Rechtsprechung
   OLG Köln, 27.05.1994 - Ss 171/94 (B) - 107 B   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1994,8573
OLG Köln, 27.05.1994 - Ss 171/94 (B) - 107 B (https://dejure.org/1994,8573)
OLG Köln, Entscheidung vom 27.05.1994 - Ss 171/94 (B) - 107 B (https://dejure.org/1994,8573)
OLG Köln, Entscheidung vom 27. Mai 1994 - Ss 171/94 (B) - 107 B (https://dejure.org/1994,8573)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1994,8573) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen einer Verurteilung zur Zahlung einer Geldbuße wegen eines abfallrechtlichen Verstoßes infolge des dauerhaften Abstellens eines PKW auf einem Grundstück; Abfallrechtliche Anforderungen an das Vorliegen eines Schrottautos i.S.v. § 5 Gesetz ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1995, 386
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (6)

  • BayObLG, 04.12.1992 - 3 ObOWi 106/92

    Abfall; Abfallqualifikation; Schrottfahrzeug; Autowrack; Beeinträchtigung;

    Auszug aus OLG Köln, 27.05.1994 - Ss 171/94
    Der Entledigungswille muß in irgendeiner Weise nach außen hin zum Ausdruck gebracht werden (BayObLG NuR 1992, 39 und NZV 1993, 164).

    Diese Voraussetzungen sind nicht gegeben, wenn jemand Sachen zur Umgestaltung/Umwandlung (vgl. BayObLG NStE Nr. 4 zu § 1 AbfG), zum "Ausschlachten" (vgl. BayObLG NZV 1993, 164) und/oder zur gelegentlichen Weitergabe an einen Schrotthändler zur weiteren Verwertung (vgl. BayObLG NuR 1992, 39) aufbewahrt.

  • BGH, 26.02.1991 - 5 StR 444/90

    Begriff des gewillkürten Abfalls; Lagern von Abfall

    Auszug aus OLG Köln, 27.05.1994 - Ss 171/94
    Nach der gesetzlichen Begriffsbestimmung in § 1 Abs. 1 S. 1 AbfG sind "Abfälle" bewegliche Sachen, deren sich der Besitzer entledigen will ("gewill-kürter Abfall", vgl. BGHSt 37, 333 = NJW 1991, 1621) oder deren gerordnete Entsorgung zur Wahrung des Wohls der Allgemeinheit geboten ist ("Zwangsab-fall", vgl. BGH a.a.O.).

    Ergibt diese, daß die Sache unter Berücksichtigung ihres konkreten Zustandes gegenwärtig - im Zeitpunkt der Tathandlung - ohne Entsorgung nach § 1 Abs. 2 AbfG ohne Gebrauchswert ist und die Umwelt gefährdet, liegt kein Wirtschaftsgut vor, sondern Abfall, der sogleich zu entsorgen ist (BGHSt 37, 333, 334 = NJW 1991, 1621).

  • OLG Köln, 26.05.1987 - Ss 693/86
    Auszug aus OLG Köln, 27.05.1994 - Ss 171/94
    Lagern umfaßt auch die Zwischenlagerung mit dem Ziel späterer Beseitigung (SenE vom 26.5.1987 - Ss 693-695/86 = NStZ 1987, 461, 462; Steindorf a.a.O., Rdnr. 50).

    Der Begriff der Anlage ist - wie auch für § 4 Abs. 1 AbfG - weit auszulegen (Kunig u.a., a.a.O., § 5 Rdnr. 10 m.N.; vgl. zu § 4 Abs. 1 AbfG: SenE vom 26.5.1987 - Ss 693-695/86 = NStZ 1987, 461, 462).

  • OLG Zweibrücken, 12.08.1991 - 1 Ss 104/90

    Grundstücksfläche; Abfallentsorgungsanlage; Stetigkeit; Ablagerung; Abfälle;

    Auszug aus OLG Köln, 27.05.1994 - Ss 171/94
    Eine Grundstücksfläche dient der Lagerung von Autowracks, wenn sie durch diese Art der Nutzung geprägt ist (vgl. BayObLGSt 84, 48, 49; OLG Zweibrücken NuR 1992, 145; vgl. auch SenE a.a.O. und vom 28.5.1993 - Ss 137/93 B; Steindorf a.a.O., § 4 Rdnr. 2).
  • OLG Köln, 16.11.1990 - Ss 289/90

    Rechtmäßigkeit einer tatrichterlichen Beweiswürdigung im Rahmen der

    Auszug aus OLG Köln, 27.05.1994 - Ss 171/94
    Die - wenn auch knappe - Schilderung des wesentlichen Aussagegehalts der Abbildung bleibt erforderlich, nur wegen der Einzelheiten darf ergänzend auf die Abbildung verwiesen werden (SenE vom 16.11.1990 - Ss 289/90 B = VRS 80, 374 = NZV 1991, 122 m.N.; Kleinknecht/Meyer-Gossner a.a.O., § 267 Rdnr. 8-10).
  • BGH, 13.09.1991 - 3 StR 338/91

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Frist zur

    Auszug aus OLG Köln, 27.05.1994 - Ss 171/94
    Er muß bei seiner Überzeugungsbildung alles verwerten, was Gegenstand der Hauptverhandlung war (BGH NStZ 1992, 49 am Ende).
  • OLG Köln, 19.06.2002 - Ss 92/02

    Lagerung von Abfällen verschiedenster Art auf einem Betriebsgelände ohne

    Schlussfolgerungen des Tatrichters halten einer rechtlichen Überprüfung nur stand, wenn das Urteil bedenkenfrei ergibt, dass er bei seiner Prüfung keinen Gesichtspunkt außer acht gelassen hat, der geeignet sein könnte, das Beweisergebnis zu beeinflussen (SenE v. 19.04.1994 - Ss 132/94 B - SenE v. 27.05.1994 - Ss 171/94 B - = NVwZ-RR 1995, 386 = NuR 1994, 463).

    Dem ist indessen aus Rechtsgründen nicht zu folgen; es war vielmehr in Auseinandersetzung mit der Einlassung des Betroffenen zu klären, welchen Willen er in Bezug auf das weitere Schicksal der Sachen gebildet und durch sein Verhalten nach außen erkennbar gemacht hatte (vgl. zum Erfordernis der Erkennbarkeit SenE v. 27.05.1994 - Ss 171/94 B - = NVwZ-RR 1995, 386 = NuR 1994, 463; BayObLGSt 1992, 144 = VRS 84, 359 = NZV 1993, 164 = NuR 1993, 450).

    Die Voraussetzungen eines solchen Entledigungswillen sind aber nicht gegeben, wenn jemand Sachen zur Umgestaltung/Umwandlung (vgl. BayObLG NStE Nr. 4 zu § 1 AbfG), zum "Ausschlachten" (vgl. BayObLGSt 1992, 144 = VRS 84, 359 = NZV 1993, 164 = NuR 1993, 450) oder zwecks gelegentlicher Weitergabe zur weiteren Verwertung aufbewahrt (vgl. BayObLG NVwZ-RR 1992, 240 = NuR 1992, 39; SenE v. 27.05.1994 - Ss 171/94 B - = NVwZ-RR 1995, 386 = NuR 1994, 463).

  • OLG Köln, 30.06.2005 - 8 Ss OWi 103/05

    Fahruntüchtigkeit bei Führen eines Kraftfahrzeugs unter Einwirkung von Cannabis

    Schlussfolgerungen des Tatrichters halten einer rechtlichen Überprüfung nur stand, wenn das Urteil bedenkenfrei ergibt, dass er bei seiner Prüfung keinen Gesichtspunkt außer acht gelassen hat, der geeignet sein könnte, das Beweisergebnis zu beeinflussen (SenE v. 19.04.1994 - Ss 132/94 B - SenE v. 27.05.1994 - Ss 171/94 B - = NVwZ-RR 1995, 386 = NuR 1994, 463; SenE v. 19.06.2002 - Ss 092/02 B -).
  • OVG Sachsen, 09.12.2021 - 4 A 887/19

    Abfall, ; Entledigungswille; Verwendungszweck; Verkehrsanschauung; Ausschlachten;

    Zwar wird in der Entscheidung ausgeführt, dass ein erforderlicher Entledigungswille nicht gegeben sei, wenn Sachen zur Umgestaltung oder Umwandlung, zum "Ausschlachten" oder zwecks gelegentlicher Weitergabe zur weiteren Verwertung aufbewahrt würden (OLG Köln, Beschl. v. 27. Mai 1994 - Ss 171/94 B -, NVwZ-RR 1995, 386).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht