Weitere Entscheidung unten: BVerwG, 04.08.1993

Rechtsprechung
   BVerwG, 04.08.1993 - 3 B 5.93   

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BVerwG, 04.08.1993 - 3 B 5.93 (https://dejure.org/1993,2130)
BVerwG, Entscheidung vom 04.08.1993 - 3 B 5.93 (https://dejure.org/1993,2130)
BVerwG, Entscheidung vom 04. August 1993 - 3 B 5.93 (https://dejure.org/1993,2130)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Berufsrecht Apotheker: Berufsunwürdigkeit wegen Handels mit Rauschgift, Methaqualon

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1994, 388
 
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Wird zitiert von ... (35)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 10.09.1979 - 3 CB 117.79

    Zulässigkeit der Verwertung von Zeugenaussagen in einem früheren Verfahren durch

    Auszug aus BVerwG, 04.08.1993 - 3 B 5.93
    Damit sind zwei selbständige Gründe für den Widerruf der Approbation nach § 6 Abs. 2 i.V.m. § 4 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Bundes-Apothekerordnung gegeben (vgl. BVerwG, Beschluß vom 10. September 1979 - BVerwG 3 CB 117.79 - Buchholz 418.00 Nr. 38 und zuletzt Beschlüsse vom 26. Mai 1992 - BVerwG 3 B 82.91 - und vom 9. Januar 1991 - BVerwG 3 B 75.90 - Buchholz 418.00 Nr. 80).
  • BVerwG, 22.07.1982 - 3 B 36.82

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Widerruf einer

    Auszug aus BVerwG, 04.08.1993 - 3 B 5.93
    Der beschließende Senat hat diese Frage für die Anfechtung des Widerrufs der Apothekenbetriebserlaubnis in seinem Beschluß vom 22. Juli 1982 - BVerwG 3 B 36.82 - (Buchholz 418.21 Nr. 4) und für den Widerruf einer Zahnarztapprobation (Beschluß vom 30. Juli 1992 - BVerwG 3 B 1.92 -) dahingehend beantwortet, daß es auf die Sach- und Rechtslage zum Zeitpunkt des Abschlusses des Widerspruchsverfahrens ankommt.
  • BVerwG, 09.01.1991 - 3 B 75.90

    Widerruf der ärztlichen Approbation bei Unzuverlässigkeit oder Unwürdigkeit -

    Auszug aus BVerwG, 04.08.1993 - 3 B 5.93
    Damit sind zwei selbständige Gründe für den Widerruf der Approbation nach § 6 Abs. 2 i.V.m. § 4 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Bundes-Apothekerordnung gegeben (vgl. BVerwG, Beschluß vom 10. September 1979 - BVerwG 3 CB 117.79 - Buchholz 418.00 Nr. 38 und zuletzt Beschlüsse vom 26. Mai 1992 - BVerwG 3 B 82.91 - und vom 9. Januar 1991 - BVerwG 3 B 75.90 - Buchholz 418.00 Nr. 80).
  • BVerwG, 26.05.1992 - 3 B 82.91

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Grundsätzliche Bedeutung der

    Auszug aus BVerwG, 04.08.1993 - 3 B 5.93
    Damit sind zwei selbständige Gründe für den Widerruf der Approbation nach § 6 Abs. 2 i.V.m. § 4 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Bundes-Apothekerordnung gegeben (vgl. BVerwG, Beschluß vom 10. September 1979 - BVerwG 3 CB 117.79 - Buchholz 418.00 Nr. 38 und zuletzt Beschlüsse vom 26. Mai 1992 - BVerwG 3 B 82.91 - und vom 9. Januar 1991 - BVerwG 3 B 75.90 - Buchholz 418.00 Nr. 80).
  • BVerwG, 30.07.1992 - 3 B 1.92

    Revisionszulassung wegen grundsätzlicher Bedeutung - Widerruf einer Approbation -

    Auszug aus BVerwG, 04.08.1993 - 3 B 5.93
    Der beschließende Senat hat diese Frage für die Anfechtung des Widerrufs der Apothekenbetriebserlaubnis in seinem Beschluß vom 22. Juli 1982 - BVerwG 3 B 36.82 - (Buchholz 418.21 Nr. 4) und für den Widerruf einer Zahnarztapprobation (Beschluß vom 30. Juli 1992 - BVerwG 3 B 1.92 -) dahingehend beantwortet, daß es auf die Sach- und Rechtslage zum Zeitpunkt des Abschlusses des Widerspruchsverfahrens ankommt.
  • BVerwG, 28.04.2010 - 3 C 22.09

    Logopäde; Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung; Berufserlaubnis; Widerruf;

    Vor allem aber sieht das materielle Recht ein eigenständiges Wiedererteilungsverfahren vor, in dem alle nachträglichen Umstände Berücksichtigung finden (vgl. nur Beschluss vom 4. August 1993 - BVerwG 3 B 5.93 - Buchholz 418.20 Allg. Apothekenrecht Nr. 28 S. 28 f.).
  • BVerwG, 26.09.2002 - 3 C 37.01

    Approbation, Widerruf der - eines Apothekers; Widerruf einer

    Es kann daher dahinstehen, ob der Kläger auch im Sinne des § 4 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BApO unwürdig ist (vgl. hierzu Beschluss vom 4. August 1993 - BVerwG 3 B 5.93 - Buchholz 418.20 Nr. 28; vgl. zur Unwürdigkeit als Arzt: Beschlüsse vom 9. Januar 1991 - BVerwG 3 B 75.90 - Buchholz 418.00 Nr. 80, vom 2. November 1992 - BVerwG 3 B 87.92 - Buchholz 418.00 Nr. 83, vom 28. August 1995 - BVerwG 3 B 7.95 - Buchholz 418.00 Nr. 91 und vom 14. April 1998 - BVerwG 3 B 95.97 - Buchholz 418.00 Nr. 100).
  • VG Oldenburg, 23.06.2020 - 7 A 2200/19

    Besitz kinderpornographischer Schriften; Bindungswirkung; Strafrechtliche

    Von Bedeutung bei dieser Wertung sind die Art der Straftat, das Ausmaß der Schuld und der Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit (vgl. BVerwG, Beschluss vom 4. August 1993 - 3 B 5/93 -, juris).

    Auch ein erstmaliger, zumal strafrechtlich rechtskräftig erfasster Verstoß genügt grundsätzlich für die Annahme der Berufsunwürdigkeit, wenn, wie hier, die Art der Straftat, das Ausmaß der Schuld und der Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit von bedeutendem Gewicht sind (vgl. BVerwG, Beschluss vom 4. August 1993 - 3 B 5.93 -, NVwZ-RR 1994, 388).

  • BVerwG, 16.09.1997 - 3 C 12.95

    Verwaltungsverfahren - (Ausschluß-) Frist zum Widerrunf eines begünstigenden

    Abzustellen ist für die somit anzustellende Prognose auf die jeweilige Situation des Arztes im insoweit maßgeblichen Zeitpunkt, nämlich dem Zeitpunkt des Abschlusses des Widerspruchsverfahrens (vgl. u.a. Beschlüsse vom 4. August 1993 - BVerwG 3 B 5.93 - 418.20 Allg. Apothekenrecht Nr. 28 S. 27, 29 und vom 16. Juli 1996 - BVerwG 3 B 44.96 - a.a.O.), sowie auf seinen vor allem durch die Art, Schwere und Zahl der Verstöße gegen die Berufspflichten manifest gewordenen Charakter (vgl. Beschluß vom 16. Juli 1996 - BVerwG 3 B 44.96 - a.a.O.).
  • VG Aachen, 10.01.2019 - 5 K 4827/17

    Klage eines Apothekers gegen Widerruf der Approbation erfolgreich

    Dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit wird zusätzlich durch die Möglichkeit Rechnung getragen, dass nach Abschluss des Widerrufsverfahrens ein Antrag auf Wiedererteilung der Approbation gestellt werden kann, vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 4. August 1993 - 3 B 5/93 -, vom 28. August 1995 - 3 B 7/95 -, vom 14. April 1998 - 3 B 95/97 - und vom 27. Januar 2011 - 3 B 63/10, alle: juris.

