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   OVG Hamburg, 17.08.1994 - Bs VII 132/94   

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https://dejure.org/1994,8873
OVG Hamburg, 17.08.1994 - Bs VII 132/94 (https://dejure.org/1994,8873)
OVG Hamburg, Entscheidung vom 17.08.1994 - Bs VII 132/94 (https://dejure.org/1994,8873)
OVG Hamburg, Entscheidung vom 17. August 1994 - Bs VII 132/94 (https://dejure.org/1994,8873)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Abgrenzung; Abschiebungsverbot; Abschiebungshindernis; Politisch Verfolgter

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1995, 419
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • VGH Baden-Württemberg, 10.07.2002 - 13 S 1871/01

    Zuständigkeit für aufenthaltsbeendende Maßnahmen und Prüfung von

    Der im Urteil des OVG Hamburg vom 17.8.1994 (Bs VII 132/94, NVwZ-RR 1995, 419) geäußerten gegenteiligen Auffassung, dass zwischen § 51 Abs. 1 AuslG und § 53 AuslG keine inhaltlichen Überschneidungen bestünden, so dass § 53 AuslG nur Abschiebungshindernisse betreffe, die nicht im Zusammenhang mit einer politischen Verfolgung stehen, vermag der Senat nicht zu folgen.
  • OVG Hamburg, 02.04.2003 - 3 Bs 439/02

    AuslG 1990 § 53 Abs 6 gilt auch bei verfolgungsabhängigen Gefahren; Krankheit als

    1) Der Beschwerde kann allerdings nicht gefolgt werden, soweit sie unter Bezugnahme auf den Beschluss des Senats vom 17. August 1994, NVwZ-RR 1995 S. 419, geltend macht, der Antragsteller zu 1) behaupte, politisch verfolgt zu sein, und könne deshalb seine Abschiebung nur durch Stellung eines Asylantrags beim Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge abwenden.
  • VGH Hessen, 21.07.1997 - 7 TG 3873/96

    Zuständigkeit des Bundesamtes für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge für

    Stellt er aber, wie vorliegend, ein entsprechendes Schutzgesuch (§ 13 Abs. 1 AsylVfG), kann er auch auf die vom Gesetz vorgesehene förmliche Antragstellung (§§ 14, 23 AsylVfG) verwiesen werden (das übersieht OVG Hamburg, B. v. 17.08.1994 - Bs VII 132/94 -, NVwZ-RR 1995, 419).
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