwN; BVerwG Urteil vom 25.8.1993 - 6 C 7.93 - DVBl 1994, 168, 169 = juris RdNr 17).
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