    Auch sieht die Kammer nach den Vorschriften der BApO keinen Vorrang des strafgerichtlichen Urteils vor dem Verwaltungsverfahren oder eine Bindung der Verwaltungsbehörde in bestimmten Umfang an die Erkenntnisse im Strafverfahren, vgl. BVerwG, Beschluss vom 4. August 1993 - 3 B 5/93 -, juris, Rn. 5.

  • VGH Bayern, 28.03.2007 - 21 B 04.3153

    Widerruf der ärztlichen Approbation - Unzuverlässigkeit und Unwürdigkeit zur

    Denn auch ein erstmaliger, zumal strafrechtlich erfasster, Verstoß genügt grundsätzlich für die Annahme der Berufsunwürdigkeit, wenn die Art der Straftat, das Ausmaß der Schuld und der Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit von bedeutendem Gewicht sind (vgl. BVerwG vom 4.8.1993 NVwZ-RR 1994, 388).

    Es genügt nämlich, wenn dieser Vertrauensverlust spätestens zum maßgeblichen Zeitpunkt eingetreten wäre, wenn die Öffentlichkeit vom Verhalten des Klägers Kenntnis erlangt hätte; das kann nur dann ausnahmsweise widerlegt werden, wenn Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass trotz Kenntnis der Verfehlungen dennoch kein Vertrauensverlust eingetreten wäre (vgl. BVerwG vom 4.8.1993 NVwZ-RR 1994, 388; vom 14.4.1998 Buchholz 418.00 Ärzte Nr. 100).

  • VG Oldenburg, 31.01.2017 - 7 A 2236/15

    Bindungswirkung; Sexueller Missbrauch; Strafrechtliche Verurteilung; Widerruf der

    Von Bedeutung bei dieser Wertung sind die Art der Straftat, das Ausmaß der Schuld und der Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit (vgl. BVerwG, Beschluss vom 4. August 1993 - 3 B 5/93 -, juris).

    Auch ein erstmaliger, zumal strafrechtlich rechtskräftig erfasster Verstoß genügt grundsätzlich für die Annahme der Berufsunwürdigkeit, wenn, wie hier, die Art der Straftat, das Ausmaß der Schuld und der Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit von bedeutendem Gewicht sind (vgl. BVerwG, Beschluss vom 4. August 1993 - 3 B 5.93 -, NVwZ-RR 1994, 388).

  • OVG Niedersachsen, 02.05.2012 - 8 LA 78/11

    Widerruf der Approbation eines Apothekers bei Vorliegen der Unwürdigkeit zur

    Dabei sind die Art der Straftat, das Ausmaß der Schuld und der Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit zu berücksichtigen (vgl. BVerwG, Beschl. v. 4.8.1993 - 3 B 5.93 -, NVwZ-RR 1994, 388).

    Auch ein erstmaliger, zumal strafrechtlich erfasster Verstoß genügt grundsätzlich für die Annahme der Berufsunwürdigkeit, wenn, wie hier, die Art der Straftat, das Ausmaß der Schuld und der Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit von bedeutendem Gewicht sind (vgl. BVerwG, Beschl. v. 4.8.1993, a.a.O.).

    Die Bundesapothekerordnung ermöglicht das Zuwarten mit dem Widerruf der Approbation bis zum Abschluss des Strafverfahrens (vgl. BVerwG, Beschl. v. 4.8.1993, a.a.O., S. 389), dessen Lauf hier zudem maßgeblich durch die mangelnde Mitwirkung der Klägerin an der Aufklärung ihrer Verfehlungen beeinflusst war.

