Rechtsprechung
| VGH Hessen, 27.01.1994 - 1 TG 2485/93 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
- Justiz Hessen
Art 33 Abs 2 GG, Art 87 Abs 1 GG, § 8 Abs 1 BBG
Personalauswahlentscheidung des privaten Arbeitgebers nach Übernahme der beamtenrechtlichen Dienstherrnfunktion
Verfahrensgang
- VG Darmstadt, 17.09.1993 - 5 G 1644/93
- VGH Hessen, 27.01.1994 - 1 TG 2485/93
Zeitschriftenfundstellen
- NVwZ-RR 1994, 525
Wird zitiert von ... (14)
- VGH Hessen, 26.11.2008 - 1 B 1870/08
Beamtenauswahl; Konkurrenz mit angestelltem Bewerber; probeweise Übertragung …
Ebenso greift der Bewerbungsverfahrensanspruch auch bei Auswahlentscheidungen zwischen beamteten Bediensteten in Konkurrenz zu Angestellten oder von außen kommenden Bewerbern; auch hier hat der beteiligte Beamte Anspruch darauf, dass die Auswahlentscheidung nach Maßgabe von Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung getroffen wird und den chancengleichen Zugang zu jedem öffentlichen Amt ebenso gewährleistet wie bei internen Auswahlentscheidungen zwischen Beamten desselben Dienstherrn (so schon Hess. VGH, Beschlüsse vom 20.04.1993 - 1 TG 709/93 - ZBR 1993, 82 sowie vom 27.01.1994 - 1 TG 2485/93 - IÖD 1994, 196 = NVwZ-RR 1994, 522; aus jüngster Zeit auch Hess. VGH, Beschluss vom 28.02.2008 - 1 TG 2484/07 -).Etwas anderes ergibt sich auch nicht aus der Entscheidung des Senats vom 27. Januar 1994 (1 TG 2485/93 = IÖD 1994, 196), mit der der Eilantrag eines Beamten gegen die Auswahl eines angestellten Mitbewerbers zurückgewiesen worden ist.
Dies ist zwar eine Verfahrensweise, die dem Dienstherrn u. a. in dem zitierten Beschluss des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs vom 27. Januar 1994 (1 TG 2485/93) zugestanden wird; jedoch nur unter dem Vorbehalt, dass ein Leistungsvergleich anhand von Zeugnissen oder Beurteilungen nicht möglich ist (vgl. hierzu auch OVG Münster, Beschluss vom 13.05.2004 - 1 B 300/04 - NVwZ-RR 2004, 771).
Denn anders, als dies noch das Oberverwaltungsgericht Münster in seiner Entscheidung vom 13. Mai 2004 (1 B 300/04) oder der beschließende Senat in seiner Entscheidung vom 27. Januar 1994 (1 TG 2485/93) zugrunde gelegt hat, sind Mängel des Auswahlverfahrens nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 9. Juli 2007 (2 BvR 206/07) nicht mehr im Rahmen des gerichtlichen Eilverfahrens durch Nachschieben von Auswahlerwägungen heilbar.
- OVG Nordrhein-Westfalen, 13.05.2004 - 1 B 300/04
GG Art. 33 Abs. 2
1994 - 1 TG 2485/93 -, NVwZ-RR 1994, 525; Wittkowski, NJW 1993, 817 (820).allgemein zur Problematik der Vergleichbarkeit der Beurteilung von Beamten und Angestellten etwa OVG NRW, Beschluss vom 28.8 1997 - 12 B 932/97 - Nds.OVG, Beschluss vom 17.11.1994 - 2 M 5371/94 -, NVwZ 1996, 501; Hess.VGH, Beschluss vom 27.1 1994 - 1 TG 2485/93 -, a.a.O.; Zimmerling, RiA 2002, 165 (175 f.); Lemhöfer, RiA 2004, 1 (5); Carl, ZBR 2003, 343 (346).
1994 - 1 TG 2485/93 -, a.a.O., Seite 527; zum besonderen Gewicht eines Auswahlgesprächs bei herausgehobenen Dienstposten mit besonderem Anforderungsprofil: OVG NRW, Beschluss vom 26.2.
- OLG Saarbrücken, 09.04.2002 - 4 U 124/01
Schadensersatz wegen unterbliebener Beförderung
Nur dann ist es nämlich dem abgelehnten Bewerber möglich, mit Aussicht auf Erfolg einen Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz zu stellen (vgl. BGH, NJW 1995, 2344; ZBR 1995, 314; OLG Hamm, NVwZ-RR 1998, 535 (536); VGH Kassel, NVwZ-RR 1994, 525 (526); OVG Schleswig, NVwZ-RR 1994, 350 (351);… Battis, aaO., § 23 BBG, Rdnr. 13;… Schnellenbach, Beamtenrecht, aaO, Rdnr. 76;… Zimmerling, aaO., Rdnr. 44).Es bedarf insoweit nicht in allen Fällen zwingend der förmlichen Durchführung eines aktuellen Beurteilungsverfahrens (…vgl. Battis, aaO., § 23 BBG, Rdnr. 13) und es können auch sachliche Kriterien außerhalb der dienstlichen Beurteilung ergänzend herangezogen werden (vgl. VGH Kassel, NVwZ-RR 1994, 525 (527)).
- VGH Hessen, 02.07.1996 - 1 TG 1445/96
Personalauswahlentscheidung: Bewerbung um ein höheres Richteramt - Eignungs- und …
Der Dienstherr ist in solchen Fällen unmittelbar aufgrund des Bewerbungsverfahrensrechts (Art. 33 Abs. 2 GG) verpflichtet, einen Vergleichsmaßstab zu bilden und dadurch die Chancengleichheit aller Bewerber (Art. 3 Abs. 1 GG) herzustellen und zu wahren (vgl. zum Zusammentreffen von dienstlichen Beurteilungen und Arbeitszeugnissen: Beschluß des Senats vom 27. Januar 1994 - 1 TG 2485/93 -, NVwZ-RR 1994, 525, 526). - VG Karlsruhe, 21.05.2001 - 11 K 3653/00
Anforderungsprofil; Bewerberanspruch; Auswahlerwägungen Ausgleich unter …
Diese Feststellungen und die wesentlichen Auswahlerwägungen sind schriftlich festzuhalten, um den unterlegenen Bewerbern durch Akteneinsicht Klarheit über die Erfolgsaussichten gerichtlicher Schritte zu verschaffen (VGH Kassel, Beschl. v. 27.01.1994, NVwZ-RR 1994, 525 ff., 526 l. Sp.) (1. u. 2.). Über diese formellen Begründungserfordernisse hinaus muss die Begründung der Auswahlentscheidung inhaltlich den Bedingungen rationaler Abwägung - den genannten Maßstäben - genügen.Wenn der Dienstherr sich grundsätzlich am Leistungsprinzip als dem maßgeblichen Auswahlkriterium orientiert, kann er die Bedeutung dienstlicher Beurteilungen zurücktreten lassen, wenn ein Bewerber das Anforderungsprofil der ausgeschriebenen Stelle besser als andere Bewerber erfüllt und die besonderen Eignungsanforderungen von dienstlichen Beurteilungen nicht umfassend abgedeckt werden (VGH Kassel, Beschl. v. 27.01.1994, a. a. O., 527 l. Sp.).
