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   BVerwG, 15.12.1994 - 4 C 19.93   

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https://dejure.org/1994,294
BVerwG, 15.12.1994 - 4 C 19.93 (https://dejure.org/1994,294)
BVerwG, Entscheidung vom 15.12.1994 - 4 C 19.93 (https://dejure.org/1994,294)
BVerwG, Entscheidung vom 15. Dezember 1994 - 4 C 19.93 (https://dejure.org/1994,294)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für die baurechtliche Zulässigkeit einer Werbeanlage - Einfügen einer Werbetafel in die nähere Umgebung

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Außenwerbung; Werbetafel; Wohngebiet; Mischgebiet; Flächengröße

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VwGO § 67 Abs. 1 S. 3
    Verwaltungsprozeßrecht: Begriff des Behördenvertreters i.S. von § 67 Abs. 1 S. 3 VwGO

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 1995, 1167
  • NVwZ 1995, 897
  • NVwZ-RR 1995, 548
  • DVBl 1995, 748
  • DVBl 1995, 749
  • DÖV 1995, 607
  • BauR 1995, 506
  • ZfBR 1995, 214
  • ZfBR 1995, 279
 
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Wird zitiert von ... (124)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 03.12.1992 - 4 C 27.91

    Bauplanungsrecht: Beurteilung von Werbeanlagen als bauliche Anlage

    Auszug aus BVerwG, 15.12.1994 - 4 C 19.93
    Es handelt sich um eine Anlage, die in einer auf Dauer gedachten Weise künstlich mit dem Erdboden verbunden ist und städtebauliche Relevanz besitzt (vgl. näher BVerwG, Urteil vom 3. Dezember 1992 - BVerwG 4 C 27.91 - BVerwGE 91, 234, 236 f.).
  • BVerwG, 23.03.1994 - 4 C 18.92

    Bauplanungsrecht: Einfügen eines Dachgeschoßausbaus in den unbeplanten

    Auszug aus BVerwG, 15.12.1994 - 4 C 19.93
    In erster Linie ist auf solche Maße abzustellen, die nach außen wahrnehmbar in Erscheinung treten und anhand derer sich die in der näheren Umgebung vorhandenen baulichen Anlagen leicht einschätzen lassen (BVerwG, Urteil vom 23. März 1994 - BVerwG 4 C 18.92 - Buchholz 406.11 § 34 BauGB Nr. 168 = ZfBR 1994, 190 = BauR 1994, 481).
  • BVerwG, 26.05.1978 - 4 C 9.77

    Bekanntmachung der Entwürfe und der Genehmigung von Bebauungsplänen; Verhältnis

    Auszug aus BVerwG, 15.12.1994 - 4 C 19.93
    Hält sich ein Vorhaben hinsichtlich seines Maßes innerhalb des sich aus seiner näheren Umgebung hervorgehenden Rahmens, so fügt es sich im Regelfall seinem Maße nach ein; überschreitet es diesen Rahmen, so ist es nur (ausnahmsweise) zulässig, wenn es nicht selbst oder infolge seiner Vorbildwirkung geeignet ist, bodenrechtlich beachtliche Spannungen zu begründen oder vorhandene Spannungen zu erhöhen (vgl. BVerwG, Urteil vom 26. Mai 1978 - BVerwG 4 C 9.77 - BVerwGE 55, 369).
  • BVerwG, 08.12.2016 - 4 C 7.15

    Bebauung; Bebauungszusammenhang; Dachgeschossausbau; Dorfgebiet; Einfirsthof;

    Fügt sich - wie hier - ein Vorhaben seiner Art nach ein, so kommt es im Rahmen der Prüfung, ob es sich auch seinem Maße nach einfügt, nicht mehr erneut auf seine Art an, nämlich darauf, welches Maß von anderen baulichen Anlagen gleicher Art in der näheren Umgebung bereits verwirklicht ist (BVerwG, Urteil vom 15. Dezember 1994 - 4 C 19.93 - Buchholz 406.11 § 34 BauGB Nr. 173 S. 29 und Beschluss vom 6. November 1997 - 4 B 172.97 - Buchholz 406.11 § 34 BauGB Nr. 188 S. 57).
  • BVerwG, 05.12.2013 - 4 C 5.12

    Unbeplanter Innenbereich; offene Bauweise; Doppelhaus; Baunutzungsverordnung als

    Denn deren Vorschriften können im unbeplanten Innenbereich als Auslegungshilfe herangezogen werden (Beschluss vom 27. Juli 2011 - BVerwG 4 B 4.11 - BRS 78 Nr. 102 Rn. 4; Urteile vom 23. März 1994 - BVerwG 4 C 18.92 - BVerwGE 95, 277 = Buchholz 406.11 § 34 BauGB Nr. 168 S. 9 und vom 15. Dezember 1994 - BVerwG 4 C 19.93 - Buchholz 406.11 § 34 BauGB Nr. 173 S. 30).
  • BVerwG, 06.11.1997 - 4 B 172.97

    Bauplanungsrecht - Begriff des "Einfügens" eines Bauvorhabens in den unbeplanten

    Fügt sich etwa ein Vorhaben seiner Art nach ein, so kommt es im Rahmen der Prüfung, ob es sich auch seinem Maße nach einfügt, nicht mehr erneut auf seine Art an, also darauf, welches Maß von anderen baulichen Anlagen gleicher Art in der näheren Umgebung bereits verwirklicht ist (vgl. Urteil vom 15. Dezember 1994 - BVerwG 4 C 19.93 - Buchholz 406.11 § 34 BauGB Nr. 173 = BauR 1995, 506).
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