  • VGH Baden-Württemberg, 02.10.2008 - 9 S 1782/08

    Widerruf einer Heilpraktikererlaubnis; Veranlassung oder Stärkung des

    Selbst ein "einmaliges Fehlverhalten" kann grundsätzlich geeignet sein, den Schluss auf eine Berufsunwürdigkeit oder Unzuverlässigkeit zu begründen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 04.08.1993 - 3 B 5/93 -, NVwZ-RR 1994, 388).
  • OVG Niedersachsen, 10.06.2015 - 8 LA 114/14

    Abgabe von Arzneimitteln; Antrag auf Zulassung der Berufung; Apotheker;

    Auch ein erstmaliger, zumal strafrechtlich erfasster Verstoß genügt grundsätzlich für die Annahme der Berufsunwürdigkeit, wenn, wie hier, die Art der Straftat, das Ausmaß der Schuld und der Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit von bedeutendem Gewicht sind (vgl. BVerwG, Beschl. v. 4.8.1993 - BVerwG 3 B 5.93 -, NVwZ-RR 1994, 388).

    Die Bundesapothekerordnung ermöglicht das Zuwarten mit dem Widerruf der Approbation bis zum Abschluss des Strafverfahrens (vgl. BVerwG, Beschl. v. 4.8.1993, a.a.O., S. 389).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 20.09.2005 - 6 A 10556/05

    Arzt darf Beruf nicht länger ausüben

  • OVG Niedersachsen, 19.02.2015 - 8 LA 102/14

    Approbation; Arzt; sexueller Missbrauch; Unwürdigkeit

  • OVG Niedersachsen, 11.05.2015 - 8 LC 123/14

    Approbation; Betäubungsmittel; strafrechtliches Ermittlungsverfahren;

  • VG Freiburg, 09.11.2005 - 1 K 1441/05

    Widerruf der Approbation eines Apothekers auf Grund eines durch ihn begangenen

  • VG München, 19.05.2015 - M 16 K 15.826

    Widerruf der Heilpraktikererlaubnis

  • OVG Niedersachsen, 26.10.2010 - 8 ME 181/10

    Zuverlässigkeit eines Heilpraktikers bei negativer Prognose für die Zukunft und

  • VGH Bayern, 18.10.2011 - 21 BV 11.55

    Widerruf der Approbation; Betrug; Unwürdigkeit

  • BVerwG, 16.07.1996 - 3 B 44.96

    Arztrecht: Wiedererlangung der Approbation nach Entziehung wegen

  • OVG Niedersachsen, 21.05.2013 - 8 LA 54/13

    Widerruf einer ärztlichen Approbation aufgrund der Vornahme von sexuellen

  • VG Köln, 17.12.2013 - 7 K 3421/13

    Widerruf der Approbation als Arzt bei Unwürdigkeit zur Ausübung des ärztlichen

  • VGH Bayern, 28.04.2010 - 21 BV 09.1993

    Widerruf der Approbation; Unzulässigkeit; Unwürdigkeit; Betrug

  • OVG Niedersachsen, 24.05.2012 - 8 LA 198/11

    Streichung aus der Architektenliste wegen Unzuverlässigkeit

  • VG Aachen, 14.03.2019 - 5 K 3902/17

    Logopäde; Wiedererteilung; Unzuverlässigkeit; Straftat; Sexueller Missbrauch;

  • OVG Niedersachsen, 10.02.2015 - 8 LA 22/14

    Approbation; Arzt; Methadon; Substitution; Substitutionsbehandlung; Unwürdigkeit

  • OVG Niedersachsen, 17.06.2013 - 8 LA 155/12

    Schwerer Verstoß gegen eine wesentliche Berufspflicht bei Ausnutzung eines

  • VG Bayreuth, 21.10.2015 - B 4 K 14.271

    Approbationswiderruf, Unzuverlässigkeit, Verwaltungsgerichte, L-Polamidon,

  • VG Regensburg, 17.02.2020 - RN 5 S 19.2489

    Widerruf der Heilpraktikererlaubnis wegen sittlicher Unzuverlässigkeit

  • VG Augsburg, 12.01.2017 - Au 2 K 15.1777

    Ruhen der Apporbation als Arzt

  • VGH Bayern, 09.07.2012 - 21 ZB 11.2997

    Widerruf der Apothekerapprobation; Verurteilung wegen Betrugs; Unwürdigkeit;

