Weitere Entscheidung unten: OVG Schleswig-Holstein, 18.05.1994

Rechtsprechung
   BVerwG, 18.02.1994 - 6 B 41.93   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1994,3542
BVerwG, 18.02.1994 - 6 B 41.93 (https://dejure.org/1994,3542)
BVerwG, Entscheidung vom 18.02.1994 - 6 B 41.93 (https://dejure.org/1994,3542)
BVerwG, Entscheidung vom 18. Februar 1994 - 6 B 41.93 (https://dejure.org/1994,3542)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1994,3542) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Kriegsdienstverweigerungssache - Ungedienter Wehrpflichtiger - Vervollständigung der Antragsunterlagen - Eintritt in Vollprüfung - Pflicht zur Zwischenberatung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1995, 45 (Ls.)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 19.08.1992 - 6 C 25.90

    Zivildienst - Dienstverweigerung - Anerkennungsbegehren

    Auszug aus BVerwG, 18.02.1994 - 6 B 41.93
    Vervollständigt ein ungedienter Wehrpflichtiger, dessen Anerkennungsbegehren vom Bundesamt für den Zivildienst gemäß § 6 Abs. 1 Satz 2 KDVG wegen unvollständiger Unterlagen (§ 2 Abs. 2 KDVG) ohne sachliche Prüfung abgelehnt worden ist, während des gerichtlichen Verfahrens seine Unterlagen, so daß seine Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer aus Gewissensgründen in entsprechender Anwendung von § 5 Abs. 1 KDVG in Betracht kommt, so begeht das Gericht einen Verfahrensfehler im Sinne von § 132 Abs. 2 Nr. 3 VwGO, wenn es nach der Vernehmung des Wehrpflichtigen als Partei zu den Gründen für die verspätete Vorlage vollständiger Unterlagen ohne Zwischenberatung darüber, ob er insoweit mögliche Zweifel an der Ernsthaftigkeit seines Anerkennungsbegehrens ausgeräumt hat, unmittelbar in den nächsten Verfahrensabschnitt einer "Vollprüfung" seines Anerkennungsbegehrens eintritt (im Anschluß u.a. an dasUrteil vom 19. August 1992 - BVerwG 6 C 25.90 - Buchholz 448.6 § 5 KDVG Nr. 5).

    Der Senat hat in ständiger Rechtsprechung zu Art. 4 Abs. 3 Satz 1 GG in Verbindung mit den einschlägigen Normen des Kriegsdienstverweigerungsgesetzes - KDVG -, zuletzt in dem vom Kläger bezeichneten Urteil vom 19. August 1992 - BVerwG 6 C 25.90 - (Buchholz 448.6 § 5 KDVG Nr. 5), entschieden, daß das Verwaltungsgericht ein vom Bundesamt für den Zivildienst wegen unvollständiger Unterlagen ohne sachliche Prüfung abgelehntes Anerkennungsbegehren eines ungedienten Wehrpflichtigen nach Vervollständigung der Unterlagen zunächst in entsprechender Anwendung des § 5 Abs. 1 KDVG zu prüfen hat; konkreten Zweifeln ist im "eingehenderen Prüfungsverfahren" der §§ 9 ff. KDVG nachzugehen; erst wenn sie sich nicht ausräumen lassen und dies im Rahmen einer (Zwischen-)Beratung festgestellt worden ist, ist eine "Vollprüfung" zulässig und geboten (a.a.O., u.a. 1. Leitsatz).

    Damit hat das Verwaltungsgericht seine Verfahrenspflicht zur Durchführung einer Zwischenberatung verletzt (vgl. dazu das bereits angeführte Urteil vom 19. August 1992 - BVerwG 6 C 25.90 - mit weiteren Nachweisen).

