Rechtsprechung
   BVerwG, 07.02.1994 - 4 B 179.93   

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BVerwG, 07.02.1994 - 4 B 179.93 (https://dejure.org/1994,6348)
BVerwG, Entscheidung vom 07.02.1994 - 4 B 179.93 (https://dejure.org/1994,6348)
BVerwG, Entscheidung vom 07. Februar 1994 - 4 B 179.93 (https://dejure.org/1994,6348)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Bewertungsmerkmale zur Bestimmung der überwiegenden Prägung durch gewerbliche Nutzung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1994, 486
 
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Wird zitiert von ... (34)

  • VGH Baden-Württemberg, 12.09.2002 - 8 S 1571/02

    Baugenehmigung: Ablehnung wegen fehlenden Sachbescheidungsinteresses; Spielhalle

    Dabei ist auch von Bedeutung, in welchem Maße in der Umgebung die Erdgeschosse gewerblich genutzt werden und wie weit die gewerbliche Nutzung bis in die Obergeschosse reicht (BVerwG, Beschluss vom 7.2.1994 - 4 B 179.93 -UPR 1994, 262 = PBauE § 6 BauNVO Nr. 9; OVG NRW, Urteil vom 21.6.1994, a.a.O.).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 23.06.2015 - 10 B 7.13

    Vergnügungsstätte; Spielhalle; Nutzungsuntersagung; materielle Illegalität;

    Bei der Beurteilung, ob ein Gebietsteil überwiegend gewerblich geprägt ist, kann auch von Bedeutung sein, in welchem Maß die Erdgeschossebene gewerblich genutzt ist und wie weit die gewerblichen Nutzungen bis in die Obergeschosse reichen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 7. Februar 1994 - BVerwG 4 B 179.93 -, juris Rn. 2; Ernst/Zinkahn/Bielenberg, BauNVO, Stand: 1. September 2014, § 6 Rn. 46).
  • VG Düsseldorf, 22.08.2016 - 28 K 3867/15

    Baugenehmigung; Nutzungsänderung; Wettbüro; Schwellenwert; Nutzfläche;

    Hierbei kann auch von Bedeutung sein, in welchem Maße die Erdgeschossebene gewerblich genutzt ist und inwieweit die gewerbliche Nutzung bis in die Obergeschosse reicht, BVerwG, Beschluss vom 7. Februar 1994 - 4 B 179/93 - NVwZ-RR 1994, 486, wobei davon auszugehen ist, dass allein wegen der gewerblichen Nutzung der Erdgeschosse nicht schon eine überwiegende gewerbliche Prägung angenommen werden kann.
  • VGH Bayern, 08.02.2017 - 9 ZB 14.1541

    Zulässigkeit eines Wettbüros im Mischgebiet

    Insbesondere trifft die dieser Bewertung zugrunde liegende Rechtsauffassung des Verwaltungsgerichts zu, dass bei der Beurteilung einer prägenden Wirkung auch von Bedeutung sein kann, in welchem Maße die Erdgeschoßebene gewerblich genutzt ist und inwieweit die gewerbliche Nutzung bis in die Obergeschosse reicht (vgl. BVerwG, B.v. 7.2.1994 - 4 B 179.93 - juris Rn. 2).

    Denn bereits der Wortlaut des § 6 Abs. 2 Nr. 8 BauNVO gibt nichts dafür her, dass die Frage der überwiegenden Prägung durch gewerbliche Nutzungen stets dann schon zu verneinen ist, wenn der prozentuale Anteil der jeweils grundstücksbezogen ermittelten gewerblich genutzten Geschoßflächen gegenüber dem Anteil der Wohngeschoßflächen rechnerisch kein Übergewicht hat (vgl. BVerwG, B.v. 7.2.1994 a.a.O.).

  • OVG Thüringen, 18.10.2022 - 1 KO 775/18

    Abgrenzung sonstige Vergnügungsstätte von kerngebietstypischer Vergnügungsstätte

    Die Beurteilung, ob ein Gebietsteil überwiegend durch gewerbliche Nutzung geprägt ist, erfordert eine wertende Gesamtbetrachtung, die sich nicht in einer rein rechnerischen (quantitativen) Betrachtungsweise erschöpft (vgl. BVerwG, Beschluss vom 7. Februar 1994 - 4 B 179.93 - Buchholz 406.12 § 6 BauNVO Nr. 14 = UPR 1994, 262; vgl. auch VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 9. September 1993 - 8 S 1609/92 - juris).