  • VG Köln, 29.10.2013 - 7 K 7077/11

    Apotheker verliert Approbation und Betriebserlaubnis

  • VG Berlin, 16.11.2020 - 17 K 5.20

    Entzug er ärztlichen Approbation: sexueller Missbrauch unter Ausnutzung des

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.03.1999 - 13 B 193/99

    Ausgestaltung der verwaltungsprozessrechtlichen Qualifizierung der Rechtsnatur

  • VG Regensburg, 15.09.2011 - RN 5 K 10.1701

    Widerruf der Approbation als Apotheker; Abgabe von Fentanyl-Pflaster ohne

  • VG Regensburg, 15.09.2011 - RN 5 K 10.1667

    Widerruf der Apothekenbetriebserlaubnis

  • VG Schleswig, 08.02.2002 - 21 A 373/02

    Löschung der Eintragung, Berufsverbot

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Rechtsprechung
   BVerwG, 04.08.1993 - 3 B 7.93   

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BVerwG, 04.08.1993 - 3 B 7.93 (https://dejure.org/1993,7661)
BVerwG, Entscheidung vom 04.08.1993 - 3 B 7.93 (https://dejure.org/1993,7661)
BVerwG, Entscheidung vom 04. August 1993 - 3 B 7.93 (https://dejure.org/1993,7661)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Heilpraktikererlaubnis - Widerruf - Zeitlicher Rahmen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1994, 338
  • NVwZ-RR 1994, 388
  • DVBl 1994, 481
 
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Wird zitiert von ... (9)

  • VG Düsseldorf, 20.03.2014 - 15 K 2271/13

    Plagiatsaffäre: Schavan bleibt ohne Doktor-Titel

    Auch eine analoge Anwendung des § 48 Abs. 4 VwVfG scheide aus, vgl. zusammenfassend BVerwG, Beschluss vom 4. August 1993, 3 B 7.93, NVwZ-RR 1994, 338.
  • VGH Baden-Württemberg, 24.07.2013 - A 11 S 697/13

    Widerruf einer Entscheidung über Abschiebungsverbote bei Vorliegen einer

    Die Behörde ist - gerade weil sie keinen Ermessensspielraum hat - allerdings gehalten, so schnell wie möglich tätig zu werden; daraus kann aber nicht geschlossen werden, dass sie nicht mehr gesetzmäßig handeln darf, wenn sie diesen optimalen Zeitpunkt verpasst hat (BVerwG, Beschluss vom 04.08.1993 - 3 B 7.93 - NVwZ-RR 1994, S. 388 m.w.N.; zur Verwirkung vgl. unten).
  • VG München, 19.05.2015 - M 16 K 15.826

    Widerruf der Heilpraktikererlaubnis

    Die Jahresfrist des Art. 49 Abs. 2 Satz 2 BayVwVfG i.V.m. Art. 48 Abs. 4 BayVwVfG ist hier nicht anwendbar (vgl. VGH BW, B.v. 24.11.1992 - 9 S 2154/90 - juris; nachgehend BVerwG, B.v. 4.8.1993 - 3 B 7/93 - juris; NdsOVG, B.v. 26.10.2010 - 8 ME 181/10 - juris Rn. 27).

    Unter welchen Voraussetzungen eine Heilpraktikererlaubnis nicht mehr widerrufen werden darf, hängt von den konkreten Umständen des Einzelfalles ab, zu denen zwar auch, aber nicht nur der zeitliche Ablauf gehört (vgl. BVerwG, B.v. 4.8.1993 a.a.O. Rn. 6).

  • OVG Niedersachsen, 26.10.2010 - 8 ME 181/10

    Zuverlässigkeit eines Heilpraktikers bei negativer Prognose für die Zukunft und

    Der Antragsgegner und ihm folgend das Verwaltungsgericht haben zutreffend darauf hingewiesen, dass die Jahresfrist des § 1 Abs. 1 NVwVfG i.V.m. §§ 49 Abs. 2 Satz 1, 48 Abs. 4 Satz 1 VwVfG im Widerrufsverfahren nach § 7 1. DVO-HeilprG nicht gilt (vgl. BVerwG, Beschl. v. 4.8.1993 - 3 B 7/93 -, NVwZ-RR 1994, 388 m.w.N.).
  • VGH Baden-Württemberg, 06.08.2020 - 10 S 1509/20

