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OVG Hamburg, 17.08.1994 - Bs VII 132/94 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Abgrenzung; Abschiebungsverbot; Abschiebungshindernis; Politisch Verfolgter
Verfahrensgang
- VG Hamburg, 26.04.1994 - 9 A 7456/93
- OVG Hamburg, 17.08.1994 - Bs VII 132/94
Papierfundstellen
- NVwZ-RR 1995, 419
Wird zitiert von ... (3)
- VGH Baden-Württemberg, 10.07.2002 - 13 S 1871/01
Zuständigkeit für aufenthaltsbeendende Maßnahmen und Prüfung von …
Der im Urteil des OVG Hamburg vom 17.8.1994 (Bs VII 132/94, NVwZ-RR 1995, 419) geäußerten gegenteiligen Auffassung, dass zwischen § 51 Abs. 1 AuslG und § 53 AuslG keine inhaltlichen Überschneidungen bestünden, so dass § 53 AuslG nur Abschiebungshindernisse betreffe, die nicht im Zusammenhang mit einer politischen Verfolgung stehen, vermag der Senat nicht zu folgen. - OVG Hamburg, 02.04.2003 - 3 Bs 439/02
AuslG 1990 § 53 Abs 6 gilt auch bei verfolgungsabhängigen Gefahren; Krankheit als …
1) Der Beschwerde kann allerdings nicht gefolgt werden, soweit sie unter Bezugnahme auf den Beschluss des Senats vom 17. August 1994, NVwZ-RR 1995 S. 419, geltend macht, der Antragsteller zu 1) behaupte, politisch verfolgt zu sein, und könne deshalb seine Abschiebung nur durch Stellung eines Asylantrags beim Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge abwenden. - VGH Hessen, 21.07.1997 - 7 TG 3873/96
Zuständigkeit des Bundesamtes für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge für …