  • BVerwG, 18.09.1996 - 6 C 10.95

    Prüfungsrecht - Wirtschaftsprüfer, Ablehnung eines Antrags auf Zulassung zur

    In derartigen Fällen kann einem Antrag auch dann, wenn er im Verwaltungsverfahren zu Recht ohne sachliche Prüfung abgelehnt worden ist, weil der Antragsteller die nach dem Gesetz erforderlichen Unterlagen trotz Fristsetzung nur unvollständig vorgelegt hat, bei nachträglicher Feststellung der Voraussetzungen im Gerichtsverfahren gleichwohl noch stattgegeben werden (vgl. die stRspr des Senats zu den Fällen des § 6 Abs. 1 Satz 2 KDVG: Urteile vom 11. August 1988 - BVerwG 6 C 60.87 - und 6. Oktober 1988 - BVerwG 6 C 53.86 - Buchholz 448.6 § 6 KDVG Nr. 1; Beschlüsse vom 18. Februar 1994 - BVerwG 6 B 41.93 - und 7. September 1995 - BVerwG 6 B 32.95 - Buchholz 448.6 § 5 KDVG Nr. 6 u. 7, stRspr).
  • BVerwG, 23.11.1999 - 6 B 32.99

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision wegen rechtsgrundsätzlicher

    Sie stellen sich nach den Entscheidungsgründen auch nicht, weil es nach der Auffassung des Verwaltungsgerichts bereits an der schlüssigen Darlegung einer Gewissensentscheidung gefehlt hat (BVerwG, Beschluß vom 18. Februar 1994 - BVerwG 6 B 41.93 - Buchholz 448.6 § 5 KDVG Nr. 6).
  • BVerwG, 25.07.2002 - 6 B 47.02
    In der vom Kläger formulierten Allgemeinheit sind die Rechtsfragen in der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts geklärt (Urteil vom 3. Dezember 1986 - BVerwG 6 C 2.86 - Buchholz 448.6 § 22 KDVG Nr. 2 S. 12 ff.; Urteil vom 3. Februar 1988 - BVerwG 6 C 3.86 - BVerwGE 79, 24, 26 ff.; Urteil vom 27. Juni 1988 - BVerwG 6 C 1.87 - Buchholz 448.6 § 5 KDVG Nr. 1; Beschluss vom 18. Februar 1994 - BVerwG 6 B 41.93 - Buchholz 448.6 § 5 KDVG Nr. 6) und bedürfen nicht der erneuten Entscheidung in einem Revisionsverfahren.
  • VG Kassel, 16.10.2002 - 7 E 2650/01
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil v. 19.08.1992 - 6 C 25.90 -, NVwZ-RR 1993, S. 88 ff.; ebenso: Beschluss v. 18.02.1994 - 6 B 41.93 -, Leitsatz in NVwZ-RR 1995, S. 45) hat das Verwaltungsgericht daraufhin das Begehren des Klägers zunächst anhand der Anforderungen des § 5 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 KDVG zu prüfen.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OVG Schleswig-Holstein, 18.05.1994 - 3 M 17/94   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1994,3101
OVG Schleswig-Holstein, 18.05.1994 - 3 M 17/94 (https://dejure.org/1994,3101)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 18.05.1994 - 3 M 17/94 (https://dejure.org/1994,3101)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 18. Mai 1994 - 3 M 17/94 (https://dejure.org/1994,3101)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1994,3101) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Abordnung; Diensposten; Versetzung; Umsetzung; Mitbewerber; Beförderungsdienstposten; Bestenauslese

Verfahrensgang

  • VG Schleswig - 11 B 5/94
  • OVG Schleswig-Holstein, 18.05.1994 - 3 M 17/94

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1995, 45
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 26.01.1994 - 6 P 21.92

    Personalvertretung - Unterlagen - Versetzungsbewerbung - Vorlage - Bestenauslese

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 18.05.1994 - 3 M 17/94
    Dieser Zweck erfordert es aber nicht, auch eine Versetzung, Abordnung oder Umsetzung, die für den Betroffenen gegenüber späteren potentiellen Mitbewerbern um einen Beförderungsdienstposten keine entscheidenden Vorteile mit sich bringt, unter Berücksichtigung des Maßstabs der Bestenauslese durchzuführen (vgl. BVerwG, Beschluß vom 26.01.1994 - 6 P 21.92 - VGH Baden-Württemberg, Beschluß vom 29.11.1991 - 4 S 2678/91 -, VB1BW 1992, 189).