    Widerruf der Anerkennung als Überwachungsorganisation zur Durchführung von

    Gerade bei gebundenen Widerrufsregelungen gibt es keine rechtsstaatlich zwingenden Gründe für die Annahme einer notwendigen Befristungsregelung (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 24.11.1992 a. a. O. Rn. 6 ff.; BVerwG, Beschluss vom 04.08.1993 - 3 B 7.93 - NVwZ-RR 1994, 380).
  • BVerwG, 11.07.2018 - 8 B 45.17

    Entschädigungsanspruch der Eigentümer wegen des Verlusts ihres

    Voraussetzung ist jeweils, dass die Behörde die Ausübung ihres Rechts unter Verstoß gegen Treu und Glauben während eines langen Zeitraumes verzögert hat, und dass der Bürger als Folge dieses Verhaltens darauf vertraut hat, von der Befugnis werde kein Gebrauch gemacht, und sich darauf eingerichtet hat (vgl. BVerwG, Urteile vom 14. Dezember 1989 - 3 C 30.87 - Buchholz 418.21 ApBO Nr. 11 = juris Rn. 14, vom 20. Dezember 1999 - 7 C 42.98 - Buchholz 316 § 48 VwVfG Nr. 97 = juris Rn. 28, vom 20. September 2001 - 7 C 6.01 - Buchholz 316 § 48 VwVfG Nr. 103 = juris Rn. 15 und vom 18. August 2010 - 8 C 39.09 - Buchholz 428 § 32 VermG Nr. 2 Rn. 33; Beschlüsse vom 4. August 1993 - 3 B 7.93 - juris Rn. 6, vom 17. August 2011 - 3 B 36.11 - juris Rn. 5 und vom 29. August 2014 - 4 B 1.14 - juris Rn. 9).

    Insoweit ist auch geklärt, dass alleine der Ablauf eines bestimmten Zeitraumes für die Annahme einer Verwirkung nicht ausreicht (vgl. BVerwG, Urteil vom 20. Dezember 1999 a.a.O.; Beschlüsse vom 4. August 1993 a.a.O. und vom 12. Juli 2006 - 8 B 14.06 - juris Rn. 3 m.w.N.).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 08.11.2012 - 11 A 1548/11

    Wirksamkeit einer Klagerücknahme im Einzelfall; Vorliegen einer absoluten

    vgl. zusammenfassend BVerwG, Beschluss vom 4. August 1993 3 B 7.93 , NVwZ-RR 1994, 388.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 10.02.2014 - 11 A 2122/13

    Erteilung eines Aufnahmebescheids durch Erwerb der Rechtsstellung als

    vgl. zusammenfassend BVerwG, Beschluss vom 4. August 1993 - 3 B 7.93 -, NVwZ-RR 1994, 388.
  • VG Saarlouis, 27.01.2021 - 5 K 174/19

    Widerruf eines Abschiebungsverbots bezüglich Afghanistan; alleinstehender, junger

    Voraussetzung sei jeweils, dass die Behörde die Ausübung ihres Rechts unter Verstoß gegen Treu und Glauben während eines langen Zeitraumes verzögert habe und dass der Bürger als Folge dieses Verhaltens darauf vertraut habe, von der Befugnis werde kein Gebrauch gemacht, sowie sich darauf eingerichtet habe; [vgl. BVerwG, Urteile vom 14.12.1989 - 3 C 30.87 -, juris Rn. 14, vom 20.12.1999 - 7 C 42.98 -, juris Rn. 28, vom 20.09.2001 - 7 C 6.01 -, juris Rn. 15, und vom 18.08.2010 - 8 C 39.09 -, Buchholz 428 § 32 VermG Nr. 2 Rn. 33; Beschlüsse vom 04.08.1993 - 3 B 7.93 -, juris Rn. 6, vom 17.08.2011 - 3 B 36.11 -, juris Rn. 5, und vom 29.08.2014 - 4 B 1.14 -, juris Rn. 9] das sei vorliegend nicht der Fall.
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