Rechtsprechung
   OVG Rheinland-Pfalz, 23.03.1994 - 12 A 11840/93   

Volltextveröffentlichungen

Verfahrensgang

  • VG Neustadt, 24.03.1993 - 3 K 2426/92
  • OVG Rheinland-Pfalz, 10.03.1994 - 12 A 11840/93
  • OVG Rheinland-Pfalz, 23.03.1994 - 12 A 11840/93

Zeitschriftenfundstellen

  • NVwZ-RR 1995, 291



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Wird zitiert von ... (15)  

  • OVG Rheinland-Pfalz, 18.07.2005 - 12 A 10203/05  

    Abgabe, Bereithalten, Empfang, zum Empfang bereithalten, Fernsehgebühr,

    Die einschränkende Auslegung des § 1 Abs. 2 RGebStV entspricht der Rechtsnatur der Rundfunkgebühr als Gebühr mit Beitragselementen (Urteil des Senats vom 23. März 1994 - 12 A 11840/93.OVG -, AS 24, 310, 312).

    Dem Urteil vom 23. März 1994 - 12 A 11840/93.OVG - (AS 24, 310) lag die Frage der Rundfunkgebührenpflichtigkeit einer Hotelbetreiberin zugrunde, die den Empfang der in den Gästezimmern aufgestellten Fernsehgeräte auf die Programme privater Rundfunkanbieter beschränkt hatte.

  • VG Karlsruhe, 28.09.2006 - 1 K 559/06  

    Rundfunkgebühr für ein Hotel

    Nur dieser hat unmittelbar oder mittelbar maßgeblichen Einfluss auf die technische Ausstattung der einzelnen Geräte (Farb-TV, Fernbedienung, Programmwahleinrichtungen) sowie auf die Zahl der empfangbaren Programme (so die einheitliche oberverwaltungsgerichtliche Rechtsprechung: VGH Bad.-Württ., Urt. v. 22.10.1992 - 14 S 2724/91 - Urt. v. 20.10.1994 - 2 S 247/94 - OVG Koblenz, Urt. v. 23.03.1994, NVwZ-RR 1995, 291; Bay. VGH, Beschl. v. 04.11.1998 - 7 ZB 98.898 - OVG Hamburg, Beschl. v. 25.11.2001 - 4 Bf 409/00).

    Die Rundfunkgebühr ist infolge dessen von denjenigen Personen zu entrichten, die ein Empfangsgerät bereit halten und sich oder anderen damit die Möglichkeit der Nutzung von Rundfunkprogrammen verschaffen (vgl. OVG Koblenz, Urt. v. 23.03.1994 a.a.O.).

    Der von ihr vorgezogene Wirklichkeitsmaßstab im Unterschied zu dem bei Massenabgaben zur Anwendung gelangenden Wahrscheinlichkeitsmaßstab ist jedoch schon deshalb verfassungsrechtlich systemfremd, weil für die Rundfunkgebührenpflicht von zum Empfang bereit gehaltener Geräte, wie bereits oben ausführlich dargestellt worden ist, allein auf die Tatsache des Bereithaltens abzustellen ist und nicht auf das Ausmaß der Nutzung (vgl. VG Koblenz, Urt. v. 23.03.1994 a.a.O.).

  • VG Koblenz, 15.07.2008 - 1 K 496/08  

    Keine Rundfunkgebühren für internetfähige PCs

    Die Rundfunkgebührenpflicht ist damit der Sache nach wegen der Anknüpfung des die Abgabenpflicht auslösenden Tatbestands an die tatsächliche Möglichkeit der Nutzung von Rundfunkprogrammen einem Beitrag bzw. einer Gebühr mit Beitragselementen vergleichbar (OVG Rheinland-Pfalz, NVwZ-RR 1995, 291).
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  • VGH Baden-Württemberg, 21.08.2008 - 2 S 1519/08  

    Rundfunkgebührenpflicht von Partnern einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft

    "Zum Empfang bereit gehalten" im Sinne dieser Vorschrift wird ein Rundfunkempfangsgerät von demjenigen, der die rechtlich gesicherte tatsächliche Verfügungsgewalt über ein Rundfunkgerät innehat und deshalb über seinen Einsatz und über die Programmwahl bestimmen kann (VGH Bad.-Württ., Urt. v. 13.3.2003 - 2 S 1606/02 - VBlBW 2003, 399; Urt. v. 7.8.1992 - 14 S 2371/90 -VBlBW 1993, 11; ähnlich OVG Rheinland-Pfalz, Urt. v. 23.3.1994 -12 A 11840/93 - VBlBW 1994, 498; OVG Berlin, Urt. v. 16.5.1995 - 8 B 59.92 - Juris; Grupp, Grundfragen des Rundfunkrechts, S. 109 m.w.N.).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 04.11.2004 - 12 A 11402/04  

    Aldi muss keine Rundfunkgebühr zahlen

    Die Rundfunkgebührenpflicht ist der Sache nach wegen der Anknüpfung des die Abgabenpflicht auslösenden Tatbestandes an die tatsächliche Möglichkeit der Nutzung von Rundfunkprogrammen einem Beitrag bzw. einer Gebühr mit Beitragselementen vergleichbar (Urteil des Senats vom 23. März 1994 - 12 A 11840/93 - NVwZ-RR 1995, 291).
  • OVG Niedersachsen, 24.06.2010 - 4 LB 118/10  

    Zur Frage, wer rundfunkgebührenpflichtig ist, wenn der Eigentümer einer

    Ein Rundfunkempfangsgerät hält derjenige zum Empfang bereit, der die tatsächliche Verfügungsgewalt über das Gerät innehat und eine rechtlich verbindliche Benutzungsregelung treffen kann (vgl. OVG Koblenz, Urt. v. 23.3.1994 - 12 A 11840/93 -, NVwZ-RR 1995, 291; OVG Hamburg, Urt. v. 18.12.2008 - 4 Bf 337/07 -, NVwZ 2009, 668; Beck"scher Kommentar zum Rundfunkrecht, 2. Aufl., § 1 RGebStV Rn. 31 a).