    Der Antragsteller kann sich zur Stützung seines Anordnungsanspruchs im Rahmen der hier allein gebotenen summarischen Prüfung auch nicht mit Erfolg darauf berufen, daß der Antragsgegner die umstrittene Stelle ausgeschrieben und bei ihrer Besetzung das Prinzip der Bestenauslese zugrundegelegt hat (vgl. hierzu BVerwG, Beschluß vom 26.01.1994, aaO, mwN).

  • BVerfG, 19.09.1989 - 2 BvR 1576/88

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Entscheidung über eine

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 18.05.1994 - 3 M 17/94
    Ihm verbleibt lediglich die bloße Feststellung der Rechtswidrigkeit des ihn in Art. 33 Abs. 2 GG verletzenden Hoheitsakts oder der Verweis auf einen Schadensausgleich in Geld (vgl. BVerfG (3. Kammer des Zweiten Senats), Beschluß v. 19.09.1989 - 2 BvR 1576/88 -, NJW 1990, 501; BVerwG, Urteil vom 09.03.1989 - 2 C 4.87 -, ZBR 1990, 79 mwN).
  • OVG Niedersachsen, 18.06.1993 - 5 M 1488/93

    Versetzungsbewerber; Auswahl; Beförderung; Bestenauslese; Richter;

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 18.05.1994 - 3 M 17/94
    Denn sonst wäre der Dienstherr bei gleicher Beurteilungslage gezwungen, der Bewerbung desjenigen, der sich gegenüber den übrigen Bewerbern in einem höheren statusrechtlichen Amt befindet, stattzugeben, weil seiner Beurteilung wegen der mit dem innegehabten Amt verbundenen Anforderungen ein höheres Gewicht beizumessen ist (vgl. OVG Lüneburg, Beschluß vom 18.06.1993 - 5 M 1488/93 -, DVB1.1993, 959).
  • VGH Baden-Württemberg, 29.11.1991 - 4 S 2678/91

    Maßstäbe der Auswahlentscheidung zwischen einem Beförderungsbewerber und einem

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 18.05.1994 - 3 M 17/94
    Dieser Zweck erfordert es aber nicht, auch eine Versetzung, Abordnung oder Umsetzung, die für den Betroffenen gegenüber späteren potentiellen Mitbewerbern um einen Beförderungsdienstposten keine entscheidenden Vorteile mit sich bringt, unter Berücksichtigung des Maßstabs der Bestenauslese durchzuführen (vgl. BVerwG, Beschluß vom 26.01.1994 - 6 P 21.92 - VGH Baden-Württemberg, Beschluß vom 29.11.1991 - 4 S 2678/91 -, VB1BW 1992, 189).
  • BVerwG, 09.03.1989 - 2 C 4.87

    Beamtenrechtliche Konkurrentenklage - Ernennung eines Mitbewerbers -

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 18.05.1994 - 3 M 17/94
    Ihm verbleibt lediglich die bloße Feststellung der Rechtswidrigkeit des ihn in Art. 33 Abs. 2 GG verletzenden Hoheitsakts oder der Verweis auf einen Schadensausgleich in Geld (vgl. BVerfG (3. Kammer des Zweiten Senats), Beschluß v. 19.09.1989 - 2 BvR 1576/88 -, NJW 1990, 501; BVerwG, Urteil vom 09.03.1989 - 2 C 4.87 -, ZBR 1990, 79 mwN).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 26.04.1991 - 6 B 744/91

    Stelle eines Abteilungsdirektors; Verhinderung der Besetzung einer Stelle;

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 18.05.1994 - 3 M 17/94
    Die Bestenauslese erfaßt aber nicht - gewissermaßen als Reflex - auch denjenigen, der wegen des höheren statusrechtlichen Amtes nicht (mehr) in Konkurrenz mit den übrigen Bewerbern steht (OVG Münster, Beschluß vom 26.04.1991 - 6 B 744/91 -, DVB1.1991, 1211).
  • BGH, 05.02.1996 - NotZ 25/95

    Verletzung der Rechte eines Bewerbers um eine Notarstelle durch die Entscheidung

    Insoweit entscheidet die Landesjustizverwaltung entsprechend den im Recht des öffentlichen Dienstes geltenden Grundsätzen nach ihrem freien, allein organisationsrechtlich und personalwirtschaftlich bestimmten Ermessen (vgl. OVG Schleswig ZBR 1995, 78, 79).