    Andererseits kann nicht allein wegen einer gewerblichen Nutzung der Erdgeschosse schon eine überwiegende gewerbliche Prägung angenommen werden (vgl. BVerwG Beschluss vom 7. Februar 1994 - 4 B 179/93 - NVwZ-RR 1994, 486; BayVGH, Beschluss vom 6. Februar 2013 - 2 ZB 11.2321 - zitiert nach juris).

  • BVerwG, 13.06.2005 - 4 B 36.05

    Anforderungen an die Beurteilung eines Baugebietsteils als Mischgebiet

    Die Beurteilung, ob ein Gebietsteil überwiegend durch gewerbliche Nutzung geprägt ist, erfordert eine wertende Gesamtbetrachtung, die sich nicht in einer rein rechnerischen (quantitativen) Betrachtungsweise erschöpft (vgl. BVerwG, Beschluss vom 7. Februar 1994 BVerwG 4 B 179.93 Buchholz 406.12 § 6 BauNVO Nr. 14 = UPR 1994, 262; vgl. auch VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 9. September 1993 8 S 1609/92 juris).
  • VGH Bayern, 06.02.2013 - 2 ZB 11.2321

    Ernstliche Zweifel; Spielhalle; faktisches Mischgebiet; überwiegend gewerblich

    Zwar ist die Frage der überwiegenden Prägung durch gewerbliche Nutzungen nicht stets dann schon zu verneinen, wenn der prozentuale Anteil der jeweils grundstücksbezogen ermittelten gewerblich genutzten Geschoßflächen gegenüber dem Anteil der der Wohnnutzung dienenden Geschoßflächen rechnerisch kein Übergewicht hat (vgl. BVerwG, B.v. 7.2.1994 - 4 B 179.93 - UPR 1994, 262).

    Dabei kann auch von Bedeutung sein, in welchem Maß die Erdgeschoßebene gewerblich genutzt wird und inwieweit die gewerbliche Nutzung bis in die Obergeschosse reicht (vgl. BVerwG, B.v. 7.2.1994 - 4 B 179.93 - UPR 1994, 262; BayVGH, U.v. 17.3.2005 - 25 B 01.624 - juris).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 16.03.2022 - 8 A 11173/21

    Klagebefugnis einer Gemeinde gegen die Ersetzung des baurechtlichen

    Hinzukommen muss im Rahmen der Anwendung des § 6 Abs. 2 Nr. 8 BauNVO jedoch auch eine qualitative Betrachtungsweise: Die Gesamtbetrachtung darf sich nicht in einer rein rechnerischen (quantitativen) Betrachtungsweise erschöpfen; vielmehr kann eine überwiegende Prägung auch unabhängig von einem quantitativen Überwiegen bestehen; damit wird berücksichtigt, dass einzelne zum Beispiel gewerbliche Nutzungen in einem Gebietsteil eine überwiegende Prägung entfalten können; die gewerbliche Nutzung kann rechnerisch weniger ausmachen als die übrige Nutzung und dennoch den Gebietsteil prägen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 7. Februar 1994 - 4 B 179.93 -, juris, Rn. 2, sowie Söfker, a.a.O., Rn. 45, m.w.N.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 21.06.1994 - 11 A 1113/91

    Sind Spielhallen im Mischgebiet zulässig?

    BVerwG, Beschluß vom 7.02.1994 - 4 B 179.93 -.
  • VG Mainz, 09.08.2017 - 3 K 1368/16

    Zulässigkeit eines Wettbüros mit Sportgaststätte als kerngebietstypische

    Zu berücksichtigen ist der Bereich, in dem sich die konkrete Vergnügungsstätte in städtebaulich relevanter Weise auswirken kann (vgl. BVerwG, Beschluss vom 13.6.2005 - 4 B 36/05 -, ZfBR 2005, 699 und juris Rn. 4; Beschluss vom 7.2.1994 - 4 B 179/93 -, juris Rn. 2; BayVGH, Beschluss vom 8.2.2017 - 9 ZB 14.1541 -, juris Rn. 21).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 09.08.2018 - 7 A 2554/16

    Anspruch auf Erteilung eines Bauvorbescheids für die Nutzungsänderung eines

  • VG Karlsruhe, 03.08.2016 - 4 K 4014/15

    Erteilung einer Baugenehmigung für eine Werbegroßfläche - Wiederaufgreifen des

  • VG Ansbach, 01.07.2015 - AN 9 K 14.01543

    Verpflichtungsklage auf Erteilung einer Baugenehmigung für Wettbüro

  • VG Darmstadt, 26.06.2012 - 7 K 1187/11

    Swinger-Club im Mischgebiet zulässig?

  • VGH Bayern, 04.01.2011 - 22 ZB 10.2880

    Gewerberechtlich unzulässige Vergnügungsstätte in faktischem Mischgebiet; keine

  • VG Gelsenkirchen, 01.08.2002 - 5 K 1163/99

    Spielhalle, Vergnügungsstätte, Billardcafe, Gemengelage, Mischgebiet, allgemeines

  • VG Berlin, 28.04.2014 - 19 K 146.13

    Bauordnungsrecht - Zulässigkeit eines Wettbüros; Vergnügungsstätte; Ausnahme

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 10.04.2003 - 10 A 4726/00

    Zulässigkeit der Errichtung einer Spielhalle in einem faktischen Mischgebiet;

  • OVG Rheinland-Pfalz, 05.07.2023 - 8 A 11042/22

    Erteilung eines Bauvorbescheides zur Nutzungsänderung eines Imbisses in ein

  • VG Ansbach, 09.09.2020 - AN 9 K 19.01782

    Vorbescheid für Nutzungsänderung von Geschäftsräumen einer Bank in Shop für

  • OVG Berlin-Brandenburg, 20.07.2023 - 10 N 51.19

    Bauvorbescheid für ein Wettbüro ; Bestimmung der näheren Umgebung i.S.d. § 6 Abs.

  • VG Ansbach, 11.03.2020 - AN 9 K 19.02437

    Nutzungsänderung der Teilfläche eines Vereinslokals zu Wettbüro und Lager

  • VG Karlsruhe, 03.08.2016 - 4 K 4041/15

    Verwaltungsakt (u. a. Bestandskraft, Begründung, Bekanntgabe, Bestimmtheit,

  • VG Göttingen, 08.10.2015 - 2 A 231/14

    Mischgebiet; überwiegend gewerbliche Nutzung; Wettbüro; kerngebietstypisches

  • VG Darmstadt, 05.10.2010 - 9 K 1230/09

    Ersatzzustellung eines Bescheides an eine BGB-Gesellschaft -

  • VG Ansbach, 09.04.2014 - AN 9 K 13.01367

    Baurecht; erfolgreiche Verpflichtungsklage; nicht kerngebietstypische

  • OVG Schleswig-Holstein, 30.01.2023 - 1 MB 19/22

    Nachbarklage gegen den Neubau eines Büro- und Geschäftshauses; Einstufung der

  • VG München, 27.10.2020 - M 1 K 17.3765

    Klage einer Gemeinde auf Aufhebung der Baugenehmigung für Spielhalle

  • VG Schleswig, 11.02.2020 - 2 B 51/19

    Aufschiebende Wirkung eines Widerspruchs gegen die Rücknahme eines positiven

  • VG München, 03.03.2016 - M 11 K 14.5658

    Unbegründete Klage auf Erteilung einer Baugenehmigung zur Nutzungsänderung in ein

  • VG Saarlouis, 26.08.2014 - 5 L 996/14

    Rechtsschutz gegen eine Nutzungsuntersagung für eine Wettannahmestelle ohne

  • VG München, 18.06.2012 - M 8 K 11.3379

    Kerngebietstypische Spielhalle und Gemengelage; selbst bei Annahme eines

  • VG München, 30.07.2013 - M 1 K 13.1587

    Kerngebietstypische Spielhalle

  • VG Augsburg, 15.04.2010 - Au 5 K 09.500

    Spielhalle; Kerngebiet; Mischgebiet; maßgeblicher Gebietsteil nicht überwiegend

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Rechtsprechung
   OVG Niedersachsen, 10.06.1993 - 1 L 562/92   

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https://dejure.org/1993,4458
OVG Niedersachsen, 10.06.1993 - 1 L 562/92 (https://dejure.org/1993,4458)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 10.06.1993 - 1 L 562/92 (https://dejure.org/1993,4458)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 10. Juni 1993 - 1 L 562/92 (https://dejure.org/1993,4458)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Voraussetzungen; Mischgebiet; Gewerbliche Nutzung; Prägung; Vergnügungsstätten; Kerngebietstypisch

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen; Mischgebiet; Gewerbliche Nutzung; Prägung; Vergnügungsstätten; Kerngebietstypisch

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BauNVO § 6 Abs. 2 Nr. 8
    Bauplanungsrecht: Zulässigkeit von [nicht kerngebietstypischen] Spielhallen im Mischgebiet

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1994, 486
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 04.05.1988 - 4 C 34.86

    Zulässigkeit von Einzelhandelsbetrieben in einem Mischgebiet; Unzulässigkeit

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 10.06.1993 - 1 L 562/92
    Bei der somit auch wesentlichen quantitativen Mischung kommt es nicht darauf an, daß die beiden Hauptnutzungsarten sich genau oder annähernd gleichen, insbesondere kann dabei nicht von wie auch immer rechnerisch zu bestimmenden Anteilen in dem jeweiligen Gebiet ausgegangen werden (zu dieser Betrachtung BVerwG, Urt. v. 4.5. 1988 - 4 C 34.86 -, DVBl 1988, 848 = BVerwGE 79, 309).
  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 11.09.1987 - 6 A 139/86

    Bauplanungsrecht: Zulässigkeit einer Spielhalle im Mischgebiet

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 10.06.1993 - 1 L 562/92
    Bei der zur Genehmigung gestellten Spielhalle mit der - relativ geringen - Nutzfläche von 93 qm handelt sich nicht um eine kerngebiets-, sondern um eine mischgebietstypische Spielhalle; nach der Rechtsprechung liegt die maßgebliche Schwelle bei 100 qm Nutzfläche (OVG Lüneburg, Urt. v. 11.9.1987 - 6 OVG A 139/86, NVwZ 1988, 1141 = BRS 47 Nr. 51; Urt. d. Sen. v. 14.6.1988 - 1 OVG A 31/87 -, Die Gemeinde 1988, 358).
  • OVG Berlin, 10.11.2004 - 2 S 50.04

    Nutzungsuntersagung einer Diskothek im Mischgebiet

    Diese Durchmischung von Wohnnutzung und Gewerbe rechtfertigt es, bei saldierender Gesamtbewertung in quantitativer als auch qualitativer Hinsicht bei dem südlichen Teil des Baublocks von einem Mischgebiet auszugehen (vgl. hierzu BVerwG, Beschluss vom 11. April 1996, BRS 58 Nr. 82; Nds OVG, Urteil vom 10. Juni 1993, BRS 55 Nr. 58), das jedenfalls nicht im Sinne des § 6 Abs. 2 Nr. 8 BauNVO überwiegend durch gewerbliche Nutzung geprägt ist.
  • VG Saarlouis, 19.11.2014 - 5 K 2185/13

    Erteilung einer Baugenehmigung; Einstufung einer Wettannahmestelle als

    u.A. BVerwG, Beschluss vom 29.10.1992 - 4 B 103/92 -, ZfBR 1993, 95 = Buchholz 406.12 § 6 BauNVO Nr. 12 = NVwZ-RR 1993, 287 = BRS 54 Nr. 49; Niedersächsisches OVG, Urteil vom 10.06.1993 - 1 L 562/92 -, NVwZ-RR 1994, 486 = BRS 55 Nr. 58; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 02.11.2006 - 8 S 1891/05 -, BauR 2007, 1373 = BRS 70 Nr. 72; Bayerischer VGH, Beschluss vom 11.02.2009 - 2 ZB 08.3309 - und Urteil vom 24.03.2011 - 2 B 11.59 -, jew. zit. nach juris; offen gelassen: VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 22.02.2011 - 3 S 445/09 -, NVwZ-RR 2011, 51; Beschluss der Kammer vom 04.11.2011 - 5 L 624/11 - sowie OVG des Saarlandes, Beschluss vom 07.02.2012 - 2 B 422/11 -.
  • OVG Niedersachsen, 24.04.2002 - 1 K 1948/00

    Abwägungsgebot; Bebauungsplan; Einkaufszentrum; Einzelhandel; Etikettenschwindel;

    Die Bewertung der qualitativen und quantitativen Durchmischung von Wohnen und nicht wesentlich störendem Gewerbe, die als gleichwertige Funktionen des Mischgebietes nebeneinander stehen, bereitet zwar in der Praxis Schwierigkeiten, weil das Verhältnis der beiden Nutzungsarten weder nach der Fläche noch nach Anteilen genau zu bestimmen ist (vgl. BVerwG, Beschl. v. 11.4.1996, a.a.O.; vgl. auch Urt. d. Sen. v. 10.6.1993 - 1 L 562/92 -, BRS 55 Nr. 58).
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Rechtsprechung
   OVG Niedersachsen, 11.06.1993 - 1 L 562/92   

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https://dejure.org/1993,18643
OVG Niedersachsen, 11.06.1993 - 1 L 562/92 (https://dejure.org/1993,18643)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 11.06.1993 - 1 L 562/92 (https://dejure.org/1993,18643)
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Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1994, 486
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