- VGH Hessen, 28.03.1995 - 1 TG 293/95
Personalauswahlentscheidung: Stellungnahmegelegenheit des Bewerbers
Hat der Dienstherr sich für eine Bestenauslese entschieden, so sind nach der Rechtsprechung des Senats die Kriterien des Bewerbungsverfahrensanspruchs auch dann anzuwenden, wenn Beförderungs- und Versetzungsbewerber miteinander konkurrieren (vgl. dazu Beschlüsse des Senats vom 12. Januar 1988 - 1 TG 2675/87 -, ZBR 1988, 291, 292 sowie vom 6. Juli 1989 - 1 TG 1870/89 -, ZBR 1990, 24; vgl. zur Konkurrenz von Beamten und externen Bewerbern: Beschluß des Senats vom 27. Januar 1994 - 1 TG 2485/93 -). - VGH Hessen, 16.06.1998 - 1 TZ 45/98
Bewerberauswahl für eine Beförderungsstelle - Eignungsprognose
Der zitierten Entscheidung des Senats vom 27. Januar 1994 - 1 TG 2485/93 - (NVwZ-RR 1994, 525) lag ein anderer Sachverhalt zugrunde; denn Gegenstand jenes Verfahrens war die Personalauswahl zwischen Angestellten und Beamten. - VGH Hessen, 24.05.2011 - 1 B 555/11
Sprungbeförderung
Vor diesem Hintergrund ist es für die Entscheidung unerheblich, dass der Antragsgegner nicht ausdrücklich auf den Umstand eingegangen ist, dass die Beurteilungen über den Antragsteller und den Beigeladenen von verschiedenen Dienstherrn herrühren, unterschiedliche Aufgabenbereiche betreffen und nach den in einem Beamten- bzw. Angestelltenverhältnis bestehenden Besonderheiten erstellt worden sind (vgl. dazu Beschluss des Senats vom 27. Januar 1994 - 1 TG 2485/93 - NVwZ-RR 1994, 525). - VGH Hessen, 27.04.1999 - 1 TZ 4569/98
Personalauswahlentscheidung: Eignungsvergleich und Leistungsvergleich - …
Der Dienstherr ist in solchen Fällen unmittelbar auf Grund des Bewerbungsverfahrensrechts (Art. 33 Abs. 2 GG) verpflichtet, einen Vergleichsmaßstab zu bilden und dadurch dem Gebot der Chancengleichheit (Art. 3 Abs. 1 GG) Rechnung zu tragen (vgl. dazu ausführlich: Beschlüsse des Senats vom 27. Januar 1994 - 1 TG 2485/93 -, NVwZ-RR 1994, 525 sowie vom 2. Juli 1996 - 1 TG 1445/96 -, ZBR 1997, 157 = HessVGRspr. 1996, 92). - VG Kassel, 31.01.2001 - 1 G 2648/00
Ernennung eines Richters; Auswahlverfahren; Erledigung der Hauptsache; zur …
Sie sind hierbei in Anbetracht der Beurteilungsermächtigung des Dienstherrn (Art. 33 Abs. 2 GG, § 8 Abs. 1 Hessisches Beamtengesetz - HBG -) inhaltlich darauf beschränkt, die Einhaltung ihrer Grenzen zu kontrollieren, und zwar, ob der Dienstherr den anzuwendenden Begriff oder den gesetzlichen Rahmen der Beurteilungsermächtigung verkannt hat, von einem unrichtigen Sachverhalt ausgegangen ist, allgemein gültige Wertmaßstäbe nicht beachtet, sachfremde Erwägungen angestellt oder gegen Verfahrensvorschriften verstoßen hat (Hess. VGH, Beschluss vom 27.01.1994 - 1 TG 2485/93 -, NVwZ-RR 1994, 525 ; BVerwG, Urteil vom 22.09.1988 - 2 C 35.86 -, NJW 1989, 1297). - VG Kassel, 07.02.2001 - 1 G 2292/00
Art 33 Nr 2 GG, § 8 BG HE
- VG Kassel, 22.01.2004 - 1 G 1382/03
Beförderungsvorbereitung durch Umsetzung auf höherbewerteten Dienstposten; …
- VGH Hessen, 20.05.2011 - 1 B 555/11
Geltung des Verbots der Sprungbeförderung für die bloße Übertragung eines Amts im …
- OVG Rheinland-Pfalz, 09.08.1995 - 2 B 11957/95
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