    Für die Versetzung, Abordnung oder Umsetzung eines Beamten die ihm gegenüber späteren potentiellen Mitbewerbern um einen Beförderungsdienstposten keine entscheidungserheblichen Vorteile bringen, ist die Beachtung des Leistungsprinzips zwar möglich, aber nicht zwingend geboten (vgl. OVG Schleswig ZBR 1995, 78, 79 unter Hinweis auf BVerwG, Beschluß vom 26. Januar 1994 - 6 P 21.92 - VGH Mannheim BawüVBl 1992, 189).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 05.09.2000 - 12 B 1132/00

    Anordnungsanspruch im Rahmen einer vorläufigen Untersagung über die Besetzung

    3 M 17/94 .., NVwZ..RR 1995, 45; Günther, NVwZ 1986, 697 (703); Schnellenbach, DÖD 1990, 153 (157); demgegenüber zumindest im Grundsatz verneinend: OVG des Saarlandes, Beschluss vom 10. April 1989 .
  • OVG Schleswig-Holstein, 25.09.1998 - 3 M 35/98

    Dienstherr; Einstellung; Beförderung; Versetzung; Anordnung; Umsetzung;

    Es steht im freien, allein personalwirtschaftlich bestimmten Ermessen des Dienstherrn, ob er eine freie Stelle im Wege der Einstellung, Beförderung, Versetzung, Abordnung oder Umsetzung besetzen will (OVG Schleswig, Beschl. v. 18.05.1994 - 3 M 17/94 -, NVwZ-RR 1995, 45; 46).
  • OVG Niedersachsen, 18.05.1995 - 5 M 1532/95

    Stellenvergabe; Leiters des Rechnungsprüfungsamtes; Bestenauslese;

    In der Rechtsprechung wird auch die Auffassung vertreten, daß der Dienstherr befugt sei, die Auswahl bei einer Konkurrenz zwischen Beförderungs- und Versetzungs-, Umsetzungsbewerbern nur unter den Beförderungsbewerbern (und zwischen ihnen naturgemäß nach dem Grundsatz der Bestenauslese) vorzunehmen sowie den/die Versetzungs-, Umsetzungsbewerber nicht in diesen Leistungsvergleich mit einzubeziehen (vgl. OVG Münster, Beschl. v. 26.4.1991, DVBl. 1991, 1212; OVG Schleswig, Beschl. v. 18.5.1994, ZBR 1995, 78; offengelassen: OVG Lüneburg, Beschl. v. 20.11.1990 - 5 M 58/90 u. v. 17.5.1991 - 5 M 2521/91 - abweichend für den Bereich des Richterrechts: OVG Lüneburg, Beschl. v. 18.6.1993, DVBl. 1993, 959).
  • OVG Schleswig-Holstein, 02.09.2002 - 3 M 36/02

    Stellenbesetzung, Stellenausschreibung, Beförderungsbewerber,

    Entscheidet sich der Dienstherr - wie hier - für eine Stellenübertragung im Wege einer Versetzung nach § 32 Abs. 1 LBG, so ist er grundsätzlich nicht zur Einhaltung des Prinzips der Bestenauslese verpflichtet (vgl. OVG Schleswig, Beschl. v. 18.05.1994 - 3 M 17/94 -, NVwZ-RR 1995, 45, 46).
  • OVG Schleswig-Holstein, 02.12.1996 - 3 M 94/96

    Versetzungsbewerber; Dienstherr; Grundsatz der Bestenauslese;

