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   VGH Bayern, 10.01.1994 - 23 CS 93.2897   

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VGH Bayern, 10.01.1994 - 23 CS 93.2897 (https://dejure.org/1994,9447)
VGH Bayern, Entscheidung vom 10.01.1994 - 23 CS 93.2897 (https://dejure.org/1994,9447)
VGH Bayern, Entscheidung vom 10. Januar 1994 - 23 CS 93.2897 (https://dejure.org/1994,9447)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1994, 690
 
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Wird zitiert von ... (11)

  • BVerwG, 25.03.1996 - 8 B 48.96

    Kommunalabgaben: Anforderungen an die hinreichende Bestimmtheit von

    Die von der Beschwerde als Beleg für die gleichwohl angenommene Klärungsbedürftigkeit angeführten Entscheidungen des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (Urteile vom 15. September 1983 - 23 B 80 A.861 - NJW 1984, 626, vom 13. Januar 1993 - 23 B 90.144 - BayVBl 1993, 345 und vom 17. Juni 1993 - 23 B 91.1350 - KStZ 1995, 38 sowie Beschluß vom 10. Januar 1994 - 23 CS 93.2897 - NVwZ-RR 1994, 690) vermögen die Zulassung der Revision ebenfalls nicht zu begründen.
  • VGH Bayern, 22.04.2008 - 19 ZB 08.489

    Hinreichende Bestimmtheit eines Rückforderungsbescheides; materielle

    "Hinreichend bestimmt" bedeute nach der Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs "bestimmbar" (BayVGH vom 13.1.1993, Az. 23 B 90.144, BayVBl 1993, 345; vom 17.6.1993, Az. 23 B 91.1350, BayVBl 1994, 150; vom 10.1.1994, Az. 23 CS 93.2897, BayVBl 1995, 85).

    bb) Dem kann der Beklagte die von ihm zitierte Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (U.v. 13.1.1993 - 23 B 90.144, BayVBl 1993, 345; U.v. 17.6.1993 - 23 B 91.1350 -, BayVBl 1994, 150; B.v. 10.1.1994 - 23 CS 93.2897 -, BayVBl 1995, 85) nicht entgegen halten.

  • VG Schwerin, 28.02.2023 - 4 A 1679/18

    Verwirkung von Säumniszuschlägen; Folgen der Unwirksamkeitserklärung einer

    Selbst wenn die Kläger Empfänger von entsprechenden zusammengefassten Abgabenbescheiden gewesen wären, hätten sie gleichwohl ohne weiteres erkennen können, ob sie als Gesamtschuldner oder - was trotz der bestehenden Gesamtschuldnerschaft denkbar gewesen wäre - als Schuldner nach Bruchteilen (sei es entsprechend ihren Miteigentumsanteilen oder nach einer anderen Aufteilung) herangezogen werden sollten (vgl. dazu auch Bayerischer VGH, Beschluss vom 10. Januar 1994 - 23 CS 93.2897 -, juris Rn. 19 ff.).
  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 13.08.1996 - VerfGH 23/94

    Regelungen zur Erhöhung der Kreisumlage verfassungsgemäß

    Zum Schutze des Selbstverwaltungsrechts der kreisangehörigen Gemeinden hat die Aufsichtsbehörde auch über die Einhaltung dieses Rücksichtnahmegebotes zu wachen, mag sich seine Verletzung auch nur in extrem gelagerten Fällen feststellen lassen (vgl. etwa OVG Schleswig, NVwZ-RR 1994, S. 690).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 21.08.2008 - 10 B 1.07

    Rückforderung einer Subventionsleistung: Anforderungen an die Begründung einer

    Selbst ein so genannter zusammengefasster Bescheid gegen mehrere Adressaten muss für die Empfänger erkennen lassen, ob sie ggf. als Gesamtschuldner oder nur zu Bruchteilen herangezogen werden sollen (vgl. zu Abgabenbescheiden: BayVGH, Urteil vom 15. September 1983 - 23 B 80 A.861 -, NJW 1984, 626; Urteil vom 13. Januar 1993 - 23 B 90.144 -, BayVBl. 1993, 345; Beschluss vom 10. Januar 1994 - 23 CS 93.2897 -, NVwZ-RR 1994, 690).
  • VG Weimar, 14.11.2001 - 3 E 343/01
    Das Gericht neigt jedoch eher zu der Annahme, dass es für den Betroffenen im hier zur Entscheidung stehenden Fall nicht mehr in zumutbarer Weise möglich war, sich Klarheit über die Art und die Höhe seiner Abgabepflicht zu verschaffen, weil die insoweit zu stellenden Anforderungen nicht überspannt werden dürfen und es letztlich Sache des Antragsgegners ist, inhaltlich eindeutige Bescheide zu erlassen, die Zweifel an ihrem Inhalt erst gar nicht aufkommen lassen können (vgl. BayVGH, Beschl.v. 10. Januar 1994 - 23 CS 93.2897 -, NVwZ-RR 1994, 690, 691 m.w.N.).
  • VG Weimar, 01.10.2001 - 3 E 302/01
    Das Gericht neigt jedoch eher zu der Annahme, dass es für den Betroffenen im hier zur Entscheidung stehenden Fall nicht mehr in zumutbarer Weise möglich war, sich Klarheit über die Art und die Höhe seiner Abgabepflicht zu verschaffen, weil die insoweit zu stellenden Anforderungen nicht überspannt werden dürfen und es letztlich Sache des Antragsgegners ist, inhaltlich eindeutige Bescheide zu erlassen, die Zweifel an ihrem Inhalt erst gar nicht aufkommen lassen können (vgl. BayVGH, Beschl.v. 10. Januar 1994 - 23 CS 93.2897 -, NVwZ-RR 1994, 690, 691 m.w.N.).
  • OVG Niedersachsen, 20.02.2002 - 13 L 3011/00

    Aufgespaltener Betrieb; Betriebsaufspaltung; Gesamtschuldner;

    Weisen die diesbezüglichen Bestimmungen eines Bescheids aber gravierende Unklarheiten auf, so können diese nach der Rechtsprechung nur zulasten der Behörde gewertet werden (BayVGH, Urt. v. 15.9.1983 - 23 B 80 A 861 - NJW 1984, 626; v. 13.1.1993 - 23 B 90.144 - BayVBl. 1993, 345; v. 17.6.1993 - 23 B 91.1350 - KStZ 1995, 38; Beschl. v. 10.1.1994 - 23 CS 93.2897 - NVwZ-RR 1994, 690 v. 22.5.1997 - 22 B 96.3646 - u. - 22 B 96.3732 -), worauf die Beklagte in der Berufungsbegründung selbst hingewiesen hat.
  • VG Würzburg, 24.06.2009 - W 6 K 08.1369

    Unbestimmtheit eines Bescheides hinsichtlich des Adressaten

    Ob ein hinsichtlich des Adressaten unbestimmter Verwaltungsakt nichtig (vgl. BayVGH, B.v. 10.01.1994, NVwZ-RR 1994, 690; VG Schleswig, U.v. 07.11.2005, NVwZ-RR 2007, 130) ist oder lediglich rechtswidrig im eigentlichen Sinne, kann nach obigen Ausführungen dahinstehen, da er in beiden Fällen aufgehoben werden kann.
  • VG München, 26.03.2018 - M 10 K 15.542

    Rechtsschutz gegen Abfallgebührenbescheid

    Werden mehrere Personen zu einer Geldleistung herangezogen, ist es erforderlich anzugeben, ob sie als Gesamtschuldner oder nach (welchen) Teilen sie in Anspruch genommen werden (BVerwG, NVwZ-RR 1997, 248; VGH Kassel, NJW 1984, 1645; VGH München NJW 1984, 626; NVwZ-RR 1994, 690, 691; OVG Münster, NVwZ-RR 1997, 121).
  • VGH Bayern, 06.05.2008 - 19 ZB 07.2061

    Landwirtschaftsrecht; (keine) Ernstlichen Zweifel (zur hinreichenden Bestimmtheit

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