    Dass die Rundfunkempfangsgeräte zeitweilig von den Mietern der Ferienwohnung genutzt werden, stellt die tatsächliche Verfügungsgewalt des Klägers nicht in Frage, weil die Vermietung nach Nr. 5 des Vertrages nur an Ferien- und Urlaubsgäste für die übliche Urlaubszeit erfolgt und die vorübergehende, kurzfristige Nutzung der Empfangsgeräte durch die Mieter der Ferienwohnung rundfunkgebührenrechtlich unbeachtlich ist (vgl. OVG Koblenz, Urt. v. 23.3.1994 - 12 A 11840/93 -, NVwZ-RR 1995, 291; Beck"scher Kommentar zum Rundfunkrecht, 2. Aufl., § 1 RGebStV Rn. 34).

  • VGH Baden-Württemberg, 26.09.2008 - 2 S 2705/07  

    Zur Rundfunkgebührenpflicht eingetragener Lebenspartnerschaften - hier: Autoradio

    "Zum Empfang bereit gehalten" im Sinne dieser Vorschrift wird ein Rundfunkempfangsgerät von demjenigen, der die rechtlich gesicherte tatsächliche Verfügungsgewalt über ein Rundfunkgerät innehat und deshalb über seinen Einsatz und über die Programmwahl bestimmen kann (VGH Bad.-Württ., Urt. v. 13.3.2003 - 2 S 1606/02 - VBlBW 2003, 399; Urt. v. 7.8.1992 - 14 S 2371/90 -VBlBW 1993, 11; ähnlich OVG Rheinland-Pfalz, Urt. v. 23.3.1994 -12 A 11840/93 - VBlBW 1994, 498; OVG Berlin, Urt. v. 16.5.1995 -8 B 59.92 - Juris; Grupp, Grundfragen des Rundfunkrechts, S. 109 m.w.N.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 02.03.2010 - 8 A 2217/09  

    Heranziehung von Rundfunkgebühren für ein Autoradio; Ausnahme von der

    2007, 270; OVG Rh.-Pf., Urteil vom 23. März 1994 - 12 A 11840/93 -, NVwZ-RR 1995, 291, der sich der Senat angeschlossen hat, OVG NRW, Beschlüsse vom 29. Juli 2009 - 8 A 1281/08 -, vom 12. Mai 2009 - 8 A 2967/07 - und vom 20. April 2009 - 8 E 1042/07 -, ist insoweit maßgeblich, wer die rechtlich gesicherte tatsächliche Verfügungsmacht über das Empfangsgerät besitzt, wer also die Möglichkeit hat, das Gerät zu nutzen, d.h. insbesondere über seinen Einsatz und die Programmwahl tatsächlich und verantwortlich zu bestimmen.
  • AG Berlin-Charlottenburg, 26.02.2008 - 206 C 491/07  
    Die Rundfunk- gebührenpflicht ist damit der Sache nach wegen der Anknüp- fung des die Abgabenpflicht auslösenden Tatbestands an die tatsächliche Möglichkeit der Nutzung von Rundfunkprogram- men einem Beitrag bzw. einer Gebühr mit Beitragselementen vergleichbar (OVG Rheinland-Pfalz, NVwZ-RR 1995, 291).
  • VG Düsseldorf, 29.08.2007 - 27 K 4871/06  
    Denn der Grund für die Zuordnung der Rundfunkteilnehmereigenschaft beim Betriebsinhaber vgl. hierzu OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 23. März 1994, 12 A 11840/93 -, NVwZ-RR 1995, 291 - 293, juris Rz. 25, liegt maßgeblich in der ihm allein zukommenden Entscheidungsgewalt, ob er in den von ihm vermieteten Räumlichkeiten eine Teilnahme an der Gesamtveranstaltung Rundfunk ermöglichen will oder nicht.
  • VG Saarlouis, 04.10.2007 - 6 K 170/06  

    Rundfunkgebührenpflicht für Kfz mit sog. Rotkennzeichen

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 04.02.2010 - 1 O 89/09  

    Rundfunkgebührenbefreiung gilt nur für die Vermietung von Gästezimmern und

  • OVG Niedersachsen, 26.01.2012 - 4 LC 141/10  

    Zur Rundfunkgebührenpflicht von Empfangsgeräten in Ferienhäusern

  • VG Braunschweig, 18.12.2003 - 5 A 237/03  

    § 5 Abs. 2 Satz 3 RGebStV; Appartement; Ferienwohnung; Hotel; Rundfunkgebühr

  • VG Köln, 08.11.2007 - 6 K 2135/05  
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