    Doch auch ein "Versetzungsbewerber" kann sich jedenfalls dann gegenüber dem Dienstherrn auf Einhaltung des Grundsatzes der Bestenauslese berufen, wenn der Dienstherr - wie hier - einen Dienstposten im Wege einer an diesem Grundsatz orientierten Auswahlentscheidung vergibt (vgl. BVerwG, Beschl. v. 26.01.1994 - 6 P 21.92 -, E 95, 73, 84; Hess VGH, Beschl. v. 06.07.1989 - 1 TG 1870/89 -, ZBR 1990, 24; VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 29.11.1991 - 4 S 2678/91 -, VB1BW 1992, 189, 190; Willke, Effektiver Rechtsschutz beim Zugang zu öffentlichen Ämtern, JZ 1980, 440, 441, 442; Günther, Gesetzliche Auswahlmaßstäbe für Dienstpostenvergabe bei Konkurrenz von Beförderungsbewerbern und Inhabern adäquaten Statusamtes, DOD 1993, 162, 166, 167; wenn und soweit der Beschluß des Senats vom 18.05.1994 - 3 M 17/94 -, NVwZ-RR 1995, 45, 46, hiermit nicht vereinbar sein sollte, hält der Senat an dieser Entscheidung nicht fest).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 28.11.2001 - 10 B 11641/01
    Denn diese Norm enthält demgegenüber keinen Rechtssatz, der weitere Einschränkungen gebietet (vgl. z.B.: BVerwGE 95, S. 73 - 84 - OVG Schleswig, Beschluss vom 18. Mai 1994, NVwZ-RR 1995, S. 45 - 46 ; Günther, DöD 1993, S. 162 - 166 - jeweils m.w.N. - s. zu dem vergleichbaren Fall des Zusammentreffens eines Versetzungs- mit einem Anstellungsbewerber: OVG Lüneburg, Beschluss vom 25. Januar 2001, IöD 2001, S. 223 - 224 - sowie: OVG LSA, Beschluss vom 28. Januar 1999, DRiZ 2000, S. 57 ff).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 10.03.1999 - 1 A 903/97

    Personalrat; Mitbestimmung; Umsetzung; Absehen von einer Stellenausschreibung;

    Daß der Antragsteller der Auffassung gewesen ist, der Beteiligte sei zu einer Stellenausschreibung verpflichtet gewesen, weil es sich bei dem zu besetzenden Dienstposten um einen solchen handelt, der bei späteren Bewerbungen erhebliche, über das normale, mit einem vielseitigen Einsatz regelmäßig verbundene Maß hinausgehende Vorteile gewährt, vgl. dazu OVG Schl.-H., Beschluß vom 18. Mai 1994 - 3 M 17/94 -, NVwZ-RR 1995, 45 = ZBR 1995, 78, hat in dem Schreiben vom 12. April 1996 keinen Niederschlag gefunden.
  • VG Düsseldorf, 30.06.2000 - 26 L 1172/00
    vgl. nur: Oberverwaltungsgericht für das Land Schleswig- Holstein, Beschluß vom 18. Mai 1994 - 3 M 17/94 -, in: NVwZ-RR 1995, 45, 46; VGH Baden-Württemberg, Beschluß vom 12. Februar 1997 - 4 S 3464/96-, veröffentlicht in der Juris-Dokumentation; zur Unbeachtlichkeit des Grundsatzes der Bestenauslese bei der Entscheidung zwischen Beförderung und Unterbesetzung: BVerwG, Urteil vom 22. Juli 1999 - 2 C 14.98 -, in: ZBR 2000, 40, 42 f.
  • VG Oldenburg, 28.01.2004 - 6 A 1387/02

    Abbruch des Auswahlverfahrens; Beförderungsbewerber; Bestenauslese;

    Grundsätzlich steht es im freien, allein personalwirtschaftlichem Ermessen des Dienstherrn, ob er bei der Entscheidung über die Neubesetzung eines frei gewordenen Dienstpostens eine Einstellung, Beförderung, Versetzung, Abordnung oder Umsetzung von Beamten vornehmen will (vgl. VGH Mannheim, Beschluss vom 29. November 1991, NVwZ-RR 1993, 93; OVG Schleswig, Beschluss vom 18. Mai 1994, NVwZ-RR 1995, 45, 46 und Beschluss vom 25. September 1998, DÖD 1999, 94).
  • VG Hamburg, 10.09.2001 - 22 VG 2065/01

    Konkurrentenstreit unter Beamten

  • VG Schleswig, 30.12.2005 - 16 B 61/05
  • VG Karlsruhe, 09.12.1998 - 10 K 832/97

    Übertragung des Dienstposten des Sachgebietsleiters im Wege einer Versetzung;

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht